414.113.41
Verlängerung der Lehrerausbildung auf 5 Jahre
Verlängerung der Lehrerausbildung auf
5. Jahre
KRB vom 23. April 1974
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Kantonsschule, die landwirtschaftliche Winterschule und die Fortbildungsschulen vom 29. August
1909.
nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 1974
beschliesst :
1.
Die Zahl der Jahreskurse der Lehrerbildungsanstalt wird auf 5 erhöht.
2.
Die Erhöhung tritt auf Beginn des Schuljahres 1974/1975 in Kraft und gilt erstmals für die Schüler, die zu diesem Zeitpunkt in die erste Klasse der Lehrerbildungsanstalt eintreten.
3.
Die erforderlichen Kredite werden jeweils mit dem Voranschlag zur Staatsrechnung bewilligt.
1
4. ... )
5.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1) Betrifft die Genehmigung des Kredites und wird nicht abgedruckt.