Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 120/2026

RRB Nr. 120/2026

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2026

120. Rechnungslegungsverordnung, Änderung

Erwägungen

I. Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 12. Dezember 2025 über eine Änderung der Rechnungslegungsverordnung. Der Re- gierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Änderung (siehe ABl 2026-02-20). II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli