RRB Nr. 564/2026
Kulturförderung, Stiftung Fotomuseum Winterthur, Theater am Neumarkt AG, Musikkollegium Winterthur, Kunstverein Winterthur, Zürcher Filmstiftung, Zürcher Theaterspektakel, Zurich Film Festival AG und Theater Winterthur AG, Erhöhung der Betriebsbeiträge 2026 und 2027
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026
564. Kulturförderung, Stiftung Fotomuseum Winterthur, Theater am Neumarkt AG, Musikkollegium Winterthur, Kunstverein Winterthur, Zürcher Filmstiftung, Zürcher Theaterspektakel, Zurich Film Festival AG und Theater Winterthur AG (Erhöhung der Betriebsbeiträge 2026 und 2027)
Erwägungen
1. Am 15. Dezember 2025 hat der Kantonsrat das Budget 2026 festgesetzt (Vorlage 6043). Damit hat er die vollständige Umsetzung des vom Regierungsrat festgesetzten Zweisäulenmodells beschlossen, wonach sich die Kulturförderung aus zwei Quellen, den Staatsmitteln und den Kulturfondsmitteln, speist (vgl. Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 248/2015 betreffend Finanzielle Neuregelung der Kulturförderung, Vorlage 5530). Gemäss diesem Zweisäulenmodell sollen die Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen und die regionalen Förderprogramme aus Staatsmitteln (Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur), die übrigen Betriebsbeiträge und die Projekt- und Investitionsbeiträge hingegen aus Kulturfondsmitteln (Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds) finanziert werden. Gleichzeitig hat der Kantonsrat mit der Festsetzung des Budgets die darin ausgewiesene Erhöhung der Staats- und Kulturfondsmittel beschlossen, um einen ersten Schritt in Richtung faire Arbeitsbedingungen im Kulturbereich zu ermöglichen. Die aus Staatsmitteln finanzierten Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen richten sich nach § 2 des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1), wonach der Kanton an öffentliche und private Organisationen des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Diese Subventionen gelten als gebundene Ausgaben (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz [LS 132.2]). Über die Gewährung von Betriebsbeiträgen über Fr. 200 000 pro Jahr entscheidet der Regierungsrat abschliessend (e contrario § 3 Abs. 2 lit. d und e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11] in Verbindung mit § 39 lit. b Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2], § 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]).
2. Verschiedene aktuelle Studien zeigen einhellig auf, dass Kulturschaffende zwar sehr gut ausgebildet sind, ihr Einkommen aber im Vergleich mit den in den übrigen Wirtschaftszweigen Beschäftigten eindeutig tiefer ist. Das liegt unter anderem daran, dass die Kultur eine dynamische und atypische Arbeitswelt darstellt, in der viele Teilzeitstellen, befristete Anstellungen und Mehrfachbeschäftigungen zur Ta- gesordnung gehören, wie das Bundesamt für Statistik 2025 in seiner Studie «Kultur als Arbeitswelt» festhielt. Auch die von Ecoplan erstellten Studien (2021 im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia, 2022 im Auftrag der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Ost) und eine von der Fachstelle Kultur 2025 durchgeführte Umfrage zur Situation der Kulturinstitutionen und -schaffenden im Kanton Zürich kommen zum Schluss, dass bei den finanziellen Arbeitsbedingungen im Kulturbereich eindeutig Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Erkenntnisse der genannten Studien und einer internen Evaluation der bestehenden Fördergefässe sollen die vom Kantonsrat bewilligten Mehrmittel in den Jahren 2026 und 2027 für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich der Honorare, wie folgt verwendet werden: pauschale 10%ige Erhöhung der Betriebsbeiträge über Fr. 220 000, pauschale 15%ige Erhöhung der Betriebsbeiträge bis Fr. 220 000 und 15%ige Erhöhung der Budgets für Projektbeiträge in den betroffenen Sparten, weil der Handlungsbedarf bei den kleinen und mittleren Kulturinstitutionen und den Projekten grösser ist.
