04.083

Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

2. Stromversorgungsgesetz

2. Loi sur l'approvisionnement en électricité

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 2, 4

Festhalten

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 2, 4

Maintenir

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 5 Absätze 2 und 4 des Stromversorgungsgesetzes: Hier geht es um die räumliche Umschreibung der Pflicht der Netzbetreiber, Endverbraucher an das Netz anzuschliessen. Der Nationalrat ist bei der Umschreibung des Bundesrates "des Siedlungsgebietes" geblieben. Wir haben statt des "Siedlungsgebietes" die "Bauzone" gewählt. Der Nationalrat hat an seinem Beschluss festgehalten, ohne sich allerdings mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen.

Wir halten daran fest, dass im Bundesrecht der Begriff des Siedlungsgebietes bisher nicht definiert worden ist. Es gibt Begriffsbestimmungen in Kommentaren, so z. B. bei Tschanz, aber eine gesetzliche Definition, was das Siedlungsgebiet ist, fehlt. Führen wir im Stromversorgungsgesetz einen neuen Begriff ein, so muss man ihn hier im Stromversorgungsgesetz auch definieren. Das haben wir aber nicht getan. Die Auffassung, das Siedlungsgebiet sei im Sinne des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu verstehen, führt ebenfalls ins Leere. Das RPG definiert dieses Gebiet ebenfalls nicht. Die Kantone sind nicht verpflichtet, ein solches Gebiet auszuscheiden. Verweisen wir mit diesem Begriff auf das kantonale Recht, dann laufen wir Gefahr, dass es Kantone gibt, die ein solches Gebiet gar nicht kennen. Die Kantone müssten alsdann definieren, was sie als Siedlungsgebiet im Sinne des Stromversorgungsgesetzes betrachten. Das sind die juristischen Probleme, die sich mit diesem Begriff verbinden.

In der Sache geht es um die Aufrechterhaltung des Service public im ländlichen Raum. Die praktische Bedeutung dieser Frage dürfte allerdings gering sein, da die Landwirtschaft über die Meliorationskredite im Laufe der letzten Jahre weitgehend elektrifiziert worden ist. Sicher darf festgehalten werden, dass wir die Kantone nicht dazu verpflichten sollten, nicht ganzjährig bewohnte Gebiete, sogenannte Maiensässgebiete zum Beispiel, auch noch mit Strom zu erschliessen.

Aus diesen rechtlichen und auch politischen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 6 Abs. 5

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 6 al. 5

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Das ist die erste grosse Differenz, die wir zum Nationalrat haben, eine der wichtigsten Differenzen.

Der Nationalrat hält daran fest, dass er in irgendeiner Form eine Marktöffnung auch für kleine gewerbliche Strombezüger erreichen will. Er hält den Ausschluss der Endkunden unter einem Jahresbezug von 100 Megawattstunden vom freien Marktzutritt für ungerecht, für eine nichtgerechtfertigte Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden. Er sucht mit dem vorliegenden Beschluss einen Kompromiss, indem er kommerziellen Endverbrauchern mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden erlaubt, sich zum Zwecke der Energiebeschaffung zusammenzuschliessen und damit den freien Marktzugang zu erhalten. Das ist die Figur der sogenannten Bündelkunden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, an der von uns beschlossenen Fassung festzuhalten und dem Nationalrat nicht zu folgen. Wir geben zu, dass die Argumentation des Nationalrates, die getroffene Regelung führe zu einer Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden, durchaus etwas für sich hat. Indessen ist nicht jede Ungleichbehandlung willkürlich; wir sind der festen Überzeugung, dass im Gesetzgebungsbereich die hier vorliegende Ungleichbehandlung haltbar und für eine bestimmte Übergangsfrist sogar notwendig ist.

Zunächst: Die Durchführung der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung ist nicht unmöglich, aber in der Praxis kompliziert, insbesondere wenn über verschiedene Netzgebiete hinweg gebündelt werden soll. Man kann sich noch vorstellen, innerhalb des gleichen Netzgebietes - in der Stadt Zürich, in der Stadt Brig usw. - zu bündeln; aber vom Bodensee bis zum Genfersee, vom Rheinknie bis an den Ceresio hinunter sollte man das nicht tun. Zudem ist der effektive Vorteil der Marktöffnung für die kleinen Gewerbebetriebe so gering, dass die Differenz zwischen freiem Marktzugang und keinem freien Marktzugang in der Regel kaum entscheidende Wettbewerbsvorteile oder Wettbewerbsnachteile zu erzeugen vermag.

Bei einem Strompreis von 20 Rappen pro Kilowattstunde - ich habe Ihnen das bereits in Flims dargelegt - ergibt sich per saldo am Schluss des Jahres eine Stromrechnung von 20 000 Franken. Wenn wir grosszügig sind und sagen, dass der Netzkostenanteil, der sich nicht verändert, 50 Prozent beträgt, haben wir einen variablen, von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen Preisanteil von 10 000 Franken, um den es hier geht. Wenn wir ganz grosszügig sind und sagen, diese Differenz könne 15 Prozent ausmachen, dann gewinnen wir in dieser Grössenordnung pro Jahr ganze 1500 Franken. Da meine ich, das ist nicht matchentscheidend. Wenn wir nun diese 1500 Franken noch durch 2 oder 3 teilen, dann sieht man, dass man hier auf Grössenordnungen kommt, welche im Frankenbereich pro Tag liegen. Da muss man sagen: Hier lohnt es sich nicht, an dieser Frage die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbes aufzuhängen. Diese Ungleichbehandlung im Frankenbereich ist quantitativ nicht übermässig stossend. Sie ist es auch nicht in zeitlicher Hinsicht. Wir auferlegen den Kleinkunden eine Wartefrist von fünf Jahren. Nach fünf Jahren haben sie die Chance der Marktöffnung, wenn das Referendum nicht ergriffen wird oder wenn es ergriffen wird, die Abstimmung aber verloren wird.

Nur, und das ist entscheidend: Stimmen wir dem Nationalrat zu, dann ist das Referendum jetzt schon sicher, und es wird von jenen durchgezogen, die seinerzeit das EMG zu Fall gebracht haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kreise die Stromliberalisierung noch einmal mit Erfolg zu Fall bringen, ist nicht als gering einzuschätzen. Es ist letzten Endes der referendumspolitische Grund, der uns dazu geführt hat, hier festzuhalten. Zuletzt darf ich noch darauf hinweisen, dass die Mehrheit im Nationalrat auch nicht überwältigend war: Das Stimmenverhältnis betrug gerade 91 zu 86.

Wir beantragen Ihnen, hier festzuhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 9 Abs. 1, 2bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 9 al. 1, 2bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir schliessen uns hier dem Beschluss des Nationalrates an.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 13 Abs. 4 Bst. a, b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 13 al. 4 let. a, b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 13 Absatz 4 hat der Nationalrat die Mechanik der Artikel 6, 7, 13 und 30 StromVG besser durchgezogen als wir.

Wir schliessen uns daher dem Beschluss des Nationalrates an.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 18

Antrag der Kommission

Abs. 3

Festhalten

Abs. 7-9

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 18

Proposition de la commission

Al. 3

Maintenir

Al. 7-9

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 21 Abs. 3

Antrag der Kommission

.... Landesteilen. Sie überprüft zu diesem Zweck insbesondere den Zustand und den Unterhalt des Übertragungsnetzes sowie die regionale Ausgewogenheit der Investitionen der nationalen Netzgesellschaft.

Art. 21 al. 3

Proposition de la commission

.... régions du pays. A cet effet, elle vérifie notamment l'état et l'entretien du réseau de transport ainsi que l'adéquation régionale des investissements de la société nationale d'exploitation du réseau.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 18 Absatz 3 ist der Nationalrat der Auffassung, man könne die Eigentümer der Netzgesellschaft dazu zwingen, dafür zu sorgen, dass ihr Kapital und die damit verbundenen Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich Kantonen und Gemeinden gehören. Wir halten diese Auffassung für falsch, weil das etwas ist, was die Gesellschaft sicherstellen muss. Das führt dazu, dass wir hier an unserer Fassung festhalten. Ausserdem ist der Begriff "Eigner" nicht ZGB-konform.

Wir beantragen, an unserem Beschluss festzuhalten.

Die Differenz bei Artikel 18 Absatz 7 ist nur redaktioneller Natur und betrifft nur den französischen Text. Es geht materiell noch um die Absätze 8 und 9 von Artikel 18 und um Artikel 21 Absatz 3 StromVG. Die Beschlüsse des Nationalrates zu diesen drei Absätzen gehen auf einen Antrag Rime zurück. Sie bezwecken die Wahrung der Interessen der Suisse Romande und sollen den Befürchtungen Rechnung tragen, dass nicht zuletzt auch aufgrund der personellen Zusammensetzung und des daraus folgenden Defizites der französischen Sprache in jenen Gremien, welche für den Bau und den Unterhalt der Netze in der Schweiz verantwortlich sind, die Romandie zu wenig berücksichtigt werden könnte.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei diesen drei Absätzen dem Nationalrat zu folgen, wobei wir bei Artikel 21 eine redaktionelle Änderung vorschlagen, in der Sache aber das Anliegen des Nationalrates vollständig unterstützen. Das hat zur Konsequenz, dass wir uns bei Artikel 18 Absätze 8 und 9 dem Nationalrat anschliessen und dass wir das bei Artikel 21 Absatz 3 zwar in der Sache tun, nicht aber in der Form.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 22

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Der Ständerat hat bei Artikel 22 die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss von internationalen Vereinbarungen in diesem Bereich des Stromversorgungsgesetzes dem Vorbehalt von Artikel 7a Absatz 2 RVOG unterstellt. Der Nationalrat wollte das zusammen mit dem Bundesrat nicht. Ihre Kommission schlägt Ihnen nun vor, hier festzuhalten.

Der Vorbehalt, den wir eingefügt haben, bedeutet, dass der Bundesrat die Befugnis hat, in eigener Kompetenz nur Staatsverträge von beschränkter Tragweite abzuschliessen. Die Fassung des Nationalrates und des Bundesrates beschränkt seine Staatsvertragskompetenz sektoriell auf den Bereich der Stromversorgung. In diesem Bereich ist der Bundesrat aber sozusagen omnipotent. Er kann im Bereich der Stromversorgung jede denkbare Art von Staatsverträgen abschliessen, die durch das Gesetz gedeckt sind. Das wollen wir nicht. Wir wollen dies insbesondere deswegen nicht, weil wir immer mehr in die europäische Integrationsordnung, auch im Strom- und Energiebereich, hineinwachsen. Da die europäische Integrationsordnung in ihrem Geltungsanspruch aber expansiv ist, erweitert sich auch der Anwendungsbereich bestimmter europäischer Politiken, was in der Schweiz zur Folge haben kann, dass unter dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes immer mehr verstanden werden könnte. Wir wollen mit unserem Vorbehalt sicherstellen, dass unsere Staatsvertragskompetenz nicht durch die Zusammenarbeit mit der EU unterlaufen, verändert oder eingeschränkt wird.

Wir empfehlen Ihnen daher festzuhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

6. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Chapitre 6 titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 23 Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 23 al. 1

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 23 Absatz 1 geht es um die Zutrittsberechtigung der Verwaltung in die Räumlichkeiten der entsprechenden Rechtsunterworfenen. Wir haben die Zutrittsberechtigung gestrichen, weil wir meinen, dass hiefür der Richter zuständig sei und es der Verwaltung zumutbar sei, den Richter anzurufen, wenn effektiv eine solche Untersuchungshandlung notwendig sei. Ist eine solche Untersuchungshandlung notwendig, wird der Richter sie auch bewilligen.

Das Hausrecht ist unverletzlich, hiess es früher!

Wir empfehlen Ihnen, hier festzuhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 26

Antrag der Kommission

Titel

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Text

Zur Deckung notwendiger Kosten aus der Zusammenarbeit der Elcom und des Bundesamtes mit ausländischen Behörden ....

Art. 26

Proposition de la commission

Titre

Adhérer à la décision du Conseil national

Texte

Pour couvrir les coûts liés à la collaboration de l'Elcom et de l'office avec des autorités étrangères, le Conseil fédéral peut prélever une taxe de surveillance appropriée auprès de la société d'exploitation du réseau, que cette dernière peut répercuter sur le montant perçu au titre de la rétribution de l'utilisation du réseau de transport pour les échanges transfrontaliers.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

In Artikel 26 geht es um die Aufsichtsabgabe. Der Bundesrat wollte bei der Deckung der Aufsichtskosten der Elcom und des Bundesamtes für Energie jene Kosten durch eine Aufsichtsabgabe decken, die nicht durch Gebühren abgedeckt werden können. Wir haben das komplett gestrichen, in der Meinung, Aufsichtsabgaben seien nicht zu erheben.

Im Nationalrat ist seitens der Verwaltung und des Bundesrates geltend gemacht worden, dass hier in der Tat bestimmte Kosten im internationalen Verkehr entstehen, die in der Schweiz gar nicht durch Gebühren abgedeckt werden können, aber für das gute Funktionieren des ganzen Stromverkehrs notwendigerweise anfallen, da wir ja zentral in Europa liegen. Diese Überlegung hat uns überzeugt, aber dazu gebracht, dass wir an der Fassung des Nationalrates eine Retusche anbringen. In der nationalrätlichen Fassung heisst es nämlich: "Zur Deckung notwendiger Kosten der Elcom und des Bundesamtes aus der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden". Hier könnte man meinen, dass die notwendigen Kosten der Elcom keinen Zusammenhang mit der internationalen Tätigkeit haben müssten und dieser Zusammenhang nur beim Bundesamt vorhanden sein muss. Wir wollen diesen internationalen Konnex bei beiden, sowohl bei der Elcom als auch beim Bundesamt, sicherstellen und formulieren daher: "Zur Deckung notwendiger Kosten aus der Zusammenarbeit der Elcom und des Bundesamtes mit ausländischen Behörden". Das heisst mit anderen Worten: Beide - Elcom und Bundesamt für Energie - können dann Aufsichtsabgaben erheben, wenn diese für die Deckung der Kosten für die internationale Zusammenarbeit bestimmt sind.

In diesem Sinne schaffen wir eine kleine Differenz zum Nationalrat, die unserer Ansicht nach keine grosse materielle Differenz ist.

Wir bitten Sie, uns zu folgen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 26bis

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Die Kommission ist der Auffassung, dass die von uns gefundene Regelung betreffend die Umschulungs- und Berufsbildungsmassnahmen angemessen ist. Die Unternehmen, um die es hier geht, vermögen es, ohne wirtschaftlichen Nachteil den zweifellos anfallenden Härten mit Umschulungs- und Berufsbildungsmassnahmen zu begegnen. Man muss nicht Gewerkschafter sein, um die ablehnende Haltung des Nationalrates in dieser Frage nicht zu verstehen.

Wir halten fest.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 29b Abs. 6

Antrag der Kommission

(Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-NR gemäss Art. 89 Abs. 3 ParlG)

Die nach den Absätzen 1 und 4 erforderlichen Umstrukturierungen sind von jeglichen direkten und indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

Antrag Pfisterer Thomas

.... Steuern des Bundes befreit.

Art. 29b al. 6

Proposition de la commission

(Sous réserve de l'accord de la CEATE-CN selon l'art. 89 al. 3 LParl)

Les restructurations requises conformément aux alinéas 1 et 4 ne sont pas soumises à des impôts directs ou indirects de la Confédération, des cantons et des communes.

Proposition Pfisterer Thomas

.... impôts directs ou indirects de la Confédération.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 29b Absatz 6 haben wir Ihnen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der UREK des Nationalrates, den Antrag gestellt, dass die nach den Absätzen 1 und 4 dieses Artikels erforderlichen Umstrukturierungen von jeglichen direkten und indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit sein sollen.

Wir haben von jeher der Auffassung angehangen, dass diese Fusion in die nationale Netzgesellschaft steuerlich neutral sein sollte. Wir sind davon ausgegangen, dass die Kompetenz dafür zweifellos bei der Eidgenossenschaft liegt. Wir haben uns in dieser Hinsicht auch kundig gemacht und festgestellt, dass jene Steuern respektive Abgaben, welche vor allem bei den Kantonen und den Gemeinden anfallen werden - das sind die Handänderungsgebühren, die Handänderungssteuern; Sie müssen sich vorstellen, dass Zehntausende von Überlandmasten im ganzen Land verteilt sind -, zu einer elenden Veranstaltung führen werden. Im Fusionsgesetz haben wir Artikel 103, der vorsieht, dass solche Kosten nicht anfallen sollen. Wir haben also den Ausschluss der Handänderungsabgaben im Fusionsgesetz selbst vorgesehen. Das Fusionsgesetz hat aber eine Übergangsbestimmung, wonach genau dieser Artikel 103 erst am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Mit unserer Bestimmung stellen wir nun auf alle Fälle sicher, dass mit Bezug auf diesen Artikel 103 die Übergangsfrist vorgezogen wird und dass er sofort in Kraft tritt.

In allen anderen Bereichen gibt es noch eine ganz andere Überlegung: Ich habe seinerzeit bei der Beratung des Fusionsgesetzes die Haltung des Bundes, die Rechtsstellung der Kantone bei Fusionen im steuerlichen Bereich zu verkürzen, als einen Raubzug auf die Kantone, glaube ich, aber auf alle Fälle als eine Unartigkeit gegenüber den Kantonen gebrandmarkt; das aber vor dem Hintergrund einer ganz normalen wirtschaftlichen Tätigkeit der Wirtschaftssubjekte, die sich in autonomer Willensbetätigung so oder anders organisieren, weshalb es dem Staat überlassen ist, ob er solche Umorganisationen steuerlich belasten will oder nicht. Da, so habe ich die Meinung vertreten, habe der Bund den Kantonen nicht dreinzureden.

Hier aber sind wir nicht nur aus steuersystematischen, sondern auch aus übergeordneten Gesichtspunkten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Steuern anfallen. Denn wir gehen nun hin und zwingen die Gesellschaften aus übergeordneten öffentlichen Interessen zu fusionieren. Das ist nicht der autonome, selbstgewählte Entscheid der entsprechenden Firmen, sich anders zu organisieren, ihre Vermögensbestandteile so oder anders einzubringen, sondern das ist unser Entscheid. Wir zwingen sie, das zu tun. Wenn wir das tun, dann dürfen wir das nicht fiskalisch belasten; das wäre konfiskatorisch. Denn damit würden Sie sagen, es sei absolut sinnvoll und denkbar und machbar, dass der Staat bei jeder von ihm aufgezwungenen Änderung der Rechtsform diese auch noch fiskalisch quasi absahne. Das geht nicht, ist auch nie passiert, soweit wir das gesehen haben. Von daher sind wir der Auffassung, dass die föderalistischen Bedenken, die ich seinerzeit beim Fusionsgesetz angemeldet habe, hier nicht gelten, wo wir hingehen und diesen Firmen eben vorschreiben zu fusionieren.

Das ist der Grund, weswegen ich Sie bitte, den Antrag Pfisterer, der in der Kommission nicht vorlag, abzulehnen, es sei denn, Herr Pfisterer hätte Gründe, die Sie überwältigenderweise überzeugen würden, ihm zu folgen.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Diese überwältigenden Gründe gibt es, lesen Sie das Protokoll zum Fusionsgesetz nach, das Votum von Herrn Carlo Schmid. Ich stelle Ihnen den Antrag, die Steuerbefreiung auf den Bereich des Bundes zu beschränken - dies dürfen wir selbstverständlich im Bundesgesetz vorsehen - und nicht auf die Bereiche der Kantone und sogar noch der Gemeinden auszudehnen.

Warum ein Antrag dieser Art erst heute? Er war vorher gar nicht möglich. Das Thema der Steuerbefreiung kam erst in einer Morgensitzung in der Wintersession durch einen Vorschlag der Verwaltung auf. Ich meldete damals Bedenken an. Die Kommission behandelte das Thema am 20. Februar. Der Herr Kommissionspräsident hatte auf den damaligen Zeitpunkt einen Vertreter der Steuerverwaltung eingeladen. Dieser verwies auf Gutachten des Bundesamtes für Justiz und von zwei Professoren. Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz stützt im Wesentlichen meine These, tat das schon beim Fusionsgesetz. Die beiden Gutachten der Professoren gibt es gar nicht. Das weiss ich seit gestern. Es gibt nur Meinungsäusserungen dieser beiden Herren. Damit müssen wir in der Sache entscheiden. Es gibt Einzelpunkte, und es gibt ein grundsätzliches Problem.

Zu den Einzelpunkten: Wie Herr Schmid ausgeführt hat, ist das Problem nicht so gross, weil der Bereich der Handänderungssteuer für den Fall, dass eine Fusion vorgenommen wird, durch das Fusionsgesetz abgedeckt ist. Mit der Übergangsfrist wird man sich arrangieren können. Hier aber liegt ein anderer Rechtsgrund vor als beim Fusionsgesetz. Hier geht es nicht um die Privatrechtskompetenz des Bundes. Man muss also die Frage stellen, ob die Überlegungen, die damals richtig waren, heute beim StromVG auch überzeugen. Ebenso wenig hilft der Hinweis des Fachmannes der Steuerverwaltung auf das Verwaltungsorganisationsgesetz bzw. das alte Garantiegesetz. Beim Garantiegesetz geht es um das alte Problem, dass die Kantone selbstverständlich den Bund nicht besteuern dürfen. - Das waren ein paar Einzelpunkte.

Nun geht es um eine grundsätzliche Frage: Wieweit darf der Bund den Kantonen bei der Besteuerung dreinreden? Das ist das Thema, das wir gestern diskutiert haben und das wir auch bei anderer Gelegenheit diskutieren. Natürlich dürfen die Kantone das Bundesrecht nicht vereiteln. Das heisst: Kantonale Steuern sind verboten, wenn sie die Netzgesellschaft verhindern. Nochmals: Kantonale Steuern sind nur verboten, wenn sie die Netzgesellschaft verhindern; ob das zutrifft, ist nicht erwiesen und wurde auch in der Kommission nicht diskutiert. Wir, die Kommissionsmitglieder, haben keine Unterlagen, um uns dazu ein Urteil zu bilden. Nicht jedes Bundesrecht geht vor; es muss abgewogen werden, ob die kantonale Massnahme durch bundesverfassungsrechtlich wichtigere Interessen der Kantone gestützt wird. Das ist einigermassen in der Lehre und ich hoffe auch in der Praxis erstellt.

Es ist im Übrigen generell problematisch, wenn man "einzelsprungweise" in Spezialgesetzen die Steuerordnung abändert. Wir kämpfen gegen Ausnahmen im Steuerrecht und führen neue ein.

Und schliesslich geht es um den Respekt vor den Kantonen. Das hat doch Gewicht! Jedenfalls muss das in der Ständekammer Gewicht haben. Die Kantone sind durch diese Vorschrift überrascht; sie haben keine Möglichkeit gehabt, sich dazu zu äussern. Ich habe mich hierzu bei der Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz vergewissert. Sie hat mir gesagt, dass es ja übrigens schon beim Fusionsgesetz so gewesen sei, dass man sie vor dem entsprechenden Entscheid nicht angehört habe. Wenn man also die Kantone schon zwingt, dann soll man ihnen nicht noch unnötig Steuerausfälle zumuten. Das ist die Antwort an Herrn Schmid.

Nun dürfen wir die Geschichte nicht dramatisieren; es geht nicht darum - noch einmal -, die Netzgesellschaft zu verhindern. Die Lösung kann nun wirklich darin bestehen, heute meinem Antrag zuzustimmen und den Rest der Praxis zu überlassen. Wer zustimmt, liefert die Netzgesellschaft nicht dem kantonalen Fiskus aus. Die Netzgesellschaft kann sich gegen eine Steuerverfügung, die hoch ausfällt, wehren; sie kann einwenden, der Kanton vereitele das Bundesrecht; und sie kann sich dagegen bis vors Bundesgericht wehren. Die Lösung kann also wirklich darin bestehen, jetzt hier zuzustimmen und wenigstens die Diskussion im Nationalrat zu ermöglichen. Nur so ist sichergestellt, dass die nationalrätliche Kommission die Diskussion auch nachholen kann.

Ich bitte Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin in der komfortablen Lage, nicht im Rufe zu stehen, die Rechte der Kantone geringschätzen zu wollen, ich habe dies gestern im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform auch klar gesagt.

Es geht hier aber um etwas anderes als um die Frage, inwieweit hier kantonale Hoheiten in Steuersachen betroffen sind. Es geht um Folgendes: Wir in unserem Rat haben beschlossen, dass wir eine nationale Gesellschaft als im öffentlichen Interesse liegend beurteilen, und wir haben den heutigen Eigentümern der Netze die Verpflichtung auferlegt, das Erforderliche zu tun, um dieses öffentliche Ziel zu erreichen. Es sind also zwei Sachen von Belang: einerseits eine Verpflichtung und andererseits ein öffentliches Interesse. Im Gegensatz zur absolut überwiegenden Zahl von steuerlich relevanten Vorgängen ist es hier nicht dem Individuum überlassen, zu handeln und damit seine Vermögens- und Gewinnsituation zu steuern, sondern der Eigentümer erfüllt eine öffentliche Aufgabe.

Ich bin mir bewusst, dass es nicht allzu einfach ist, sich vorzustellen, was da bei der nationalen Netzgesellschaft zu geschehen hat. Deshalb gestatte ich mir, auf ein anderes, vielleicht einfühlsameres Beispiel hinzuweisen: Wir haben im Bereich des Eisenbahnrechtes ebenfalls öffentliche Verpflichtungen stipuliert. Wir sagen dort ebenfalls, dass es Unternehmungen gibt - private oder zum Teil öffentliche -, die die Verpflichtung haben, Netze zu bauen. Es ist für uns absolut selbstverständlich, dass Tätigkeiten, Vermögensumschichtungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung solcher Bahnnetze entstehen, nicht irgendeiner Steuerpflicht unterstehen dürfen, weder einer kantonalen noch einer gemeindlichen noch einer Bundessteuerpflicht. Im Grunde genommen geht es bei dieser Netzgesellschaft um etwas absolut Vergleichbares, wenn nicht sogar Identisches: Wir wollen ein Netz schaffen, auf dem etwas verkehren kann, das für uns in der Schweiz zentral wichtig ist, nämlich Strom - dies ist genauso wichtig, wie dies bezüglich der Eisenbahnen der Fall ist.

Was das Bundesamt für Justiz gesagt hat, ist genau das: Wenn ein öffentliches Interesse solche steuerlichen Notwendigkeiten erfordert, sind sie rechtens. Ob das nun eine Meinungsäusserung war oder ein Gutachten, scheint mir letztlich eine semantische Frage zu sein; ein Gutachten ist ja auch eine Meinungsäusserung, die allenfalls papiermässig in einer etwas anderen Form gegliedert ist und den Titel "Gutachten" erhält, währenddem das gleiche Papier auch den Titel "Meinungsäusserung" tragen könnte. Es ist etwas komisch, wenn wir gestern der Meinung des Bundesamtes für Justiz bezüglich verfassungsmässiger Belange eine absolut zentrale Stellung beigemessen haben und das heute nicht tun. Das ist die öffentlich-rechtliche Seite.

Herr Pfisterer hat richtig gesagt, dass mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit schon aufgrund des Fusionsgesetzes keine Steuern anfallen können. Wir haben in Absatz 6 das Wort "Umstrukturierungen" gewählt. Umstrukturierungen sind genau das - und zwar ist es identisch -, was das Fusionsgesetz an rechtlichen Möglichkeiten enthält. Das Fusionsgesetz äussert sich nicht nur über die Fusionen, sondern über alle Umstrukturierungen, die im wirtschaftlichen Leben geschehen können. Dazu gehören auch Abspaltungen, Vermögensübertragungen usw. Herr Pfisterer hat Recht, wenn er sagt, dass mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit schon diese privatrechtlichen Gegebenheiten ausreichen würden, um auch eine Steuerverpflichtung gegenüber den Kantonen und Gemeinden zu verneinen. Ich muss nun aber offen gestehen: Mit letzter Sicherheit kann auch ein Jurist, der mit solchen Fusionsgeschichten hin und wieder zu tun hat, nie genau sagen, ob nicht doch noch einzelne Elemente gefunden werden könnten, die einer Steuerpflicht unterliegen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir uns entschlossen, nicht nur darauf hinzuweisen, dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit schon aufgrund der Fusionsgesetzgebung an sich so ist, sondern klipp und klar zu sagen, dass keine Steuern anfallen - dies, um Sicherheit für diejenigen zu schaffen, die tätig werden müssen.

Dies hat auch eine praktische Auswirkung, wie ich hier ohne Weiteres einräume: Das Gesetz sieht vor, dass diese Umstrukturierung und die Schaffung der nationalen Netzgesellschaft in zwei Schritten zu erfolgen habe. Schritt eins hat darin zu bestehen, dass die Überlandwerke denjenigen Teil ihres Vermögens, der als Überlandnetz zu verstehen ist, ausgliedern; das ist die Phase eins. Sie müssen also eine eigene Gesellschaft schaffen, in die diese Netze transferiert werden. Das ist bereits eine Umstrukturierung im Rahmen des jeweiligen Überlandwerkes. Das muss sofort geschehen, wie das Gesetz es sagt. Spätestens fünf Jahre später muss dann als Schritt zwei der Zusammenschluss erfolgen.

Wir stehen nun vor der Situation, dass im Fusionsgesetz bezüglich der Handänderungssteuern eine Übergangsfrist gesetzt ist; ab 1. Januar 2009 dürfen nämlich keine Handänderungssteuern mehr erhoben werden. Wenn wir nun den Fahrplan bezüglich dieser Netzgesellschaft betrachten und davon ausgehen, dass das Gesetz beispielsweise am 1. Januar 2008 in Kraft treten würde, dann endet die Verpflichtung der Überlandwerke, sich zusammenzuschliessen, in fünf Jahren, also auf den 31. Dezember 2012. Wer die Gegebenheiten etwas ansieht, muss wissen, dass der erste Schritt, nämlich das Ausgliedern der Netze aus den heutigen Überlandwerken, eine extrem komplizierte Sache ist und so schnell wie möglich angegangen werden muss. Es ist wünschbar, dass dies bereits in den Jahren 2008 und 2009 geschieht, weil sonst das Ziel, innert fünf Jahren einen Grosszusammenschluss zu haben, schlechterdings illusorisch wird. Wenn dieser Absatz hier nicht stünde, so hätte dies zur Folge, dass in den Jahren 2008 und 2009 überall dort, wo die Handänderungssteuern noch nicht im Sinne des Bundesrechtes geregelt sind, nichts gemacht würde. Das wäre nicht opportun.

Ich fasse zusammen:

1. Überall dort, wo öffentliche Interessen zu erfüllen sind, bestehen keine Steuern.

2. Überall dort, wo Verpflichtungen bestehen, wo man im Handeln gar nicht mehr frei ist, um dieses öffentliche Interesse zu erfüllen, bestehen keine Steuern.

3. Umstrukturierungen sind an sich nicht steuerpflichtig, auch dann nicht, wenn sie von Privatrechtsubjekten für private Zwecke gemacht werden.

4. Die Formulierung hier ist das Geben einer Sicherheit an diejenigen, die wir zum Handeln verpflichten.

5. Wir erlauben damit, dass schon in den ersten zwei Jahren nach dem wahrscheinlichen Inkrafttreten des Gesetzes Möglichkeiten gegeben sind, mit den Umstrukturierungen anzufangen im Hinblick auf ein Ziel, dessen öffentliche Interessenlage Sie hier im Parlament bejaht haben.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte auf einen Punkt aufmerksam machen: Steuern sollten nach dem Prinzip der Allgemeinheit und der Gleichbehandlung erhoben werden; das ist ein fundamentales Prinzip der Besteuerung. Deshalb habe ich Probleme mit allen punktuellen Steuervorschriften, mit denen man Steuerausnahmen für den Einzelfall macht, hier konkret für die Überlandwerke.

Wenn man den Grundsatz aufstellt, dass jeder Grundstückverkehr, der im öffentlichen Interesse erfolgt, steuerbefreit ist, so kann ich dem zustimmen. Wenn man diesen Grundsatzentscheid gefällt hat, muss man all jene, die diese Voraussetzung erfüllen, gleich behandeln. Problematischer ist es sicher, wenn man folgende Regel aufstellt: "Jeder Grundstückverkehr, den jetzt die Überlandwerke tätigen, ist steuerbefreit." Es muss eine Regel sein, die generell gilt. Soweit ich die Steuerordnung kenne, bin ich im Moment im Zweifel darüber, ob dieser Satz gilt, obwohl Kollege Schweiger gesagt hat, der Satz, wonach jeder Grundstückverkehr, der im öffentlichen Interesse erfolge, steuerbefreit sei, gelte generell. Nach meinen provisorischen Kenntnissen ist dies nicht der Fall, sondern in der Regel werden Handänderungssteuern erhoben. Es gibt jetzt diese Ausnahme, die wir für Umstrukturierungen geschaffen haben. Da stellt sich wieder die Frage der Gleichbehandlung und der Allgemeinheit der Besteuerung. Wir wollen die Regel auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzen und möchten, dass sie für die Überlandwerke in einem speziellen Fall geändert wird, und zwar so, dass sie für diese Steuerpflichtigen schon ab dem 1. Januar 2008 gilt. Auch hier müsste man die Regeln meines Erachtens allgemein anwenden und sie nicht für einzelne Steuerpflichtige ändern und sagen, sie sollten den Vorteil schon ab 2008 haben. Ich finde das eine problematische Steuergesetzgebung und würde nur wegen der Frage, ob man die Grundstückverkehrsgeschäfte ein Jahr vorher abschliessen kann, an der fundamentalen Ordnung hier nichts ändern. Nach meiner Meinung ist es den Überlandwerken zuzumuten, ihre Geschäfte ab dem 1. Januar 2009 nach den Regeln des neuen Fusionsrechtes zu tätigen, welche für alle gelten und Steuererleichterungen beinhalten.

Ich rate also davon ab, im Steuerrecht Sondervorschriften zu erlassen.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es ist ein Irrtum zu meinen, es würden hier Sondervorschriften festgehalten, die von dem abweichen, was in unserem Staat sonst üblich ist. Für die Erfüllung öffentlicher Zwecke sind in den einschlägigen Bundesgesetzen, bei denen es um die Erfüllung öffentlicher Interessen geht, analoge Vorschriften enthalten.

1. Ich erwähne das Beispiel der Erstellung von Gleisanlagen, ich erwähne ähnliche Bereiche, die Rechtsgeschäfte erfordern, um einen öffentlichen Zweck zu erfüllen. Es wird hier nicht ein Spezialgesetz erlassen. Das Gesetz ist aber insofern speziell, als wir hier ein neues öffentliches Interesse festlegen, nämlich die Verpflichtung, eine nationale Netzgesellschaft zu schaffen. Wir machen somit etwas Ähnliches wie damals, als wir festgelegt haben, wir müssten das Land mit Eisenbahnen und Ähnlichem erschliessen.

2. Bezüglich der Handänderungssteuern bei den Umstrukturierungen verhält es sich so, dass diese so oder so steuerfrei sein werden. Die Frage ist nun, ob das öffentliche Interesse, relativ schnell eine nationale Netzgesellschaft zu schaffen, damit die Verpflichteten relativ schnell handeln können, die Spezialregelung ebenfalls im öffentlichen Interesse liegend macht. Wenn wir das nämlich nicht täten und Unsicherheiten bestünden, ob Handänderungsgebühren zu erheben sind, geschähe ganz einfach Folgendes: Vor dem 1. September 2008 wird noch nicht gehandelt; dann machen wir durch eine von uns fabrizierte Regelung etwas schwierig, was wir zuvor als Verpflichtung stipuliert haben. Hier, glaube ich, sollte uns doch ein Akt der Vernunft dazu veranlassen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass etwas, was wir als richtig erachten, nämlich die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft, auch wirklich entstehen kann.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Da jetzt eine Diskussion aufgekommen ist, gestatten Sie mir, kurz zu antworten. Zunächst zum Gutachten des Bundesamtes für Justiz zum Fusionsgesetz, das ich erwähnt habe: Die Schlussfolgerung ist klar, und die Begründung unter Buchstabe b von Ziffer 6 ist auch klar. Dann: Aus der Diskussion schliesse ich nochmals, dass wir hier einen typischen unnötigen "Zusatzfallschirm" vor uns haben. Es gibt einerseits, auch nach der Meinung der Befürworter der Mehrheitsmeinung der Kommission, kaum derartige Fälle, und es ist andererseits unbestritten, dass nicht nachgewiesen wurde, dass effektiv eine Verhinderung eintreten kann.

Also haben wir ein grundsätzliches Problem vor uns, wie dies Herr David unterstrichen hat: Wir stehen vor der Frage, ob wir ein Steuerprivileg schaffen wollen, ob wir eine Ausnahmeordnung schaffen wollen; und wir stehen vor der Frage, ob wir eine föderalistisch fragwürdige Ordnung schaffen wollen, und das wiegt für mich noch sehr viel schwerer. Wenn am Schluss nun gleichsam Befürchtungen in Ihnen geweckt werden, dass deshalb die Netzgesellschaft nicht zeitgerecht entstehen könnte, dann ist das schlicht falsch. Denn es ist völlig klar: Wenn ein derartiges Problem entstehen sollte, dann kann sich diese Netzgesellschaft gegen eine Steuerverfügung, die den Vollzug des Bundesrechtes vereiteln würde, wehren; sie kann sich bis vor das Bundesgericht wehren. Dazu gibt es eine etablierte Praxis.

Sie riskieren nicht, dass die Netzgesellschaft in Gefahr kommt, wenn Sie meinem Antrag zustimmen. Aber Sie ermöglichen es dem Nationalrat, die Frage nochmals zu prüfen, und Sie ermöglichen eine sachgerechte Lösung.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Zweifellos, Herr Kollege Pfisterer, hat jeder, der eine Steuerrechnung erhält, die Möglichkeit und das Recht, dagegen zu rekurrieren. Die gesetzgeberische Idee hier ist aber gerade, die Geschichte zu befördern, a priori Rechtssicherheit zu schaffen. Sie können nämlich auch Recht vereiteln, indem Sie rekurrieren. Dann geht das zehn Jahre, und die Geschichte ist damit erledigt. Dann haben Sie die Frist, die wir hier gesetzt haben, gar nicht mehr in der Hand; und das wollten wir verhindern.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich möchte das Ganze noch schnell aus einer anderen Optik beleuchten. Ich war ja gestern nach der CO2-Debatte im Nationalrat und vor dieser Debatte hier rasch in Rom, um einen Vertrag zu unterzeichnen, der die grünen Zertifikate des schweizerischen Stromes anerkennt. Um diesen Vertrag haben wir während Jahren gerungen, und nun konnte er endlich abgeschlossen werden. Die Bedingung dazu ist, dass eine nationale schweizerische Netzgesellschaft geschaffen wird; das ist von höchstem öffentlichen Interesse. Wäre diese Netzgesellschaft jetzt im Hinblick auf dieses Gesetz nicht schon im Aufbau begriffen, dann wäre dieser Vertrag erneut nicht zustande gekommen.

Solche Verträge werden ja lange vorbereitet, bis die Minister sie dann unterzeichnen. Die einzige Diskussion, die ich materiell gestern während längerer Zeit mit dem italienischen Energieminister hatte, war über diese Swissgrid. Ich sagte, die komme jetzt, die werde noch in dieser "sessione primavera" beschlossen und nachher werde sie dann umgesetzt. Dank dem Vertrag können wir für etwa fünfzig Millionen Franken pro Jahr grüne Zertifikate nach Italien verkaufen und erhalten diesen Beitrag. Ich will damit sagen: Diese Netzgesellschaft ist von grösstem öffentlichen Interesse, und das haben Sie selbst in diesem Gesetz beschlossen. Wir wollen sie fördern, und wenn wir sie fördern wollen, wollen wir sie nicht mit Steuern belasten. Von daher ersuche ich Sie, bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.

Zum Juristischen: Wenn ich mich recht erinnere, gab es beim Fusionsgesetz mehrere juristische Meinungen, auch eine aus dem Bundesamt für Justiz. Dort haben Sie Ihr verfassungsmässiges Gewissen selbst juristisch definiert und sind über diese Meinung des Bundesamtes für Justiz hinweggegangen - zu Recht, man kann hier manchmal verschiedene Meinungen haben.

Deswegen haben wir ja hier die Eidgenössische Steuerverwaltung auch gefragt, ob das geht; sie ist mit dem Antrag Ihrer Kommission ausdrücklich einverstanden.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 36 Stimmen

Für den Antrag Pfisterer Thomas .... 4 Stimmen

Art. 30 Abs. 2 Bst. a, b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 30 al. 2 let. a, b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 30 ist mit Artikel 13 Absatz 4 Literae a und b bereits bereinigt worden.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Änderung bisherigen Rechts

Modification du droit en vigueur

Ziff. 1a Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 1a titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 1a Art. 27

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

....

b. Organisationseinheiten, die einen Kostenausgleich zwischen verschiedenen Akteuren einer Branche bewirken.

Ch. 1a art. 27

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

....

b. les unités organisationnelles qui procèdent à une compensation des frais entre les différents acteurs d'une branche.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer besteht keine Differenz.

Artikel 27 Absatz 2 Litera b: Bei der Revision von Artikel 27 des Mehrwertsteuergesetzes geht es um die Ausschaltung der Taxe occulte. Wir haben festgelegt, dass verschiedene energiepolitische Massnahmen, insbesondere die Einspeisevergütung nach bisherigem Recht und nach neuem Recht, durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert werden sollen. Diese Zuschläge können von der nationalen Netzgesellschaft auf die unteren Spannungsebenen und von diesen bis zum Endverbraucher hinunter überwälzt werden. Was im Gesetz nicht steht, aber in der Verordnung stehen wird und heute bereits praktisch durchgeführt wird, ist Folgendes: Es ist eine unabhängige Stelle, innerhalb von Etrans und in Zukunft innerhalb der Netzgesellschaft, welche diese Zuschläge definiert und erhebt. Diese unabhängige Stelle untersteht nicht der Mehrwertsteuer, sie ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das hat zur Konsequenz, dass der Zuschlag selbst dem Vorsteuerabzug nicht unterworfen ist und daher eine doppelte Mehrwertsteuer auf diesem Zuschlag entsteht.

Die Lösung, die der Nationalrat gefunden hat - wir schliessen uns ihm an -, besteht darin, dass wir dieser Stelle die Möglichkeit geben, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Damit wird sie mehrwertsteuerpflichtig, damit kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, und damit ist die Taxe occulte weg.

In der Sache sind wir mit dem Nationalrat einig; es handelt sich um eine redaktionelle Differenz.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 1 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 1 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 1 Absatz 4: Wir schliessen uns hier dem Nationalrat an, der die Zielnorm für die Erhöhung hydroelektrischer Energieerzeugung von der prozentualen zur absoluten Basis verschoben hat.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 7a

Antrag der Mehrheit

Titel

Festhalten

Abs. 2

Festhalten, aber:

....

d. periodischen Zubaumengen für die einzelnen Technologien, indem ....

....

Abs. 2bis

Streichen

Abs. 3

Streichen (siehe Art. 15b)

Abs. 4

Streichen

Abs. 5

Von der Summe der Zuschläge nach Artikel 15b Absatz 3 dürfen maximal beanspruchen:

....

b. Festhalten

....

d. Streichen

Antrag der Minderheit

(Sommaruga Simonetta, Jenny, Schmid-Sutter Carlo)

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, aber:

....

d. periodischen Zubaumengen für die einzelnen Technologien, indem ....

....

Abs. 5 Bst. b

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Bonhôte

Titel, Abs. 2bis, 5 Bst. d

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 7a

Proposition de la majorité

Titre

Maintenir

Al. 2

Maintenir, mais:

....

d. l'augmentation périodique de capacité pour chaque technologie, compte tenu ....

....

Al. 2bis

Biffer

Al. 3

Biffer (voir art. 15b)

Al. 4

Biffer

Al. 5

La somme des suppléments visés à l'article 15b alinéa 3 doit être répartie entre les sources d'énergie suivantes:

....

b. Maintenir

....

d. Biffer

Proposition de la minorité

(Sommaruga Simonetta, Jenny, Schmid-Sutter Carlo)

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national, mais:

....

d. l'augmentation périodique de capacité pour chaque technologie, compte tenu ....

....

Al. 5 let. b

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Bonhôte

Titre, al. 2bis, 5 let. d

Adhérer à la décision du Conseil national

Titel, Abs. 2bis, 3, 5 Bst. d - Titre, al. 2bis, 3, 5 let. d

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Hier geht es um die wettbewerbliche Ausschreibung für Effizienzmassnahmen. Sie erinnern sich: Bundesrat und Nationalrat haben bei der Förderung der erneuerbaren Energien schwergewichtig auf das sogenannte Ausschreibemodell abgestellt. Wir im Ständerat haben diese Lösung abgelehnt und dafür die Einspeisevergütung favorisiert. Der Nationalrat hat diesen Entscheid akzeptiert, hat aber offenbar doch noch bestimmte nostalgische Bindungen an sein Ausschreibemodell und hat es nun bei den Effizienzmassnahmen angehängt. Er möchte also diese wettbewerbliche Ausschreibung als Vorgehensform irgendwo an einem anderen Ort noch retten. Wir haben dafür wenig Verständnis, sehen das nicht als notwendig an.

Wir können diesen Ausschreibemodellen auch bei den Effizienzmassnahmen wenig Positives abgewinnen und beantragen Ihnen daher, an unserer Fassung festzuhalten. Es besteht ein Antrag Bonhôte, der dem Nationalrat folgen will.

Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Dans la mesure où ma proposition concerne également le titre, je la défends déjà ici. La meilleure énergie est celle qu'on ne consomme pas. Le kilowattheure le meilleur marché, en l'état actuel des choses, est celui qu'on économise, pas celui qu'on doit produire en plus, quelle que soit la source d'énergie utilisée, renouvelable ou non. Le potentiel d'économies d'énergie à bas coût est énorme parce qu'une partie importante de notre consommation ne fournit aucune prestation utile.

Les exemples sont innombrables. Ils sont déjà passablement connus de beaucoup d'entre vous, voire de vous tous. J'en citerai toutefois trois, dont un me concerne en particulier.

Premier exemple: il m'a suffit d'installer un seul interrupteur pour réduire ma consommation d'électricité de 10 pour cent. J'ai été assez horrifié de constater lorsque j'ai mesuré la consommation d'énergie de l'ensemble de mon bureau - ordinateur, imprimante et autres -, quand tous les appareils sont apparemment éteints, que cette consommation était de 50 watts en continu jour et nuit. J'ai donc installé un interrupteur général qui permet de couper l'ensemble de cette consommation lorsque je suis absent du bureau et j'ai ainsi économisé 300 kilowattheures par année. A quel prix, ces kilowattheures ont-ils été économisés? Pour des raisons de confort, j'ai choisi d'installer un interrupteur à télécommande qui m'évite de devoir me baisser pour couper le courant. Cela m'a coûté environ 100 francs. Je compte les amortir en cinq ans, ce qui signifie que le prix du kilowattheure économisé est de 7 centimes, c'est-à-dire moins que tous les prix que nous évoquons dans cette loi lorsqu'il s'agit de racheter du courant d'origine renouvelable.

Deuxième exemple: il est encore d'innombrables kilowattheures qu'on peut économiser à moindre prix. On peut même économiser un certain nombre de kilowattheures pour un prix de revient de zéro centime lorsque l'on remplace les ampoules à incandescence par des ampoules fluorescentes. C'est le cas puisque, en raison de sa durée de vie, une ampoule fluorescente, même hors consommation, est plus avantageuse qu'une ampoule à incandescence.

Troisième exemple: le magazine de consommation "Bon à savoir", dans son édition de février, a révélé avoir redécouvert un aspirateur datant de 1962, toujours en état de marche, qui consomme 500 watts. On construisait encore des appareils durables à cette époque! Il a mesuré des appareils fabriqués en 2007 qui ont les mêmes performances en termes de puissance d'aspiration et qui consomment trois fois plus d'électricité: 1500 watts. On appelle peut-être ça le progrès; à mon sens, c'est de manière abusive.

Les potentiels d'économies d'électricité sont donc énormes, je l'ai dit, et l'Agence suisse pour l'efficacité énergétique les a estimés à 40 pour cent pour les ménages ou à 50 pour cent pour l'éclairage public, cela à prestations équivalentes. Mais ces potentiels-là ne s'exploiteront pas tout seuls, il faut pour cela des moyens, que ce soit sur le plan de l'information ou sur celui du travail de contractualisation pour passer des accords avec les consommateurs en vue de l'exploitation des potentiels précités.

La meilleure manière de susciter des solutions efficaces est de mettre au concours les projets d'économies par des appels d'offres publics sur le modèle de ce que fait la fondation Centime climatique en matière d'économies d'émissions de CO2. Il s'agit là d'un modèle qui est à présent éprouvé et qui peut également être appliqué au domaine des économies d'électricité. C'est ce que le Conseil national a décidé à l'article 7a de la loi fédérale sur l'énergie, plus précisément dans le titre ainsi qu'aux alinéas 2bis et 5 lettre d. Cela semble tellement évident qu'il a adopté ces dispositions sans opposition et sans débat. A mon sens, ce n'est pas une question de nostalgie, mais plutôt de conviction qu'il s'agit là bel et bien d'une manière efficace d'atteindre des objectifs d'économies d'énergie ambitieux.

Notre rôle en tant que parlementaires n'est pas de vendre le plus d'électricité possible, fût-elle de sources renouvelables, mais avant tout de faire en sorte que l'on exploite les gisements d'économies. Cela est préférable tant du point de vue écologique que du point de vue économique. Cela doit être notre priorité. Le Parti socialiste n'est plus le seul parti représenté dans cette salle à le dire, et c'est heureux! C'est par ailleurs également la priorité du Conseil fédéral qui l'a placée en tête de ses objectifs de politique énergétique.

Nous pouvons saisir aujourd'hui une occasion concrète de joindre la parole aux actes, en consacrant un modeste 5 pour cent des prélèvements prévus dans le cadre de la loi dont nous débattons, soit au maximum 16,5 millions de francs par an, à des mesures d'efficacité énergétique. C'est non seulement raisonnable, mais aussi indispensable.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Bonhôte nimmt die Fassung des Nationalrates auf. Ich bin eigentlich froh darüber, und zwar deswegen, weil der Bundesrat in seiner langen energiepolitischen Diskussion die Energieeffizienzmassnahmen an die allererste Stelle gesetzt hat.

In der Tat ist es so, dass Effizienz, also das Einsparen von Elektrizität, sehr viel billiger ist als die Produktion von neuer Elektrizität, ebenfalls billiger als die Produktion von Elektrizität aus alternativen erneuerbaren Energien, auch wenn wir die Nutzung solcher Energie auch wollen. Energie einzusparen kommt uns also viel billiger. Von daher ist es richtig, das zu fördern.

Die Art und Weise, wie der Nationalrat fördern will, ist mehrfach erprobt: Es gibt zahlreiche solche Ausschreibungen, in Holland, in Deutschland, in England - dort gibt es sie, um Energie einzusparen, jetzt wo allerorts die verschiedensten Wunderprogramme präsentiert werden: Glühlampen werden gezückt, um zu zeigen, dass dies die Lösung für die Zukunft sei; es gibt konkrete Programme in Gebäuden; es geht um den Kauf von effizienten Geräten und so weiter und so weiter. Ich sage immer, dass es ja keinen Sinn macht, auf eine einzelne solche Massnahme zu setzen, auch wenn jede einzelne löblich ist. Deswegen ist es eben gut, wenn es tranchenweise ausgeschrieben wird.

Ich selber kann Ihnen also empfehlen - und das durchaus im Namen des Bundesrates -, Herrn Bonhôte und damit dem Nationalrat zuzustimmen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen

Für den Antrag Bonhôte .... 16 Stimmen

Abs. 2, 5 Bst. b - Al. 2, 5 let. b

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte darum, Frau Forster als Vertreterin der Mehrheit das Wort zu erteilen. Die Minderheit wird dann von Frau Sommaruga vertreten werden.

Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei Artikel 7a Absatz 5 Buchstabe b geht es ja darum, unter welchen Bedingungen die Fotovoltaik von den Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien profitieren soll. Mehrheit und Minderheit beantragen Ihnen bei Artikel 7a Absatz 5, dem Nationalrat zu folgen. Das heisst, die Summe der Zuschläge gemäss Absatz 3 soll auf maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt werden. Hier haben wir also keine Differenz: Mehrheit und Minderheit beantragen Ihnen, dem Nationalrat zu folgen. Insgesamt sprechen wir pro Jahr von einer Summe von rund 320 Millionen Franken oder einer Verteuerung des Stroms um 4 Prozent. Wir sind damit dem Nationalrat in einer wichtigen Bestimmung entgegengekommen.

Nun komme ich zu Buchstabe b: Da besteht eine Differenz. Es geht um die Frage, wie wir die Zuschläge zur Förderung der erneuerbaren Energien auf einzelne Technologien der erneuerbaren Energien aufteilen. Wir haben bereits das letzte Mal entschieden, dass bei der Wasserkraft mit 50 Prozent des Gesamtbetrages ein klarer Schwerpunkt zu setzen ist. In Buchstabe b geht es nun um die Frage, unter welchen Bedingungen die Fotovoltaik von den Zuschlägen profitieren soll. Wir in unserem Rat sind das letzte Mal von einer politischen Betrachtung ausgegangen. Wir haben entschieden, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst viel Energie aus erneuerbaren Energieträgern produziert werden soll. Wir haben uns nach langer und intensiver Diskussion, Sie mögen sich vielleicht erinnern, für eine Mengenbeschränkung entschieden. Wir legten damit in der staatlichen Förderung den Fokus bewusst auf diejenigen erneuerbaren Energien, die relativ schnell Marktreife erlangen. Wir entschieden nicht zuletzt aus der Erkenntnis heraus, dass im Bericht des Bundesamtes für Energie davon ausgegangen wird, dass die gesamte Zubaumenge an Fotovoltaik rund 600 Gigawattstunden darstellt. Diese Zahl - und das möchte ich betonen - ist die physikalisch vernünftig denkbare Zubaumenge, welche in der Schweiz ohne irgendeine finanzielle Plafonierung maximal möglich wäre. Plafonieren wir die Fotovoltaik nun mit 0,6 Rappen, wie dies der Nationalrat auch tut, dann reduziert sich das Zubaupotenzial in der Fotovoltaik auf rund einen Fünftel. Damit bleibt die mögliche Zubaumenge in Bezug auf die Energiegesamtmenge nach wie vor marginal.

Der Nationalrat - die Kommissionsminderheit will ihm folgen - entschied sich für ein Modell der Preisbegrenzung, wobei die Menge in Abhängigkeit zu den Produktionskosten festgelegt werden soll. Im Nationalrat wurde vor allem mit dem Argument gefochten, es sei notwendig, dass in der Branche zusätzliches Know-how generiert werden könne, damit der Anschluss an die Spitze nicht verpasst werde. Die Forschung und Entwicklung in der Fotovoltaik müsse schon aus Gründen des Arbeitsmarktes in der Schweiz gehalten werden; die Schweiz solle sich nicht nur auf die Konstruktion, den Export und die Weiterentwicklung von Fotovoltaikanlagen verlegen, es müsse auch möglich sein, diese Technologie vermehrt im eigenen Land anzuwenden; es könne nur mit einem garantierten Preis zugebaut werden.

Wir teilen diese Beurteilung insofern - und ich möchte das betonen -, als wir der Fotovoltaik eine grosse Bedeutung zumessen und ihr auch ein grosses Potenzial zubilligen. Wir sind aber dezidiert der Meinung - und hier ist die Differenz -, dass es für eine Weiterentwicklung der Technologie oder für Forschung und Entwicklung nicht notwendig ist, die direkte Anwendung im eigenen Land zu forcieren. Die Firmen, die sich in der Schweiz etabliert haben und mit grossem Erfolg Solaranlagen produzieren, können die Anlagen im Ausland bestens absetzen. Wenn wir von den Vorgaben des Nationalrates ausgehen, wären für die Solarenergie während der gesamten Laufzeit rund 600 Millionen Franken eingesetzt. Das System des Nationalrates funktioniert aber nur unter der Annahme, dass die Erzeugungskosten jährlich um 5 Prozent sinken.

Wir müssen uns klar vor Augen halten, dass es heute darum geht, eine energiepolitische Entscheidung zu treffen. Das Ziel, jährlich 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, zwingt uns, die Mittel effizient dort einzusetzen, wo wir dafür möglichst viel erneuerbare Energie produzieren können. Letztlich ist die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Technologien vor allem auch eine Kosten-Nutzen-Frage.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, das heisst, an unserem Beschluss festzuhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, Folgendes zu beachten: Die Minderheit möchte - anders als auf der Fahne - bei Absatz 5 Buchstabe b ohne Ausnahme dem Beschluss des Nationalrates folgen.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die kostendeckende Einspeisevergütung ist das Kernstück dieser Energievorlage. National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, dass die Einspeisevergütung die sinnvollste, die effizienteste und die kostengünstigste Form ist, um die erneuerbaren Energien zu fördern. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern: Überall dort, wo man mit der kostendeckenden Einspeisevergütung arbeitet, funktioniert der Ausbau der erneuerbaren Energien, und zwar zum Teil in ganz beträchtlichem Ausmass. Dass wir die erneuerbaren Energien fördern wollen und müssen, darüber besteht weitherum Einigkeit, zumindest verbal. Heute geht es aber darum, die Förderung der erneuerbaren Energien auch tatsächlich in diesem Gesetz umzusetzen.

Wir haben also die kostendeckende Einspeisevergütung bereits beschlossen, und zwar für die Wasserkraft bis 10 Megawatt, für die Windenergie, für die Biomasse und für Abfälle aus Biomasse. Nur die Sonnenenergie muss heute bei uns nochmals antreten, weil sie letztes Mal bei uns sozusagen durchgefallen ist und unseren Fördersegen nicht erhalten hat. Die Sonnenenergie wurde letztes Mal im Ständerat richtiggehend abgestraft. Wofür eigentlich? Weil sie im Moment noch etwas teurer ist als die anderen erneuerbaren Energien. Doch anstatt ihr gerade deswegen optimale Startchancen zu verschaffen, hat unser Rat ihr noch die letzten Entwicklungschancen geraubt. Man hat die Fotovoltaik aus dem System der kostendeckenden Einspeisevergütung ausgeschlossen und ihr mit einer Tarifbeschränkung aufgebrummt, dass sie zuerst ihre Gestehungskosten senken muss, bevor sie überhaupt ein Anrecht auf irgendwelche Fördergelder erhält.

Dabei hat gerade die Fotovoltaik ein enormes Entwicklungspotenzial. Wenn ich den Bericht der Bank Sarasin lese, den sie Ende 2006 zuhanden von Investoren publiziert hat, dann ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Technologie mit Tarifbeschränkungen massiv behindert werden soll. Die genannte Bank geht davon aus, dass sich der Solarstrom schon bald mit den Gestehungskosten von konventionellen Spitzenlastkraftwerken und mit dem Strompreis von Privathaushalten messen kann. Der Bericht der Bank Sarasin kommt zum Schluss, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Fotovoltaik um 2013 in sonnenreichen Regionen erreicht sei - dies an die Adresse unserer Tessiner und Walliser Vertreter - und um 2020 in den übrigen Regionen. Bei steigenden Preisen von konventionellen Energieträgern könnte der Break-even sogar noch früher erreicht sein.

Das ist die Ausgangslage, und ich habe wirklich Mühe zu verstehen, wie man sich jetzt auf die zurzeit hohen Kosten kapriziert und damit das Kind gleich mit dem Bade ausschüttet. Denn den Ausbau der Sonnenenergie müssen wir jetzt fördern. Oder worauf warten wir? Bis unsere Hersteller und mit ihnen das ganze Know-how ins Ausland geflüchtet sind, weil sie in der Schweiz keinen Heimmarkt aufbauen können? Der Nationalrat hat ja in seiner Fassung durchaus auch eine Bremse eingebaut, nämlich mit einer Mengenbeschränkung, weil niemand will, dass die Fotovoltaik vom "Förderkuchen", der zur Verfügung steht, ein zu grosses Stück abschneiden kann. Nur gerade maximal 5 Prozent des Kuchens dürfen für die Fotovoltaik eingesetzt werden, solange die ungedeckten Kosten höher sind als 50 Rappen pro Kilowattstunde. Das macht also höchstens 15 Millionen Franken pro Jahr und nicht mehr, auch wenn heute vielleicht wieder andere Zahlen genannt werden, wie dies bereits in Flims der Fall war. 5 Prozent von 300 Millionen Franken sind 15 Millionen Franken. Wenn dann in einem späteren Schritt einmal 60 Millionen Franken zur Verfügung stehen, dann ist die Fotovoltaik eben schon bedeutend günstiger geworden; die Differenz zum Marktpreis beträgt dann noch 30 Rappen. In den ersten Jahren sind es aber jährlich 15 Millionen Franken, und das ist nun wirklich nicht viel, um eine Technologie zu fördern, der eine grosse Zukunft bevorsteht. Ausserdem wird dieses Geld nur dann ausgegeben, wenn die Anlagen tatsächlich gebaut sind und der Strom geliefert wird. Auch hier fördern wir also keine Planungsleichen und keine Möchtegern-Anlagen, sondern fördern ausschliesslich Anlagen, die gebaut sind und tatsächlich funktionieren.

Ich bitte Sie, die Fotovoltaik nicht länger abzustrafen, sondern auch ihr eine Chance zu geben. Alle, die sich in den vergangenen Wochen für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgesprochen haben, müssen jetzt auch Farbe bekennen. Erneuerbare Energien baut man nicht erst im nächsten Jahrhundert aus, sondern man muss jetzt damit beginnen und vor allem allen Technologien eine faire Chance geben.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen bzw. dem Nationalrat zu folgen.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, der Minderheit zu folgen. Wovon sprechen wir letztlich noch bei der Differenz zum Nationalrat? Wir sprechen von einer Differenz von nicht ganz 0,1 Rappen pro Kilowattstunde. Ein mittlerer Haushalt, das wissen Sie selber, verbraucht pro Jahr etwa für 1000 Franken Strom. Die zusätzliche Belastung pro Haushalt würde also nach dem Antrag der Minderheit im Maximum 5 Franken betragen - Sie haben richtig gehört: 5 Franken pro Haushalt. Im Maximum wären das 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr für die ganze Schweiz. Für Herrn Vasella alleine wäre das ein Klacks; er müsste deswegen nicht darben und auch nicht im Nachthemd zur Arbeit erscheinen. Also, was Herr Vasella problemlos zu bezahlen vermag, sollte die Sonnenenergieförderung der ganzen Schweiz ebenfalls wert sein. Anders ausgedrückt: Wenn ich es fertigbringe, mich mit 5 Franken pro Haushalt vom Joch, vom Stahlkorsett der Russen oder der Ölmultis zu befreien, so werde ich das doch wohl machen - und mit mir sehr viele Damen und Herren in der Schweiz.

Ich verstehe meine Kollegen Escher und Lombardi aus den Sonnenstuben der Schweiz wirklich nicht. Fotovoltaik ist der Zukunftsmarkt, ist die Chance für die Volkswirtschaft, für Unternehmer und Handwerker. Wenn ich also diesen Bereich mit wenig Geld fördern kann, so muss ich das doch machen.

Mit dem Antrag der Mehrheit ist die Fotovoltaik für die Zukunft gestorben - das müssen wir ganz klar sehen. Heute werden ja nicht mehr Fotovoltaik-Paneelen im Maisfeld aufgestellt. Heute arbeitet man mit Solarschiefer. Dieser wird anstelle von Eternitplatten oder Dachziegeln direkt für die Dachlandschaft verwendet. Es werden also nicht mehr Fotovoltaikplatten auf die bestehenden Eternitdächer montiert, sondern es sind direkte Dachbedeckungen. Aber es ist heute - und das ist entscheidend - noch zu teuer, es braucht eine Anschubfinanzierung, damit diese Dachbedeckungen industriell produziert werden können. Wissen Sie, die heutigen paar Objekte reichen bei Weitem nicht, um günstig zu produzieren; es braucht einen Markt, es braucht eine industrielle Produktion.

Das Potenzial dieser Stromerzeugung ist gigantisch. Bei Zellen mit einem Wirkungsgrad von 10 Prozent könnte man mit allen bestehenden Dächern in der Schweiz, also nicht mit neuen Dächern, rund 35 Prozent des Stromverbrauches decken. Mit den neuen Solardachschiefern, die heute produziert werden und die einen Wirkungsgrad von 21 Prozent haben, käme man auf rund 70 Prozent; das ist nun wirklich beeindruckend.

Dieser Markt wächst sehr rasch: Die Umsätze steigen jedes Jahr um rund 45 Prozent. In Deutschland arbeiten sogar 50 000 Personen in diesem Sektor. In der Schweiz werden 400 Millionen Franken umgesetzt, aber leider werden die Produkte nur exportiert, leider gehen sie nur ins Ausland - wir brauchen einen Heimmarkt. Die Kosten sinken sehr rasch. Es geht nicht um eine neue "Landwirtschaftspolitik", da bin ich der Letzte, der dies fordern würde. In Deutschland werden die Einspeisevergütungen - Deutschland ist ja nicht mein Vorzeigeland, aber trotzdem - um 5 bis 6,5 Prozent im Jahr gesenkt, und das ist in der Schweiz auch möglich.

Diese Anschubfinanzierung sollten wir sprechen. Wir sollten einen eigenen Heimmarkt sicherstellen, und ich bin überzeugt: Bis im Jahr 2015 haben wir eine neue, leistungsfähige, saubere und einheimische Energieproduktion. Ich wäre sehr enttäuscht, wenn der Ständerat die Mehrheit unterstützen würde.

Ich möchte Sie doch bitten, der Minderheit zu folgen; es ist eine vernünftige Lösung, fördert Unternehmer, Handwerker und eine saubere, gute, freundliche Energie.

Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

A entendre Monsieur Jenny, j'ai le sentiment que nous ne regardons pas le même film. J'aimerais dès lors commencer mon propos par trois remarques préliminaires.

D'abord, au niveau des prix, on estime aujourd'hui - ce sont des chiffres approximatifs - que le courant produit par une éolienne revient à 30 centimes par kilowattheure, celui produit en utilisant le biogaz coûte 40 centimes par kilowattheure, celui produit par une centrale à gaz soumise à la taxe sur le CO2 s'élève à 11 centimes par kilowattheure, celui produit par l'énergie solaire se monte à 80 centimes par kilowattheure, celui produit par l'énergie nucléaire revient à 5 à 6 centimes par kilowattheure, celui produit par une installation hydroélectrique actuelle coûte près de 5 centimes par kilowattheure.

Ensuite, il est utile de préciser que cette loi tend à favoriser l'utilisation de cellules photovoltaïques, c'est-à-dire de cellules qui produisent de l'électricité, et non pas de cellules thermiques qui sont destinées à produire de l'eau chaude. Il faut relever ici qu'en pratique, il est intéressant de poser des cellules thermiques parce que leur efficacité est de l'ordre de 70 pour cent, alors que les cellules photovoltaïques ont une efficacité de l'ordre de 15 pour cent. Monsieur Lombardi a fait au Tessin une excellente démonstration sur la base d'une expérience personnelle qu'il a réalisée.

Enfin, la majorité est favorable à l'énergie photovoltaïque. Nous sommes plutôt des ardents défenseurs de cette énergie et j'aimerais pouvoir vous en convaincre au moyen des explications suivantes. L'énergie photovoltaïque, qui fait l'objet d'une recherche de plus en plus efficace en Suisse, a un avenir. Nous sommes convaincus que son efficacité pourra être améliorée dans quelques années. Mais, pour ce faire, il faut que la politique joue un rôle d'aiguillon et qu'elle soutienne l'économie qui est efficace et non pas l'économie qui repose sur un oreiller de paresse.

Avec notre proposition, nous ne voulons pas renforcer des structures qui n'ont pas fait preuve de leur efficacité jusqu'à présent.

Je suis étonné d'entendre que la proposition de la majorité serait défavorable au solaire. C'est le contraire. Avec notre solution, nous mettons chaque année un montant de 45 millions de francs, contre 15 millions pour le Conseil national, à disposition de l'énergie solaire, c'est-à-dire que nous mettons à disposition trois fois le montant mis à disposition selon la proposition du Conseil national. La différence, c'est que nous, nous limitons notre soutien à cinq fois le prix de revient de l'énergie la moins chère pendant cinq ans, c'est-à-dire que concrètement nous limitons notre soutien à 40 centimes pendant cinq ans, à 32 centimes entre cinq et dix ans et à 24 centimes à partir de la onzième année, à ceux qui produisent de l'électricité à partir de l'énergie solaire.

Avec notre solution, tous les acteurs sont invités à participer à la promotion de l'énergie solaire, et pas seulement les politiques. Nous voulons que les consommateurs qui veulent se servir du courant vert - et il y a une clientèle pour cela - continuent à le faire. Avec 40 centimes, nous soutenons trois fois plus qu'aujourd'hui le courant vert. Nous invitons les sociétés de distribution à encourager également l'énergie solaire. Nous invitons les sociétés de production à investir dans l'énergie solaire puisqu'elles peuvent toucher 40 centimes d'aide de la part des pouvoirs publics. On pourra donc mélanger l'énergie solaire avec les autres énergies, ce qui permettra aux consommateurs de pouvoir choisir du courant solaire à des prix plus intéressants que ce n'est le cas aujourd'hui, quand bien même le système consistant à proposer du courant vert fonctionne déjà bien.

Avec sa solution, le Conseil national ne met donc à disposition que 15 millions de francs par an, puis 30 millions de francs, voire même un jour 60 millions de francs si le prix de l'énergie solaire passait de 80 centimes par kilowattheure à 40 centimes, et là on doit bien reconnaître que ce n'est pas demain la veille. La solution du Conseil national a le désavantage qu'avec 15 millions de francs elle couvre la totalité du prix de revient, ce qui veut dire que tout le monde toucherait 80 centimes par kilowattheure. On n'encourage donc guère l'amélioration de l'efficacité de l'énergie solaire du moment que la totalité du prix de revient est financée. Cela, c'est pervers parce que c'est un élément économique tellement évident. Si on paye la totalité du prix de revient, on ne va pas inciter les entreprises à pousser leurs recherches en matière d'énergie solaire et à améliorer vraiment une efficacité qui est aujourd'hui très faible dans le secteur photovoltaïque.

Dès lors, la décision du Conseil national privilégie à notre avis un oreiller de paresse, alors que la version de notre conseil incite tous les acteurs à investir dans l'énergie solaire. Les aides financières apportées seraient ainsi de trois fois supérieures à celles qui seraient versées selon la formulation du Conseil national.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à en rester à notre concept, c'est-à-dire à maintenir la décision de notre conseil, qui représente une défense dynamique et non pas figée de l'énergie solaire.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Ich mache eine Vorbemerkung als Vertreter der sogenannten Sonnenstube: Die Werte für die fotovoltaische Produktion in der Sonnenstube sind nicht wesentlich besser als nördlich der Alpen. Es sind vielleicht 20 Prozent oder 200 Stunden pro Jahr mehr, aber nicht doppelt so viel wie in Bern; dies als nichttouristische Vorbemerkung. Es ist also schon etwas besser: Statt für 80 oder 85 Rappen pro Kilowattstunde kann man diesen Strom im Tessin vielleicht für 70 Rappen produzieren. Aber man erreicht noch keine besseren Ergebnisse, obwohl dort seit zwanzig Jahren Versuche gemacht wurden.

Zum Thema: Wir behandeln kein Industriefördergesetz, sondern ein Energiegesetz. Es geht also nicht darum, eine Technologie zu belohnen oder zu bestrafen, zu verhindern oder zu fördern. Es geht mit diesem Gesetz darum, eine bestimmte Summe einzusetzen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 5400 zusätzliche Gigawattstunden pro Jahr aus neuen Quellen zu generieren.

Das Ziel ist ehrgeizig. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert; wir haben Berichte des Bundesamtes eingeholt, und es ist klar. Übrigens: Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sind die 0,5 Rappen zu knapp. Deswegen unterstütze ich, dass wir auf 0,6 Rappen gehen und uns in diesem Bereich dem Nationalrat anschliessen. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, ist es vernünftig, dass wir etwas mehr Geld zur Verfügung stellen. Damit kämen wir auf über 300 Millionen Franken pro Jahr; über die rund zweiundzwanzig Jahre gerechnet ergäbe das zwischen 6 und 7 Milliarden Franken, die wir für Quellen aus erneuerbaren Energien zur Verfügung hätten. Das entspricht - nebenbei gesagt - ungefähr den Kosten eines Kernkraftwerkes. Wir haben zuerst diesen Schritt gemacht, und dann werden wir in einer späteren Phase die andere Frage behandeln. Man kann also nicht sagen, man habe für die erneuerbaren Energien nichts getan; wir haben diesen Schritt zuerst getan.

Wenn wir diese Zuschläge beschliessen, entspricht das ungefähr - mit Blick auf das Jahr 2030 - 6 Rappen pro Kilowattstunde, die wir für die Förderung zur Verfügung haben. Es ist klar: Je mehr günstige erneuerbare Energie wir produzieren, desto eher werden wir das Ziel erreichen. Alles, was unter 6 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde liegt, ermöglicht uns, das Ziel zu erreichen. Je teurer diese erneuerbare Energie wird, desto mehr entfernen wir uns vom Ziel. Es liegt auf der Hand: Wenn eine gewisse Form von Energie 60 oder 80 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde erhält, dann werden wir mit der gleichen Summe zehnmal weniger produzieren können als mit einer anderen Form, die eben nur diese 6 Rappen pro Kilowattstunde vorsieht.

Das Bundesamt für Energie hat uns seine Schätzung geliefert. Auch gemäss der nationalrätlichen Fassung würden wir im Endeffekt, also bis 2030, ungefähr 200 Gigawattstunden pro Jahr aus der Fotovoltaik erzeugen. Das heisst, dass wir dann gemäss der nationalrätlichen Fassung 20 Prozent der Mittel einsetzen würden, um ungefähr 3 Prozent des Zieles zu erreichen. Das ist die Problematik. Es ist eine physikalische Problematik, es ist nicht einmal eine finanzielle; die finanzielle ist mit der physikalischen Begrenzung gekoppelt.

Diese physikalische Begrenzung liegt in der Natur der Sonnenstrahlung, die zu 70 Prozent aus Infrarotstrahlung besteht. Diese bringt Wärme, und deshalb ist die thermische Solarenergie sehr günstig: Da kann man einen Wirkungsgrad von fast 70 Prozent erreichen. Nur 30 Prozent sind Ultraviolettstrahlen, die eben die fotovoltaischen Prozesse ermöglichen. Davon kann man im Moment höchstens die Hälfte nutzen: Wir sind also im Durchschnitt bei einem Wirkungsgrad von 15 Prozent. Die besten Module kommen auf 20 Prozent, da hat Kollege Jenny Recht. Aber das sind die besten. Die schönen, günstigen und flexiblen Module, die wir in Flims erhalten haben und die von Kollege Jenny auch erwähnt worden sind, sind zwar billiger, haben aber wieder einen Wirkungsgrad von unter 10 Prozent. Das ist das Problem. Es ist ein physikalisches Problem; das hat mit Sympathie oder Antipathie für eine Energieform oder für eine Technologie gar nichts zu tun.

Deswegen ist die Überlegung der Mehrheit der Kommission, die an unserem Beschluss festhalten möchte, die folgende: Es gilt hier - wenn diese Form der Energie schon eine gewisse Sympathie, ja eine hohe Sympathie im Publikum geniesst -, die Freiwilligkeit optimal zu nutzen.

Die kostendeckende Vergütung ist übrigens auch für die anderen Energien ein semantischer Begriff. Kostendeckend wird nicht alles sein. Mit Wasserkraft kann man für 10 Rappen eine Kilowattstunde produzieren, aber je nach Lage kann es auch 80 Rappen pro Kilowattstunde kosten. Diese Wasserkraft zu 80 Rappen pro Kilowattstunde wird mit dem neuen Gesetz bestimmt nicht gefördert. Es werden hier also Massnahmen getroffen und Standards gesetzt, die nicht ermöglichen werden, dass auch in der Wasserkraft alles kostendeckend finanziert wird.

Unsere Lösung geht vom geltenden Gesetz aus: Heute, mit einem Deckel bei 15 Rappen, werden von der Swissgrid-Verwaltung ungefähr 2 Millionen Franken Förderbeiträge pro Jahr ausgegeben. Diese Fördergelder lösen aber eine zehnmal höhere Bereitschaft der Leute aus, freiwillig Ökostrom zu beziehen, und eine Bereitschaft der Produzenten, allfällige Mehrkosten selber zu tragen. Deswegen lösen diese 2 Millionen schätzungsweise 20 Millionen Franken an freiwilligen Geldern aus - das beruht auf einer Schätzung, weil auch das Bundesamt im Moment keine genauen Zahlen dazu hat. Unsere Lösung mit einem Deckel auf dem Preis besagt nur: Wir sind bereit, wie dies Kollege Epiney in Erinnerung gerufen hat, 15 Prozent sofort zur Verfügung zu stellen, also bis 45 Millionen Franken jährlich, vorausgesetzt, dass das Publikum die andere Hälfte dieser Kosten übernimmt. Wenn das Publikum heute 20 Millionen Franken bezahlt, kann man davon ausgehen, dass es künftig 40 Millionen Franken sein werden. Damit - und mit unseren zusätzlichen 45 Millionen Franken - kann man problemlos sofort 100 Gigawattstunden pro Jahr produzieren. Mit der nationalrätlichen Lösung, also der Beschränkung auf 5 Prozent, kann man höchstens 20 Gigawattstunden pro Jahr kostendeckend finanzieren.

Deshalb glaube ich wirklich nicht, dass unsere Lösung gegen die Fotovoltaik gerichtet ist und die nationalrätliche Lösung eine fotovoltaikfreundliche Lösung darstellt. Wir haben einfach ein anderes System gewählt, mit dem wir das Gesamtziel unseres Erachtens am besten erreichen. Dieses gibt der Fotovoltaik eine faire Chance, vorausgesetzt, dass das Publikum und die Elektrizitätswerke mitmachen, wie sie das heute schon tun. Der halbe Schritt ist schon getan, sie müssen künftig nur doppelt so viel machen.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Als Mitglied der Kommissionsminderheit verzichte ich am Ende der Debatte darauf, hier einzugreifen, und möchte meine Überlegungen jetzt kurz darlegen.

Herr Lombardi hat im Kern eine betriebswirtschaftliche Rechnung aufgetan, die von jedem Ökonomen und Ingenieur so nachvollziehbar ist. Bei einem Volumen der verteilbaren Zuschläge von 300 bis 350 Millionen Schweizerfranken im Jahr und einer möglichen Zuteilung im Moment von rund 5 Prozent dieser Summe an die Fotovoltaik geht Herr Lombardi von einer verteilbaren Unterstützungssumme zwischen 15 und 18 Millionen Franken aus - je nachdem, wie gross die Ergebnisse der 0,6 Rappen tatsächlich sein werden. Geht man von einer Einspeisevergütung von 75 Rappen pro Kilowattstunde aus, so kann man mit den 15 bis 18 Millionen Franken im Jahr, das ist Herrn Lombardis Überlegung, gerade mal eine Produktion von 20 bis 24 Gigawattstunden provozieren. Das Ziel, das wir verfolgen, sind aber 5400 Gigawattstunden. Er sagt nun, mit einem Förderaufwand von 5 Prozent erhalte man gerade ein knappes halbes Prozent der Sollmenge erneuerbarer Energien. Das ist ein Missverhältnis im Mitteleinsatz. Dann sagt er weiter, bei der heutigen Situation erzielten wir sogar noch mehr. Aber schon die Logik per se geht hier nicht ganz auf.

Eines jedoch ist sicher: Sie unterschlagen - nicht willentlich -, dass es nicht nur Artikel 7a gibt, sondern auch Artikel 7b. Wer nicht über Artikel 7a in die Einspeisevergütung einsteigen will, kann noch auf andere Art und Weise versuchen, sich am Markt zu behaupten. Das ist aber genau das, was Sie für sich behaupten, um auf die 100 Gigawattstunden pro Jahr zu kommen. Das ist auch bei unserem System, das die Kommissionsminderheit vorschlägt, nicht ausgeschlossen. Kommt noch ein Weiteres dazu: Klar kann man die Milchbüchleinrechnung durchziehen, klar haben Sie Recht, Herr Lombardi: Es ist primär ein Gesetz, das einen vernünftigen, zweckmässigen Mitteleinsatz für eine möglichst grosse Erzeugung erneuerbarer Energien bereitstellen soll. Aber - und das ist das, was ich Ihnen zum Vorwurf mache - Sie können das nicht einfach "more mathematico" durchziehen. Wenn Sie eine Unternehmung führen, wenn Sie strategisch Politik betreiben, geht es auch um Schwerpunktsetzung. Schwerpunktsetzungen sind hie und da nicht einfach betriebswirtschaftlich, ökonomisch durchziehbare und am Schluss begründbare Entscheide, sondern sie haben auch mit Signalwirkung zu tun.

Ich meine, es geht hier im Jahr um 15 bis 18 Millionen Schweizerfranken im Verhältnis zu 2 bis 3 Millionen Schweizerfranken. Das sind keine Beträge, die uns am Ende den Bundeshaushalt über den Haufen werfen, zumal sie ja durch die Konsumenten und nicht durch den Bundeshaushalt bezahlt werden. Und es ist kein Betrag - Herr Jenny hat darauf hingewiesen -, der den Konsumenten am Ende tatsächlich irgendwo schmerzt. Wenn Sie in dieser Grössenordnung die Gelegenheit haben, ein Zeichen, ein bewusstseinsbildendes Zeichen zugunsten einer erneuerbaren Energie zu tun, ist es ein Fehler, es nicht zu tun.

Ich war - ich muss Ihnen das sagen - am Anfang, in Flims, auch auf der anderen Seite, und zwar deswegen, weil ich genau diese betriebswirtschaftlichen Überlegungen nachvollzogen habe und gesagt habe: Dieser Mitteleinsatz ist an sich falsch. Aber ich habe eines unterschlagen, eines nicht gesehen: die psychologische Wirkung dieses Mitteleinsatzes. Es geht hier um Bewusstseinsbildung. Das ist für mich entscheidend.

Ein zweites Argument: Wir haben im Nationalrat eine Mehrheit, die wir nicht einfach überstimmen können. Diese Lösung, welcher sich die Kommissionsminderheit nun anschliessen will, ist im Nationalrat mit 126 zu 49 Stimmen angenommen worden. Das ist eine alle Parteien übergreifende, satte Mehrheit.

Deswegen kommt für mich als Kommissionspräsidenten, den etwas Interesse mit diesem Geschäft verbindet, noch Folgendes dazu: Ich bin der Auffassung, dass wir irgendwo in einem wichtigeren Punkt dem Nationalrat noch entgegenkommen müssen. Wir sollten dieses Geschäft jetzt rasch über die Runden bringen. Es ist nicht sachgerecht, weder ökonomisch noch staatspolitisch, wenn wir die Strommarktliberalisierung dem Bundesgericht und dem Kartellgesetz überlassen. Wir müssen gute und vernünftige Regeln aufstellen, die den Masterplan, den Übergang von dieser jetzigen Situation zur künftigen Situation einer liberalisierten Stromlandschaft, begleiten. Dafür ist das Kartellgesetz nicht geeignet, und dafür ist das Bundesgericht nicht geeignet. Wenn wir nicht endlich vorwärtsmachen, dann wird die Wirtschaft irgendeines Tages wieder mit dem Bundesgericht operieren, und das wäre ein Fehler.

Daher bitte ich Sie, diese Differenz zu bereinigen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich erlaube mir als Nichtkommissionsmitglied, mich hier mit zwei, drei Überlegungen zu melden. Ich möchte Sie natürlich ebenfalls bitten, der Minderheit zu folgen und damit auch die Differenz zum Nationalrat zu bereinigen.

Kollege Schmid hat das Wesentliche gesagt. Ich möchte einfach noch auf einen Aspekt hinweisen, nicht zuletzt als Präsidentin der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur: Es gehört zur tragischen Geschichte der Schweiz, dass bei uns viele technologische Entwicklungen gemacht werden und insbesondere an den ETH enorm viel Forschungsgeist und Pioniergeist investiert wird und dass nachher, bei der wirtschaftlichen Umsetzung, viel zu lange gewartet wird und die entsprechenden Pioniere ins Ausland abwandern oder, wenn sie nicht so viel Power haben, aufgeben. Das ist uns bei der Computertechnologie passiert, die an der ETH entwickelt wurde. Das darf uns hier bei der Fotovoltaik und bei vielen anderen Technologien nicht wieder passieren. Ich bitte Sie, diesen Aspekt auch zu berücksichtigen.

Es geht letztlich darum, hier keiner Technologie die Zukunft zu verwehren. Wir brauchen für die Energiezukunft einen pragmatischen Mix von erneuerbaren Energien. Dazu gehört die Fotovoltaik, egal ob sie heute schon produktiv ist oder es erst in zwanzig Jahren sein wird. Diese Chance müssen wir ihr geben. Dazu ist es wichtig, dass wir kein betriebswirtschaftliches Seminar machen, sondern dass wir das machen, was unsere ureigenste Aufgabe ist, nämlich strategische Politik für die Zukunft. Dazu gehört - das hat Ihnen der Nationalrat eigentlich schon vorgezeigt -, diese winzige, aber strategisch wichtige Differenz zu bereinigen und damit nicht nur der Fotovoltaik eine bessere Chance zu geben, sondern vor allem auch das Gesetz endlich abzuschliessen und vorwärtszumachen.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Ich unterstütze ebenfalls die Minderheit. Die Politik soll im Bereich der erneuerbaren Energien nicht so weit gehen, einseitig einzelne Technologien am Markt zu begünstigen oder zu benachteiligen. Dies ist aber der Fall, wenn wir der Fotovoltaik nicht dieselben Chancen einräumen wie den anderen erneuerbaren Energien.

Ich setze für die Zukunft vor allem auf die erneuerbaren Energien. Mit der Variante der Minderheit der UREK eröffnet sich auch für die Fotovoltaik ein grösseres Fenster am Markt. Wir setzen einen Schwerpunkt zugunsten einer erneuerbaren Energie, wobei zwei wichtige Anliegen mitberücksichtigt werden: Zum einen wird der absolute Betrag, den die Fotovoltaik abschöpfen kann, in klaren Grenzen gehalten. Damit wird auch den Bedenken Rechnung getragen, dass die Fotovoltaik aufgrund ihrer raschen Realisierungsmöglichkeit einen zu grossen Teil der Förderung beanspruchen kann, was den Gesamtzielen zuwiderlaufen würde. Zum anderen wird durch die vorgesehene Abstufung ein deutlicher Anreiz geschaffen, die Kosten so rasch wie möglich zu reduzieren. Damit wird konkret auch die Innovation vorangetrieben. Ich bin überzeugt, dass dies sachlich richtig ist und sich die Förderung bereits mittelfristig auch rechnet.

Neueste unabhängige Analysen aus dem Finanzsektor belegen, dass die Fotovoltaik auch rascher als bisher angenommen ihre Kosten wird reduzieren können. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Markt weiter wachsen kann. Verschiedene unserer Nachbarländer gehen hier mit gutem Beispiel voran, wie ich feststelle, wenn ich an Deutschland, Frankreich, Italien oder auch Spanien denke, und sie schaffen hier auch die notwendigen Rahmenbedingungen.

Beigefügt sei schliesslich noch ein letztes Element: Die erneuerbaren Energien stellen ein enormes Potenzial von hochwertigen Arbeitsplätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette dar. Nach den Informationen, die ich mir im Internet zusammengesucht habe, hat der Marktführer Deutschland bereits über 150 000 Arbeitsplätze auf diesem Gebiet. Schon heute beträgt der jährliche Umsatz der Schweizer Fotovoltaikbranche rund 400 Millionen Franken, und diese Branche beschäftigt mehr als 1000 Personen.

Mit einer massvollen Förderung auch der Fotovoltaik kann sichergestellt werden, dass diese Entwicklung anhält; und ich lade Sie daher ebenfalls ein, sich dem Antrag der Kommissionsminderheit anzuschliessen.

Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Derrière l'apparente complexité des chiffres dont nous traitons se cache en fait un choix très clair qui est celui de savoir si nous voulons participer à l'essor de l'énergie photovoltaïque en Suisse ou nous distinguer du reste de l'Europe en mettant cette énergie partiellement ou totalement hors jeu. Les plafonds de rétribution dont nous avons décidé l'introduction à Flims privent l'énergie photovoltaïque du soutien qui est accordé dans une pleine mesure à toutes les autres sources d'énergies renouvelables. A mon sens, il s'agit là d'une discrimination arbitraire qui est néfaste pour notre pays, tant du point de vue énergétique et du point de vue économique, que du point de vue du développement de la recherche. On se coupe par là d'un marché particulièrement porteur. La croissance du marché des cellules photovoltaïques est à peu près de 35 pour cent par an à l'échelle mondiale. Elle est encore plus importante en Europe. En 2006, ce sont quelque 2500 mégawatts qui ont été installés.

Tous les pays qui nous entourent et la majorité des pays européens rachètent l'électricité photovoltaïque au prix coûtant, c'est-à-dire entre 40 et 50 centimes d'euro par kilowattheure. Cela ne constitue, que je sache, nulle part un oreiller de paresse, puisque le prix de production continue à diminuer. Si les pays européens font cela, c'est parce qu'ils considèrent que ce qui est important, ce n'est pas seulement le prix actuel de production du courant photovoltaïque, mais le fait que la diminution du prix dépend d'économies d'échelle et que, pour les obtenir, il faut accorder un soutien financier initial à cette énergie.

Le potentiel de l'énergie photovoltaïque en Suisse, cela a été rappelé, est considérable. Elle pourrait couvrir au moins 20 pour cent de notre consommation d'électricité en utilisant uniquement les meilleures surfaces de toitures disponibles. Nous devons donc encourager son développement en favorisant la baisse de son prix, ce que permettent les économies d'échelle, et en acceptant le modeste investissement qui nous est proposé. C'est aussi le prix à payer pour reprendre notre position de leader dans un domaine où nous l'avons perdue ces dernières années.

Opposer, comme l'a fait notre collègue Epiney, l'énergie photovoltaïque à l'énergie solaire thermique n'est pas une bonne chose, dans la mesure où l'énergie photovoltaïque est un complément essentiel de l'énergie solaire thermique. Avec de l'énergie solaire thermique, vous ne pouvez ni faire tourner un moteur ni vous éclairer. La valeur de l'énergie thermique est bien inférieure à celle de l'électricité.

Je suis donc persuadé que nous devons suivre aujourd'hui le Conseil national et la minorité de notre commission qui proposent une solution intelligente, qui ne fixe pas des plafonds arbitraires de rétribution, mais des contingents en fonction des prix. Cela écarte le risque que l'énergie photovoltaïque à 70 centimes par kilowattheure draine l'entier de l'effort. Ces chiffres, c'est vrai, peuvent donner l'illusion que la solution du Conseil national consiste à accorder 15 millions de francs par an à l'énergie photovoltaïque, alors que notre solution consisterait à accorder 45 millions de francs, puisque les montants à disposition seraient plus importants. Dans la mesure où la barre est placée plus haut pour les 45 millions, il est à craindre que cette somme ne soit pas utilisée. Je préfère 15 millions utilisés à 45 millions non utilisés.

Le Conseil national a fait un pas dans notre direction en acceptant le contingentement. Je vous invite donc à vous rallier au compromis - qui me semble être acceptable pour tous - du Conseil national et à suivre la minorité de la commission.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie sprechen hier über die zweite Säule, über die sich der Bundesrat im Zusammenhang mit seinen Energieperspektiven auch ausgesprochen hat. Es ist nach der Energieeffizienz die zweitwichtigste Säule, nämlich die Förderung von erneuerbaren Energien. Der Bundesrat hat ausdrücklich festgehalten, wie wichtig ihm dieser Aspekt in der ganzen energiepolitischen Diskussion ist.

Nun ist es so, dass innerhalb der erneuerbaren Energien auch ein gewisser Verteilkampf besteht; das wissen wir alle. Obwohl wir jetzt alle über Fotovoltaik sprechen, wissen wir ganz genau: Nur auf die Fotovoltaik wollen und dürfen wir auch nicht setzen. Deswegen möchten wir sie ja auch beschränken.

Es gibt zwei Arten der Beschränkung: einmal die Preisbeschränkung, wie sie die Noch-Mehrheit der Kommission möchte. Dann gibt es die Mengenbeschränkung, wie der Nationalrat sie als Konzept entworfen hat. Wir sind entschieden der Meinung, dass das Konzept der Mengenbeschränkung die besseren Anreize für die Sonnenenergie schafft. Es gibt drei Stufen - 5, 10 oder 20 Prozent -, je nach Langfristigkeit der Investitionen. Wir sind überzeugt, dass mit der Mengenbeschränkung und mit diesem Stufenkonzept die Branche tatsächlich auch einsteigen wird. Es geht ja nicht darum, dass kleine, innovative "Sonnenenergietüftler" hier ihr Tummelfeld erhalten, obwohl ich überhaupt nichts gegen sie sagen will. Es geht vielmehr darum, dass die Fotovoltaik langfristig eine kompetitive erneuerbare Energie wird. Mit dieser Mengenbeschränkung kann man es schaffen, dass in zwanzig Jahren der Preis von 80 auf 20 Rappen herunterkommt, dass sie dann eine wettbewerbsfähige Mitspielerin in diesem Konzert der erneuerbaren und der anderen Energien ist. Das ist ausgerechnet die Zeit, von der man immer sagt, es gebe dann eine Energielücke.

Darum ersuche ich Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen, der sehr deutlich - sehr deutlich - an seinem Konzept festgehalten hat.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 29 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 13 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abs. 4 - Al. 4

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 7a Absatz 3, der in der Fassung der Kommission gegenüber dem Antrag Bonhôte angenommen worden ist, wird zusammen mit Absatz 4 gestrichen, weil er redaktionell neu in Artikel 15b Absätze 1 und 2 integriert wird.

Ich erlaube mir hier eine redaktionelle Bemerkung: Sie sehen bei den Artikeln 7a Absätze 3 bis 5, bei Artikel 15a Absätze 2 und 3, bei Artikel 28a Absätze 2 und 3 den Antrag der Kommission auf Streichung. Dieser Antrag wird deshalb gestellt, weil sich diese Bestimmungen ausnahmslos im neuen Artikel 15b wiederfinden. Das ist eine redaktionelle Zusammenfassung.

Ich bitte den Präsidenten, eine Abstimmung über diese redaktionelle Zusammenfassung durchzuführen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Wünscht jemand das Wort zu Absatz 4 und zu den von Herrn Schmid erwähnten Artikeln? - Das ist nicht der Fall.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 Art. 7b Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 7b al. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9 Abs. 3

Antrag der Kommission

.... über den maximal zulässigen Anteil nichterneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser, die Installation von neuen und den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen, Zielvereinbarungen ....

Ch. 2 art. 9 al. 3

Proposition de la commission

.... maximale d'énergies non renouvelables pour couvrir les besoins de chaleur pour le chauffage et l'eau chaude sanitaire, l'installation de chauffages électriques fixes à résistance et le remplacement ....

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Hier geht es um die Energieeffizienzmassnahmen, namentlich in Bezug auf die Frage, wie die Vorschriften über den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung, der Installation von Elektrospeicherheizungen usw. definiert werden sollen.

Die nationalrätliche Fassung ist im Ansatz von uns übernommen worden. Aber wir haben auf Antrag der Verwaltung hier Präzisierungen vorgenommen, indem wir einerseits die Anpassung an die Musternormen der Kantone im Energiebereich, die sogenannten MuKEn - das ist auch so eine wunderbare Abkürzung -, vorgenommen haben. Dort heisst es, dass Vorschriften über den maximalen Anteil nichterneuerbarer Energien zur Deckung des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser erlassen werden sollen. Das ist der eine Teil.

Der zweite Teil ist eine Präzisierung dessen, was wir unter "Elektrospeicherheizung" verstehen. Wir ersetzen den Begriff durch den der "ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen". Um die geht es. Die mobilen Widerstandsheizungen sind bei den Geräten untergebracht.

Das sind redaktionelle oder verdeutlichende Ergänzungen, die wir Ihnen zu beschliessen beantragen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15a

Antrag der Kommission

Abs. 2

Streichen

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 15a

Proposition de la commission

Al. 2

Biffer

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15b

Antrag der Mehrheit

Titel

Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze

Abs. 1

Die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten der Netzbetreiber für die Übernahme von Elektrizität nach den Artikeln 7a Absatz 1 und 28a Absatz 1 sowie die Bürgschaftsverluste nach Artikel 15a Absatz 1 werden von der Netzgesellschaft mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Die Netzgesellschaft kann den Zuschlag auf die Betreiber der unterliegenden Netze überwälzen. Diese können den Zuschlag auf die Endverbraucher überwälzen.

Abs. 2

Der Zuschlag nach Absatz 1 darf für Endverbraucher mit einem Verhältnis der Elektrizitätskosten zur Bruttowertschöpfung von mehr als 10 Prozent maximal 3 Prozent der Elektrizitätskosten betragen. Der Bundesrat kann in Härtefällen auch für andere Endverbraucher, die durch den Zuschlag in ihrer Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt würden, einen Maximalsatz vorsehen.

Abs. 3

Die Summe der Zuschläge nach Absatz 1 darf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten. Davon sind mindestens 0,5 Rappen für Artikel 7a reserviert. Die Summe der laufenden Bürgschaften und der auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze überwälzten Bürgschaftsverluste nach Artikel 15a darf 150 Millionen Franken nicht übersteigen.

Abs. 4

Die Netzgesellschaft kann einen Fonds einrichten, der bedarfsgerecht aus den Zuschlägen nach Absatz 1 geäufnet wird.

Antrag der Minderheit

(Pfisterer Thomas, Büttiker, Hofmann Hans)

Abs. 3

Die Summe der Zuschläge nach Absatz 1 darf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten. Der Bundesrat kann bei Bedarf auf 0,6 Rappen erhöhen. Die Summe der laufenden Bürgschaften ....

Ch. 2 art. 15b

Proposition de la majorité

Titre

Suppléments sur les coûts de transport des réseaux à haute tension

Al. 1

Les coûts non couverts par les prix du marché qui sont supportés par les gestionnaires de réseau pour la prise en charge d'électricité au sens de l'article 7a alinéa 1 et de l'article 28a alinéa 1, ainsi que les pertes sur cautionnement au sens de l'article 15a alinéa 1, sont financés par la société d'exploitation du réseau au moyen d'un supplément sur les coûts de transport des réseaux à haute tension. La société d'exploitation du réseau peut reporter ce supplément sur les gestionnaires des réseaux sous-jacents. Ces derniers peuvent reporter le supplément sur les consommateurs finaux.

Al. 2

S'agissant des consommateurs finaux pour lesquels le rapport entre les coûts de l'électricité et la valeur ajoutée brute dépasse 10 pour cent, le supplément visé à l'alinéa 1 ne peut dépasser 3 pour cent des coûts de l'électricité. Le Conseil fédéral peut, dans les cas de rigueur, aussi prévoir un taux maximal pour les autres consommateurs finaux dont la compétitivité serait fortement entravée par ce supplément.

Al. 3

La somme des suppléments visés à l'alinéa 1 ne doit pas dépasser 0,6 centime par kilowattheure de la consommation finale par an. Au moins 0,5 centime de cette somme est réservé pour l'article 7a. La somme des cautions en cours et des pertes de cautionnement reportées sur les coûts de transport des réseaux à haute tension en vertu de l'article 15a ne doit pas dépasser 150 millions de francs.

Al. 4

La société d'exploitation du réseau peut constituer un fonds alimenté en fonction des besoins par les suppléments visés à l'alinéa 1.

Proposition de la minorité

(Pfisterer Thomas, Büttiker, Hofmann Hans)

Al. 3

La somme des suppléments visés à l'alinéa 3 ne doit pas dépasser 0,5 centime par kilowattheure de la consommation finale par an. En cas de besoin, le Conseil fédéral peut augmenter cette somme pour la faire passer à 0,6 centime. La somme des cautions en cours ....

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Hier bei Artikel 15b haben wir in Absatz 1 und in Absatz 2 bestehende Absätze zusammengefasst. Hingegen haben wir zu Absatz 3 eine materielle Diskussion mit Bezug auf die Frage - und das ist die dritte grosse Differenz zum Nationalrat -, ob wir den Deckel der gesamten Zuschläge auf den Kosten des Übertragungsnetzes zum Zwecke der Einspeisevergütungsfinanzierung nach altem Recht, nach neuem Recht und zur Finanzierung des Bürgschaftsrisikos bei der Geothermie auf 0,5 oder auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde plafonieren wollen.

Unser Rat hatte seinerzeit eine Plafonierung von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für Artikel 7a - also die neue Einspeisevergütung - vorgesehen. Wir mussten dann auch eine zweite, altrechtliche Einspeisevergütungsmöglichkeit und zusätzlich noch die Risiken bei der Geothermie finanzieren, was zusammengenommen mehr als 0,5 Rappen pro Kilowattstunde gegeben hätte: für Artikel 7a, Einspeisevergütung nach neuem Recht, nach unserer alten Fassung 0,5 Rappen, für Risikoabsicherung bei der Geothermie nach Artikel 15a Absatz 3 0,02 Rappen, für die Einspeisevergütung nach altem Recht gemäss Artikel 28a Absatz 3 0,06 Rappen. Das waren unsere Plafonierungen. Zusammengenommen hätte das eine Plafonierung von 0,58 Rappen ergeben. Der Nationalrat hat die Plafonierung nach Artikel 7a bei 0,6 Rappen vorgesehen. Das hätte eine summierte Plafonierung von 0,68 Rappen ergeben.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun bei Artikel 15b Absatz 3 eine Gesamtplafonierung von 0,6 Rappen vor. Dabei behalten wir die Einspeisevergütung nach neuem Recht - also nach Artikel 7a - bei und reservieren dort einen Betrag von mindestens 0,5 Rappen. Dies lässt für die altrechtliche Einspeisevergütung und die Risikoabsicherung bei der Geothermie noch einen Restbetrag von 0,1 Rappen offen. Diese Lösung erhöht den Plafond gegenüber unserem Beschluss vom Oktober nur um 0,02 Rappen, liegt aber um 0,08 Rappen unter dem Beschluss des Nationalrates. Wenn man die Geschichte noch auf die Details herunterbricht, kommt man sogar noch auf etwas andere Zahlen, nämlich auf 0,04 Rappen, bezogen auf 0,6 Rappen.

Einig ist sich die Kommission wieder bei der Begrenzung der Summe der laufenden Bürgschaften und der auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze überwälzten Bürgschaftsverluste nach Artikel 15a. Der Nationalrat hat diese neu eingefügt und mit dem Betrag von 150 Millionen Franken limitiert. Die Differenz besteht nur bei diesen Plafonds - 0,5 oder 0,6 Rappen.

Die Mehrheit empfiehlt Ihnen 0,6 Rappen pro Kilowattstunde in der erwähnten Darstellung.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Stellen wir uns vor, wir befänden uns im Jahr 2019; wir stünden also vor den Wahlen des Jahres 2019. Wissen Sie, was dann mutmasslich ein Wahlkampfthema sein dürfte? Die haushälterische Verwendung der 300 bis 350 Millionen Franken für die erneuerbaren Energien! Wir brauchen diese, das ist für mich klar, wir brauchen sie längerfristig auch in der Höhe von 0,6 Rappen. Das ist etwas höher, aber ich bin überzeugt, dass das sinnvoll ist.

Die Schwierigkeit wird darin bestehen, die Umsetzung zu organisieren. Wir müssen Sorge tragen, dass nicht nach der Abschaffung der Landwirtschaftsbürokratie eine Energieförderungsbürokratie entsteht. Oder anders ausgedrückt: Die Sorge um die Energieeffizienz ist auch die Sorge darum, dass die Verwaltung, die mit der Energieförderung betraut ist, effizient arbeitet. Sie ist daran, das zu tun; ich habe einen guten Eindruck von diesem Aufbauprozess. Wir sollten ihm eine Richtung vorgeben und mitsteuern. Im Bericht, den man uns anlässlich der letzten Kommissionssitzung abgegeben hat und den ich Ihnen zeigen kann, schreibt das BFE, dass bis 2018 - also bis kurz vor den Wahlen von 2019 - Beträge unter 0,3 Rappen pro Kilowattstunde und dann bis 2030 rund 0,6 Rappen benötigt würden; der Deckel werde etwa im Jahr 2023 erreicht.

Mit dem Minderheitsantrag will ich lediglich erreichen, dass in etwa fünfzehn Jahren einmal eine politische Diskussion stattfindet, ein politischer Entscheid des Bundesrates gefällt werden kann, wie diese Weiterführung dann zu organisieren sei. Diese öffentliche Diskussion irgendeinmal in diesem langen Prozess soll damit ermöglicht werden: nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es geht jetzt hier um das Geld. Es geht darum, zu bestimmen, wie viel Geld wir für die Förderung der erneuerbaren Energien einsetzen. Das ist auch richtig, ich kann damit leben; es steht auch in Artikel 89 der Bundesverfassung. Aber Herr Bundesrat, es geht jetzt hier um die Umsetzung. Wir sollten das so machen, dass das System, das wir zur Förderung der erneuerbaren Energien gewählt haben, dann auch rational und mit den Finanzierungsformen kohärent ist.

Ich sage Ihnen: So, wie es jetzt daherkommt, stimmt das nicht. Entweder stimmt das nicht, was Herr Schmid vorhin erläutert hat. Ich gehe davon aus, dass das, was Herr Schmid gesagt hat, irgendwo auf den Zeithorizont 2020, 2022 ausgerichtet ist; dann mag es stimmen. Aber wenn ich von dem ausgehe, was in der Kommission zur Umsetzung und zu den Papieren, die wir erhalten haben, gesagt wurde, dann stimmt das System, das mechanische Fördersystem, mit dem Finanzierungssystem nicht überein. Ich glaube, da müssen wir schon auch noch zuhanden des Zweitrates einige Überlegungen machen. Das BFE hat in der Kommission erklärt: "Wir sind daran, die Verordnungen zu schreiben. Es ist heute sinnvoll, den Zeithorizont für die Verordnungen primär für die erste Etappe von fünf Jahren" - und diese Zahl hat die Verwaltung bestätigt - "auszulegen, um Erfahrungen zu sammeln, um die Legiferierungen einfach zu gestalten. Das BFE denkt in diese Richtung. Nach fünf Jahren soll eine Überarbeitung stattfinden." Das hat man in der Kommission so zu Papier gegeben.

Nun haben wir das Papier vom 10. Februar 2007 erhalten. Ich verweise Sie, Herr Bundesrat, auf zwei Abschnitte aus diesem Papier. Dort steht, dass die Belastungen für die Endverbraucher ab dem Start des Instruments kontinuierlich ansteigen würden; sie lägen bis zum Jahre 2018 unter 0,3 Rappen pro Kilowattstunde und würden dann auf maximal 0,6 Rappen bis 2030 ansteigen; das Maximum des Deckels werde ab 2023 erreicht. So steht es im Papier des BFE.

Wenn ich das jetzt zusammenbringe, dass wir nun auf 0,6 Rappen gehen, stimmt das mit dem nicht überein, was in der Kommission und in den Papieren des BFE erklärt wurde. Dann könnte man sagen, dass selbst der Betrag der Kommissionsminderheit zu hoch angesetzt ist, wenn man die Verordnung auf fünf Jahre auslegt. Man kann dann den Vorwurf erheben, dass Subventionen auf Vorrat eingezogen werden, denn irgendjemand muss die 0,6 Rappen auch bezahlen, und das sind die Strombezügerinnen und Strombezüger dieses Landes. Wir wissen, dass das nicht klug ist, dass das zu unguten Lösungen führt.

Ich kann zwar, Herr Bundesrat, sollten Sie mir hier Klarheit verschaffen, dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Aber angesichts der Inhalte der Papiere und angesichts dessen, wie es in der Kommission erklärt wurde, stimmt das Fördersystem nicht mit dem Finanzierungssystem überein, vor allem für die nächste Zeit, für die nächsten Jahre. Die Aussagen von Herrn Schmid mögen ab 2020 richtig sein, aber für jetzt sind sie es sicher nicht.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Kollege Büttiker hat sich in einem früheren Leben sein Geld als Mathematiklehrer an einem Gymnasium verdient. Vermutlich war er in den oberen Klassen, wo er den Leuten Vektorgeometrie, Gradienten, Rotationen, Divergenzen und solche Dinge erklärt hat. Es wäre besser gewesen, wenn er in der zweiten Gymnasialklasse doziert hätte, dann hätte er nämlich zu den Ungleichungen dozieren können.

Herr Büttiker, ich habe nie gesagt, es sei so; lesen Sie den Text in Absatz 3: "Die Summe der Zuschläge nach Absatz 1 darf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten." Das heisst "höchstens gleich" und nicht "gleich"; das ist eine Ungleichung. Das heisst mit anderen Worten: Wir schreiben hier vor, was maximal erhoben werden darf. Aber es besteht keine Verpflichtung, das Maximum auszuschöpfen. Um Sie noch darauf hinzuweisen - wir haben das in der Kommission auch so besprochen -: Schauen Sie Absatz 4 an. Das gibt mir die Gelegenheit, Absatz 4 auch noch gerade zu begründen.

Wir haben in Absatz 4 eine Fondslösung vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Fondslösung ging es darum, die Spitzen auszugleichen, damit man die Zubaumengen auch etwas prospektiv anschauen kann und das steuern kann. Dann hat Herr Inderkum gesagt: "Okay, das ist in Ordnung, aber jetzt fehlt noch etwas; wir sollten schauen, dass der Fonds selbst nicht unsinnig geäufnet wird, sondern nur bedarfsgerecht" - und das war auch die Aussage der Verwaltung: in den ersten Jahren 0,1, 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Sie finden das in Absatz 4: "Die Netzgesellschaft kann einen Fonds einrichten, der bedarfsgerecht aus den Zuschlägen .... geäufnet wird."

Das ist die politische Meinung, welche aus dem Zusammenhang der Absätze 3 und 4 hervorgeht. Wir wollen nicht von Anfang an 0,6 Rappen dazuschlagen, sondern wir wollen den Zuschlag bedarfsgerecht gestalten und dürfen dabei bis 0,6 Rappen gehen. Was die Minderheit beantragt, ist nichts wesentlich anderes. Aber es ist nach Auffassung der Mehrheit so nicht nötig.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Pfisterer hat gesagt, man solle sich dieses Problem vorstellen, indem man sich in das Jahr 2019 versetze. Das tue ich jetzt und stelle mir vor, es sei der 7. März 2019. Was mache ich da?

Zunächst denke ich, Christoffel Brändli habe Geburtstag. Nachher erinnere ich mich an diese Debatte und sage mir: Es war ein kluger Kompromiss, den die Mehrheit der damaligen Ständeratskommission fand, und die Begründung des Kommissionspräsidenten war ebenfalls sehr klug. Die Kommission hat nämlich erkannt, dass ein Deckel festgesetzt werden müsse, hat denselben Deckel genommen wie in den anderen Bereichen, sodass es nicht unterschiedliche Höhen gibt. Sie hat auch erkannt, dass dieser Deckel nicht sofort erreicht würde, hat die nötige Flexibilität bewahrt und meinen unmittelbaren Nachfolger im Bundesrat von der Pflicht befreit, darüber entscheiden zu müssen, ob er nun eine Erhöhung um 0,1 Rappen beschliessen solle oder nicht.

Das gedacht haben werdend, werde ich am 7. März 2019 einen Spaziergang machen. (Heiterkeit)

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe gehört, dass dies die Form des Futur II sei. (Heiterkeit)

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 31 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 7 Stimmen

Ziff. 2 Kapitel 4bis Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 chapitre 4bis titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15c

Antrag der Kommission

Der Bundesrat kann unter Vorbehalt von Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) internationale ....

Ch. 2 art. 15c

Proposition de la commission

Sous réserve de l'article 7a alinéa 2 de la loi fédérale sur l'organisation du gouvernement et de l'administration (LOGA), le Conseil fédéral ....

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben bei Artikel 22 StromVG über dieses Thema bereits gesprochen. Sie können hier an sich anders entscheiden, aber die Kommission beantragt Ihnen, hier wie bei Artikel 22 StromVG zu entscheiden.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 28a Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. 2 art. 28a al. 2, 3

Proposition de la commission

Biffer

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 28a ist bereinigt durch unsere Entscheide zu Artikel 15b.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Titel

Antrag der Kommission

(Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-NR gemäss Art. 89 Abs. 3 ParlG)

Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902

Ch. 3 titre

Proposition de la commission

(Sous réserve de l'accord de la CEATE-CN selon l'art. 89 al. 3 LParl)

Loi du 24 juin 1902 sur les installations électriques

Ziff. 3 Art. 55

Antrag der Kommission

(Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-NR gemäss Art. 89 Abs. 3 ParlG)

Abs. 1

Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist, wer vorsätzlich:

a. eine elektrische Anlage, für welche die Vorlagepflicht besteht, zu erstellen oder zu ändern beginnt, bevor die Genehmigung der Vorlage eingeholt und rechtsgültig geworden ist;

b. eine elektrische Anlage, die auf Weisung der zuständigen Kontrollstelle wegen gefährlicher Mängel spannungslos gemacht worden ist, eigenmächtig in Betrieb setzt oder setzen lässt.

Abs. 1bis

Streichen

Abs. 2

Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 10 000 Franken.

Abs. 3

Der Bundesrat kann Widerhandlungen gegen Ausführungsvorschriften, durch welche bestimmte Tätigkeiten bewilligungspflichtig erklärt werden, mit den gleichen Strafen bedrohen.

Ch. 3 art. 55

Proposition de la commission

(Sous réserve de l'accord de la CEATE-CN selon l'art. 89 al. 3 LParl)

Al. 1

Est puni d'une amende de 100 000 francs au plus, à moins que le Code pénal prévoie une peine plus sévère, celui qui, intentionnellement:

a. procède à l'établissement ou à la modification d'une installation électrique nécessitant l'approbation de l'autorité compétente avant que celle-ci ait été demandée et soit devenue exécutoire;

b. remet ou fait remettre en service de son propre chef une installation électrique qui, sur l'ordre de l'office de contrôle compétent, a été mise hors circuit pour cause de défectuosité dangereuse.

Al. 1bis

Biffer

Al. 2

La négligence est punie d'une amende de 10 000 francs au plus.

Al. 3

Le Conseil fédéral peut prévoir les mêmes peines pour les infractions aux dispositions d'exécution qui soumettent certaines activités à autorisation.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-NR schlagen wir Ihnen eine geänderte Fassung von Artikel 55 des Elektrizitätsgesetzes vor. Es handelt sich um die Strafbestimmung. Seit unserer Lesung in Flims und der Lesung im Dezember 2006 im Nationalrat ist nun auf den 1. Januar 2007 das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Dieses sieht als Strafandrohung für Übertretungen die Haft nicht mehr vor. Wir sollten dem Rechnung tragen. Das hat allerdings zur Konsequenz, dass wir bei der Bussenhöhe zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit differenzieren sollten. Wir schlagen Ihnen daher vor, bei Vorsatz anstelle der Haft eine Bussenhöhe von maximal 100 000 Franken vorzusehen, damit diese Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit auch im Strafrahmen sichtbar wird.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 4 Art. 2a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 4 art. 2a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben bereits an der Session in Flims davon Kenntnis genommen, dass in dieser internationalen Stromdrehscheibe Schweiz die Frage der Strombezugsrechte unter Umständen börsenähnlich behandelt werden könnte. Wir haben in dieser ganzen Geschichte mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, der Schweizerischen Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission Kontakt aufgenommen und waren damals nicht gerüstet, eine saubere Vorlage zu präsentieren. Der Nationalrat hat das dann getan und schlägt vor, das Börsengesetz mit einem Artikel 2a zu ergänzen, welcher eine saubere Abwicklung von Strombezugsrechten auf der Börsenseite möglich macht. Würden wir dies nicht tun, so würden vermutlich ausländische Börsenplätze schweizerische Strombezugsrechte börsenmässig verhandeln. Das zu vermeiden ist der Zweck der Übung.

Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zu folgen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté