Quelle

511.171

Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei

Vom 07.07.1999 (Stand 26.10.1999)

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf § 8 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 und § 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 27. September 1992

beschliesst:

Art. 1

Der Bestand des Polizeikorps wird auf 345 Beamtinnen und Beamte, inkl. 10 Offiziersstellen, festgelegt.

Art. 2

Der Mannschaftsbestand des Polizeikorps wird in einem ersten Schritt bis Ende 2001 auf 330 Beamtinnen und Beamte und in einem zweiten Schritt im Jahre 2002 auf 345 Beamtinnen und Beamte angehoben. Die Finanzierung dieser Korpserhöhung hat kostenneutral zu erfolgen.

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Die Referendumsfrist ist am 14. Oktober 1999 unbenutzt abgelaufen. Publiziert im Amtsblatt vom 26. Oktober 1999.

GS 94, 867