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Motion Benjamin Walder, Wetzikon, Benjamin Krähenmann, Zürich, und Jonas Pfister, Winterthur, betreffend Masterplan PFAS: Freisetzung der Ewigkeitschemikalien reduzieren, Stellungnahme

RRB Nr. 677/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 17. Juni 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-677-2026/de/motion-benjamin-walder-wetzikon-benjamin-krahenmann-zurich-und-jonas-pfister-winterthur-betreffend-masterplan-pfas-freisetzung-der-ewigkeitschemikalien-reduzieren-stellungnahme

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 677/2026

Motion Benjamin Walder, Wetzikon, Benjamin Krähenmann, Zürich, und Jonas Pfister, Winterthur, betreffend Masterplan PFAS: Freisetzung der Ewigkeitschemikalien reduzieren, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 122/2026

Sitzung vom 17. Juni 2026

677. Motion (Masterplan PFAS: Freisetzung der Ewigkeitschemikalien reduzieren)

Erwägungen

Die Kantonsräte Benjamin Walder, Wetzikon, Benjamin Krähenmann, Zürich, und Jonas Pfister, Winterthur, haben am 30. März 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Masterplan zur PFAS- Reduktion zu erarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie und bis wann der Kanton Zürich die Freisetzung der Ewigkeitschemikalien in die Umwelt zu reduzieren gedenkt. Der Plan beschreibt verbindliche Etappenziele auf dem Weg zu einer nachhaltigen, möglichst PFAS-freien Gesellschaft. Dem Kantonsrat sind die nötigen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Begründung Unsere Lebensgrundlagen – Böden, Gewässer, Lebensmittel – sind mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belastet. Gemäss Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage 276/2025 wurden in allen Anfang 2025 untersuchten Böden im Kanton Zürich PFAS nachgewiesen. Die PFAS-Belastungen waren noch dazu leicht höher im Vergleich zu einer nationalen Bodenbeobachtung aus dem Jahr 2022. Diese PFAS- Belastungen bergen ein grosses Risiko für Mensch und Umwelt, schliesslich sind diese Chemikalien potenziell krebserregend. Auch wirtschaftliche Schäden sind wahrscheinlich und weitreichend, beispielsweise für Berufsfischer:innen, landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelverabeiter:innen. Die Risikolage ist umso gravierender, als PFAS in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden und darum als Ewigkeitschemikalien gelten. Auch wenn ab sofort keine Produkte mit PFAS mehr verwendet würden, wären die PFAS-Rückstände in der Umwelt immer noch viele Jahrzehnte lang vorhanden. Entsprechend ist der Handlungsdruck gross, um den Übergang in eine nachhaltige, PFAS-freie Gesellschaft zu schaffen. Dies anerkennt auch der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Anfrage 277/2024: «Dennoch ist es wichtig, die relevanten Quellen zu ermitteln und die Freisetzung der PFAS zu verringern.»

Der Masterplan PFAS soll darum folgende Ziele enthalten: – Erfassung, Untersuchung und wenn möglich Sanierung kontaminierter Standorte – Reduktion PFAS-haltiger Produkte im öffentlichen Sektor sowie in Leistungsaufträgen und -vereinbarungen, insbesondere durch die kantonale Beschaffung – Stärkung des Umwelt- und PFAS-Monitorings sowie der Analytik der Emissionen – Förderung von Aufbereitungstechnologien – Verstärkter Schutz von Mensch und Umwelt durch vorsorgliche Massnahmen, z. B. des Trinkwassers

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Benjamin Walder, Wetzikon, Benjamin Krähenmann, Zürich, und Jonas Pfister, Winterthur, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat anerkennt die Relevanz der Thematik der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und den Handlungsbedarf zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Die Sanierung von mit PFAS belastetem Boden und Untergrund sowie Trinkwasser ist nur mit sehr grossem Aufwand möglich. Der Fokus von Massnahmen sollte daher darin liegen, PFAS-Emissionen in die Umwelt an der Quelle zu reduzieren. Solche Massnahmen liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Bereits heute laufen im Kanton koordinierte Arbeiten über eine Vielzahl von Themenbereichen, etwa zur Untersuchung belasteter Standorte und zum Monitoring von Gewässern, Trinkwasser und Lebensmitteln (vgl. auch zh.ch/pfas). Die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen ist für die Fortführung dieser Arbeiten nicht nötig. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 122/2026 abzulehnen. Er ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli