Sozialversicherungsgericht Zürich, Beschwerdeführerin war nicht dauernd voll erwerbstätig; Durchführung einer Vergleichsrechnung. Sie hat Beiträge als NE zu entrichten. Der nichterwerbstätige Ehemann hat ebenfalls als NE Beiträge zu leisten, unabhängig davon, ob die Ehegattin auf ihrem Erwerb den doppelten Mindestbeitrag bezahlte. (2026) | Lexipedia