RRB Nr. 216/2026
Postulat Beat Hauser, Rafz, Selma L'Orange Seigo, Zürich, und Gabriel Mäder, Adliswil, betreffend Regelmässiger Bericht zum Stand der Digitalisierung im Kanton Zürich, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 382/2025
Sitzung vom 4. März 2026
216. Postulat (Regelmässiger Bericht zum Stand der Digitalisierung im Kanton Zürich) Kantonsrat Beat Hauser, Rafz, Kantonsrätin Selma L’Orange Seigo, Zürich, und Kantonsrat Gabriel Mäder, Adliswil, haben am 24. November 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, einen regelmässigen Bericht zum Stand der Digitalisierung und der damit verbundenen Projekte dem Kantonsrat zur Kenntnis zu bringen. Dieser Bericht soll inklusive Kosten- und Terminfolge aufbereitet sein und jährlich zusammen mit dem Geschäftsbericht erscheinen. Begründung: Die Digitalisierung schreitet auch im Kanton Zürich immer weiter voran. Eine öffentlich zugängliche IT-Strategie soll die Ausrichtung zeigen und die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen steigern sowie dazu dienen dass die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet werden. Auch soll so die Interoperabilität zwischen Behörden sichergestellt werden. Ein regelmässiger abteilungsübergreifender Bericht dient zur Übersicht der einzelnen Projekte, im besonderen der Schlüsselprojeket. Die Kosten sollen detailliert in den folgenden drei Kategorien aufgelistet werden:
Erwägungen
1. IKT-Grundversorgung 2. Kantonsapplikationen
3. Fachapplikationen In diesen drei Kategorien sind jeweils die Personal- (eigene / Dritte), Sach- und Investitionskosten sowie die Erträge auszuweisen, ebenso wie die Aufschlüsselung nach einmaligen und wiederkehrenden Ausgaben sowie die Abhängigkeiten der Projekte untereinander. Eine objektive Beurteilung durch den gesamten Kantonsrat ist mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich. Mit einer detaillierten Übersicht der laufenden und geplanten IT-Projekte – beurteilt nach Priorität, strategischer Bedeutung, dem Stand der Planung/ Ausführung und den entsprechenden Kosten – sollen klare Mess- und Kontrollpunkte definiert werden, um dem Parlament eine effektive Bewertung und Fortschrittskontrolle zu ermöglichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Beat Hauser, Rafz, Selma L’Orange Seigo, Zürich, und Gabriel Mäder, Adliswil, wird wie folgt Stellung genommen: Das Postulat fordert einen jährlich mit dem Geschäftsbericht erscheinenden, separaten Bericht zum Stand der Digitalisierung und den damit verbundenen Projekten. Dieser soll Kosten und Termine umfassen und eine spezifische Unterteilung in die Kategorien «IKT-Grundversorgung», «Kantonsapplikationen» und «Fachapplikationen» aufweisen. In diesen Kategorien seien die Personal-, Sach- und Investitionskosten sowie die Erträge auszuweisen samt einer Aufschlüsselung nach einmaligen und wiederkehrenden Ausgaben, und es sei aufzuzeigen, wie die Projekte voneinander abhängen. Der Regierungsrat ist daran interessiert, den Kantonsrat über den Stand der Digitalisierung und die damit verbundenen Projekte zu informieren. Allerdings verkennt das Postulat die finanzpolitischen Gegebenheiten. Die Verantwortung für Fachapplikationen liegt bei den jeweiligen Direktionen und der Staatskanzlei und als Folge davon liegen auch die entsprechenden Investitions- und Betriebskosten in deren Verantwortung. Es ist festzuhalten, dass der Kanton bereits über etablierte Instrumente zur finanziellen Führung und Berichterstattung verfügt. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung weisen die IKT-Kosten der Direktionen und der Staatskanzlei sowie der zentralen Informatik aus, und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan werden die geplanten Investitionen und Ausgaben der kommenden Jahre detailliert dargelegt. Zudem erfolgt bei Grossprojekten häufig eine separate Berichterstattung über den Projektfortschritt an die zuständigen Aufsichtskommissionen wie die Geschäftsprüfungs- oder die Finanzkommission des Kantonsrates. Ferner hat der Regierungsrat in seinem Schreiben an die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates vom 28. Januar 2026 betreffend regelmässige Berichterstattung zu IKT-Schlüsselprojekten dargelegt, wie er dem Anliegen, die Transparenz und die Vergleichbarkeit für die wichtigsten IKT-Vorhaben der kantonalen Verwaltung weiter zu stärken, nachzukommen gedenkt. Die Berichterstattung der IKT-Schlüsselprojekte soll erstmals im Geschäftsbericht 2026 veröffentlicht werden. Damit wird den Forderungen des Postulats hinreichend Rechnung getragen. Ein zusätzlicher Bericht zum Stand der Digitalisierung würde die bereits
vorhandenen Informationen wiederholen, was lediglich die Informationsdichte erhöht, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu erzeugen.
Sodann entspricht die im Postulat geforderte, detaillierte Aufschlüsselung entlang der Aufteilung in Grundversorgung sowie Kantons- und Fachapplikationen nicht der Rechnungslegungsstruktur in den Direktionen und der Staatskanzlei. Eine solche Detaillierung führte dazu, dass parallel zu den bestehenden ERP-Systemen (Enterprise-Resource- Planning) ein manuelles Reporting aufgebaut werden müsste. Der damit einhergehende administrative Aufwand für Erhebung, Konsolidierung und Plausibilisierung dieser Daten steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Informationsgewinn und widerspricht damit dem Wesen einer effizienten und schlanken Verwaltung. Bei der Digitalisierung hat der Regierungsrat u. a. die übergeordneten Ziele der Interoperabilität, Datensicherheit und Bürgernähe im Auge. Die Steuerung erfolgt über das Gremium Strategie Digitale Verwaltung und IKT. Die Forderung nach einer detaillierten Übersicht der laufenden und geplanten IT-Projekte einschliesslich kleinerer Fachapplikationen mitsamt detaillierter Kostenstruktur ist nicht sachgerecht und steht einer Aufsicht auf strategischer Ebene, wie sie dem Kantonsrat zukommt, im Wege. Vielmehr sollte dieser auf die strategische Steuerung und die Oberaufsicht der grossen, risikobehafteten Vorhaben fokussieren. Demgegenüber stehen dem Kantonsrat mit dem Fragerecht seiner Mitglieder zu spezifischen Projekten sowie dem Einsichtsrecht der Aufsichtskommissionen in die Projektportfolios der Direktionen und der Staatskanzlei bereits heute Instrumente zur Verfügung, welche die im Postulat genannte effektive Bewertung und Fortschrittskontrolle von IT-Projekten ermöglichen. Zudem werden diese regelmässig durch die Finanzkontrolle überprüft, und deren Berichte sind öffentlich bzw. werden den Kommissionen vorgelegt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 382/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli