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Anfrage Florian Heer, Winterthur, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Innovationspark hinkt den Erwartungen hinterher, Beantwortung

RRB Nr. 316/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 25. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-316-2026/de/anfrage-florian-heer-winterthur-karin-fehr-thoma-uster-und-judith-stofer-dubendorf-betreffend-innovationspark-hinkt-den-erwartungen-hinterher-beantwortung

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 316/2026

Anfrage Florian Heer, Winterthur, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Innovationspark hinkt den Erwartungen hinterher, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 48/2026

Sitzung vom 25. März 2026

316. Anfrage (Innovationspark hinkt den Erwartungen hinterher) Kantonsrat Florian Heer, Winterthur, sowie die Kantonsrätinnen Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Stofer, Dübendorf, haben am 2. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die regierungsrätliche Berichterstattung zum Innovationspark IPZ zeigt, dass der Aufbau des Innovationsparks, des Areals und der verantwortlichen Gremien bereits jetzt nur schleppend vorangeht. Wichtige Instrumente wie die Gesamtstrategie, die Clusterstrategie und die Ausarbeitung eines Risk- und Compliance-Managements, die im Interesse des Kantons und des Bundes zwecks ihrer Aufsichtsfunktion sind, fehlen bis heute. Zentrale Voraussetzungen für den Ausbau, wie der Erschliessungsvertrag, konnten «trotz intensiver und konstruktiver Verhandlungen» noch immer nicht abgeschlossen werden. Auch die notwendige Kompetenzordnung wurde noch nicht erarbeitet, und darüber hinaus übernimmt die IPZ-Stiftung entgegen der Planung weiterhin Aufgaben der IPZ Operation AG. In seiner Berichterstattung Ende 2025 verwendet der Regierungsrat selbst deutliche Worte der Erwartung, die im kommenden Jahr zu erfüllen sind. Seit dem kantonsrätlichen Entscheid im Jahr 2022 scheint viel Zeit ohne nennenswerte Fortschritte vergangen zu sein. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Firmen, deren Flächenbedarf und die Anzahl der auf dem Gelände beschäftigten Menschen und was ist gemäss bereits abgeschlossener Verträge in den kommenden Jahren zu erwarten?

2. Wann wird die seit längerer Zeit geplante Rollenklärung zwischen der IPZ-Stiftung und der IPZ Property AG bzw. der IPZ Operations AG abgeschlossen sein und wann kann die IPZ Operation AG anschliessend operativ tätig werden? Wie erklärt sich der Regierungsrat diese Verzögerung und wie beurteilt er sie im Hinblick auf die Governance?

3. Bis wann werden die gemäss der Berichterstattung des Regierungsrates fehlenden Instrumente (Gesamtstrategie, Clusterstrategie, Risk- und Compliance-Management, Kompetenzenordnung, etc.) erarbeitet sein und was waren die Gründe für das bisherige Fehlen dieser?

4. Mit welchen Auswirkungen und Verzögerungen ist aufgrund des bisher fehlenden Erschliessungsvertrags zu rechnen und mit welchen Unsicherheiten rechnet der Regierungsrat deswegen?

5. Welche Aspekte des Governance-Konzepts sind aktuell noch nicht umgesetzt und welche Risiken ergeben sich daraus für den Kanton Zürich, der aufgrund seiner Vorleistungen auf funktionierende Governance-Strukturen angewiesen ist?

6. Wie beurteilt der Regierungsrat die bisherige Finanzierungsentwicklung der Stiftung IPZ in Bezug auf die Gewinnung weiterer Stifter*innen und wann ist gemäss den bisherigen Erfahrungen mit einer Eigenwirtschaftlichkeit der Stiftung IPZ zu rechnen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Florian Heer, Winterthur, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Stofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet:

Die Anfrage nimmt Bezug auf die Berichterstattung 2024 zum Innovationspark Zürich. Diese wurde vom Regierungsrat Ende 2025 mit Beschluss Nr. 1151/2025 genehmigt. Der Bericht gibt Auskunft über das Berichtsjahr 2024 und bildet den Stand des Innovationsparks Ende 2024 – also rund ein Jahr vor der Genehmigung – ab. Der Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich (Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht) wurde vom Kantonsrat im November 2022 bewilligt (Vorlage 5819) und trat Anfang 2023 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte mit dem organisatorischen und strukturellen Aufbau des Innovationsparks begonnen werden. Die ursprüngliche Projektorganisation musste Schritt für Schritt in die neuen Strukturen gemäss Governance- Konzept überführt werden. Parallel dazu wurden die ersten Neubauprojekte gestartet. Diese Arbeiten waren aufwendig, aber von aussen nicht sichtbar. Unter diesen Umständen ist es naheliegend, dass per Ende 2024 noch nicht alle Vorgaben des Governance-Konzepts umgesetzt worden sind. Seit Ende des Berichtsjahres 2024 ging die Entwicklung jedoch weiter. Die nachfolgenden Ausführungen geben Auskunft über den aktuellen Stand. Zu Frage 1: Der Innovationspark Zürich befindet sich in einer dynamischen Entwicklungs- und Realisierungsphase. Die Randzone mit den historischen Hangars ist bereits weitgehend realisiert, vollständig vermietet und in Betrieb. Die ETH Zürich, die Universität Zürich sowie erste Nutzer aus der Industrie, aus den Bereichen Robotics, autonome Systeme, Space und Life Science haben Forschungs- und Entwicklungseinheiten vor Ort.

