552.11
Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
vom 27.09.1976 (Stand 27.09.1976)
Art. 1
Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit1 bei.
Art. 2
Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entscheide nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.
39/1976