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Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern, Erlass

RRB Nr. 175/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 25. Feb. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-175-2026/de/weisung-des-regierungsrates-an-die-steuerbehorden-uber-die-gewahrung-eines-hartefalleinschlags-auf-dem-eigenmietwert-bei-den-staats-und-gemeindesteuern-erlass

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 175/2026

Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern, Erlass

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2026

175. Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über

Erwägungen

die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern, Erlass

I. Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 2. Februar 2026 über den Erlass der Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Weisung (siehe ABl 2026-03-13). II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli