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Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten

733.21 · St. Gallen Gesetzessammlung

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Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

733.21

Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten

vom 02.02.2021 (Stand 02.02.2021)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 2020 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:1

Footnotes

  1. [1] Vom Kantonsrat erlassen am 2. Dezember 2020; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 2. Februar 2021; in Vollzug ab 2. Februar 2021.

Ziff. 1

Das Vorhaben und der Voranschlag für die Investitionskosten von Fr. 3'940'000.– zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Investitionskosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 600'000.– ein Sonderkredit von Fr. 3'340'000.– gewährt.

Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2022 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des gewährten Sonderkredits Änderungen betreffend die vorgesehenen Standorte und Objekte vorzunehmen, soweit dies betrieblich notwendig ist.

Ziff. 4

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

nGS 2021-017