817.211
Genehmigung des Abkommens über die Kostenabgeltung für die gegenseitige Behandlung von Patientinnen und Patienten zwischen den Kantonen Basel- Landschaft und Solothurn
Genehmigung des Abkommens über die Kostenabgeltung für die gegenseitige Behandlung von Patientinnen und Patienten zwischen den Kantonen Basel- Landschaft und Solothurn (Spitalabkommen BL/SO)
KRB vom 10. Dezember 1997
Der Kantonsrat von Solothurn 1 gestützt auf Abschnitt B Ziffer 4 der Spitalvorlage VI vom 23. Juni 1974 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
23. September 1997
beschliesst:
1.
Das Abkommen über die Kostenabgeltung für die gegenseitige Behandlung von Patientinnen und Patienten zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn (Spitalabkommen BL/SO) wird genehmigt. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
2.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 19. März 1998 unbenutzt abgelaufen. Publiziert im Amtsblatt vom 27. März 1998.