Sozialversicherungsgericht Zürich, Medizinische Massnahmen, Voraussetzungen für Kostenübernahme gestützt auf Art. 13 IVG für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziff. 404 GgV-EDI nicht erfüllt (Behandlung zu spät eingeleitet), Rückweisung zur Prüfung des Leistungsanspruchs nach Art. 12 IVG - hängig (2025) | Lexipedia