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Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule Bern: Übernahme des Schulgeldes

416.617.5 · Solothurn Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-so/bgs/416-617-5/de/hohere-hauswirtschaftliche-fachschule-bern-ubernahme-des-schulgeldes

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

Dieser Erlass ist nicht mehr in Kraft.

416.617.5

Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule Bern: Übernahme des Schulgeldes

Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule Bern: Übernahme des Schulgeldes RRB vom 5. Mai 1987

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

beschliesst:

1.

Das Schulgeld für Schülerinnen/Schüler mit Wohnsitz im Kanton Solothurn an der Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule in Bern wird ab Schuljahr 1987 vom Kanton übernommen.

2.

Der Schulgeldrechnung ist jeweils eine Betriebskostenrechnung und ein Schülerverzeichnis beizulegen.