RRB Nr. 147/2026
Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende betreffend Zusammenlegung AFA- und RAV-Standorte Bezirk Meilen und Uster, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 365/2025
Sitzung vom 25. Februar 2026
147. Anfrage (Zusammenlegung AFA- und RAV-Standorte Bezirk Meilen und Uster) Kantonsrat Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende haben am 17. November 2025 folgende Anfrage eingereicht: Diesen Herbst sind die Gemeinden mit einem Schreiben in Kenntnis gesetzt worden, dass die heute bestehenden vier AFA-Standorte und die 16 RAV-Standorte bis 2030 in fünf regionale Standorte integriert werden. In diesem Zug wurde klar, dass das RAV Bezirk Meilen aufgehoben und mit jenem im Bezirk Uster zusammengelegt wird. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie wurden die Gemeinden, insbesondere jene im Bezirk Meilen, in diesen Entscheidungsprozess eingebunden? Fand beispielsweise eine Vernehmlassung statt?
2. Wurden in die Überlegung des Entscheids die Mehrkosten und Zeitaufwendungen für die Klient: innen mitberücksichtigt?
3. Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur der Bezirke Uster und Meilen unterscheiden sich stark. Wie wird sichergestellt, dass das grosse Know-how über den lokalen Arbeitsmarkt der Berater: innen im RAV Meilen nicht verloren geht?
4. Wie kann von Uster aus eine bürgernahe und kundenorientierte Beratung für Arbeitnehmer: innen und Arbeitgeber: innen im Bezirk Meilen sichergestellt werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Gemeinden wurden bereits im Dezember 2024 über die geplante Neuausrichtung des Amtes für Arbeit (AFA) im Rahmen der Strategie AFA 2030 informiert. Im September 2025 wurde der Entscheid für die fünf Zielstandorte getroffen, an denen das AFA bis 2030 präsent sein wird. Das AFA hat die Gemeinden darüber mit einem separaten Schreiben informiert und ist weiterhin mit den Gemeinden im Rahmen von Besuchen beim Verband der Gemeindepräsidien und bei der Sozialkonferenz im Kontakt.
Zu Frage 2: Der Kanton Zürich verfügt über einen ausgezeichneten öffentlichen Verkehr. Mit fünf Standorten ist für die Zürcher Bevölkerung der nächstgelegene AFA-Standort mit dem öffentlichen Verkehr rasch erreichbar. Allfällige Mehrkosten für die Anreise an einen Standort sind gering. Zudem kann bereits heute ein Teil der Beratungsgespräche online durchgeführt werden. Das AFA baut sein digitales Angebot laufend weiter aus. Immer mehr Services können genutzt werden, ohne dass ein Standort besucht werden muss. Zu Fragen 3 und 4: An welchen Standorten die Stellensuchenden des RAV Meilen künftig beraten werden, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Das Know-how über den regionalen Arbeitsmarkt und der direkte Kontakt mit den Arbeitgebenden sind und bleiben wichtig. Aus diesem Grund wird das AFA auch inskünftig regional vertreten sein. Zusätzlich stehen mit dem Angebot von grösseren Kunden- und Servicezentren in Zürich und Winterthur sowohl den Stellensuchenden als auch den Arbeitgebenden Standorte zur Verfügung, bei denen alles unter einem Dach erledigt und individualisierte Beratungsleistung verstärkt in Anspruch genommen werden kann.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli