20.2216
Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung
Vom 25.07.1983 (Stand 01.01.1984)
Der Regierungsrat des Kantons Uri,
gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (SR 832.20, SR 832.201),
beschliesst:
Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts
Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert1:
Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts
Nachstehende Erlasse werden aufgehoben:
Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern
Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegennahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL
Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (RB 20.2215) nicht rechtskräftig, fällt es dahin.
AB 28.09.1993