Sozialversicherungsgericht Zürich, Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für 4 Monate verwirkt, da der Beschwerdeführer die Forderungseingabe im Konkurs seines Arbeitgebers erst nach Ablauf der dreimonatigen Verwirkungsfrist nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 AVIG der Kasse einreichte; es ist von Säumnis und ordnungsgemässer Androhung von deren Folgen auszugehen; Abweisung (2025) | Lexipedia