Sozialversicherungsgericht Zürich, Der Anspruchsbeurteilung liegt keine hinreichend medizinisch abgestützte Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit zu Grunde. Die Verletzung der Abklärungspflicht durch die IV-Stelle zieht die Aufhebung ihres Entscheides und die Rückweisung der Angelegenheit zur Vornahme der noch nötigen Sachverhaltsabklärungen nach sich. (2025) | Lexipedia