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Vom Schweizerischen Roten Kreuz geregelte und überwachte Ausbildungen

811.411.1 · Solothurn Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-so/bgs/811-411-1/de/vom-schweizerischen-roten-kreuz-geregelte-und-uberwachte-ausbildungen

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

Dieser Erlass ist nicht mehr in Kraft.

811.411.1

Vom Schweizerischen Roten Kreuz geregelte und überwachte Ausbildungen

Vom Schweizerischen Roten Kreuz geregelte und überwachte Ausbildungen (Anhang zu Ziff. 1.1 der Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Schweizerischen Roten Kreuz betreffend die berufliche Ausbildung des Pflegepersonals, des medizinisch-technischen und des medizinisch-therapeutischen Personals)

1. Grundausbildungen

−

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in allgemeiner

Krankenpflege

−

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in psychiatrischer

Krankenpflege

−

diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege

−

Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger FA SRK (praktische Krankenpflege)

−

diplomierte medizinische Laborantinnen und Laboranten

−

Laboristinnen und Laboristen

−

diplomierte Hebammen

−

Diätassistentinnen und Diätassistenten

2. Zusatzausbildungen

für diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger − diplomierte Gesundheitsschwestern und Gesundheitspfleger für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger FA SRK − Zusatzausbildung im Hinblick auf die Eingliederung in der Gemeindepflege − Zusatzausbildung Krankenpflege im psychiatrischen Spital für diplomierte medizinische Laborantinnen und Laboranten − höhere Fachausbildung für medizinische Laborantinnen und Laboranten

3. Spezialausbildungen

keine

4. Kaderausbildungen

−

Oberschwestern und Oberpfleger

−

Lehrerinnen und Lehrer für Krankenpflege

−

Stationsschwestern und Stationspfleger

−

Unterrichtsassistentinnen und Unterrichtsassistenten