411.275.1
Anschluss an die Berner Schulwarte
Vom 06.12.1989 (Stand 01.01.1990)
Der Kantonsrat von Solothurn
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 18. September 1989
beschliesst:
Art. 1
Von der Absicht, den kollektiven Anschluss des Kantons Solothurn an die Berner Schulwarte per 1. Januar 1990 herbeizuführen, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Art. 2
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion Bern abzuschliessen.
Art. 3
Der Regierungsrat wird beauftragt, mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft eine Vereinbarung bezüglich der urheberrechtlichen Abgeltungen für den Videoverleih abzuschliessen.
Art. 4
In den Voranschlag der Staatsrechnung 1990 werden folgende Beiträge aufgenommen:
unter der Kreditnummer 3206-361.00 100’000 Franken als Beitrag für das Kalenderjahr 1990 an die Berner Schulwarte;
unter der Kreditnummer 3206-300.04 10’000 Franken als Sitzungsgelder und Spesen für die Solothurnischen Vertreter in den Fachausschüssen;
unter der Kreditnummer 3206-319.00 10’000 Franken als Beiträge für urheberrechtliche Abgeltungen an die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft .
Art. 5
Die Lehrerschaft des Kantons ist in geeigneter Weise auf das Angebot aufmerksam zu machen und in die Benützung der Berner Schulwarte einzuführen.
Art. 6
Die Lehrerfortbildung ist für die Zusammenarbeit im Bereich der Mediendidaktischen Weiterbildung besorgt.
Art. 7
Die Frage dezentraler, kleinerer Mediotheken im Kanton (Fachliteratur für Lehrer, Kantonale Lehrmittelsammlung) ist mittelfristig zu prüfen. Die Möglichkeiten der Vernetzung durch EDV-Systeme ist zu untersuchen.
Art. 8
Der Beitrag an die Schulfilmzentrale wird im Zusammenhang mit der Lehrplanerprobung (1988-1992) überprüft und entsprechend angepasst.
Art. 9
Die in § 4 genannten Beiträge werden erstmals 1990 zur Zahlung fällig.
Art. 10
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 14. März 1990 unbenutzt abgelaufen.
GS 91, 549