RRB Nr. 709/2026
Kulturfonds, Beiträge zugunsten der Städte Winterthur und Zürich für die grossen Kulturinstitutionen, Legislaturtranchen 2023–2027
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026
709. Kulturfonds (Beiträge zugunsten der Städte Winterthur und Zürich für die grossen Kulturinstitutionen), Legislaturtranchen 2023–2027
Erwägungen
1. Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lotteriefondsmitteln im Bereich der Kulturförderung regte der Kantonsrat 2008 die Wiederaufnahme von Beitragsleistungen an die grossen Kulturinstitutionen an (Vorlage 4460a). Der Regierungsrat beauftragte daraufhin die Direktion der Justiz und des Innern und die Finanzdirektion, entsprechende Kriterien zu erarbeiten (RRB Nr. 51/2010). Diese Kriterien sehen vor, dass die Städte Winterthur und Zürich einmal während einer Legislaturperiode Gesuche um Beiträge für die grossen Kulturinstitutionen einreichen können. Als solche gelten folgende Kulturinstitutionen: Kulturinstitution Trägerschaft Standort Kunst Museum Winterthur Kunstverein Winterthur Winterthur Musikkollegium Winterthur Verein Musikkollegium Winterthur Winterthur Theater Winterthur Theater Winterthur AG Winterthur Kunsthaus Zürich Verein Zürcher Kunstgesellschaft Zürich Schauspielhaus Zürich Schauspielhaus Zürich AG Zürich Tonhalle Zürich Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG Zürich Der Kantonsrat hat in der Legislaturperiode 2011–2015 einen Beitrag von Fr. 9 637 400 an die Stadt Winterthur und einen Beitrag von Fr. 10 000 000 an die Stadt Zürich aus dem Lotteriefonds bewilligt (Vorlage 5048). In der Legislaturperiode 2015–2019 hat er beiden Städten einen Beitrag von je Fr. 7 500 000 zulasten des Lotteriefonds bewilligt (Vorlage 5334). Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, weshalb sie auch nach Einführung des kantonalen Kulturfonds beibehalten wurde (§ 2 Abs. 1 lit. c Lotteriefondsgesetz [LFG, LS 612] und Kulturfondsverordnung [KufV, LS 612.3]). In der Legislaturperiode 2019–2023 hat der Kantonsrat einen Beitrag von Fr. 6 974 700 an die Stadt Winterthur und einen Beitrag von Fr. 7 177 051 an die Stadt Zürich aus dem Kulturfonds bewilligt (RRB Nr. 1332/2022 und Vorlage 5868a). Dementsprechend wurden die Städte Winterthur und Zürich eingeladen, je ein Gesuch von höchstens Fr. 7 500 000 in der Legislaturperiode 2023–2027 einzureichen.
2. Kriterien für Gesuche Gemäss Vorgabe der Fachstelle Kultur sollen Projekte unterstützt werden, die folgende Kriterien erfüllen: – Es soll sich um in sich geschlossene, ausserordentliche und nachhaltige Projekte handeln. – Die Projekte sollen einen Mehrwert gemäss kantonalem Leitbild Kulturförderung 2015 erbringen. – Insgesamt sollen die kulturellen Projekte und die Bau- und Infrastrukturvorhaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Städte Winterthur und Zürich haben die Projekte der Kulturinstitutionen geprüft und bis 30. September 2025 je ein Gesuch um einen Beitrag von Fr. 7 500 000 (Stadt Winterthur) bzw. Fr. 7 422 000 (Stadt Zürich) eingereicht.
3. Stadt Winterthur
3.1 Allgemeines Das Gesuch der Stadt Winterthur teilt sich wie folgt auf: Trägerschaft Anzahl Projekte Betrag (in Franken) Kunstverein Winterthur 3 2 417 100 Verein Musikkollegium Winterthur 4 2 442 400 Theater Winterthur AG 3 2 640 500 Total 10 7 500 000
3.2 Vorhaben des Kunstvereins Winterthur Die Stadt Winterthur hat zugunsten des Kunstvereins Winterthur (KVW) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 1 KVW 1 Steigerung der Qualität der Sammlung 925 000 2 KVW 2 Vermittlungsprojekt: «Der dritte Ort» 500 000 3 KVW 3 Zusammenlegung und Ausbau Kunstdepot 992 100 Total 2 417 100
Bezeichnung Projekt Nr. 1, KVW 1, Steigerung der Qualität der Sammlung Ziel Ankauf bedeutender Kunstwerke für die Sammlung Beschrieb Der KVW konnte seit den 1990er-Jahren mit Swisslos-Geldern Ankäufe von Kunstwerken tätigen und sich so zu einer bedeutenden modernen Sammlung in Europa entwickeln. Die Präsentation der Sammlung verleiht dem Museum ein eigenes Profil und internationale Strahlkraft. Die stetige Erweiterung und Vermittlung der Sammlung sind dabei essenziell. Neben der Pflege der bisherigen Schwerpunkte will der KVW verstärkt Werke des zeitgenössischen Kunstschaffens ankaufen und dieses zudem in seiner gesamten Medienvielfalt abbilden. Auch ein kontinuierliches Engagement für das regionale Kunstschaffen gehört zum Sammlungskonzept. Gesamtkosten Fr. 1 725 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 400 000 Drittmittel Fr. 400 000 Kulturfonds Fr. 925 000 Würdigung Regelmässige Ankäufe stärken die Strahlkraft des KVW und sichern das Interesse eines breiten Publikums. Die Erweiterung der Sammlung besonders im Bereich der zeitgenössischen Kunst in der typischen Medienvielfalt ist ein wichtiges strategisches Ziel, um das internationale Renommee des KVW weiter zu stärken. Das Fachwissen der Mitarbeitenden des KVW garantiert eine qualitätsvolle Umsetzung und Weiterentwicklung des Sammlungskonzepts, das mit seinen Schwerpunktsetzungen seit den 1990er-Jahren die Sammlung prägt. Aus dem regulären Betriebsbudget sind keine gewichtigen Ankäufe möglich. Die Stärkung der Sammlung mit Kulturfondsgeldern macht den KVW kantonal, national und international konkurrenzfähig. Bewilligter Betrag Fr. 925 000
Bezeichnung Projekt Nr. 2, KVW 2, Vermittlungsprojekt: «Der dritte Ort» Ziel Einem breiten Publikum einen Ort der Offenheit, Begegnung und des Austauschs zu Ausstellungsinhalten bieten Beschrieb Der KVW will ab 2028 einem breiten Publikum einen niederschwelligen Zugang zu Ausstellungsinhalten bieten. Dabei orientiert sich der KVW am Konzept des «Dritten Ortes», in dem neben Wohnraum und Arbeitsraum ein öffentlicher Raum zu einem Ort des sozialen Austauschs wird. Das Projekt umfasst die Konzeption und Einrichtung eines «Kunst- Mobils», das Impulse in den Stadtraum hinausträgt und den KVW im öffentlichen Raum präsent macht. Gleichzeitig wird im Museum selbst ein eigener Raum dem Konzept des «Dritten Ortes» gewidmet, der flexibel für verschiedene Vermittlungsformate genutzt werden kann. Gesamtkosten Fr. 520 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 20 000 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 500 000 Würdigung Das Projekt entspricht einer zeitgemässen Kunstvermittlung, wie sie in bekannten internationalen Kunstinstitutionen betrieben wird. Ein niederschwelliges Vermittlungsangebot, das ein breites Publikum anspricht und somit kulturelle Teilhabe ermöglicht, ist für ein zukunftsgerichtetes Kunstmuseum zentral. Überzeugend ist insbesondere, dass der Kontakt zum Publikum im öffentlichen Raum geknüpft wird und dann mit Vermittlungsangeboten im Museum selbst gefestigt wird. Für die langfristige Wirkung sind die Kosten angemessen. Das Projekt überzeugt durch die strategische Ausrichtung. Bewilligter Betrag Fr. 500 000
Bezeichnung Projekt Nr. 3, KVW 3, Zusammenlegung und Ausbau Kunstdepot Ziel Zusammenlegung der verschiedenen Kunstdepots und Infrastrukturanschaffungen Beschrieb Die Kunstdepots des KVW sind infolge des Wachstums in den vergangenen Jahren auf verschiedene Standorte verteilt. Dies erschwert den Unterhalt der Sammlung und die Ausstellungstätigkeit. Die Lagerungsbedingungen genügen zudem nicht mehr den heutigen Ansprüchen eines professionellen Museumsbetriebs. Aus diesen Gründen möchte der KVW die externen Kunstdepots an einer Stelle zusammenführen und dieses Kunstdepot entsprechend ausrüsten. Für die Lagerung von Kunstwerken wird eine besondere Infrastruktur benötigt. Diese muss zuerst beschafft werden. Ziel des Projekts ist eine übergreifende, langfristige Depotsituation, die einen effizienten Museumsbetrieb gewährleistet. Gesamtkosten Fr. 1 139 078 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 146 978 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 992 100 Würdigung Mit dem Projekt wird beabsichtigt, alle externen Kunstdepots des KVW an einer zentralen Stelle zusammenzuführen und dort mit einer langfristigen Perspektive einzurichten. Dies ermöglicht ressourcenschonende interne Abläufe bei der Bewirtschaftung von erstrangigen Kunstwerken, was als sinnvoll und nachhaltig beurteilt wird. Die Kooperation mit erfahrenen Dienstleistern sichert eine effiziente Umsetzung und gewährleistet die notwendigen Sicherheitsstandards für Diebstahl und Brandfall. Das komplexe Projekt wird während zwei Jahren parallel zum Ausstellungsbetrieb umgesetzt, weshalb bestehende und zukünftige Flächen gleichzeitig angemietet werden müssen. Die eingereichte Offerte umfasst alle für den Zusammenzug der externen Depots und den Ausbau des zentralen Depots notwendigen Kostenfaktoren. Die darin enthaltenen Preise entsprechen den üblichen Marktbedingungen. Bewilligter Betrag Fr. 992 100
3.3 Vorhaben des Vereins Musikkollegium Winterthur Die Stadt Winterthur hat zugunsten des Vereins Musikkollegium Winterthur (MKW) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 4 MKW 1 Reihe «Film und Musik» 1 020 000 5 MKW 2 Tournee Kanton Zürich 575 000 6 MKW 3 Erneuerung IT-Infrastruktur 167 400 7 MKW 4 «Crossover»-Konzerte 680 000 Total 2 442 400
Bezeichnung Projekt Nr. 4, MKW 1, Reihe «Film und Musik» Ziel «Film und Musik» – Filmvorführungen mit Live-Orchester als Angebote für neue Zielgruppen Beschrieb Das Format «Film und Musik» hat in den letzten Jahren auf Bühnen Europas an Bedeutung gewonnen. Ensembles wie das City Light Orchestra oder das 21st Century Orchestra im KKL-Luzern haben eine Vorreiterrolle übernommen und dieses Format einem breiten Publikum nähergebracht. Im MKW sind insgesamt vier «Film und Musik»-Aufführungen als Ergänzung zum regulären Programm während drei Saisons geplant. Mit dem Format will das MKW ein jüngeres Publikum anziehen. Gesamtkosten Fr. 1 440 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 200 000 (Ticketeinnahmen) Fr. 180 000 Drittmittel Fr. 40 000 Kulturfonds Fr. 1 020 000 Würdigung Aufführungen von Filmen mit Live-Musik erfreuen sich grosser Beliebtheit bei einem generationenübergreifenden Publikum. Sie eröffnen neue Zugänge zur klassischen Musik und sprechen besonders ein jüngeres Publikum an. Dadurch bietet das Format eine sinnvolle Bereicherung des bestehenden Konzertangebots. Das gesamte Projekt ist sorgfältig konzipiert und musikalisch interessant, wodurch es die programmatische Vielfalt des MKW nachhaltig stärkt. Die Kosten sind realistisch und plausibel budgetiert. Bewilligter Betrag Fr. 1 020 000
Bezeichnung Projekt Nr. 5, MKW 2, Tournee im Kanton Zürich Ziel Breite Bevölkerungsschichten für klassische Musik begeistern, kulturelle Teilhabe fördern und regionale Identität stärken Beschrieb Geplant ist eine Konzerttournee ab 2027 mit insgesamt fünf bis sechs Auftritten pro Jahr in Konzertsälen von Gemeinden im Kanton, beispielsweise in mittelgrossen Städten wie Uster, Illnau-Effretikon oder Affoltern am Albis. Die Tournee eröffnet die Möglichkeit, Kooperationen mit Musikschulen, Chören, lokalen Kulturschaffenden oder Veranstaltern in verschiedenen Gemeinden und somit ein gemeindeübergreifendes Netzwerk aufzubauen. Gesamtkosten Fr. 1 005 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 80 000 (Ticketeinnahmen) Fr. 130 000 (Konzerthonorar) Drittmittel Fr. 220 000 Kulturfonds Fr. 575 000 Würdigung Dass die Tournee gezielt mittelgrosse Städte aufsucht und damit das MKW ausserhalb der urbanen Zentren auftritt, wird begrüsst. Damit trägt das Projekt wesentlich zur Verbreitung sinfonischer Musik im gesamten Kantonsgebiet bei und stärkt zugleich die regionale Vernetzung. Die Kooperationen mit lokalen Musikschaffenden beleben das kulturelle Geschehen vor Ort. Die Bevölkerung in den Regionen profitiert dabei unmittelbar von der musikalischen Strahlkraft des MKW. Die Kosten für die Tournee sind angemessen budgetiert. Bewilligter Betrag Fr. 575 000
Bezeichnung Projekt Nr. 6, MKW 3, Erneuerung IT-Infrastruktur Ziel Organisatorische Abläufe effizient, störungsfrei und professionell gewährleisten Beschrieb Das MKW beabsichtigt, 2027 seine veraltete IT-Infrastruktur grundlegend zu erneuern, um die betrieblichen und künstlerischen Abläufe zu stabilisieren. Das Projekt behebt zentrale Engpässe bei Speicher, Rechenleistung und Arbeitsplatz-Hardware und legt damit die technische Basis für einen professionellen, sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsalltag. Gesamtkosten Fr. 167 400 Finanzierung: Eigenleistung – Drittmittel – Kulturfonds Fr. 167 400 Würdigung Die geplanten Massnahmen sind klar umrissen, technisch sinnvoll und realistisch im geplanten Zeitraum umsetzbar. Der ausgewählte Dienstleister verfügt über Erfahrung im Kulturbereich und gewährleistet eine fachgerechte Umsetzung. Das Vorhaben ist ein betriebsnotwendiges Modernisierungsprojekt. Es schafft die technische Basis für zukünftige digitale Projekte wie z. B. Online-Ticketing oder hybride Veranstaltungen. Die Kosten sind für Umfang und Bedeutung des Projekts angemessen und nachvollziehbar kalkuliert. Bewilligter Betrag Fr. 167 400
Bezeichnung Projekt Nr. 7, MKW 4, «Crossover»-Konzerte Ziel Neuartige Hörerlebnisse schaffen und ein breiteres, jüngeres Publikum gewinnen Beschrieb Die ab Saison 2026/27 geplanten drei «Crossover»-Konzerte vereinen unterschiedliche künstlerische Welten. Die Vision des Projekts ist es, verschiedene musikalische Stilrichtungen mit moderner Literatur zusammenzuführen und damit einen Brückenschlag zwischen klassischer Musik, Pop und Poetry-Slam zu ermöglichen. Durch die Kombination verschiedener musikalischer und literarischer Ausdrucksformen werden Konzerterlebnisse geschaffen, die auch ein jüngeres Publikum ansprechen. Gesamtkosten Fr. 870 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 100 000 (Ticketeinnahmen) Fr. 40 000 Drittmittel Fr. 50 000 Kulturfonds Fr. 680 000 Würdigung Die Verbindung von Klassik mit Pop und Literatur hat grosses Potenzial für neuartige künstlerische Erlebnisse. Das MKW hat in der Vergangenheit vereinzelt erfolgreiche spartenübergreifende Produktionen realisiert, die besonders bei jüngerem Publikum auf grosse Resonanz stiessen. Solche «Crossover»-Konzerte tragen wesentlich dazu bei, vor allem jüngere Publikumssegmente anzusprechen und die Ausstrahlung des MKW zu erweitern. Das Projekt ergibt eine zeitgemässe Bereicherung für den sinfonischen Betrieb. Die Kosten sind realistisch eingeschätzt und der Bedeutung des Vorhabens angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 680 000
3.4 Vorhaben der Theater Winterthur AG Die Stadt Winterthur hat zugunsten der Theater Winterthur AG (ThW) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 8 ThW 1 Opern-Eigenproduktion «Iphigénie en Tauride» 560 500 9 ThW 2 Orchesterballette 880 000 10 ThW 3 Erneuerung Veranstaltungstechnik und Infrastruktur 1 200 000 Total 2 640 500
Bezeichnung Projekt Nr. 8, ThW 1, Operneigenproduktion «Iphigénie en Tauride» Ziel Operneigenproduktion «Iphigénie en Tauride» von Christoph Willibald Gluck (1714–1787) in der Saison 2027/28 Beschrieb Die Oper «Iphigénie en Tauride» wird in Winterthur zum ersten Mal aufgeführt. Geplant ist, das Werk zusammen mit der Lautten-Compagney Berlin und den Zurich Chamber Singers zu inszenieren. Die Leitung übernimmt Thomas Guglielmetti, der bereits im letzten Jahr eine Opernproduktion in der Interimsspielstätte des ThW erfolgreich realisiert hat. Parallel zu den Endproben in Winterthur und den Vorstellungen ist ein breit gefächertes Vermittlungs- und Begleitprogramm geplant. Gesamtkosten Fr. 876 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 110 000 (Ticketeinnahmen) Fr. 1 500 (Verkauf Programmhefte) Fr. 184 000 Drittmittel Fr. 20 000 Kulturfonds Fr. 560 500 Würdigung Für das üblicherweise mit Gastspielen arbeitende ThW ist es ein Mehrwert, eine eigene Produktion vor Ort zu erarbeiten. Mit zahlreichen Vermittlungsangeboten wie beispielsweise Probenbesuchen beschreitet das ThW einen zeitgemässen Weg. In der geplanten Umsetzung wird diese Produktion als Winterthurer Erstaufführung weit über Winterthur hinaus auf Interesse stossen. Die Kosten sind angemessen budgetiert. Bewilligter Betrag Fr. 560 500
Bezeichnung Projekt Nr. 9, ThW 2, Orchesterballette Ziel Orchesterballette mit Live-Musik und Begleitprogramm Beschrieb Ab der Spielzeit 2027/28 möchte das ThW während vier Spielzeiten Orchesterballette mit einem internationalen Ballett-Ensemble aufführen, die vom Musikkollegium Winterthur musikalisch live begleitet werden. Das Format wurde bereits erfolgreich vor dem Winterthurer Publikum mit «Notte Morricone» (Aterballetto) oder «Romeo und Julia» (Ballett Rijeka/Kroatien) getestet. Für die Inszenierungen sollen zusätzlich in der Region verankerte Kulturschaffende engagiert werden. Gesamtkosten Fr. 1 484 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 343 200 (Ticketeinnahmen) Fr. 1 650 (Verkauf Programmhefte) Fr. 259 150 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 880 000 Würdigung Das Format der Orchesterballette erfreut sich steigender Beliebtheit. Die Nutzung von lokalen Synergien mit dem Musikkollegium als musikalischem Partner ist sinnvoll. Das ThW verfügt bereits über einen Leistungsausweis in der Umsetzung von Orchesterballetten und der Einbezug regionaler Kulturschaffenden ist ein grosser Mehrwert. Die Endproben des Projekts in Winterthur machen erweiterte Vermittlungsaktivitäten für das ansässige Publikum möglich. Von der überregionalen Strahlkraft der geplanten Produktionen wird das Publikum im ganzen Kanton profitieren. Die Kosten sind realistisch budgetiert und dem Format angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 880 000
Bezeichnung Projekt Nr. 10, ThW 3, Erneuerung Veranstaltungstechnik und Infrastruktur Ziel Neuanschaffungen und Ersatz von technischen und infrastrukturellen Einrichtungen Beschrieb Die vor Kurzem abgeschlossene Sanierung des ThW beruht auf dem Planungsstand von 2019. Unterhalts- und Investitionsbedarf besteht bereits wieder ab der Saison 2026/27. Das Projekt umfasst Bühnen-, Beleuchtungs-, Ton- und Videotechnik sowie Haustechnik und Gebäudemanagement. So will man den Anforderungen an einen Veranstaltungsort dieser Grössenordnung gerecht werden und die zeitgemässe Durchführung von Gastspielen und auch von Vermietungen beispielsweise für Kongresse, Tagungen oder externe Kulturveranstaltende sicherstellen. Gesamtkosten Fr. 1 291 600 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 91 600 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 1 200 000 Würdigung Es handelt sich bei den geplanten Anschaffungen um den Ersatz von Elementen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben oder die einer permanenten technischen Entwicklung ausgesetzt sind. Bei einem Theater in dieser Grössenordnung sind regelmässig Erneuerungen und Ersatzmassnahmen erforderlich. Die Investitionen verbessern die Betriebssicherheit für das technische Personal und steigern die Attraktivität des Theatererlebnisses für das Publikum. Die geplanten Anschaffungen sind nachvollziehbar, plausibel budgetiert und unterstützenswert. Bewilligter Betrag Fr. 1 200 000
4. Stadt Zürich
4.1 Allgemeines Das Gesuch der Stadt Zürich teilt sich wie folgt auf: Trägerschaft Anzahl Projekte Betrag (in Franken) Verein Zürcher Kunstgesellschaft 2 2 550 000 Schauspielhaus Zürich AG 2 3 000 000 Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG 3 1 872 000 Total 7 422 000
4.2 Vorhaben des Vereins Zürcher Kunstgesellschaft Die Stadt Zürich hat zugunsten der Vereins Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 11 ZKG 1 Erneuerung des Sicherheitsleitsystems 800 000 12 ZKG 2 Digitale Transformation des Publikumserlebnisses 1 750 000 Total 2 550 000
Bezeichnung Projekt Nr. 11, ZKG 1, Erneuerung des Sicherheitsleitsystems Ziel Schutz von Personen und Kulturgut gewährleisten Beschrieb Das Kunsthaus Zürich zählt zu den führenden Kunstmuseen Europas und zog 2025 über eine halbe Million Besuchende an. Um Besuchende und Kunstwerke weiterhin optimal zu schützen, müssen das Leitsystem, die Zutrittskontrolle und die Videoüberwachung erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt etappenweise ab 2027, um Komplexität zu reduzieren, Kompatibilitäten zu wahren und neue Funktionen zur Optimierung der Betriebsabläufe zu nutzen. Gesamtkosten Fr. 1 079 980 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 279 980 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 800 000 Würdigung Die ZKG betreibt ein komplexes Sicherheitssystem, das den Schutz von Besuchenden und Kunstwerken sicherstellt. Die geplante Erneuerung der Systeme ist zwingend notwendig. Der Projektplan berücksichtigt technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Aspekte. Es gewährleistet die langfristige Funktionsfähigkeit des Kunsthauses. Die zeitgemässe Sicherung der Sammlungen ist für Leihgebende, Versicherungen und die Öffentlichkeit von grosser Bedeutung. Das Projekt ist fachlich überzeugend und sorgfältig geplant. Die Kosten sind marktüblich und dem Projekt angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 800 000
Bezeichnung Projekt Nr. 12, ZKG 2, Digitale Transformation des Besuchserlebnisses Ziel Nachhaltige Verbesserung von Service und Kommunikation Beschrieb Die ZKG plant 2027 und 2028 verschiedene digitale Massnahmen, um das Besuchserlebnis zu verbessern. Ziel ist der Aufbau einer Infrastruktur, die zentrale Serviceleistungen wie Ticketing, Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Vermittlung verbindet. Das Projekt spricht neue und bestehenden Zielgruppen an und trägt zur Publikumsentwicklung sowie zur kulturellen Teilhabe bei. Gesamtkosten Fr. 2 000 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 250 000 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 1 750 000 Würdigung Mit dem Projekt macht die ZKG einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung ihrer Publikumsinteraktion. Besonders hervorzuheben ist die konsequente Ausrichtung auf Barrierefreiheit, Personalisierung und Interaktivität, wodurch die kulturelle Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten gefördert wird. Das Projekt hat operative und strategische Bedeutung: Es steigert Servicequalität und Publikumszufriedenheit, stärkt die Mitgliederbindung und verschafft der ZKG eine Vorreiterrolle im Bereich digitaler Museumsservices. Das Projekt ist inhaltlich überzeugend und technologisch sinnvoll. Es schafft einen Mehrwert für die Institution und das Publikum. Die Kosten sind nachvollziehbar, marktüblich und plausibel. Bewilligter Betrag Fr. 1 750 000
4.3 Vorhaben der Schauspielhaus Zürich AG Die Stadt Zürich hat zugunsten der Schauspielhaus Zürich AG (SHZ) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 13 SHZ 1 Showgarten: künstlerisches Sonderprogramm 1 500 000 14 SHZ 2 Mediennetz für Veranstaltungstechnik 1 500 000 Total 3 000 000
Bezeichnung Projekt Nr. 13, SHZ 1, Showgarten: künstlerisches Sonderprogramm Ziel Sonderprogramm im Sommer zur Stärkung der Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und zur Gewinnung von neuem Publikum Beschrieb Das SHZ wird 2027 bis 2030 die Angebote an das Publikum während des Frühsommers ausbauen und den Schiffbau sowie die Aussenräume verstärkt beleben. Auf dem Vorplatz ist ein künstlerisches Programm geplant, das sich bis ins Foyer und die Bühnen hineinzieht. Geplant sind Gastspiele auf den Bühnen, Vermittlungsformate für jüngere Generationen, ein szenisches Rahmenprogramm und dialogische Formate. Gesamtkosten Fr. 1 565 660 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 65 660 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 1 500 000 Würdigung Das geplante Sommertheater öffnet den Schiffbau zum Quartier hin und bietet einen Treffpunkt für ein breites Publikum. Die geplante Nachwuchsplattform, in der junge Kulturschaffende im Schauspielhaus proben können, überzeugt. Dasselbe gilt für die Gastspiele und für das Vermittlungsprogramm. Im Aussenraum laden Angebote wie szenische Lesungen, Gespräche und das Sommercafé die Bevölkerung zum Besuch. Das Projekt stärkt gleichzeitig die lokale Verankerung des Schauspielhauses im Quartier und die internationale Strahlkraft durch renommierte Gastspiele. Die Kosten sind realistisch und plausibel budgetiert. Bewilligter Betrag Fr. 1 500 000
Bezeichnung Projekt Nr. 14, SHZ 2, Mediennetz für Veranstaltungstechnik Ziel Zeitgemässes Mediennetz für Audio, Video, Licht und Steuerung Beschrieb Für den Spielbetrieb im Schiffbau in den Bühnen Box und Matchbox wird eine moderne, netzwerkbasierte Infrastruktur zur Übertragung von Audio-, Video-, Steuerungs- und Kommunikationssignalen benötigt. Das bestehende Kabelnetz wird ab Saison 2027/28 durch ein neues System ersetzt. Dies ermöglicht eine verlustfreie Übertragung, spart Platz, ist skalierbar und kosteneffizient. Standardisierte IT-Komponenten sorgen für Zukunftssicherheit. Damit wird ein reibungsloser Proben-, Produktions- und Spielbetrieb ermöglicht. Gesamtkosten Fr. 1 598 720 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 98 720 Drittmittel – Kulturfonds Fr. 1 500 000 Würdigung Das Projekt ersetzt ein technisch veraltetes Signalnetz durch ein glasfaserbasiertes Datennetz, das Audio-, Video-, Licht- und Steuerungssignale integriert. Durch die Investition ist der Schiffbau für zukünftige technologische Entwicklungen gerüstet. Durch die neue Netzwerktechnik werden künstlerisch anspruchsvolle, digitale und hybride Formate möglich, die ein breiteres und jüngeres Publikum ansprechen. Finanziell ist das Projekt angemessen dimensioniert und professionell strukturiert. Bewilligter Betrag Fr. 1 500 000
4.4. Vorhaben der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG Die Stadt Zürich hat zugunsten der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG (TGZ) folgende Projekte eingereicht: Nr. Projekt-Nr. Bezeichnung Projekt Betrag (in Franken) 15 TGZ 1 Beethoven 2027 805 000 16 TGZ 2 App für externe und interne Kommunikation 357 000 17 TGZ 3 Infrastrukturergänzungen 710 000 Total 1 872 000
Bezeichnung Projekt Nr. 15, TGZ 1, Beethoven 2027 Ziel Werke Beethovens einem breiten Publikum in unterschiedlichen Formaten zugänglich machen Beschrieb Zu Beethovens 200. Todestag im Jahr 2027 plant die TGZ ein vielfältiges Programm mit einem partizipativen Ansatz. Unter der Leitung von Musikdirektor Paavo Järvi liegt der Schwerpunkt auf Beethovens Orchesterkompositionen mit Chor. Dazu kommen Kammermusikprojekte, Auftragswerke, Vermittlungsprojekte, Symposien, Podcasts, Streamings, mediale Aktivitäten und Formate für ein Publikum ab fünf Jahren. Geplant ist zusätzlich eine Kammermusiknacht mit freiem Eintritt für die breite Bevölkerung. Gesamtkosten Fr. 955 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 50 000 Drittmittel Fr. 100 000 Kulturfonds Fr. 805 000 Würdigung Das Projekt geht über klassische Konzertformate hinaus und verbindet musikalische Exzellenz mit moderner Vermittlung. Besonders hervorzuheben ist die Verbindung von Tradition und Innovation: Klassische Musik wird mit Gaming, Virtual Reality, urbaner Projektion und neuen Kommunikationsformen kombiniert. Diese Formate ermöglichen die Teilhabe für ein breites Publikum und tragen wesentlich zur Öffnung und Sichtbarkeit der TGZ bei. Budgetierung und Planung sind realistisch und nachvollziehbar. Bewilligter Betrag Fr. 805 000
Bezeichnung Projekt Nr. 16, TGZ 2, App für externe und interne Kommunikation Ziel App für das Publikum und Optimierung der internen Kommunikation Beschrieb Die geplante App wird ab 2027 die digitale Zugänglichkeit des Angebots der TGZ für ein breites Publikum verbessern und eine personalisierte Kommunikation ermöglichen. Intern wird sie die Kommunikation bündeln und Prozesse vereinfachen. Das Projekt wird eine Lücke schliessen und die Sichtbarkeit der künstlerischen Projekte, die Effizienz der internen Abläufe und die Erreichbarkeit neuer Publikumsgruppen steigern. Gesamtkosten Fr. 443 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 36 000 Drittmittel Fr. 50 000 Kulturfonds Fr. 357 000 Würdigung Mit der geplanten App für interne und externe Kommunikation macht die TGZ einen entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Transformation. Es wurden zwei erfahrene Anbieter gewählt, die bereits vergleichbare Projekte für das Opernhaus Zürich umgesetzt haben. Der Nutzen ist sowohl intern mit Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung als auch extern mit Erhöhung der Reichweite, niedrigschwelliger Teilhabe und jüngeren Zielgruppen klar gegeben. Das Vorhaben ist strategisch, technisch und organisatorisch schlüssig und stärkt Innovation, Teilhabe und Standortattraktivität. Das Budget ist konsistent, die Kosten sind marktüblich und angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 357 000
Bezeichnung Projekt Nr. 17, TGZ 3, Infrastrukturergänzungen Ziel Ergänzung Veranstaltungstechnik, Erstanschaffung Orchestermobiliar und Mobiliar für Konzertfoyer Beschrieb Bei der Instandsetzung 2017–2021 wurde der Bereich Licht und Audio aus Spargründen auf eine Grundausstattung reduziert, weshalb sich für die TGZ 2027 ergänzende Infrastrukturbedürfnisse ergeben. Mit Anschaffungen in der Veranstaltungstechnik wird den heutigen technischen Standards entsprochen. Das ausgewählte Orchestermobiliar verbessert die Ergonomie und reduziert die Gehörbelastung der Musikschaffenden. Mit der Anschaffung von Mobiliar für das Konzertfoyer wird dem Wunsch des Publikums nach mehr Sitzgelegenheiten für den Aufenthalt vor und nach den Konzerten entsprochen. Gesamtkosten Fr. 869 000 Finanzierung: Eigenleistung Fr. 79 000 Drittmittel Fr. 80 000 Kulturfonds Fr. 710 000 Würdigung Die angestrebten infrastrukturellen Ergänzungen für eine zeitgemässe Veranstaltungstechnik sind insgesamt angemessen. Die geplanten Anschaffungen beim Orchestermobiliar führen zu verbesserten Arbeitsbedingungen für Musikschaffende. Im Bereich Bühnentechnik wird ein zeitgemässes Arbeitsumfeld ermöglicht. Die Möblierung des Foyers wird dem Veranstaltungsort vor und nach dem Konzert besser gerecht werden. Für das Publikum wird ein wesentlich optimiertes Konzerterlebnis erreicht. Die Kosten sind der Bedeutung des Vorhabens angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 710 000
5. Gesamtwürdigung Die mit Vorlage 4460a angeregte und mit Vorlagen 5048, 5334 und 5868 umgesetzte Wiedereinführung von Beitragsleistungen an die grossen Kulturinstitutionen in Winterthur und Zürich – sogenannte «Legislaturtranchen» – ist sachgerecht und hat sich bewährt. Die von der Direktion der Justiz und des Innern und der Finanzdirektion festgelegten Modalitäten, wonach die Städte Winterthur und Zürich einmal pro Legislaturperiode die Gesuche der Kulturinstitutionen gebündelt einreichen und der Kanton diese im Wesentlichen auf der Grundlage der bestehenden Kulturfondsregelung und der anwendbaren Schwerpunkte des Leitbildes Kulturförderung beurteilt, sind sinnvoll und gewährleisten eine effiziente Handhabung. Der veranschlagte Höchstbetrag von 7,5 Mio. Franken pro Stadt für die Legislaturtranchen 2023–2027 widerspiegeln die Bedeutung der grossen Kulturinstitutionen. Die Stadt Winterthur ersucht um einen Beitrag von insgesamt Fr. 7 500 000, die Stadt Zürich um einen Beitrag von Fr. 7 422 000. Die vorliegenden kulturellen Projekte erfüllen die Vorgaben der Fachstelle Kultur (vgl. Ziff. 2). Sie sind aussergewöhnlich, überzeugend und bieten der Bevölkerung des Kantons Zürich einen kulturellen Mehrwert. Die Bau-, Infrastruktur- und IT-Vorhaben sind notwendig und zweckmässig sowie realistisch budgetiert und angemessen finanziert. Sie sichern einen zeitgemässen und professionellen Betrieb, der den heutigen Bedürfnissen des Publikums und der Kulturschaffenden entspricht. Bei der Beurteilung der Gesuche und der Bemessung der Beiträge wurden die Vorgaben gemäss § 3 KufV berücksichtigt.
6. Auszahlungsmodalitäten Die Beiträge werden in Teilzahlungen ausbezahlt. Bei Projekten von Fr. 500 000 und darüber erfolgt die erste Teilzahlung von 60% nach Genehmigung durch den Kantonsrat, drei weitere Teilzahlungen von jeweils 10% erfolgen jährlich von 2027–2029. Die letzte Teilzahlung von 10% erfolgt nach Vorliegen der Schlussabrechnung. Bei Projekten, die mit einem Beitrag von unter Fr. 500 000 unterstützt werden, erfolgt die erste Teilzahlung von 60% ebenfalls nach Genehmigung durch den Kantonsrat, die zweite Teilzahlung von 40% nach Vorliegen der Schlussabrechnung. Angesichts der langen Vorlaufzeit zwischen Gesuchseinreichung und Realisierung kann es vorkommen, dass die Kulturinstitutionen Änderungen an den eingereichten Projekten vornehmen müssen. In diesem Fall entscheidet die Fachstelle Kultur nach vorgängiger Information des Regierungsrates über Projektänderungen, wobei sie auf die Gleichwertigkeit mit dem eingereichten Projekt und der Identität der Mittelverwendung achtet.
7. Überblick Stadt Winterthur: Nr. Trägerschaft Projekt-Nr. Projekt Betrag (in Franken) 1 Kunstverein Winterthur KVW 1 Stärkung der Sammlung 925 000 2 KVW 2 Vermittlungsprojekt: 500 000 «Der dritte Ort» 3 KVW 3 Zusammenlegung und 992 100 Ausbau Depot 4 Musikkollegium Winterthur MKW 1 «Film und Musik» 1 020 000 5 MKW 2 Tournee Kanton Zürich 575 000 6 MKW 3 IT-Infrastruktur 167 400 7 MKW 4 «Crossover»-Konzerte 680 000 8 Theater Winterthur AG ThW 1 Operneigenproduktion 560 500 9 ThW 2 Orchesterballette 880 000 10 ThW 3 Investitionen Technik 1 200 000 Total Winterthur 7 500 000
Stadt Zürich: Nr. Trägerschaft Projekt-Nr. Projekt Betrag (in Franken) 11 Verein Zürcher Kunstgesellschaft ZKG 1 Erneuerung des Sicher- 800 000 heitsleitsystems 12 ZKG 2 Digitale Transformation 1 750 000 des Besuchserlebnisses 13 Schauspielhaus Zürich AG SHZ 1 Showgarten 1 500 000 14 SHZ 2 Mediennetz 1 500 000 15 Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG TGZ 1 Beethoven 2027 805 000 16 TGZ 2 App für externe und 357 000 interne Kommunikation 17 TGZ 3 Infrastrukturergänzungen 710 000 Total Zürich 7 422 000
8. Hinweise Bei den Beitragsleistungen zugunsten der Städte Winterthur und Zürich handelt es sich um Beiträge aus dem Kulturfonds, die der Regierungsrat gestützt auf § 9 Abs. 2 LFG bewilligt. Der Entscheid des Regierungsrates bedarf der Genehmigung des Kantonsrates; diese bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates (Art. 56 Abs. 2 Kantonsverfassung [LS 101]). Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen. Die Beiträge sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 in der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, eingestellt, und der Kulturfonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die kulturellen und Investitionsprojekte des Kunstvereins Winterthur, des Vereins Musikkollegiums Winterthur und der Theater Winterthur AG (Legislaturtranche 2023–2027) wird der Stadt Winterthur ein Beitrag von Fr. 7 500 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, gewährt.
II. Für die kulturellen und Investitionsprojekte des Vereins Zürcher Kunstgesellschaft, der Schauspielhaus Zürich AG und der Tonhalle- Gesellschaft Zürich AG (Legislaturtranche 2023–2027) wird der Stadt Zürich ein Beitrag von Fr. 7 422 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, gewährt.
III. Die Beitragsgewährungen gemäss Dispositiv I und II stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates.
IV. Die Fachstelle Kultur entscheidet über allfällige Projektänderungen.
V. Mitteilung an die Städte Winterthur und Zürich (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli