Sozialversicherungsgericht Zürich, Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung insbesondere aus gesundheitlichen Gründen nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt, keine eindeutigen ärztlichen Belege; Reduktion der Einstelltage von 34 auf 20 (2026) | Lexipedia