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Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen

321.915.10 · St. Gallen Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-sg/sgs/321-915-10/de/kantonsratsbeschluss-uber-die-erweiterung-des-hauses-24-als-logistikzentrum-des-kantonsspitals-st-gallen-zentralsterilisation-kantonsapotheke-und-zentrale-logistik

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

Dieser Erlass ist nicht mehr in Kraft.

321.915.10

Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen (Zentralsterilisation, Kantonsapotheke und zentrale Logistik)

vom 07.03.2010 (Stand 08.03.2010)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 12. Mai 2009 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 33 000 000.– für die Erweiterung des Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 33 000 000.–, davon Fr. 30 400 000.– wertvermehrende Aufwendungen,gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2011 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Der Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Hauses 24 des Kantonsspitals St.Gallen vom 19. Juni 2007 wird aufgehoben.

Ziff. 6

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 45–47