Quelle

416.915.2

Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik

Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik RRB vom 6. März 1984

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn 1 gestützt auf § 24 des Berufsbildungsgesetzes vom 6. Juni 1971 )

beschliesst:

1.

Die Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik (TSI) wird dem Solothurnischen Verein für technische Ausbildung (SVTA) übertragen. 2 2.–3. ... )

4.

Die Reglemente der TSI sind dem Erziehungs-Departement zur Genehmigung zu unterbreiten.

5.

Die Stellenbeschreibung des Abteilungsvorstehers der TSI ist ebenfalls dem Erziehungs-Departement zur Genehmigung einzureichen.

6.

Der Regierungsrat wählt als Vertreter in die Aufsichtsbehörde des SVTA gemäss Artikel 10 der Statuten drei Mitglieder in den Vorstand und zwei Mitglieder in die Aufsichtskommission.