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Anfrage Stephan Hegetschweiler, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Kritische Infrastruktur vor Drohnen schützen, Beantwortung

RRB Nr. 470/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 6. Mai 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-470-2026/de/anfrage-stephan-hegetschweiler-zurich-und-mitunterzeichnende-betreffend-kritische-infrastruktur-vor-drohnen-schutzen-beantwortung

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 470/2026

Anfrage Stephan Hegetschweiler, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Kritische Infrastruktur vor Drohnen schützen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 152/2026

Sitzung vom 6. Mai 2026

470. Anfrage (Kritische Infrastruktur vor Drohnen schützen) Kantonsrat Stephan Hegetschweiler, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 13. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: In den vergangenen Monaten konnte man den Medien mehrfach entnehmen, dass die Schweiz immer öfters Ziel von Spionage- und Sabotage-Aktivitäten durch ausländische Nachrichten- oder Geheimdienste wurde. So hat auch die Anzahl der Cyberattacken auf öffentliche Einrichtungen und die Häufung unbekannter oder ungewollter Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur-Objekte sehr stark zugenommen. Das Ziel für den Kanton Zürich soll es sein, als erste Priorität, die kritische Infrastruktur gegenüber Drohnen wirkungsvoll zu schützen – letzteres auch mit Blick in die Zukunft, da sich die Drohnentechnologie weiter entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation im Kanton Zürich in Bezug auf ungewollte Drohnenflüge (sämtlicher Drohnentypen wie z. B. Multirotor-, Fixed-Wing-Drohnen oder anderen Typen), insbesondere bei kritischer Infrastruktur und beim Flughafen Zürich?

2. Ist der Kanton Zürich genügend ausgerüstet, um Drohnenflüge lückenlos bei kritischer Infrastruktur zu erfassen?

3. Können die verschiedenen Drohnen genügend gut nach Benutzer (Hobby/Tourismus, Geheimdienste, Militär usw.) unterschieden werden?

4. Mit welchen Systemen überwachen die zuständigen Organe des Kantons Zürichs Drohnen-Aktivitäten?

5. Sind die kritischen Infrastrukturen des Kantons Zürichs gut gegen Drohnen geschützt?

6. Wo sieht die Regierung bei kritischen Infrastrukturen Verbesserungspotentiale um: a. Drohnen-Aktivitäten zu erfassen? b. potenziell gefährliche Situationen mit Drohnen sowie nicht gefährliche, jedoch zumindest ungewollte Spionage-Drohnen, die öfters vorkommen können, zu neutralisieren (also um Neutralisierungen nicht nur bei Notwehr oder in Ausnahmesituationen vorzunehmen)?

c. die Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Organe (Betreiberinnen der kritischen Infrastrukturen Polizei, Armee usw.) zum Schutze der kritischen Infrastruktur zu verbessern? d. Gibt es weitere Massnahmen, welche den Schutz vor Drohnen bei kritischen Infrastrukturen verbessern würden?

7. Welche rechtlichen und operativen Möglichkeiten bestehen heute, um unerlaubte oder potenziell gefährliche Drohnen zu stoppen oder zu neutralisieren?

8. Wo sieht der Regierungsrat Einschränkungen im heutigen Rechtsrahmen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Stephan Hegetschweiler, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Unerlaubte bzw. ungewollte Drohnenflüge im Bereich kritischer Infrastrukturen sind grundsätzlich als sicherheitsrelevant einzustufen. Sie erfordern eine schnelle Intervention mit dem Ziel, die Drohne zu kontrollieren bzw. zu stoppen und die Drohnenpilotin oder den Drohnenpiloten zu lokalisieren. Im Einsatzraum des Flughafens Zürich wurden in der Vergangenheit nur vereinzelt ungewollte Flüge mit handelsüblichen Drohnen festgestellt, die in der Regel auf Unkenntnis der rechtlichen Begebenheiten zurückzuführen waren. Die Unterscheidung nach Benutzergruppen oder nach dem Zweck eines Drohneneinsatzes ist in der Praxis nur beschränkt möglich. Voraussetzung dafür sind geeignete technische Möglichkeiten und die Ermittlung der Drohnenpilotin oder des Drohnenpiloten. Zu Fragen 4 und 7: Die Überwachung von Drohnenaktivitäten sowie der Umgang mit konkreten Gefährdungslagen erfolgen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und gestützt auf die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen. Die Kantonspolizei Zürich verfügt über verschiedene Möglichkeiten, auf Drohnenvorfälle zu reagieren. Aus einsatztaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen äussert sich der Regierungsrat allerdings nicht im Einzelnen zu den dabei eingesetzten Mitteln, Systemen und Vorgehensweisen. Welche Massnahmen im Einzelfall in Betracht kommen, richtet sich nach den konkreten Umständen und der jeweiligen Lagebeurteilung.

Zu Fragen 2, 5, 6 und 8: Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI-Strategie) verabschiedet. Die nationale SKI-Strategie legt übergeordnete Ziele und Grundsätze zum Schutz kritischer Infrastrukturen fest. Die Koordination übernimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, während die Umsetzung gemeinsam mit Infrastrukturbetreibern, Behörden und Kantonen erfolgt. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu überprüfen und zu stärken, basierend auf etablierten Methoden des Risiko-, Krisen- und Kontinuitätsmanagements. Die Kantonspolizei Zürich ist an diesen Arbeiten beteiligt. Welche Schutzmassnahmen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Objekt und der konkreten Gefährdungslage. Dabei kommt den Betreibern kritischer Infrastrukturen eine zentrale Rolle zu, insbesondere bei der Einschätzung der Risiken und bei der Festlegung geeigneter Schutzmassnahmen. Am Beispiel des Flughafens Zürich zeigt sich diese Aufgabenteilung: Die Detektion liegt im Zuständigkeitsbereich der Flughafen Zürich AG, die Interventionen im Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei Zürich. Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnentechnologien wurden in den letzten Jahren neue Gefährdungen geschaffen. Betreffend die Zuständigkeiten, insbesondere für die Drohnenabwehr, sind auf Stufe Bund einheitliche Regelungen für die ganze Schweiz wünschenswert.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli