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Weiterführung des Vorkurses am kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar
Weiterführung des Vorkurses am kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar KRB vom 26. Juni 1996
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 36 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 und § 41 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonsschule Solothurn vom 29. August1
1909. )
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
29. April 1996
beschliesst:
1.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, ab Beginn des Schuljahres 1997/1998 je nach Bedürfnis und bis zur Verwirklichung eines neuen Lehrerbildungskonzeptes weiterhin Kurse durchzuführen, die Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schneiderinnen- beziehungsweise Schneiderlehre absolviert haben, auf den Eintritt in das Kantonale Arbeitslehrerinnenseminar vorbereiten.
2.
Dieser Beschluss wird auf 2 Jahre befristet.
3.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
4.
Dieser Beschluss tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
Die Referendumsfrist ist am 10. Oktober 1996 unbenutzt abgelaufen Inkrafttreten am 18. Oktober 1996