3. In den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates fallen die Erhöhungen der aus Staatsmitteln finanzierten Betriebsbeiträge (Beträge in Franken): Zusicherung Kulturinstitution Jährlicher Erhöhung Jährlicher Total Betriebsbeitrag Betriebsbeitrag 2026 und 2027 Betriebsbeitrag Betriebsbeitrag 2024–2027 2024 und 2025 2026 und 2027 2024–2027 RRB Nr. 84/2023 Stiftung Fotomuseum 770 000 77 000 847 000 3 234 000 Winterthur 85/2023 Theater am Neumarkt AG 400 000 40 000 440 000 1 680 000 86/2023 Musikkollegium Winterthur 1 000 000 100 000 1 100 000 4 200 000 87/2023 Kunstverein Winterthur* 1 200 000 120 000 1 320 000 5 040 000 90/2023 Zürcher Filmstiftung 4 650 000 465 000 5 115 000 19 530 000 91/2023 Zürcher Theaterspektakel 360 000 36 000 396 000 1 512 000 92/2023 Zurich Film Festival AG 400 000 40 000 440 000 1 680 000 93/2023 Theater Winterthur AG* 1 000 000 100 000 1 100 000 4 200 000 * Mit der vollständigen Umsetzung des Zweisäulenmodells, in Absprache mit der Leitung der Finanzverwaltung und unter Information der Kommission für Bildung und Kultur des Kantonsrates, wurden die Betriebsbeiträge dieser Kulturinstitutionen formlos in die Leistungsgruppe Nr. 2234 verschoben.
Die erhöhten Betriebsbeiträge stehen in Einklang mit § 2 KFG, zumal sie tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits sind. Sie sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 in der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stiftung Fotomuseum Winterthur wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 84/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 77 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 3 234 000.
II. Der Theater am Neumarkt AG wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 85/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 40 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 1 680 000.
III. Dem Musikkollegium Winterthur wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 86/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 100 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 4 200 000.
IV. Dem Kunstverein Winterthur wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 87/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 120 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 5 040 000.
V. Der Zürcher Filmstiftung wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 90/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 465 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 19 530 000.
VI. Der Stadt Zürich wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 91/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags an das Theaterspektakel um Fr. 36 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 1 512 000.
VII. Der Zurich Film Festival AG wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 92/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 40 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 1 680 000.
VIII. Der Theater Winterthur AG wird zur Zusicherung der Betriebsbeiträge gemäss RRB Nr. 93/2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 100 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme (Subvention) für die Periode 2024 bis 2027 beträgt höchstens Fr. 4 200 000.
IX. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
X. Mitteilung an (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) – die Stiftung Fotomuseum Winterthur (Madeleine Schuppli, Grüzenstrasse 44, 8400 Winterthur [E]), – die Theater am Neumarkt AG (Eva Wille, Neumarkt 5, 8001 Zürich [E]), – das Musikkollegium Winterthur (Daniel Bircher, Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich [E]), – den Kunstverein Winterthur (Tobias Guldimann, Museumstrasse 52, 8400 Winterthur [E]), – die Zürcher Filmstiftung (Hercli Bundi, Heinrichstrasse 147, 8005 Zürich [E]), – das Zürcher Theaterspektakel (Matthias von Harz, Stadthausquai 17, 8001 Zürich [E]), – die Zurich Film Festival AG (Christian Jungen, Kreuzstrasse 2, 8008 Zürich [E]),
– die Theater Winterthur AG (Dieter Kläy, Theaterstrasse 6, 8400 Winterthur [E]), – die Stadt Winterthur, Amt für Kultur (Tanja Scartazzini, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur), – die Stadt Zürich, Präsidialdepartement, Dienstabteilung Kultur (Barbara Gerber, Stadthausquai 17, 8001 Zürich), – sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli