713.96
Kantonsratsbeschluss über die Umwidmung der 7. Vereinbarung vom 29. Mai 1998 über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der ehemaligen Bodensee-Toggenburg-Bahn
vom 23.01.2007 (Stand 01.01.2007)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Juni 2006 Kenntnis genommen und
erlässt
in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 1971, Art. 56 und 60 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 sowie Art. 30 ff. der eidgenössischen Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom 18. Dezember 1995
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der 7. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Appenzell A. Rh., St.Gallen, Thurgau einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen bei.
Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 42–52