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Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich, Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, Freigabe

RRB Nr. 190/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 4. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-190-2026/de/kulturforderung-genossenschaft-theater-fur-den-kanton-zurich-teilbetrag-fur-die-zeit-vom-1-januar-bis-31-dezember-2026-freigabe

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 190/2026

Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich, Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, Freigabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2026

190. Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton

Erwägungen

Zürich (Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, Freigabe) Am 30. Oktober 2023 bewilligte der Kantonsrat der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (GTKZ) einen Rahmenkredit von Fr. 16 800 000 (Preisstand 31. Dezember 2023) für den Betrieb des Theaters Kanton Zürich in den Spielzeiten 2024/2025–2029/2030 (Vorlage 5906). Dieser Betrag erhöht sich im Rahmen der Leistungen für den Ausgleich der Teuerung nach Art. 7 des Subventionsvertrages zwischen dem Kanton Zürich und der GTKZ. Die Freigabe der jährlichen Teilbeträge beschliesst der Regierungsrat (§ 39 Abs. 2 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, LS 611). Mit Schreiben vom 5. Februar 2026 ersucht die GTKZ um Freigabe des Teilbetrages 2026. Die Löhne des ständig beschäftigten Personals sind nach Massgabe des dem kantonalen Personal gewährten Teuerungsausgleichs anzupassen (Art. 7 Abs. 1 lit. a Subventionsvertrag) und der Ausgleich der Teuerung auf den Gagen und Honoraren des nicht ständig beschäftigten Personals sowie auf den Sachkosten erfolgt nach Massgabe der gemäss dem Zürcher Index der Konsumentenpreise eingetretenen Teuerung (Art. 7 Abs. 1 lit. b Subventionsvertrag). 2026 wird dem kantonalen Personal ein Teuerungsausleich von 0,2% gewährt (RRB Nr. 983/2025) und gemäss Zürcher Index der Konsumentenpreise beläuft sich die Teuerung auf 0,2%. Auf der Grundlage der gemäss Art. 7 Abs. 2 des Subventionsvertrages massgeblichen Zahlen der abgeschlossenen Jahresrechnung 2024/2025 ergibt sich folgende Anpassung: in Franken 0,2% Anpassung der Löhne 5030 0,2% Teuerung auf Gagen und Honorare 1356 0,2% Teuerung auf Sachkosten 2105 Total 8491

Der Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 errechnet sich wie folgt: in Franken Jahresbeitrag gemäss Vorlage 5906 2 800 000 Jährlich wiederkehrender Betrag (Teuerung gemäss Art. 7 Subventionsvertrag) Ab 1. August 2024 (RRB Nr. 276/2024) 24 425 Ab 1. Januar 2025 (RRB Nr. 417/2025) 43 392 Ab 1. Januar 2026 8 491 Total 2 876 308 Dieser Betrag ist im Budget 2026 der Fachstelle Kultur (Leistungsgruppe Nr. 2234) enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für den Betrieb der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich in den Spielzeiten 2024/2025–2029/2030 gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 30. Oktober 2023 (Vorlage 5906) wird unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ein Teilbetrag von Fr. 2 876 308 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, freigegeben.

II. Mitteilung an die Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Präsident Christoph Ziegler, Scheideggstrasse 37, 8401 Winterthur) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli