923.171
Krediterhöhung für Meliorationen
Krediterhöhung für Meliorationen VB vom 26. Mai 1963
Der Kantonsrat von Solothurn
beschliesst:
1.
Der Kantonsrat wird ermächtigt, die jährlichen Einlagen in den durch Volksbeschluss vom 1. September 1940 geschaffenen Bodenverbesserungsfonds nach Bedarf um 200000 Franken auf 600000 Franken zu erhöhen.
2.
Der Kantonsrat ist weiterhin befugt, die Einlagen zu ermässigen oder zu sistieren, sofern sie nicht mehr erforderlich sein sollten.
3.
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft.
Inkrafttreten am 31. Mai 1963