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Errichtung einer Höheren Wirtschaftsund Verwaltungsschule
Errichtung einer Höheren Wirtschaftsund Verwaltungsschule KRB vom 31. Mai 1972
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Berufsbildung vom 6. Juni 1971 nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
9. Mai 1972
beschliesst:
1.
Der Kanton Solothurn errichtet auf Herbst 1972 eine Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule mit Sitz in Olten.
2.
Die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule wird zusammen mit dem Kanton Aargau vorerst auf Schulgeldbasis, später in gemeinsamer Trägerschaft nach noch zu treffenden vertraglichen Abmachungen betrieben. Der Regierungsrat wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit dem Kanton Aargau abzuschliessen. 1
3. ... )
4.
Die Kredite für die folgenden Jahre sind jeweils mit dem Voranschlag zur Staatsrechnung anzubegehren.
5.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6.
Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
1) Ziff. 3 wird nicht abgedruckt; vgl. § 2 lit. c G über die Herausgebe einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober 1968.