Die erste Neubauetappe des Innovationsparks Zürich schafft auf dem nördlichen Teil des Flugplatzes Dübendorf weitere Räume für Forschung, Entwicklung und Zusammenarbeit. Zwischen den historischen Hangars und den Neubauten entsteht eine 60 m breite und 500 m lange Allee, das sogenannte Vorfeld. Sie dient als zentrale Verbindungsachse und bietet zugleich Platz für Tests und temporäre Installationen. Die Neubauten sind modular konzipiert, nachhaltig gebaut und ergänzen die bestehenden Strukturen optimal. Sie fördern ein attraktives Arbeits- und Aufenthaltsumfeld, das sich wechselnden Anforderungen anpassen lässt. Mit der ersten Neubauetappe werden rund 3500 Personen auf dem Campus tätig sein. Für die Neubauetappe erfolgte im Herbst 2025 der Spatenstich für das erste Gebäude. Die Eröffnung ist für Sommer 2027 geplant. Im Sommer 2026 wird der Baustart für einen Hybridbau mit Energiezentrale, Parkierungsanlage, Testflächen und vielfältigen Campusnutzungen (MHUB) erwartet, die Inbetriebnahme ist für Frühling 2028 geplant. Der MHUB wird eine zentrale Rolle für die Versorgung und das Campusleben spielen. Drei weitere Neubauten wurden 2025 weiterentwickelt. Die Baueingabe erfolgte im vierten Quartal 2025. Der Baubeginn ist für Ende 2026 geplant. Als kurzfristige Lösung für zusätzliche Arbeitsplätze wurde das modulare Projekt «The Village» entwickelt, ein Gebäudekomplex aus standardisierten Containerelementen und einer Stahlhalle in Fertigbauweise. Mit rund 1400 m² vermietbarer Fläche bietet das Projekt flexible Arbeitsplätze und ist so konzipiert, dass eine spätere Verschiebung auf dem Areal möglich ist. Die Baueingabe erfolgte 2025, der Bauentscheid wird 2026 erwartet. Ende 2025 waren 14 Mietende (ohne Untermietende) bzw. rund 300 Personen auf dem Campus tätig. Der Innovationspark Zürich rechnet mit der Schaffung von jährlich rund 400 bis 500 neuen Arbeitsplätzen. Nach aktueller Planung wird die Entwicklung und Realisierung der Randzone und der ersten Neubauetappe mit rund 100 000 m² Geschossfläche bis 2032 abgeschlossen sein; dannzumal werden voraussichtlich rund 3500 Personen auf dem Campus tätig sein. Zu Fragen 2, 3 und 5: 2025 wurde die 2022 vereinbarte Governance-Struktur vollzogen. Per 1. Juni 2025 wurde die Aufgabenteilung zwischen der Stiftung IPZ und der IPZ Operation AG bereinigt. Die Stiftung IPZ zog sich auf

ihren Kernauftrag zurück, nämlich die strategische Steuerung, das Qualitätsreporting, die Innovationsförderung und das Switzerland Innovation Site Management. Seit 1. Juni 2025 ist die IPZ Operation AG operativ.

Das Governance-Konzept ist auf den Innovationspark im Vollausbau ausgerichtet. Die Umsetzung erfolgt stufengerecht entsprechend dem Entwicklungsstand des Innovationsparks. Die Entwicklung hat erst begonnen. 2026 wird die Gesamtstrategie erarbeitet. Zusammen mit dem kantonalen Gestaltungsplan, dem Masterplan, den Clusterstrategien und der Ansiedlungsstrategie wird ein kohärentes Gesamtbild entwickelt. Auch die Governance- und Reporting-Strukturen werden bis Ende 2026 so weiterentwickelt, dass Strategie, Bauentwicklung und operative Aktivitäten laufend aufeinander abgestimmt sind. Damit liegen die wesentlichen Elemente der Governance noch vor den ersten grösseren Entwicklungsschritten vor. Die bauliche Entwicklung und die zulässigen Nutzungen sind durch den Gestaltungsplan weitgehend vorbestimmt. Die Entwicklung des Innovationsparks wird aber unabhängig von den Governance-Strukturen eng durch die Geschäftsstelle Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf (bis Ende 2025) und durch die Fachstelle Innovationspark Zürich (seit 1. Januar 2026) begleitet. Die Verwaltung ist somit immer über die aktuelle Entwicklung informiert. Zu Frage 4: Der Erschliessungsvertrag zwischen der IPZ Property AG, dem Kanton Zürich, der Stadt Dübendorf, der Glattwerk AG und der Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf wurde im April 2025 unterzeichnet. Damit lag er rechtzeitig vor Erteilung der ersten Baubewilligung vor. Zu Frage 6: Die Stiftung IPZ hat seit der Gründung mehrere Stifter und Stiftungspartner: Stifter sind neben dem Kanton Zürich die Zürcher Kantonalbank und die ETH Zürich. Stiftungspartner sind die Universität Zürich, die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, die Stadt Zürich und die Stadt Dübendorf. Seit 2025 hat sich die Stiftung IPZ personell stark verkleinert und fokussiert neben der strategischen Steuerung und dem Stakeholder-Management auf den Aufbau des Innovationsökosystems. Ziel ist es, Drittmittel zur Stärkung der Innovationsschwerpunkte am Campus anzuwerben. Mit der Eigenwirtschaftlichkeit ist ab 2028 zu rechnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli