Quelle

728.141

Unterhalt der korrigierten Oesch

Unterhalt der korrigierten Oesch RRB vom 16. März 1982

1.

Die vom Amt für Wasserwirtschaft mit den Einwohnergemeinden Subingen, Oekingen und Horriwil vereinbarte Regelung über den Unterhalt der korrigierten Oesch und ihrer Nebenbäche wird rückwirkend auf den 1. Januar 1982 genehmigt. 1

2. ... )

1) Nicht publiziert.