09.049
Postgesetz
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Postgesetz
Loi sur la poste
Art. 4 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 4 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 5
Festhalten
Art. 5
Proposition de la commission
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 5
Maintenir
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 5 geht es um den Zugang zu Postfachanlagen, bei Artikel 6 um den Austausch von Adressdaten. Beide Bestimmungen ermöglichen, dass verschiedene Postanbieter auf dem Markt auftreten und die Kundschaft korrekt bedienen können. Es ist deshalb sinnvoll, wenn wir an beiden Orten bezüglich der bundesrätlichen Verordnungskompetenzen die gleichen Rahmenbedingungen erwähnen. Dazu gehört sicherlich die Regelung der Preisgestaltung. Darüberhinausgehende Bestimmungen müssten entweder an beiden Orten, bei Artikel 5 und bei Artikel 6, erwähnt sein oder an beiden Orten weggelassen werden. Wir sind der Meinung, dass in Artikel 5 Absatz 5 mit der Feststellung, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen konkretisiere, der Sache Genüge getan werde und die vom Nationalrat zusätzlich erwähnten Punkte nicht speziell erwähnt werden müssten. Wir halten hier deshalb an unserer ersten Version fest.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Art. 12 Abs. 2
Antrag der Kommission
(unter Vorbehalt der Zustimmung der KVF-NR)
Sie umschreibt im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Dienstleistungen sie aus Gründen der Gefahrenabwehr, der Hygiene oder des Schutzes berechtigter Interessen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erbringt.
Art. 12 al. 2
Proposition de la commission
(sous réserve du consentement de la CTT-CN)
Elle décrit en se conformant aux prescriptions du Conseil fédéral dans ses conditions générales les prestations que, par mesure de sécurité, d'hygiène ou de protection d'intérêts légitimes, elle ne fournit pas ou qu'elle fournit uniquement sous certaines conditions.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte Artikel 12 Absatz 2 im Zusammenhang mit Artikel 35 Absatz 1bis erklären. Im Rahmen der Differenzbereinigung ist die Verwaltung an uns herangetreten und hat uns gebeten, diese Bestimmungen aufzunehmen. Die dazu notwendige Zustimmung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ist erfolgt. Die Notwendigkeit der Aufnahme dieser Bestimmungen ist Folge eines neuen Bundesgerichtsentscheides, bei dem es um den Zahlungsverkehr bei der Postfinance geht.
Die bisherige Praxis bestand darin, dass die Post Kontoeröffnungen verweigerte, wenn sie Anhaltspunkte dafür hatte, dass mit den Geldern kriminelle Machenschaften wie etwa Geldwäscherei verbunden waren. Das geschah zum Schutz der Post, aber auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Post die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr jedem Kunden anbieten muss, dass sie sich also nicht weigern darf, ein Konto zu eröffnen, selbst wenn sie triftige Anhaltspunkte dafür hat, dass das Geld krimineller Herkunft ist.
Die Post hat die Verwaltung nach diesem Bundesgerichtsurteil gebeten, im Postgesetz eine diesbezügliche Regelung zu treffen, damit sie sich nicht ohne Verschulden der Komplizenschaft in kriminellen Dingen schuldig macht oder Aufträge erfüllen muss, die dem öffentlichen und auch dem sittlichen Empfinden zuwiderlaufen. Nach dem Bundesgerichtsentscheid brauchen wir dafür zwingend eine gesetzliche Grundlage. Es wäre ungenügend, nur eine Bestimmung in die Verordnung oder in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben. Der Wortlaut ist mit der Finma abgesprochen, da diese ja in Zukunft die Postfinance überwachen muss. Auch die Finma sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Es ist richtig, dass sich diese Regelung nicht nur mit Artikel 35 Absatz 1bis auf den Geldverkehr, sondern mit Artikel 12 Absatz 2 auf alle postalischen Leistungen bezieht.
Es ist deshalb korrekt, die Bestimmung sowohl hier bei den Postdiensten, wo es um Briefe und Pakete geht, in denen auch gesetzeswidrige oder widerliche Dinge verschickt werden können, als auch in Kapitel 3 bei Artikel 35 Absatz 1bis, bei dem es um die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geht, aufzunehmen.
Die KVF beantragt Ihnen einstimmig, diese Bestimmung in Artikel 12 und Artikel 35 aufzunehmen.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Art. 13
Antrag der Kommission
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Die Hauszustellung erfolgt in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen. Für einzelne Haushalte, die nur mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten erreichbar sind, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen. Er kann zusätzlich auch alternative Zustellformen vorsehen. Erfolgt die Zustellung mittels alternativer Formen, gewährleistet die Post auch in diesem Falle die Vertraulichkeit und Sicherheit ihrer Dienstleistungen.
Abs. 3, 4bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 6
... und legt die Vorgaben zum Zugang nach Rücksprache mit Kantonen und Gemeinden fest.
Art. 13
Proposition de la commission
Al. 1bis
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
La distribution à domicile est assurée dans toutes les zones habitées à l'année. Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions pour certains ménages dont le domicile est d'un accès extrêmement difficile. Il peut en outre prévoir d'autres formes de distribution. Si la distribution se fait par de nouveaux canaux, la Poste garantit alors aussi la confidentialité et la sécurité de ses prestations.
Al. 3, 4bis
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 6
... service postal et définit les conditions d'accès après consultation des cantons et des communes.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Absatz 1bis habe ich nur ganz kurz eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins: Der Nationalrat hat unseren Begriff "Einzelsendungen" durch "Sendungen" ersetzt. Er begründete dies damit, dass mit dem Ausdruck "Einzelsendung" eine Einschränkung bezüglich der Anzahl Sendungen gemeint ist. Welche Zahl von Briefen bei sehr hohen Stückzahlen bei welcher Poststelle aufgegeben werden können, ist später in der Verordnung zu regeln. Wir können uns hier dem Nationalrat anschliessen.
Zu Absatz 2 zunächst eine Vorbemerkung: Bei dieser Differenz geht es um zwei unterschiedliche Themen, nämlich erstens um die Ausnahmebestimmung für den Zustelldienst an fünf Wochentagen und zweitens um die Möglichkeit alternativer Zustellformen. Eigentlich könnten die beiden Dinge auch in separaten Artikeln stehen. Dass sie hier im gleichen Artikel erscheinen, geht auf die Entstehungsgeschichte zurück.
Wir haben hier auf Antrag unserer Kommission die zusätzliche - das gilt es hier zu betonen: die zusätzliche - Möglichkeit alternativer Zustellformen aufgenommen. Es wurden auch Bedingungen bezüglich Vertraulichkeit und Sicherheit daran geknüpft. Der Nationalrat hegte die Befürchtung, die bundesrätliche und unsere Fassung, "Die Hauszustellung erfolgt grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen", könnte zu einem sukzessiven Abbau der Postzustellung in den peripheren Gebieten führen. Er hat deshalb sowohl das Wort "grundsätzlich" als auch die Möglichkeit des Bundesrates zur Ausnahmeregelung gestrichen und im gleichen Zug auch unsere Möglichkeit alternativer Zustellformen kurzum weggelassen.
Die Verwaltung hat nun all diese Bedenken aufgenommen und einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, den wir Ihnen einstimmig unterbreiten. Anstelle des Wortes "grundsätzlich" regelt die Bestimmung die Begründung der Ausnahmeregelung, das heisst, die Erreichbarkeit muss mit "unverhältnismässigen Schwierigkeiten" verbunden sein. Zudem sprechen wir hier nicht mehr von "Siedlungen", sondern bloss von "Haushalten". In der Quintessenz dürfte diese Formulierung für die entlegenen Gebiete vorteilhafter sein als die des Nationalrates oder unserer ersten Version. Die Aufnahme alternativer Zustellformen erachten wir jedoch als sinnvoll.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Der Sprecher hat im Detail ausgeführt, wie dieses Teilmonopol in gewissen Bereichen aufrechterhalten werden soll: Man solle bei ganzjährig bewohnten Siedlungen die Hauszustellung immer vorsehen, aber bei Haushalten, die nur mit unverhältnismässig grossen Schwierigkeiten erreichbar sind, Ausnahmen machen. Hier sollten auch Alternativen geprüft werden. Diese Möglichkeit wird ja dann auch mit dieser Formulierung geschaffen, wie sie jetzt vorliegt.
Wir hatten in der Kommission im Zusammenhang mit diesen Differenzbereinigungen auch ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Post, mit Verwaltungsratspräsident Hasler und mit CEO Bucher, und wir haben in diesem Gespräch auch einen sehr guten Eindruck erhalten. Aber ich glaube, wenn man hier den Gesamtkontext sieht und das Teilmonopol aufrechterhalten will, dann muss man auch eine Gegenposition betrachten und im Spiel lassen. Und die Gegenposition ist eben, dass wir im Rahmen dieses Grundauftrages weiterhin eine sehr hohe Qualität dieser Post haben und dass nicht ein Leistungsabbau erfolgt.
In diesem Bereich ist jetzt eben festzustellen, dass die Post im Augenblick Tests mit einer Spätzustellung unternimmt. Das betrifft insbesondere in der Zentralschweiz die Gemeinden Kriens, Hergiswil, Horw, Kastanienbaum, Sarnen, Kerns, Wilen und Stalden. Es gibt aber einen gleichen Versuch auch in der Ostschweiz und in Lausanne. Mir scheint etwas wichtig: Wenn man etwas testet, dann beabsichtigt man auch, das einzuführen; sonst macht man den Test nicht. Und diese Versuche, das kann ich jetzt einfach aus unserer Gemeinde Kriens mitteilen, erzeugen grossen Ärger. Man erwartet eigentlich als Gegenleistung dieses Teilmonopols dann auch, dass die Qualität der Leistungen aufrechterhalten bleibt.
In der Kommission haben wir aufgrund eines Votums der Verantwortlichen der Post festgestellt, dass sie sich von einer Nachmittagszustellung distanzieren, dann aber eine Zeitrechnung anstellen, nach der erst eine Zustellung ab 14 Uhr eine Nachmittagszustellung ist. Mir scheint es sehr wichtig, dass in der Verordnung, die in der Folge dieses Gesetzes erarbeitet wird, auch dieses Thema aufgenommen wird. Ich erwarte, dass mit Blick auf die Grundversorgung - das passt zu diesem Artikel - in der Verordnung dann eben auch die Zustellzeiten thematisiert werden. Wir hatten in der Kommission ursprünglich einen Antrag, der sie sogar im Gesetz verankern wollte; wir haben aber bewusst auf eine Abstimmung verzichtet und festgehalten, dass dies in der Verordnung geregelt werden sollte. Dem kann ich zustimmen.
Ich bin also für das Teilmonopol, und auch dieser Passage kann ich zustimmen, aber es liegt mir wirklich sehr viel daran, dass man die Qualität der sehr guten Postdienstleistungen nicht abbaut, sondern sie im heutigen Rahmen aufrechterhält. Wir sind sehr gespannt, ob das vom Bundesrat dann im Rahmen der Verordnung aufgenommen wird.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Nur ganz kurz: Ich verstehe das Votum von Herrn Graber, glaube aber dennoch, dass die Formulierung über den Umfang der Dienstleistung bei der Hauszustellung grundsätzlich eine gut gewählte ist. Wir werden uns im Rahmen der Verordnung darum kümmern, dass diese Problematik, wie das umgesetzt wird mit der Post, rein operativ gelöst werden kann. Wir müssen einfach schon auch Folgendes bedenken: Wir schicken jetzt das Unternehmen Post in eine gewisse unternehmerische Freiheit und sollten nicht zu restriktiv dann auf der anderen Seite noch vorschreiben, wann wo was im Briefkasten zu liegen hat. Aber wir werden diese Diskussion gerne aufnehmen und dann im Rahmen der Verordnung versuchen, einen vernünftigen Vorschlag zu unterbreiten.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Absatz 6: In Kongruenz mit den Bestimmungen zur Grundversorgung im Zahlungsverkehr in Artikel 35 Absatz 3 sollten wir auch hier die Formulierung "nach Rücksprache mit Kantonen und Gemeinden" verwenden.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Mehrheit
Abs. 4 Bst. b
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 5
Festhalten
Abs. 6
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Hess, Bieri, Brändli, Jenny)
Abs. 6
Festhalten
Antrag Janiak
Abs. 4 Bst. b
b. Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen an ihre Abonnenten, Mitglieder oder Spender (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) in der Tageszustellung.
Art. 15
Proposition de la majorité
Al. 4 let. b
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 5
Maintenir
Al. 6
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Hess, Bieri, Brändli, Jenny)
Al. 6
Maintenir
Proposition Janiak
Al. 4 let. b
b. des journaux et des périodiques que les associations à but non lucratif (presse associative et presse des fondations) adressent à leurs abonnés, à leurs membres ou à leurs donateurs et qui sont distribués normalement.
Abs. 4 Bst. b - Al. 4 let. b
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b ist jetzt neu ein Antrag Janiak eingereicht worden. Vielleicht kann Herr Janiak diesen begründen. Ich kann zumindest von meiner Seite her signalisieren, dass wir diese Formulierung zwar in der Kommission nicht vorliegen hatten, dass ich aber vorgängig den Antrag Janiak der Verwaltung weiterreichen konnte und diese grundsätzlich ihr Einverständnis mit dieser Präzisierung unseres Textes, wie sie der Antrag Janiak vornimmt, gegeben hat, sodass ich meine, man könnte hier dem Antrag Janiak zustimmen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte mich zunächst entschuldigen, dass ich erst jetzt mit diesem Antrag komme und dies nicht bereits in der Kommission getan habe. Ich habe deshalb auch den Präsidenten vorgängig darüber informiert und mit ihm das Gespräch gesucht. Mir ist bei der Vorbereitung dieses Geschäfts einfach aufgefallen, dass wir bei Litera b von "abonnierten Zeitungen" - das war unser Beschluss - gesprochen hatten. Dieser Begriff "Abonnement", "abonniert" ist dann bei der Formulierung des Nationalrates weggefallen.
Ich habe mich gefragt, was das bedeuten könnte. Die Presseförderung ist ja ein Dauerthema. Schon vor drei Jahren, als wir im Parlament über dieses Geschäft diskutierten, war man sich einig, dass die Abgrenzung bezüglich der Presseförderung grundsätzlich gleich bleiben soll wie früher, mit Ausnahme von Zeitungen von Grossverteilern. In den Protokollen kann man lesen: "Statu quo moins les subventions aux grands." In der Folge hat dann ein Entscheid des Bundesgerichtes etwas für Verwirrung gesorgt. Es hat Artikel 15 des Postgesetzes wörtlich ausgelegt und eigentlich eben nicht im Sinne des Gesetzgebers, der klar gesagt hatte, es solle sich nichts ändern. Die Folge war, dass nur noch Verlage, die Mitglieder bedienen, ermässigungsberechtigt sind, nicht mehr alle Nonprofit-Verlage. Darunter fielen etwa auch Konsumentenzeitschriften, die dann dem höheren Porto unterstellt wurden. Das Bundesgericht hat übersehen, dass es keine einzige Zeitung oder Zeitschrift in der Schweiz gibt, bei der alle drei Voraussetzungen erfüllt sind; dies aus einem ganz einfachen Grund: Entweder erhält jemand eine Zeitung aufgrund eines Abonnements oder aufgrund eines Mitgliedschaftsverhältnisses. Es liegt also alternativ ein Abo-Vertrag oder eine Vereins- oder Genossenschaftsmitgliedschaft vor. Die Post hat schon bisher die Stiftungen als Nonprofit-Organisationen behandelt und ihre Publikationen an alle Adressaten zum ermässigten Tarif befördert.
