728.132
Grenzregulierung der Birs bei Dornach
Grenzregulierung der Birs bei Dornach RRB vom 25. August 1981
1.
Die neue Kantonsgrenze Solothurn-Baselland, zwischen den Gemeinden Dornach und Aesch, gemäss dem Grenzregulierungsplan vom 7. Dezember 1979, wird genehmigt.
2.
Der Regulierungsplan wird im Namen des Regierungsrates durch den Landammann und den Staatsschreiber unterzeichnet.
3.
Der Kantonsgeometer wird beauftragt, das Kantonale Vermessungsamt Baselland über diese Genehmigung in Kenntnis zu setzen, zu veranlassen, dass die neue Kantonsgrenze durch Regierungsrat und Landrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt wird und für die Bereini- 1 gung der Vermarkung zu sorgen. )
1) Genehmigt: - durch den RR BL am 13. Oktober 1981. - durch den LR BL am 7. Dezember 1981.