Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

OGVE 2018/19 Nr. 40

OGVE 2018/19 Nr. 40

Art. 89 Abs. 3 KV

Beim Entsorgungszweckverband Obwalden (EVZ OW) handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband nach Art. 84 KV. Eine Einwohnergemeinde besitzt nicht die Kompetenz, mittels eines kommunalen Reglements den Entsorgungszweckverband zur Erstellung von Anlagen zu verpflichten.

Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 25. April 2019.

(Keine Publikation der Erwägungen)

Regeste

OGVE 2018/19 Nr. 40 Art. 89 Abs. 3 KV Beim Entsorgungszweckverband Obwalden (EVZ OW) handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband nach Art. 84 KV. Eine Einwohnergemeinde besitzt nicht die Kompetenz, mittels eines kommunalen