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Strassen, Neerach, 355 Dielsdorferstrasse/572 Wehntalerstrasse, Erstellung der Lichtsignalanlage und Belaginstandsetzung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 213/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 4. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-213-2026/de/strassen-neerach-355-dielsdorferstrasse-572-wehntalerstrasse-erstellung-der-lichtsignalanlage-und-belaginstandsetzung-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 213/2026

Strassen, Neerach, 355 Dielsdorferstrasse/572 Wehntalerstrasse, Erstellung der Lichtsignalanlage und Belaginstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2026

213. Strassen (Neerach, 355 Dielsdorferstrasse / 572 Wehntalerstrasse, Verkehrsknoten Dielsdorfer-/Wehntalerstrasse, Behebung

Erwägungen

Unfallschwerpunkt, gebundene Ausgabe) Die Dielsdorferstrasse und die Wehntalerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Neerach zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 355 und regionale Verbindungsstrasse Nr. 572 geführt. Sie weisen einen durchschnittlichen täglichen Verkehr zwischen rund 10 200 und 13 870 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,2% auf. Der Verkehrsknoten Dielsdorfer-/Wehntalerstrasse stellt seit mehreren Jahren einen Unfallschwerpunkt dar. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird eine temporäre Lichtsignalanlage erstellt. Es ist vorgesehen, diese im Zuge der geplanten Neuerstellung der Umfahrung Neeracherried wieder zurückzubauen und Teile davon in einem anderen Projekt weiterzuverwenden. In Absprache mit der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung, wird der Knoten entgegen den kantonalen Richtlinien nicht beleuchtet, da dies in einem nationalen Schutzgebiet nicht gestattet ist. Die Fahrbahnoberfläche im Knotenbereich weist zahlreiche Risse und Belagsausbrüche auf. Der bestehende Belag entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss daher teilweise ersetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Für die vorgesehenen Arbeiten ist gemäss Finanzplan vom 6. Februar 2026 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 560 000 Nebenarbeiten 440 000 Technische Arbeiten 230 000 Total 1 230 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10554), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1827/2024 bewilligte Ausgabe von Fr. 100 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung einer Lichtsignalanlage und die Belagsinstandsetzung der 355 Dielsdorferstrasse und 572 Wehntalerstrasse in der Gemeinde Neerach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2025)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1827/2024 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli