Sozialversicherungsgericht Zürich, Selbst wenn der Beschwerdeführer, wie geltend gemacht, im Steuerverfahren ein zu hohes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert hätte, liegt kein klar ausgewiesener vom Sozialversicherungsgericht ohne Weiteres korrigierbarer Irrtum vor, da diesfalls unter anderem auch geprüft werden müssten, ob die im Steuerverfahren geltend gemachten Unkosten bei einem tieferen Einkommen noch angemessen sind. (2025) | Lexipedia