RRB Nr. 628/2026
Anfrage Felix Hoesch, Zürich, betreffend Baulinien zur Raumsicherung bei der SZU, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 102/2026
Sitzung vom 10. Juni 2026
628. Anfrage (Baulinien zur Raumsicherung bei der SZU) Kantonsrat Felix Hoesch, Zürich, hat am 23. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Zwischen Triemli und der Haltestelle Binz / Uetlibergstrasse gibt es entlang der Strecke der Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn (SZU) beidseits des Trasses lückenlos Baulinien. Diese wurden zumeist Anfang des letzten Jahrhunderts erlassen. Damit sind alle künftigen Ausbauten gesichert. Ausgerechnet zwischen der Haltestelle Binz / Uetlibergstrasse und dem Bahnhof Giesshübel fehlen jegliche Baulinien. Das ist insbesondere an der engsten Stelle beängstigend, weil in den nächsten Jahren ein privater Hochbau den späteren Bau einer Doppelspur für immer verbauen könnte. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die SZU planen auf beiden Linien der SZU, Sihltalbahn S4 und Uetlibergbahn S10, in den Stosszeiten einen 7,5-Minuten-Takt1. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass zwischen der Uetlibergstrasse bei der Haltestelle Binz und dem Bahnhof Giesshübel keine Baulinien erlassen wurden, die den Bau des zweiten Gleises für die Doppelspur gemäss Richtplan sichern würden?
2. Wieso wurden diese Baulinien nicht erlassen, wie sie zwischen Triemli und Binz lückenlos Anfang des letzten Jahrhunderts erlassen wurden?
3. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass ein privates Bauvorhaben den künftigen Bau des zweiten Gleises für alle Zeiten verunmöglicht?
4. Ist der Regierungsrat bereit, die fehlenden Baulinien zeitnah rechtskräftig zu erlassen?
5. Was ist der aktuelle Stand der Planung und Einführung des 7,5-Minuten-Taktes?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Felix Hoesch, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 4: Der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (SZU) sowie dem für die Angebotsplanung zuständigen Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist bekannt, dass im Abschnitt zwischen der Uetlibergstrasse bei der Haltestelle Binz und dem Bahnhof Giesshübel keine Baulinien bestehen, welche den Bau eines zweiten Gleises sichern würden. Für Bahnvorhaben sind Baulinien jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Sicherung der für den Ausbau benötigten Flächen erfolgt in erster Linie im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens des Bundes. Dieses Verfahren hat gegenüber kantonalen und kommunalen Planungsinstrumenten Vorrang und gewährleistet die rechtsverbindliche Festlegung der für den Ausbau notwendigen Flächen. Dementsprechend ist der Erlass von Baulinien entlang von Bahnstrecken weder systematisch vorgesehen noch üblich und die Realisierung von Doppelspurausbauten auch ohne vorgängig erlassene Baulinien möglich. Zu Frage 3: Das in der Anfrage erwähnte private Bauvorhaben und dessen potenzieller Einfluss auf die Rahmenbedingungen für einen künftigen Doppelspurausbau sind der SZU und dem ZVV bekannt. Gemäss den aktuellen Planungen der SZU wird die notwendige Doppelspur jedoch nicht im Raum dieses Bauvorhabens zu liegen kommen, weshalb dieses keinen massgebenden Einfluss auf den Bahnausbau hat. Selbst wenn aber aus irgendwelchen Gründen ein Doppelspurausbau im Bereich der neuen Liegenschaft notwendig würde, wäre dies nach wie vor möglich, wenn auch mit gewissen Einschränkungen für die Liegenschaft (Wegfall von Aussenräumen zugunsten des Bahntrassees). Die abschliessende Beurteilung der baulichen Machbarkeit eines Bahnausbaus und der erforderlichen Eingriffe in bestehendes Grundeigentum erfolgt im Übrigen wie erwähnt im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens in der Zuständigkeit des Bundes. Zu Frage 5: Gemäss den Planungen der SZU und des ZVV ist die Einführung des 7,5 Minuten Takts nach heutigem Planungsstand auf Dezember 2030 vorgesehen. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich die Umsetzung verzögert. Im Zusammenhang mit dem Gutachten «Verkehr ’45» sowie der derzeit in Erarbeitung befindlichen Botschaft 27 zum Bahnausbau des Bundes bestehen bestimmte Unsicherheiten bezüglich des Ange- botsausbaus der Zürcher S-Bahn. Der Regierungsrat geht davon aus,
dass die für den 7,5-Minuten-Takt erforderlichen und vom Bund finanzierten Infrastrukturmassnahmen gesichert sind, jedoch werden erst mit dem Vorliegen der Vernehmlassungsvorlage zur Botschaft 27 (ab Juni 2026 ) belastbare Erkenntnisse vorliegen. Präzisere Angaben zum Realisierungshorizont des 7,5-Minuten-Taks werden auf dieser Grundlage und bei entsprechendem Fortschritt der SZU-Projekte voraussichtlich bis Ende 2026 vorliegen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli