RRB Nr. 606/2026
Einführung von Kunst- und Sportklassen am Gymnasium sowie Ausarbeitung eines Schulversuches an der Fachmittelschule der Kantonsschule Rychenberg, Winterthur, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2026
606. Einführung von Kunst- und Sportklassen am Gymnasium sowie Ausarbeitung eines Schulversuches an der Fachmittelschule der Kantonsschule Rychenberg, Winterthur
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1900/1999 legte der Regierungsrat fest, dass der Kanton Zürich ab dem Schuljahr 2000/01 Klassen für musikalisch, sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche mit Anschluss an die
2. und 3. Sekundarklasse führt. Das Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium der Kantonsschule Rämibühl Zürich (KRM) wurde mit der Führung dieser Kunst- und Sport-Klassen (K+S-Klassen) beauftragt. Mit Beschluss Nr. 129/2012 beauftragte der Regierungsrat die KRM mit der zusätzlichen Führung einer K+S-Klasse für musikalisch, sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe ab dem Schuljahr 2012/13. Während auf Sekundarstufe I kontinuierlich zusätzliche schulische Angebote für talentierte Jugendliche geschaffen wurden, ist das K+S- Angebot auf der Sekundarstufe II seit 2012 nicht mehr erweitert worden, obwohl die Zahl der begabten Jugendlichen gestiegen ist. Insbesondere die Zahl der Jugendlichen mit einer ausserordentlichen sportlichen Begabung hat stark zugenommen. 2011 verfügten im Kanton Zürich 458 Jugendliche über eine regionale und 322 über eine nationale Swiss Olympic Talent Card. Bis 2025 stieg die Zahl der Jugendlichen mit einer regionalen Talent Card auf 1458 und jener mit einer nationalen Talent Card auf 784. Auch die Anzahl Leistungszentren hat sich in dieser Zeit verdoppelt. Im Bereich Kunst (Tanz und Musik) lässt sich derweilen keine vergleichbare Entwicklung feststellen. Um der steigenden Nachfrage zu begegnen, benötigt der Kanton zusätzliche K+S-Plätze auf gymnasialer Stufe. Für besonders talentierte Jugendliche, die keine gymnasiale Laufbahn verfolgen, ist geplant, im Rahmen eines Schulversuchs das K+S-Angebot an einer Fachmittelschule (FMS) einzuführen. Sowohl für die Ausweitung der K+S-Klassen am Gymnasium als auch für ein mögliches K+S-Angebot im Rahmen eines Schulversuchs an der FMS hat die Kantonsschule Rychenberg Winterthur (KRW) ein Grobkonzept eingereicht.
2. Angebotsausweitung der K+S-Klassen am Gymnasium Das Konzept der KRW sieht vor, je eine K+S-Klasse im Lang- und im Kurzgymnasium einzurichten. Damit soll der Kanton Zürich künftig im Untergymnasium doppelt so viele und im Kurzgymnasium einen Drittel mehr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aufnehmen können. Der gymnasiale Lehrgang bis zur Maturität dauert analog zur KRM fünf statt der regulären vier Jahre, um der besonderen Struktur des Curriculums gerecht zu werden. Die Zulassungsbedingungen für die K+S-Klassen des Lang- und Kurzgymnasiums der KRW sollen jenen der KRM entsprechen. Für die Aufnahme in eine K+S-Klasse der KRW ist damit einerseits das Bestehen der zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP 1 bzw. ZAP 2) nötig sowie eine positiv ausfallende Eignungsabklärung im musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Bereich (vgl. für das Kurzgymnasium: § 18 lit. d in Verbindung mit §§ 26 und 37 Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung vom 3. April 2019 [VAM, LS 413.250.2]; für das Langgymnasium: § 3 Reglement für die Aufnahme in die K+S- Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe vom 8. Februar 2012 [LS 413.250.33]). Für die Eignungsabklärung im Bereich Sport wird vorausgesetzt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten über eine regionale oder nationale Swiss Olympic Talent Card verfügen und damit zur nationalen Spitze oder zum bestmöglichen Nachwuchsförderkader gehören. Für den Bereich Tanz bildet die Teilnahme an den von Danse Suisse durchgeführten Talent Scouting Days die Grundlage der Eignungsabklärung. Im Rahmen der musikalischen Eignungsabklärung wird geprüft, ob das instrumentale Können und Potenzial der Kandidatinnen und Kandidaten ausreicht. Die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden regelmässig überprüft (vgl. dazu § 11 Promotionsreglement für die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich vom 17. November 1999 [nachfolgend: Promotionsreglement K+S-Klassen, LS 413.251.15]). Im Unterschied zur KRM soll das K+S-Angebot für musikalisch begabte Jugendliche an der KRW nur im Untergymnasium geführt werden. Nach Abschluss des Untergymnasiums soll ein Übertritt mit erneuter
Eignungsprüfung an die KRM erfolgen. Musikalisch begabte Jugendliche, die nur das Kurzgymnasium absolvieren möchten, beginnen ihre Ausbildung folglich direkt an der KRM. Diese geplante Angebotseinschränkung beruht auf folgenden Gründen: Das fünfjährige K+S-Kurzgymnasium an der KRM umfasst bereits das «Pre-College» (Module an der Zürcher Hochschule der Künste [ZHdK], die auf das Bachelorstu- dium vorbereiten) sowie Prüfungen zum Eintritt in das Bachelorstudium und erste Module des Bachelorstudiengangs der ZHdK. Dies erlaubt Absolventinnen und Absolventen des K+S-Kurzgymnasiums, nach deren Maturität das bereits begonnene Bachelorstudium prüfungsfrei weiterzuführen. Von dieser engen Zusammenarbeit zwischen der KRM und der ZHdK sowie deren Lehrpersonen sollen alle musikalischen Talente profitieren können. Die musikalischen Talente machen nur einen geringen Anteil der K+S-Klassen aus. Eine Aufteilung auf zwei Kurzgymnasien ergäbe daher wenig Sinn und würde den schulorganisatorischen und finanziellen Aufwand erheblich erhöhen.
3. Schulversuch K+S-Angebot an der Fachmittelschule Im Rahmen eines Schulversuchs gemäss § 11 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2001 (BiG, LS 410.1) soll an der FMS der KRW ein Bildungsangebot für musikalisch, sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche geschaffen werden. Das Ziel des Schulversuchs besteht darin, das Bildungssystem weiterzuentwickeln und talentierten Jugendlichen, die weder eine gymnasiale Laufbahn noch eine Berufsbildung anstreben, die Verbindung ihrer schulischen Ausbildung mit ihrer künstlerischen oder sportlichen Laufbahn zu ermöglichen. Der Kanton Zürich erarbeitet einen K+S-Lehrgang an der FMS der KRW sowie entsprechende geeignete Zulassungskriterien (einschliesslich Eignungsabklärung).
4. Standort Winterthur Die in der Ausgangslage beschriebene gestiegene Nachfrage führt am gegenwärtig einzigen Standort mit K+S-Angebot (KRM) – in der Stadt Zürich – zu akuten Kapazitätsengpässen. Da die KRM nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zu vergeben hat, mussten sowohl auf Stufe des Lang- als auch des Kurzgymnasiums für das Schuljahr 2025/26 potenzielle Jungtalente aus Platzgründen abgewiesen werden. Neben dem Standort Zürich weist der Bezirk Winterthur die zweithöchste Dichte an Inhaberinnen und Inhabern einer nationalen Swiss Olympic Talent Card auf, die alternativ zur regionalen Swiss Olympic Talent Card Voraussetzung für die Zulassung zu einer K+S-Klasse ist. Zudem verfügt die Region Winterthur über eine grosse Anzahl an Leistungszentren. Im Bereich der Mittelschulen deckt Winterthur als Bildungsstandort bereits zum heutigen Zeitpunkt den Osten des Kantons ab und entlastet die Mittelschulen der Stadt Zürich. Mit der KRW erweitert zudem ein Gymnasium das K+S-Angebot, das auf eine langjährig erprobte Infrastruktur im Bereich von Lang- sowie Kurzgymnasium wie auch FMS zurückgreifen kann. Ein Ausbau des K+S-Angebots bietet sich daher in Winterthur besonders an.
