Sozialversicherungsgericht Zürich, Der Erlass der Rückforderung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung wurde zu Recht verweigert. Der Bezug des eigenen Lohns war bekannt und es konnte nicht in guten Treuen davon ausgegangen werden, dass für dieselbe Zeit auch noch Anspruch auf eine Entschädigung für einen (nicht gegebenen) Lohnausfall besteht. - hängig (2025) | Lexipedia