122.222.61
Schaffung eines Amtes für Informatik und Organisation
Schaffung eines Amtes für Informatik und Organisation KRB vom 23. November 1988
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 23. 1 November 1941 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
13. September 1988
beschliesst:
1.
Es wird ein Amt für Informatik und Organisation geschaffen. Die Aufgaben regelt der Regierungsrat in einem Pflichtenheft.
2.
Das Amt für Informatik und Organisation ist dem Finanz-Departement unterstellt.
3.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
4.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
Inkrafttreten am 1. April 1989