Quelle

126.375.31

Fürsprecherpraktikanten auf solothurnischen Amtsstellen

Fürsprecherpraktikanten auf solothurnischen Amtsstellen RRB vom 21. November 1989

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 5 Absatz 2 der Fürsprecherpraktikantenverordnung vom 19. 1 Februar 1975 )

beschliesst:

1. Es dürfen insgesamt 42 Plätze für Fürsprecherpraktikanten besetzt werden. Diese werden folgenden Amtsstellen zugeteilt:

a) 3 Praktikumsplätze: Obergericht; Amtsgerichte Solothurn-Lebern, Bucheggberg-Wasseramt und Dorneck-Thierstein; Amtschreiberei Wasseramt; b) 2 Praktikumsplätze: Amtsgericht Olten-Gösgen; Amtschreibereien Solothurn, Lebern (Filiale Grenchen-Bettlach), Olten-Gösgen und Dorneck; c) 1 Praktikumsplatz: Kantonales Steuergericht; Amtsgericht Thal-Gäu; Amtschreibereien Lebern, Bucheggberg, Thal-Gäu, Thierstein; Betreibungs- und Konkursamt Olten-Gösgen; Staatskanzlei, Rechtsdienste der 5 Regierungsräte; Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Jugendanwaltschaft, Steuerverwaltung.

2.

Überschreitungen dieser Ansätze sind einzig für Nachholungen nach § 9 Absatz 2 der Fürsprecherpraktikantenverordnung gestattet. Zeitlich begrenzte Verschiebungen unter Amtsstellen kann das Justiz-Departement bewilligen.

3.

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Der Beschluss vom 22 Oktober 2)

1980.

ist aufgehoben.