5. Rechtlicher Rahmen
5.1 Gymnasium Die rechtliche Grundlage für die Einführung von K+S-Klassen bildet das Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 (MSG, LS 413.21). Nach § 3 Abs. 2 MSG kann der Regierungsrat im Rahmen bestehender Schultypen besondere Schulformen beschliessen und dafür die Zulassungsbedingungen und -beschränkungen festlegen. Die Einführung von K+S- Klassen am Gymnasium der KRW bedarf gestützt auf § 3 Abs. 2 MSG eines entsprechenden Beschlusses des Regierungsrates. Für die Einführung des K+S-Angebots am Gymnasium der KRW sind zudem Anpassungen der VAM, des Reglements für die Aufnahme in die K+S-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe, des Promotionsreglements K+S-Klassen sowie des Reglements betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (LS 413.211.2) notwendig. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Regierungsrat bzw. beim Bildungsrat. Der Regierungsrat und der Bildungsrat werden über die Anpassungen der Erlasse in ihrem Zuständigkeitsbereich zu gegebener Zeit entscheiden.
5.2 Fachmittelschule Das neue K+S-Angebot an der FMS der KRW soll im Rahmen eines Schulversuchs eingeführt werden. Gemäss § 11 Abs. 1 und 2 BiG kann der Regierungsrat zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens Versuche anordnen. Dabei kann von der ordentlichen Gesetzgebung abgewichen werden, soweit die Erreichung der Ziele des Bildungswesens gewährleistet bleibt. Der Schulversuch ist zu befristen und zu evaluieren. Mit dem entsprechenden Beschluss legt der Regierungsrat die Rahmenbedingungen des Schulversuchs fest.
6. Zeitplan Der Start der ersten Kohorten im Lang- und Kurzgymnasium der KRW ist auf das Schuljahr 2029/30 vorgesehen. Bis dahin müssen die entsprechenden Erlasse angepasst sein und die notwendigen Beschlüsse vorliegen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Schulversuchs soll festgelegt werden, ab welchem Schuljahr die erste Kohorte an der FMS der KRW starten soll.
7. Finanzierung Analog zu den bestehenden K+S-Klassen wird gemäss § 33 Abs. 3 MSG zur Finanzierung der über die Schülerpauschale hinausgehenden Mehrkosten für den Besuch der K+S-Klassen am KRW für das Lang- und Kurzgymnasium ein Schulgeld von jährlich Fr. 1400 erhoben. Da für die Mehrkosten der K+S-Klassen ein Schulgeld erhoben wird, entsprechen die Nettokosten denjenigen eines ordentlichen Kurz- bzw. Langgymnasiums. Damit ist die Einführung der zusätzlichen K+S-Klassen an der KRW saldoneutral. Im Rahmen der Ausarbeitung des Schulversuchs sollen die finanziellen Auswirkungen der Einführung einer K+S-Klasse an der FMS der KRW geklärt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Kantonsschule Rychenberg Winterthur wird ab Schuljahr 2029/30 mit der Führung einer K+S-Klasse für musikalisch, sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe im Sinne der Erwägungen beauftragt.
II. Die Kantonsschule Rychenberg Winterthur wird ab Schuljahr 2029/30 mit der Führung einer K+S-Klasse für sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche mit Anschluss an die 2. und 3. Sekundarschule im Sinne der Erwägungen beauftragt.
III. Zur Finanzierung der über die Schülerpauschale hinaus gehenden Mehrkosten wird für den Besuch der K+S-Klassen ein Schulgeld von Fr. 1400 pro Jahr erhoben.
IV. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Führung von K+S-Klassen gemäss Dispositiv I und II an der Kantonsschule Rychenberg Winterthur im Sinne der Erwägungen zu erarbeiten und dem Regierungsrat zum Beschluss vorzulegen.
V. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, den Schulversuch einer K+S-Klasse für musikalisch, sportlich und tänzerisch besonders begabte Jugendliche an der Fachmittelschule der Kantonsschule Rychenberg Winterthur im Sinne der Erwägungen auszuarbeiten.
VI. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli