RRB Nr. 372/2026
Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026
372. Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 28. Februar 2022 erliess der Kantonsrat das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG; LS 831.5). Das SLBG hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung mehr Freiheit bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsform zu ermöglichen. Im SLBG stehen die betroffenen Menschen und ihr behinderungsbedingter Bedarf an Unterstützung im Zentrum. Mit Beschluss Nr. 582/2022 hat der Regierungsrat drei bis Ende 2026 befristete Projektstellen und gebundene Ausgaben für Aufträge an Dritte bewilligt. Im April 2022 haben die Aufbauarbeiten begonnen. Mit Inkrafttreten des SLBG am 1. Januar 2024 sind die Umsetzungsarbeiten dazugekommen. Die Meilensteine der Aufbau- und der ersten Umsetzungsphase konnten mehrheitlich erreicht werden. Es zeigt sich aber, dass der Systemwechsel insgesamt deutlich mehr Zeit benötigt und weiterhin umsichtig geplant werden muss. Weiter wird die Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, SR 831.30) betreffend Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause ab 2028 Auswirkungen auf die Finanzierung von ambulanten Leistungen im Behinderten- und im Altersbereich haben und erfordert bisher nicht geplante Anpassungsarbeiten am Selbstbestimmungsgesetz und am Zusatzleistungsgesetz (LS 831.3).
B. Sicherstellung der weiteren Umsetzungs- und Ausbauaufgaben Die Umstellung auf ambulante Wohnangebote für Menschen mit Behinderung ist anspruchsvoll und benötigt mehr Zeit und mehr Unterstützung durch das Projektteam als ursprünglich geplant. Noch in der Entwicklung sind die Leistungen im Bereich Arbeit. Ab 1. Januar 2027 können Menschen mit Behinderung Begleitung bei einer Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt beantragen. Das Projektteam ist mit der Einführung, Evaluation und allfälligen Anpassungen betraut. Des Weiteren erfordert die Transformation der Institutionen gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (SR 831.26) ins SLBG mehr Aufmerksamkeit und eine umsichtige Umsetzung ab 2027. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für die Sicherstellung eines breiten Angebotes an Begleitung, Betreuung und Beratung für Menschen mit Behinderung längere Umsetzungsphasen erforderlich sind. Überdies ist die Änderung des ELG mit einer Stärkung der Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause konzeptionell zu berücksichtigen. Die geplanten weiteren Umsetzungsschritte ermöglichen, dass die Konsolidierung und Evaluation der bisherigen Umsetzungsarbeiten, die Einführung neuer Angebote ab 1. Januar 2027 und der Einbezug der Anspruchsgruppen gewährleistet werden können. Bei der Umsetzung dieser Vorhaben wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung sowie weitere Anspruchsgruppen an der Lösungsfindung angemessen beteiligt sind und die Kommunikation zielgruppenspezifisch und barrierefrei erfolgt.
C. Personelle Auswirkungen Die Konzipierung, Koordination und Weiterführung der Umsetzungsprojekte sind weiterhin voranzutreiben. Sie lassen sich nicht im Rahmen des bestehenden Stellenplans des Kantonalen Sozialamtes bewältigen. Die weiterführenden Planungs- und Umsetzungsarbeiten sind sehr umfang- und anforderungsreich. Die mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes bis Ende 2026 befristet geschaffenen Stellen werden für weitere drei Jahre bis Ende 2029 benötigt, weshalb sie zu verlängern sind. Die Verlängerung der Projektstellen ermöglicht insbesondere, dass die noch laufenden Projektarbeiten weitergeführt und angemessen abgeschlossen werden können. Dazu zählt auch der Aufbau der Angebotsentwicklung und das Monitoring der Angebote. Neue Angebote ab 2027 wie z. B. die Leistungen in der Begleitung im allgemeinen Arbeitsmarkt müssen als Teil der bestehenden Angebotslandschaft beobachtet und Angebote auch im ergänzenden Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Aktuelle oder in Planung stehende nationale Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erfordern in den nächsten Jahren schnelle und zweckmässige Anpassungen des Systems «selbstbestimmt entscheiden». Die folgenden mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes geschaffenen, drei befristeten Stellen sind bis 31. Dezember 2029 zu verlängern: 1,0 Stellen in der Richtposition Adjunkt/in, LK 20 (Projektleitung), sowie 2,0 Stellen in der Richtposition Adjunkt/in, LK 18, für die Projektmitarbeit. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt im Rahmen von RRB Nr. 582/2022 geprüft. Eine interne Kompensation ist wegen der Belastung durch andere Arbeiten nicht möglich.
D. Finanzielle Auswirkungen Die mit den weiteren Umsetzungs- und Ausbauaufgaben erforderlichen Sachaufwendungen sind im Rahmen der mit RRB Nr. 582/2022 bewilligten Ausgabe möglich. Für die Verlängerung der befristeten Stellen um drei Jahre (bis Ende 2029) fallen jährliche Aufwendungen von rund Fr. 510 000 an. Sie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, und können im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026– 2029, ab Planjahr 2027, verfügbar gemacht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die folgenden mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes geschaffenen befristeten Stellen werden bis 31. Dezember 2029 verlängert: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 20 2,0 Adjunkt/in 18
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli