RRB Nr. 313/2026
Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Wilma Willi, Stadel, betreffend Abbruch der Arbeiten und Verhandlungen zwischen dem Zoo Zürich und der Baltensperger AG in Höri, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 26/2026
Sitzung vom 25. März 2026
313. Anfrage (Abbruch der Arbeiten und Verhandlungen zwischen dem Zoo Zürich und der Baltensperger AG in Höri) Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, und Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, haben am 19. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der Zoo Zürich ist eine bedeutende Institution mit grosser öffentlicher Ausstrahlung. Er befindet sich zu rund zehn Prozent im Eigentum des Kantons Zürich und erhält jährlich 3,36 Mio. CHF aus dem Gemeinnützigen Fonds des Kantons. Damit ist der Zoo nicht nur ein touristischer Leuchtturm, sondern auch in besonderer Weise der Öffentlichkeit und dem Kanton gegenüber verpflichtet. Medienberichten zufolge wurden die Arbeiten sowie die Vertragsbeziehungen zwischen dem Zoo Zürich und der Baltensperger AG aus Höri im Zusammenhang mit dem Bau der Pantanal-Voliere abrupt beendet. Die betroffene Firma, welche über ein ausgewiesene Expertise im Stahlbau aufweist, spricht öffentlich von erheblichen finanziellen Schäden und weist auf mögliche existenzielle Folgen für die Arbeitsplätze hin. Gleichzeitig werfen der Abbruch der Zusammenarbeit und die öffentliche Eskalation Fragen zur Projektführung, zur Verantwortung einer öffentlich mitfinanzierten Institution sowie zu möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Rolle des Kantons, zu seiner Aufsichtsfunktion sowie zu möglichen Handlungsspielräumen im Interesse der öffentlichen Hand, der betroffenen Arbeitnehmenden und der Reputation des Standorts Zürich. Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Rolle und Verantwortung des Kantons Zürich bei Grossprojekten des Zoo Zürich, insbesondere vor dem Hintergrund der kantonalen Beteiligung und der wiederkehrenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds?
2. In welcher Form und Tiefe ist oder war der Regierungsrat über den Verlauf der Vertragsverhandlungen, über Konflikte sowie über den Abbruch der Zusammenarbeit zwischen dem Zoo Zürich und der Baltensperger AG informiert?
3. Welche Einschätzung nimmt der Regierungsrat zu den möglichen reputationsbezogenen Auswirkungen dieses Konflikts für den Zoo Zürich, für den Kanton Zürich als Mitträger sowie für den Wirtschaftsstandort Unterland vor?
4. Wie bewertet der Regierungsrat die volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Risiken, die sich aus einem Konkurs der Baltensperger AG ergeben könnten, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der 70 regionalen Arbeitsplätze und den Erhalt des Stahl- und Metallbau-Know-hows in der Region.
5. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, im Rahmen seiner Zuständigkeiten oder seiner vermittelnden Rolle zu einer Deeskalation oder zu einer tragfähigen Lösung zwischen den beteiligten Parteien beizutragen?
6. Welche Instrumente oder bestehenden kantonalen Auffang- und Unterstützungsmechanismen stehen grundsätzlich zur Verfügung, um betroffene Arbeitnehmende bei projektbedingten Arbeitsplatzverlusten zu unterstützen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Wilma Willi, Stadel, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton hielt per 31. Dezember 2025 im Finanzvermögen 8750 Aktien der Zoo Zürich AG («Zoo») und damit einen Anteil von 9,72% des Aktienkapitals. Die Zoo Zürich AG ist eine selbstständige Aktiengesellschaft, der Kanton ist ein Minderheitsaktionär. Der Kanton Zürich hat in seiner Rolle als Aktionär in dieser Frage gemäss dem Obligationenrecht (SR 220) und den Statuten der Zoo Zürich AG keine Zuständigkeit. Weder liegen dem Regierungsrat Details zu den Streitigkeiten vor, noch hat er entsprechende Einsichtsrechte oder könnte er den Sachverhalt inhaltlich korrekt würdigen. Zu Frage 2: Die Finanzdirektion war über den Kantonsvertreter im Verwaltungsrat der Zoo Zürich AG über den groben Verlauf des Projekts informiert. Zu Frage 3: Der Baustopp und der Vertragskonflikt um die Pantanal-Voliere tangiert die Volkswirtschaft insgesamt nicht stark.
Zu Frage 4: Der volkswirtschaftliche Schaden für den Kanton Zürich bzw. das Zürcher Bruttoinlandprodukt dürfte kaum spürbar sein. Für den Wirtschaftsstandort Unterland und vor allem für die betroffene Gemeinde ist der wirtschaftliche Schaden vom Verlauf des Nachlassverfahrens abhängig. Die Baltensperger AG verfügt über spezifisches Know-how im Bereich Stahl- und Metallbau, dessen Verlust für die Fachkompetenz in der Region von Bedeutung sein könnte. 2024 waren im Kanton Zürich rund 0,2% aller Erwerbstätigen in der Stahl- und Leichtmetallbaubranche beschäftigt. Die 70 Arbeitsplätze der Baltensperger AG entsprechen innerhalb dieser Branche einem Anteil von etwa 3%. Auch wenn diese Zahl im gesamtwirtschaftlichen Kontext begrenzt ist, kann ein allfälliger Verlust des Arbeitsplatzes für die direkt betroffenen Mitarbeitenden weitreichende Folgen haben. Im Bedarfsfall ist die rasche und wirksame Unterstützung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sichergestellt. Die Metallbaubranche dürfte auch inskünftig von einem strukturellen Fachkräftemangel betroffen sein. Dies erhöht grundsätzlich die Chancen der Betroffenen, rasch eine neue Stelle zu finden. Zu Frage 5: Der Regierungsrat bedauert die aktuelle Situation und wünscht sich eine gütliche Einigung. Er erwartet von der Zoo Zürich AG, dass sie diesbezüglich ihr Möglichstes tut. Im Übrigen kann auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen werden. Zu Frage 6: Arbeitnehmende, die ihre Stelle verlieren, können Leistungen der Arbeitslosenversicherung beantragen, sofern sie die Beitragsrahmenfristen erfüllen. Die RAV beraten die Stellensuchenden zu allen Themen der Arbeitssuche, stellen Kontakte zu potenziellen Arbeitgebenden her und unterstützen bei Bedarf mit arbeitsmarktlichen Massnahmen, um eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Um Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von behördlichen Massnahmen zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten, deckt die Arbeitslosenversicherung mit der Kurzarbeitsentschädigung den Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebenden entschädigt die Arbeitslosenversicherung in Form der Insolvenzentschädigung die Lohnforderungen der Arbeitnehmenden für die geleistete Arbeit. Ob
und mit welchen Leistungen der Arbeitslosenversicherung die betroffenen Arbeitnehmenden unterstützt werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Sollten Massenentlassungen geplant sein, kann die beim Amt für Arbeit angesiedelte Stelle beratend unterstützen. Zudem bieten die RAV Informationsveranstaltungen für die im Betrieb betroffenen Arbeitnehmenden an.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.Finanzdirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli