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Zuweisung der Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen an die Berufsschule Aarau
Zuweisung der Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen an die Berufsschule Aarau Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 21. Dezember 1999
Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz 1 über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 (16. August 2000) werden die Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule Aarau zugewiesen.
2.
Kunstofftechnologen und Kunststofftechnologinnen, welche die Lehre vor 2000 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. ˝