Die nationalrätliche Version würde meines Erachtens alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von Nonprofit-Verlagen definitiv von der Ermässigung ausnehmen. Allerdings wurde uns in der Kommission gesagt, es würde sich gar nichts ändern. Aber da bin ich eben doch hellhörig geworden. Wenn das plötzlich wegfällt, dann macht man ja damit auch eine Aussage. Es gibt meines Erachtens keinen einleuchtenden Grund, Abonnenten von Publikationen von Nonprofit-Verlagen für die bestellten Zeitungen und Zeitschriften mehr Porto zahlen zu lassen als Mitglieder und Spender von teilweise gewinnstrebigen Organisationen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag zuzustimmen. Ich bin dem Sprecher der Kommission dankbar, dass er signalisiert hat, dass er mit dem Antrag einverstanden sein kann.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Dieser Antrag ist uns erst kurzfristig zugestellt worden. Ich bin nicht so sicher, ob Sie damit wirklich eine Verbesserung und Klärung der Situation erreichen. Der Nationalrat - das wurde richtig gesagt - hat auf den Bundesgerichtsentscheid reagiert und klargestellt, was unter dem Titel Mitgliedschaftspresse und Stiftungspresse künftig dieser Ermässigung unterliegen soll. Wenn das Herr Janiak jetzt verändern möchte und nur noch die Abonnenten erwähnt, dann dehnt er damit die Anspruchsberechtigung tendenziell auf Nichtmitglieder und Nichtspender aus, die aber trotzdem die Publikation des betreffenden Vereins bzw. der Stiftung erhalten möchten. Ich kann zum Beispiel als Nichtmitglied natürlich auch eine Publikation erwerben oder mir zustellen lassen; das gibt es. Das ist sicher ein seltener Fall, er kommt aber vor. Deshalb glauben wir nicht, dass Sie damit effektiv eine verbesserte Formulierung erreichen. Zudem schaffen Sie nochmals eine Differenz zu den Beschlüssen des Nationalrates, was wir in diesem Stadium der Beratungen nicht unbedingt als Vorteil erachten.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Der Antrag Janiak zielt darauf ab, dass Zeitungen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse Abonnenten, Mitgliedern und Spendern verbilligt zugestellt werden. Wenn wir die Sache interpretieren, können wir sagen: Jemand, der die Zeitung einer nichtgewinnorientierten Organisation abonniert, ist in den meisten Fällen auf irgendeine Art Spender oder Mitglied. Man kann jetzt lange darüber diskutieren, ob es unter den Personen, die die entsprechende Zeitung erhalten, nebst Mitgliedern und Spendern noch solche gibt, die nur Abonnenten sind. So, wie ich es interpretiere, wird die Sache nicht ausgeweitet, sondern entspricht dem heutigen Rahmen.
Die Präzisierung von Herrn Janiak geht dahin, dass es Adressaten geben könnte, die weder Mitglieder noch Spender, sondern nur Abonnenten sind. Das ist die Präzisierung, die hier vorgenommen wird. In der bundesrätlichen Fassung bezog sich das Adjektiv "abonnierten" auf "Zeitungen". Der Nationalrat hat die Formulierung abgeändert, indem er das Adjektiv weggelassen und nur noch die Adressaten aufgeführt hat, nämlich Mitglieder und Spender. Herr Janiak hat auch die Abonnenten als Adressaten aufgenommen.
In der Quintessenz gehe ich von der Interpretation aus, dass die Formulierung, wie sie von Herrn Janiak kommt, mit der bundesrätlichen Fassung identisch ist, aber sicherstellt, dass die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gemeint ist, indem dieser Ausdruck in Klammern angeführt wird. In der bundesrätlichen Fassung ist der Ausdruck so nicht vorhanden; dort ist nur die Mitgliedschaftspresse erwähnt, während Herr Janiak nach dem Bundesgerichtsentscheid korrekterweise auch die Stiftungspresse aufgenommen hat. In dem Sinne entspricht sein Antrag der bundesrätlichen Fassung, ergänzt um die Stiftungspresse.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Janiak ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 8 Stimmen
Abs. 5 - Al. 5
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Hier geht es um die schon oft diskutierte Thematik der Abgeltung der Zeitungstransporte.
Zuerst zur Frage, wer von dieser Presseförderung profitieren soll: Während der Bundesrat und der Ständerat dies wie bisher auf der Verordnungsstufe regeln wollen, hat der Nationalrat nun eine abschliessende Aussage bezüglich der Auflagenzahl bei Kopfblattzeitungen gemacht und gleichzeitig einen nichtabschliessenden, offenen Kriterienkatalog aufgestellt. Dieser bringt jedoch wenig, weil er offen ist und das aufnimmt, was der Bundesrat ohnehin schon regelt. In der vorberatenden Kommission waren wir auch nicht sicher, ob mit dieser Bestimmung wirklich den kleinen Regionalzeitungen geholfen ist, da diese ja sehr oft grössere Teile anderer Zeitungen übernehmen und so aus der Presseförderung fallen würden. Der Begriff "Kopfblatt" ist nicht eindeutig zu definieren.
Mit 9 zu 0 Stimmen beantragen wir Ihnen hier, an unserer Fassung festzuhalten.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 6 - Al. 6
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Zur Erinnerung: Die Post erhält heute für die Gewährung der Ermässigung bei der Zustellung der Lokal- und Regionalpresse einen Bundesbeitrag von 20 Millionen Franken und für die Verbilligung bei der Zustellung der Mitgliedschaftspresse 10 Millionen Franken. Die Post weist im Bereich der Zeitungs- und Zeitschriftenzustellung insgesamt 127 Millionen Franken Verlust aus. Davon entfallen 64 Millionen Franken auf die Zeitungen ohne Presseförderung - diese stehen hier nicht zur Diskussion -, 29 Millionen Franken auf die Lokal- und Regionalpresse und 33 Millionen Franken auf die Mitgliedschaftspresse. Mit den Bundesbeiträgen reduzieren sich die Verluste im Bereich der subventionierten Zustellungen auf 32 Millionen Franken.
In den Genuss der Verbilligungen kommen heute 159 Titel der Lokal- und Regionalpresse sowie 1586 Titel der Mitgliedschafts- und dann später der Stiftungspresse. Es bleibt festzustellen, dass die Förderung der Lokal- und Regionalpresse gemäss bundesrätlichem Entwurf bis 2014 befristet werden soll. Die gesetzliche Grundlage für die Subvention der Mitgliedschaftspresse läuft Ende 2011 ab.
Wir haben uns im ersten Umgang der bundesrätlichen Lösung bezüglich der Rahmenbedingungen und des Betrags angeschlossen, haben jedoch schon damals von einer zeitlichen Befristung Abstand genommen. Wenn Sie das Konsolidierungsprogramm (KOP) studieren, so werden Sie sehen, dass der Bundesrat vorschlägt, die Subventionierung sämtlicher Presseförderung ab dem Beginn des Jahres 2012 zu streichen. Wir haben im ersten Umgang diese im heutigen Gesetz bestehende zeitliche Limitierung gestrichen, gleichzeitig aber darauf verzichtet, die Beiträge zu verändern.
Der Nationalrat hat nun nicht nur die Befristung gestrichen, sondern gleichzeitig auch die Beiträge um je 10 Millionen Franken aufgestockt. Die Erhöhung der Presseförderung um insgesamt 20 Millionen Franken war im Ständerat im ersten Umgang mit einer Stimme Unterschied abgelehnt worden.
Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen schlägt Ihnen nun vor, hier dem Nationalrat zu folgen. Als Kommissionssprecher kann ich erwähnen, dass die Mehrheit der Ansicht war, dass diese Subventionen für die Medienvielfalt wichtig seien, dass die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat eindeutig gewesen seien und dass auch der Ständerat nur sehr knapp gegen die Erhöhung gewesen sei. Gemäss der Logik einiger Kollegen komme dieses Geld dank einer höheren Gewinnausschüttung der Post ohnehin wieder an den Bund zurück. Dieses Argument ist etwas speziell; ich will es hier nicht weiter kommentieren.
Die KVF beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, hier dem Nationalrat zu folgen.
Sie merken es, ich musste hier eine gewisse Metamorphose vollziehen, habe ich doch noch das letzte Mal - auch als Mitglied der Finanzkommission - mit Nachdruck die andere Meinung vertreten. Übrigens wird uns dieses Thema spätestens Anfang nächsten Jahres beim Konsolidierungsprogramm wieder beschäftigen. Es wird dann nicht um die Aufstockung, sondern um die gänzliche Abschaffung dieser Subvention gehen. So weit meine Erklärungen als Berichterstatter.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Peter Bieri hat bereits darauf hingewiesen, dass er in der ersten Runde der Beratung der Vorlage noch den Standpunkt der Mehrheit unserer Kommission und denjenigen der Finanzkommission unseres Rates gemäss Mitbericht vertreten konnte. Jetzt ist es so, dass eigentlich die Seiten gewechselt wurden; die Mehrheit verlangt nun, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Ich vertrete die Minderheit, die nach wie vor die Haltung unseres letzten Entscheides unterstützt.
Was verlangt nun die Mehrheit? Peter Bieri hat darauf hingewiesen: Die Mehrheit verlangt 20 Millionen Franken mehr aus der ohnehin schon leeren Staatskasse, und dies für einen Bereich, in dem man bereits zum wiederholten Mal erlebt hat, dass bei Sparprogrammen die Streichung der Subventionen verlangt worden ist. Ich kann hier eigentlich nur Kollege Konrad Graber zitieren, der bei der ersten Beratung der Vorlage in unserem Rat wörtlich sagte: "Vor dem Hintergrund der Konjunkturprogramme gibt es mir zu denken, wenn man hier jetzt relativ locker eine Strukturerhaltungsdiskussion führt." (AB 2009 S 1152) Diese Diskussion werden wir in absehbarer Zeit wieder führen - Peter Bieri hat bereits darauf hingewiesen -, und zwar im Rahmen des Konsolidierungsprogramms. Die Botschaft hiezu liegt ja bereits vor.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Beitrag zur Abgeltung für Zeitungstransporte ersatzlos zu streichen. Ich kann jetzt hier die Begründung vorlesen, und die kann ich vollständig nachvollziehen und unterstützen: "Die indirekte Presseförderung ist in ihrer Wirkung eher schwach", so der Bundesrat, "und ihr Nutzen ist seit Längerem umstritten. Sie ist wettbewerbsverzerrend, weil nur die Post und nur die Tageszustellung unterstützt werden, während die immer weiter verbreitete Frühzustellung" - von der wir alle profitieren, das ist jetzt meine Ergänzung - "ausgeschlossen wird. Sodann ist es nach wie vor schwierig festzulegen, welche Titel demokratiepolitisch wichtig und damit förderungswürdig sind. Hier entstehen immer wieder erhebliche Abgrenzungsprobleme. Das geltende Modell war denn auch sowohl in der Vernehmlassung als auch im Parlament ... umstritten." Bei dieser Sachlage können wir doch nicht einfach 20 Millionen Franken mehr sprechen, als der Bundesrat in seiner Vorlage für die Revision des Postgesetzes verlangt.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir bei unserem ersten Beschluss die zeitliche Befristung - auch das hat der Berichterstatter bereits gesagt - der Subventionierung, wie sie der Bundesrat vorsah, gestrichen und damit gegenüber den betroffenen Medien signalisiert haben, dass wir bereit sind, die heute bestehenden Mittel noch zur Verfügung zu stellen. Die Mehrheit verlangt jedoch, dass im gleichen Atemzug auch noch aufgestockt wird. Das ist die finanzielle Seite. Dann gibt es aber auch noch die politische Seite: Es überrascht doch, wenn sich nun die Presse und Organisationen, die der Presse nahestehen, mit grösstem Einsatz - ich habe noch selten bei einem Geschäft so viel Post bekommen - dafür engagieren, dass vom Staat die höheren Beiträge fliessen sollen. Offenbar stört es hier nicht, dass die Presseunabhängigkeit infrage gestellt wird. In den letzten Tagen haben wir erlebt, dass Presseorgane und Presse nicht müde werden, die Bedeutung der Unabhängigkeit der Presse zu betonen. Ich erlaube mir, hier noch anzufügen, dass es unter anderem in der Zentralschweiz Presseorgane gibt, die sehr erfolgreich wirtschaften. Auch denen gegenüber ist es doch nicht richtig und auch nicht fair, wenn der Staat noch zusätzliche Mittel aufwendet.
Ich habe mir noch eine Bemerkung notiert, Peter Bieri hat sie bereits gemacht: Es ist natürlich schon eigenartig zu argumentieren, dass die Post 20 Millionen Franken mehr Gewinn habe, wenn wir der Post 20 Millionen mehr gäben, und die flössen dann wieder in die Bundeskasse. So können wir also wirklich alles subventionieren, und am Schluss ist der Staat auf ganz ungewöhnliche Art und Weise reicher!
Aus all diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen, die Minderheit zu unterstützen und bei unserem ersten Entscheid, auch wenn er knapp war, zu bleiben, zumal dieser ja bereits ein grosses Entgegenkommen darstellt.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Dans un pays fédéral et démocratique, la variété du marché de la presse revêt une importance capitale. Or cette variété est aujourd'hui véritablement menacée, quoi qu'on en pense, et surtout au niveau local et régional, où les petits et moyens éditeurs en particulier luttent pour leur survie.
En effet, il faut toujours avoir à l'esprit que ces dernières années les entreprises de presse ont été confrontées à de nombreuses pressions, en raison de la crise économique, d'un recul général du volume publicitaire, d'une baisse du nombre d'abonnés ou encore de fusions d'entreprises. Dans ces conditions, la presse régionale et locale n'a jamais été autant dépendante de l'aide de la Confédération. C'est la raison pour laquelle une certaine forme d'encouragement par le truchement de la législation fédérale reste plus que jamais nécessaire.
Il est vrai que le système actuel pourrait être amélioré. A cet effet, les Commissions des institutions politiques des deux conseils examinent cette problématique. Mais, pour exister, la presse régionale et locale doit pouvoir acheminer ses journaux à des prix raisonnables à l'ensemble de ses clients. Or, avec la diminution drastique des contributions annuelles au 1er janvier 2008, les entreprises de presse qui ont survécu à la crise ne sont plus uniquement sous pression mais carrément menacées de disparition.
Enfin, il est intéressant d'avoir à l'esprit que l'aide à la presse soutient des centaines de publications associatives, techniques et spécialisées, et ce dans toutes les régions linguistiques. De ce fait, un maintien de l'aide à un niveau aussi bas que celui proposé par la minorité Hess aura à terme des conséquences néfastes sur de nombreuses publications qui relaient de précieuses informations. Ainsi d'importants vecteurs d'information contribuant au rayonnement des progrès dans le domaine recherche et développement dans notre pays risquent de disparaître.
En définitive, ce qui est en jeu ici, ce n'est ni plus ni moins que le sauvetage d'une presse diversifiée et de qualité dans notre pays. Par conséquent, je vous invite à soutenir la proposition de la majorité.
Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous invite aussi à suivre la majorité de la commission. Notre conseil a déjà eu un grand débat sur le sujet de la presse. A l'époque, nous avions déjà manifesté notre souci d'avoir une presse diversifiée. Je ne reviendrai donc pas en détail sur tout ce que nous avons déjà évoqué.
Je rappellerai quand même que la presse suisse est l'une des presses les moins soutenues d'Europe. La France - je ne dis pas que c'est un modèle parfait - soutient beaucoup mieux, beaucoup plus fortement la presse, tout comme l'Allemagne. La Suisse a un système qui est assez original et qui, à mon avis, mérite d'être consolidé.
Je dirai aussi que la presse est extrêmement tributaire en Suisse, comme ailleurs, de la publicité et, au fond, des fluctuations de l'économie. Quand on a élaboré la loi sur la poste - c'était il y a une année et demie -, il est vrai que la publicité avait chuté dans les médias et la presse était extrêmement fragilisée, affaiblie. Aujourd'hui, cela va un petit peu mieux, on se rend donc compte qu'à une année d'intervalle, les fluctuations ont un impact extrêmement important sur le niveau de la presse, sur l'état des titres et aussi sur le contenu rédactionnel parce que, plus il y a de publicité, plus il y a de contenu; moins il y a de publicité, moins il y a de contenu.
Au fond, cette dépendance par rapport à la publicité est très importante et, du coup, elle fragilise la presse. Donc on se rend bien compte que la presse est un secteur économique qui joue dans la cour des grands mais qu'en même temps, c'est un secteur économique qui n'est pas comme tous les secteurs économiques. Il ne ressemble pas à tous les autres acteurs de la vie économique parce qu'il a un objectif, une mission: c'est de garantir la diversité des opinions. Au fond, on doit trouver un équilibre entre le respect d'un marché ouvert, libre dans lequel évolue la presse et le fait de garantir la mission inscrite dans la Constitution, relative à la diversité des opinions.
Je considère que la solution suisse d'une aide indirecte, d'une aide à la distribution est une bonne solution. Elle permet de garantir l'autonomie de la presse face à un contributeur étatique. En même temps, elle permet de tenir compte de la spécificité de ce secteur économique.
Je dirai qu'au fond cette aide indirecte garantit l'indépendance de la presse face à la publicité; elle la garantit aussi face à des rachats sauvages qui pourraient se produire, dans certaines situations, avec des titres financièrement fragilisés où, tout d'un coup, des acheteurs se jettent sur nos journaux et en font ce qu'ils souhaitent, selon leur goût et leurs opinions politiques. Cette aide indirecte est donc au fond une garantie d'une indépendance des médias.
Je dirai encore un dernier mot sur la question de la presse régionale. En effet, on a eu, en Suisse alémanique comme en Suisse romande, des journaux qui, tout d'un coup, se sont vu retirer leur aide - le Tribunal fédéral s'est prononcé sur cette question en disant: "Mais vous n'êtes plus des journaux régionaux." Cela concerne en particulier la "Wochenzeitung", si je ne m'abuse, et un journal en Suisse romande que je ne citerai pas ici parce que les discussions sont en cours. Ce sont des journaux qui se sont ouverts, qui ont collaboré avec d'autres publications dans d'autres cantons et puis, tout d'un coup, la dénomination "presse régionale" leur a été retirée et, partant, la subvention. Or je me demande si à terme, Madame la présidente de la Confédération - je ne dis pas cela pour aujourd'hui, mais c'est une question pour l'avenir -, on ne devra pas réfléchir à la question des critères qui déterminent ce qu'est une presse régionale et locale et ce qui ne l'est pas.
En effet, on se rend bien compte qu'on exige des journaux qu'ils collaborent entre eux; les régions sont plus "perméables", les lecteurs aussi; Internet se développe et, bien évidemment, l'identité du lectorat est moins ancrée dans un territoire et dans une région que ce n'était le cas auparavant. Et ce critère de presse régionale va certainement devoir se modifier et sans doute aussi l'aide indirecte à destination de ces journaux. C'est une question qui est encore ouverte, qui ne sera, bien sûr, pas encore tranchée dans le cadre de cette discussion sur la loi sur la poste, mais qui, à mon avis, sera déterminante dans les années à venir.
Je vous demande donc en conclusion de soutenir la proposition de la majorité de la commission et ainsi aussi la version adoptée par le Conseil national.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist bei der Presseförderung wie immer: Man ist für Ordnungspolitik, wenn sie nicht den eigenen Sack betrifft. Vor diesem Hintergrund verhalten sich Medien, Gewerbeverband, Hauseigentümerverband usw. nicht anders als Bauern, Skiliftbetreiber, Schafzüchter und Tourismusdestinationen.
Aber als Mitglied der Finanzkommission kann ich diesen zusätzlichen 20 Millionen Franken nun wirklich überhaupt nichts Positives abgewinnen. Kollege Bieri, von diesem Betrag kommt nicht alles zurück in den Staatshaushalt, sonst hätte ja die Presse nichts davon. Ganz abgesehen davon: Wenn Sie mir jedes Jahr 20 Millionen Franken schicken - im Kanton Glarus bezahlt man rund 37 Prozent Steuern -, dann bekommen Sie jährlich 7 Millionen zurück in den Staatshaushalt. Das ist also eine relativ einfache Logik. Kollege Filippo Lombardi hat in der Kommission gleich argumentiert. Aber diese Logik kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen, es sei denn, man gehe davon aus, dass irgendetwas immer retour kommt.
Unbestritten ist ja wohl auch, dass die indirekte Presseförderung in der Wirkung sehr, sehr schwach und vor allem wettbewerbsverzerrend ist. Es werden ja nur die Tageszustellungen unterstützt - Kollege Hess hat bereits darauf hingewiesen -, während die immer weiter verbreiteten Frühzustellungen davon ausgenommen sind. Also machen wir die Subventionen von der Postzustellung abhängig. Das ist eine weitere Zementierung des Monopols. Wollen wir liberalen Geister, die immer die freie Marktwirtschaft predigen, das überhaupt? Wenn wir nun wirklich eine unabhängige Presse wollen, dann sollten wir dem Bundesrat folgen und nicht von 30 auf 50 Millionen Franken aufstocken.
Wir verlangen vom Bundesrat immer wieder, dass er Sparmassnahmen aufzeigt und unnötige Subventionen streicht, und kaum macht er sich daran, das umzusetzen, wird unter dem Druck der verschiedensten Lobbyisten geheult und gejammert, und aus irgendwelchen Gründen werden dann die Sparmassnahmen trotzdem nicht vollzogen. Das ist eigentlich nicht das, was wir wollen, und auch nicht das, was der Bundesrat will. Wir sollten ihn in seinen Sparbemühungen unterstützen, und die Presse geht damit nun wirklich nicht unter. Zusätzliche Monopole, vor allem im Medienbereich, sollten wir nicht zementieren.
Ich möchte Sie bitten, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.
Lombardi Filippo · 2VP-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich gehöre dem Präsidium einer dieser Organisationen an, wie sie von Herrn Hess zitiert worden sind, nämlich dem Verlegerverband Schweizer Presse. Wenn Herr Hess viele Briefe bekommen hat, finde ich das eher positiv; das ist eine gute Nachricht. Es ist eine gute Nachricht, wenn sich die Organe eines Verbands, in dem die grossen und auch die meisten Mitglieder von dieser Presseförderung nicht profitieren, weil sie mehr als 40 000 Exemplare verbreiten, aus Solidarität mit den kleineren dafür engagieren, dass die kleineren weiterhin in den Genuss dieser indirekten Presseförderung kommen. Das finde ich eine positive Nachricht.
Die indirekte Presseförderung, um die es hier geht, ist weniger umstritten, als hier gesagt wurde. Man hat vor einigen Jahren viel darüber gesprochen, weil auch grosse Verlage unterstützt worden sind; man hat das als falsch erachtet. Das ist inzwischen korrigiert worden. Es sind die kleinen Verlagshäuser, die damit unterstützt werden, und zwar in der besten Form einer indirekten Förderung, bei der die Unabhängigkeit nicht tangiert wird. Eine direkte Presseförderung würde hingegen Fragen zur Unabhängigkeit aufwerfen: Unter welchen Bedingungen kann man jemanden unterstützen oder nicht? Hier ist das nicht der Fall. Es ist eine mathematische Grenze gegeben: Die Kleinen bekommen etwas, die Grösseren bekommen nichts.
Ich habe Verständnis für die Kollegen, die gleichzeitig Mitglieder der Finanzkommission sind. Sie haben natürlich ihre Ziele zu verfolgen, obwohl die Staatskassen weniger leer sind, als vor einiger Zeit noch angenommen worden ist. Man hat auch aufseiten des Bundesrates gesehen: Wenn etwas anders geregelt werden kann, z. B. im Bereich des Regionalverkehrs, dann findet man auch die Lösung und kann wahrscheinlich auch einige Millionen Franken finden.
Ich bin nicht Mitglied der Finanzkommission, ich bin Mitglied der SPK, und diese Kommission hat sich mittels eines Mitberichtes auch zum Konsolidierungsprogramm (KOP) geäussert. Sie unterstützt, mit Ausnahme der Kollegen, die gleichzeitig Mitglieder der FK sind, diese Presseförderung weiterhin, und sie empfiehlt, in diesem Bereich keine Streichung vorzunehmen.
Der Post werden genau diese Millionen fehlen. Man muss sich erinnern, woher wir kommen: Es waren 100 Millionen Franken, als das Drittelssystem eingeführt wurde; sie sind auf 80 Millionen und dann mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 auf 30 Millionen reduziert worden. Die Post macht jetzt geltend, dass diese Millionen tatsächlich fehlen. Entweder erhöhen wir unsere Subventionen - die 50 Millionen Franken, die vom Nationalrat kommen, sind in dem Sinne gemäss den Berechnungen der Post gerechtfertigt -, oder die Post wird genau diese Tarife erhöhen müssen. Dann ist die Wirkung unseres Entscheides direkt in der Bilanz der kleinen und mittelgrossen Zeitungen zu spüren.
Wenn ich noch eine Bemerkung hinzufügen darf: Diese Millionen gehen an die Post. Es ist nicht unbedingt so, dass sie alle in die Staatskasse zurückkommen; das stimmt. Aber sie stärken natürlich die Rolle der Post in ihrem Grundversorgungsauftrag in den Randregionen. Denn wo verliert die Post mit der Zeitungszustellung? Nicht in den Städten; sie verliert in den Randregionen. In den Städten kann man eine Zeitung ohnehin für 20 Rappen verteilen. In den Randregionen kostet die Verteilung vielleicht einen oder zwei Franken pro Exemplar. Die Solidarität einer indirekten Presseförderung ist notwendig, damit die Regionalpresse in den Randregionen zum gleichen Tarif verteilt werden kann. Deswegen glaube ich, dass wir damit die Regionalpresse stärken. Wir stärken sicher keine Monopole, wir stärken allenfalls die Rolle der Post bei der Grundversorgung in den Randregionen, und das, glaube ich, ist nicht negativ.
Deswegen empfehle ich Ihnen, die Mehrheit unserer Kommission und den Nationalrat zu unterstützen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich habe noch eine Frage, weil ich denke, dass es wichtig ist zu wissen, wie die Zahlungsströme verlaufen werden, wenn dieses Gesetz verabschiedet ist. Die letzte Debatte fand hier im Zeichen des Liberalisierungsgedankengutes statt. Auch unser Rat hat sich damals für die Abschaffung des Teilmonopols für Briefe von höchstens 50 Gramm ausgesprochen. Der Nationalrat ist dem nicht gefolgt. Wir schwenken jetzt auf seine Linie um, weil es knapp ist und man politisch auch Realist sein muss. Aber in diesem Zusammenhang frage ich mich schon, ob sich dann der Bundesrat im Rahmen der Eignerstrategie dieses Teilmonopol nicht auch abgelten lassen soll. Wenn heute von einer Dividende von 200 Millionen Franken gesprochen wird, würde ich erwarten, dass die Abgeltung durch den Bundesrat höher angesetzt wird, nachdem dieser Liberalisierungsschritt nicht getan wird, vielleicht auf 300 Millionen oder einen anderen Betrag.
Da würde mich interessieren, ob der Bundesrat im Rahmen der Eignerstrategie vorhat, sich diesen Nichtliberalisierungsschritt abgelten zu lassen. Ich würde das erwarten. Denn im Vergleich dazu wird die Staatsgarantie für Kantonalbanken - ein Vorteil, den sie haben - auch abgegolten. Ich würde erwarten, dass hier in Zukunft grössere Dividenden an den Bund fliessen. Es wäre richtig, wenn diese Frage heute noch geklärt würde, bevor wir hier eine Abstimmung vornehmen.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich unterstütze die Mehrheit und möchte kurz auch erklären weshalb: Vielfalt ist die Voraussetzung für eine funktionierende Öffentlichkeit, und eine funktionierende Öffentlichkeit ist die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Vielfalt in der Presselandschaft ist nicht gratis zu haben. Der Bürger muss sich breit informieren können, damit er auch am demokratischen Prozess teilnehmen kann. Wenn alle das Gleiche schreiben, weil überall die gleichen Geldgeber und die gleichen Inserenten dahinterstecken, ist eine freie Meinungsbildung nicht mehr möglich, und wir begraben am Schluss dann auch unsere Demokratie. Gefordert ist hier sicher auch der Staat. Wenn der Staat nicht bereit ist, zumindest über die indirekte Presseförderung dazu beizutragen, dass nicht alle regionalen Titel zu grossen Alibikopfblättern mit den gleichen Beiträgen werden, wird die Medienlandschaft weiter ausdünnen.
Der jetzt von der Kommissionsmehrheit im Nachgang zu den Diskussionen im Nationalrat gemachte Vorschlag geht meines Erachtens in die richtige Richtung und ist auch zu unterstützen. Ich meine auch, dass er besser als der Minderheitsantrag zu einer gewissen Eigentümervielfalt beitragen kann, und diese Eigentümervielfalt scheint mir noch viel wichtiger als die Titelvielfalt.
Ein letzter Punkt: Wir waren bei der Unterstützung einmal bei 80 Millionen Franken und sind dann auf 20 Millionen Franken heruntergefahren. Aus meinem beruflichen Umfeld weiss ich, dass bei solch grossen Kürzungen die Verleger am Schluss eben gerade auch in der Redaktion Einsparungen machen müssen. Mit anderen Worten wird damit die Qualität in der Berichterstattung tangiert. Damit ist aber gerade bei kleineren Titeln fast immer auch der nächste Schritt vorprogrammiert, nämlich dass eine schlechtere oder sagen wir dünnere Zeitung sehr schnell auch Abonnenten verliert, eingeht, übernommen wird und wir am Schluss dann nur noch eine veröffentlichte Meinung haben.
Ich meine, wir können heute auch unter finanzpolitischen Gesichtspunkten der Mehrheit zustimmen. Das KOP werden wir im Januar diskutieren, und ich bin überzeugt, dass wir da noch einiges zu verändern haben werden; so, wie es daherkommt, ist es so oder so nicht akzeptierbar.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp
Das Jammern der Printmedien hören wir seit Jahrzehnten - ich möchte sagen: zu Recht. Die Printmedien haben Mühe. Sie bekommen aber auch seit Jahrzehnten diese Unterstützung, und das hat überhaupt nichts gebracht. Seien wir ehrlich: Das ist ein Mittel, das letztlich nicht zum Ziel führt. So einfach ist die Sache.
Gleichzeitig sehen wir, dass die finanzielle Situation eben nicht so ist, wie Kollege Lombardi gesagt hat. Er meinte, die Staatskasse sei heute weniger leer, folglich gebe es da kein Problem; wir könnten diese 20 Millionen Franken problemlos, ohne dass man das irgendwo merken würde, ausgeben - also weg mit dem Geld! Da muss ich widersprechen.
Die Staatskasse sei weniger leer - Entschuldigung, aber wir haben immer noch um die 120 Milliarden Franken Schulden, die bedient werden müssen. Ausserdem haben wir noch das andere Problem - das ruft mich auf den Plan -, und zwar das Einhalten der Schuldenbremse. Wir wissen alle ganz genau, dass wir deren Vorgaben in der Finanzplanung nicht einhalten können, wenn wir nicht Massnahmen treffen, die die Ausgaben nach unten korrigieren. Jetzt machen wir hier wieder einen Schritt nach oben. Denken Sie daran: Wir werden eingeholt werden. Wir werden die grösste Mühe haben, diese 20 Millionen Franken wieder hereinzubringen, auch wenn das bei den Milliardenbeträgen, von denen wir sonst jeweils sprechen, wenig scheint. Wir werden die grösste Mühe haben, wenn es um die Einhaltung der Schuldenbremse gehen wird. Dann werden wir wieder in üblicher Weise mit dem Rasenmäher irgendwelche Kürzungen vornehmen, die schlussendlich aber finanzpolitisch viel, viel schlimmer sind als das, was wir hier machen.
Ich bin mit der Minderheit der Meinung, wir müssten jetzt schauen, dass wir die Finanzen im Griff behalten, und nicht nachher jammern und wieder Massnahmen treffen, die schlussendlich nur zur falschen Erziehung all jener führen, welche dann in der frohen Erwartung, dass der Bund wieder mit dem Rasenmäher kürzen wird, einfach ihre Beträge etwas hinaufsetzen. Aus diesem Kreislauf müssen wir herauskommen, indem wir rechtzeitig gezielt schauen, wo wir aufstocken und wo nicht.
Ich glaube, hier müssen wir nicht aufstocken, das bringt nichts. Ich bin für den Antrag der Minderheit.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Als begeisterter Konsument von Presseprodukten habe ich dieser Debatte sehr intensiv zugehört. Ich geniesse die Frühzustellung, ich habe Wochenzeitungen abonniert, ich gehe manchmal zum Kiosk, ich lese sogar die "NZZ" auf dem iPad usw.
Was höre ich in dieser Debatte? Ich höre "Meinungsvielfalt"; es ist sogar die Rede von "sauvetage" der Qualitätspresse. Ich höre "Solidarität mit den Kleinen". Aber dann komme ich zu denjenigen Zeitungen, die ich als Konsument per Post erhalte. Was ist das? Ich habe es heute Morgen nicht gehört. Das sind Dinge wie die "Coop-Zeitung", mit einer Millionenauflage, die TCS-Zeitung, mit einer Auflage von mehreren Hunderttausend Exemplaren, die "Schweizerische Gewerbezeitung", ebenfalls Hunderttausende von Exemplaren, die Zeitung des Hauseigentümerverbandes. Das ist das, was ich über den fünften oder sechsten Kanal im Wettbewerb der Presseerzeugnisse erhalte.
Ich habe heute Morgen nur von Kleinen, von Schutzbedürftigen, von Rettungsaktionen, von Solidarität und Meinungsvielfalt gehört. Ich verstehe nicht ganz, ob ich die Presseerzeugnisse falsch einschätze, die mir die Post bringt. Aber dann möge man mir doch erklären, was das mit dem Schutz der Meinungsvielfalt zu tun hat.
Mich hat die Mehrheit gar nicht überzeugen können. Ich sehe nicht ein, weshalb dieser Kanal präferiert werden sollte, weshalb im Wettbewerb der verschiedenen Kanäle gerade dieser Kanal 20 Millionen Franken mehr bekommen sollte. Ich habe auch keine Beispiele von Kleinen gehört, die geschützt werden sollten. Ich sehe in meinem Briefkasten nur grosse, auflagenstarke Presseerzeugnisse, bei denen ich das Schutzinteresse als relativ gering einschätze.
Deshalb ist es für mich klar, dass wir beim Antrag der Minderheit bleiben sollten.
Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erlauben Sie mir, als Präsident der Finanzkommission noch einmal schnell aus finanzpolitischer Sicht auf dieses Thema einzugehen. Nachdem mein Vorgänger hierzu schon Ausführungen gemacht hat, kann ich mich einigermassen kurz halten. Ihre Finanzkommission hat für Januar 2011 zwei zweitägige Sitzungen zum Konsolidierungsprogramm vorgesehen. Wir haben das also noch nicht behandelt. Selbst mit der Umsetzung des KOP gemäss Bundesrat verfehlen wir zwischen 2012 und 2014 die Ziele der Schuldenbremse - ich verdeutliche das noch etwas - um 370 bis 670 Millionen Franken. Wir haben also über das vorgeschlagene Konsolidierungsprogramm hinaus noch Streichungsbedarf. Das KOP verlangt, diese Beiträge zu streichen, aber statt zu streichen, schlägt die Mehrheit der Kommission jetzt vor, hier noch aufzustocken.
Vielleicht noch ein Hinweis: Wenn gesagt wird, unser Staatshaushalt stehe vergleichsweise gut da, dann stimme ich dem sehr zu; aber das verdanken wir insbesondere jenen, die bei den Ausgaben jeweils zurückhaltend sind - und das ist oft unpopulär. Hätten wir allem zugestimmt, was man hier gefordert hat, dann sähe jetzt die Situation nicht so gut aus, dann könnten Sie dieses Argument gleich vergessen. Eine Anpassung nach oben passt aus meiner Sicht auch finanzpolitisch nicht ins Umfeld. Wenn man jetzt nämlich aufstocken möchte, dann müsste man genaugenommen auch sagen, wo man anderswo streichen will.
Ich sage Ihnen voraus, dass ich ein solches Referat allenfalls noch zu anderen Themen halten werde.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Besten Dank für diese Diskussion. Ich habe das Problem, dass das, was ich jetzt vertreten muss, das Gegenteil von dem ist, was ich das letzte Mal vertreten musste, und ich das, was ich eigentlich vertreten müsste, nicht mehr vertreten kann, weil ich hier bei der Minderheit bin. Und was ich bezüglich der Gewinnverteilung der Post gesagt habe, wurde von Herrn Jenny erst noch falsch interpretiert. Dass die Post 20 Millionen Franken mehr Gewinn ausschütten würde, wenn man hier 20 Millionen Franken mehr gäbe, habe ich zwar gesagt, aber ich habe aus der Kommissionsberatung zitiert; es entspricht nicht meinem wirtschaftlichen Verständnis, was ich hier eingebracht habe, das möchte ich doch noch gesagt haben.
Der Präsident der Finanzkommission hat die Ausgangslage erklärt. Wir haben verschiedene Varianten: die bundesrätliche Variante, die eine befristete Beibehaltung der Presseförderung möchte; dann den KOP-Entwurf des Bundesrates, der die baldige Abschaffung sämtlicher Presseförderung in diesem Bereich vorschlägt; unsere frühere Entscheidung im Ständerat, die Beiträge unbefristet in der heutigen Höhe beizubehalten; und jetzt möchten der Nationalrat und die Kommissionsmehrheit sogar eine Aufstockung dieser Beiträge.
Wir haben heute zwischen den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit zu entscheiden. Wie auch immer wir entscheiden werden, spätestens im Januar werden wir in der Finanzkommission im Rahmen des KOP diese Thematik wieder zu besprechen haben. Wenn Sie jetzt die Beiträge erhöhen, wird es für die Finanzkommission schwierig werden, Ihnen im Rahmen des KOP vorzuschlagen, dem Bundesrat zu folgen. Wenn man der Minderheit folgt, wird man wahrscheinlich in der Finanzkommission dereinst sagen, der Rat habe so beschlossen, man würde das jetzt beibehalten. Insofern haben wir hier mehrere Möglichkeiten, aber auch ein mehrphasiges System.
Ich bitte Sie, hier so zu entscheiden, wie es die Mehrheit beantragt. Wie Sie gesehen haben, bin ich persönlich bei der Minderheit, und zwar aus finanzpolitischen Überlegungen. Ich bin nicht nur Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, sondern auch Mitglied der Finanzkommission.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Die lange Debatte zu diesem kleinen Teilaspekt des Postgesetzes zeigt, wie emotional das ist, und das ist ja nicht zum ersten Mal so. Ich erinnere mich: Als ich vor zehn Jahren noch Mitglied der SPK-NR war, hatten wir eine Arbeitsgruppe, die zwei Jahre über die Presseförderung diskutiert hat. Herausgekommen ist das, was heute noch besteht. In der SPK-NR gibt es jetzt wieder eine neue Arbeitsgruppe.
Es ist ein schwieriges Thema, und die Medienlandschaft - Frau Savary hat es betont - hat sich natürlich komplett verändert. Das werden wir irgendwann auch bei den Unterstützungsinstrumenten abbilden müssen. Die Jungen werden von dieser Presseförderung nicht wahnsinnig stark profitieren, weil sie sich ganz anders orientieren, nicht mehr über die Zeitungen, sondern halt über das Internet. Wenn Sie heute Ihr eigenes Konsumverhalten, die Art und Weise, wie Sie sich informieren, mit demjenigen vor zehn Jahren vergleichen, ist die Tendenz auch bei Ihnen, dass Sie viel mehr das Internet benutzen und die Zeitungen dann, wenn Sie sich in ein Thema vertiefen und hierzu eine fundierte Recherche lesen wollen. Dort ist die Qualität das oberste Gebot. Mit der Förderung der Zustellung fördern wir hier ja nicht die Qualität, sondern einfach den Kundenservice.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Medienvielfalt erhalten bleibt. Das Bakom ist daran, einen Bericht zu erarbeiten, von dem auch dieses Thema ein Bestandteil sein wird, der aber zur ganzen Breite der Medienvielfalt, die demokratiepolitisch wichtig ist, einen Überblick verschafft. Dies ist für mich, obwohl die Debatte über die Presseförderung sicher richtig ist, aber auch ein Grund, beim bisherigen System und bei den bisherigen Fördermitteln zu bleiben, bis man auch Erkenntnisse hat, die generell den Strukturwandel einbeziehen.
Wir haben zwei angenommene Motionen aus den Reihen der FDP- und der SVP-Fraktion, die verlangen, gesamthaft mindestens 2,5 Milliarden Franken einzusparen. Der Bundesrat hat diese Aufgabe mit dem KOP, mit der Verzichtplanung, auf Ihre Aufforderung hin angepackt, nicht so sehr, weil auch er der Meinung wäre, es reiche jetzt mit 1,6 Milliarden, sondern weil wir natürlich auf dem besten Weg sind, das alles zu kippen.
Es ist schwierig; im Einzelfall findet man für jedes Fördertöpfchen eine Begründung, vom Gestüt bis zum Regionalverkehr. Es gibt überall immer wieder Gründe zu sagen: Aber es wäre halt schon nett - und es ist doch schwierig. Man erntet Kritik, wenn man sagt: Das ist nicht in der Prioritätenliste des Bundes, und wir brauchen für diejenigen Herausforderungen, die tatsächlich viel Geld kosten, im Verkehrsbereich, im Gesundheitsbereich, generell in den Sozialversicherungen, immense Mittel. Sie verlangen von uns Priorisierungen. Ich verlange das auch von Ihnen. Wenn Sie zu Hause Ihren Lohn einteilen müssen, dann müssen Sie auch priorisieren. Es war bisher das Erfolgsrezept des Staates Schweiz, dass es uns gelungen ist, möglichst viele Aufgaben zu bewältigen, aber trotzdem eben in einer gewissen Priorisierung das Wichtigste, das Wichtige, das Nötige und das weniger Nötige irgendwie zu kategorisieren. Das hier ist gut, ist richtig, aber es noch aufzustocken entspricht in dieser Auslegeordnung von Prioritätensetzungen bei den Herausforderungen, die wirklich für die Menschen in diesem Land wichtig sind, nicht ganz der Einschätzung des Bundesrates.
Deshalb empfehle ich Ihnen, bei Ihren bisherigen Entscheiden zu bleiben und die Kredite nicht aufzustocken.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 21 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist nicht erreicht
La majorité qualifiée n'est pas acquise
Art. 19-22
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Hier kommen wir zum ursprünglich umstrittensten Punkt der Vorlage, an dem heute jedoch keine Differenz mehr besteht. Es geht um die Liberalisierung des Postmarktes. Dieser 4. Abschnitt muss im Zusammenhang mit Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 42a betrachtet werden. Wenn wir nämlich den Postmarkt vorderhand nicht ganz öffnen, dann müssen wir auch nicht regeln, wie wir die Finanzierung der Grundversorgung nach der vollständigen Marktöffnung regeln wollen.
Zur Erinnerung: Wir haben im ersten Umgang in Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Entwurf beschlossen, dass der Bundesrat dem Parlament ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen referendumsfähigen Bundesbeschluss über eine vollständige Marktöffnung vorlegen müsse. Damit hätten sowohl das Parlament als auch - via Referendum - das Volk die Möglichkeit gehabt, sich gegen eine Marktöffnung auszusprechen. Das einzige Gremium, das sich gebunden hätte, wäre der Bundesrat gewesen. In unserem Rat obsiegte diese Lösung äusserst knapp gegenüber dem nationalrätlichen Konzept, das damals von Kollege Imoberdorf vertreten wurde.
Der Nationalrat hat nun in Artikel 42a eine Evaluation der Auswirkungen der bereits beschlossenen Marktöffnungsschritte sowie eine Beurteilung der Folgen der Marktöffnung in Europa durch den Bundesrat gefordert. Dabei soll dem Parlament bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes ein Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreitet werden.
In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat der damalige Bundesrat Leuenberger nach dem Entscheid des Nationalrates persönlich zu dieser Thematik Stellung genommen. Er hat, wie er uns berichtete, diese neue Ausgangslage nochmals mit dem Bundesratskollegium besprochen. Wie Bundesrat Leuenberger bemerkte, liegt der wesentlichste Unterschied zwischen der Bundesratslösung und derjenigen des Nationalrates im Zeitpunkt der Umsetzung des nächsten Schrittes. Auch ist der Bundesrat bei der nationalrätlichen Lösung nicht verpflichtet, die volle Liberalisierung vorzuschlagen. Er verfügt in diesem Sinne noch über den vollen Handlungsspielraum. Der Bundesrat erachtet nach Beurteilung der beiden Lösungswege die Unterschiede als nicht derart gravierend und kann sich auch aus Gründen des Referendumsrisikos dem nationalrätlichen Beschluss anschliessen.
Zu erwähnen bleibt, dass bei einer vollständigen Marktöffnung die ganze Thematik der Finanzierung der Grundversorgung bei einem vollständig offenen Markt geregelt werden müsste, da wir ja jetzt diesen Abschnitt aus der Vorlage streichen.
Damit habe ich meine Ausführungen zum ganzen 4. Abschnitt bezüglich der Finanzierung der Grundversorgung nach der vollständigen Marktöffnung gemacht. Die einzelnen Teile des Abschnitts haben sich nun mehrheitlich als obsolet erwiesen. In dem Sinne habe ich meine Ausführungen zu all diesen Artikeln, die jetzt in der Folge gestrichen werden, bereits gemacht.
Zu entscheiden haben wir dann noch bei Artikel 42a zwischen den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit bezüglich der Berichterstattung, also die Frage, wann der Bundesrat uns diesen Bericht vorlegen muss. Das können wir aber dann bei Artikel 42a bereinigen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist tatsächlich so: Zwischen dem von Ihrer Kommission vorgeschlagenen und dem vom Nationalrat beschlossenen Vorgehen besteht jetzt eigentlich nur noch betreffend den Zeitpunkt, zu dem diese Evaluation vorliegen soll, ein Unterschied. Der Sprecher Ihrer Kommission hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesrat sich dem neuen Konzept grundsätzlich anschliessen kann, insbesondere auch im Hinblick auf die Volksinitiative "für eine starke Post", welche eingereicht wurde. Wenn man mit diesem neuen Konzept nun vorerst eine neue Evaluation verlangt, kommt man dem Gedanken der Initiative doch in einem wesentlichen Punkt entgegen, und ich denke, auch die Absicht des Bundesrates, diese Gesetzesvorlage zu einem indirekten Gegenvorschlag zu machen, ist damit zu einem grossen Teil erfüllt.
Bezüglich der Differenz darüber, wann diese Evaluation stattfinden soll, welches also die richtige Frist ist, glaube ich, dass effektiv Sie diesen Entscheid zu fällen haben. Wir haben die Marktöffnung bis 50 Gramm ja jetzt seit dem letzten Juli, insofern wird auch bei einer Zweijahresfrist auf jeden Fall genügend Erfahrung vorhanden sein, die man einbauen kann. Ab nächstem Jahr werden wir die Marktöffnung in Europa haben. Somit wird der Bundesverwaltung dann auch diese Erfahrung vorliegen, sodass wir Ihnen auf jeden Fall, sowohl bei der kurzen Frist als auch bei der längeren Frist, eine Evaluation präsentieren können.
Die Frage, welcher Frist Sie den Vorzug geben, ist deshalb aus unserer Sicht ein politischer Entscheid, den Sie zu treffen haben.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Art. 25 Abs. 2 Bst. a, j, k; 26 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 25 al. 2 let. a, j, k; 26 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 35 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
(unter Vorbehalt der Zustimmung der KVF-NR)
Sie umschreibt im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Dienstleistungen sie aus Gründen der Gefahrenabwehr oder des Schutzes berechtigter Interessen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erbringt.
Art. 35 al. 1bis
Proposition de la commission
(sous réserve du consentement de la CTT-CN)
Elle décrit en se conformant aux prescriptions du Conseil fédéral dans ses conditions générales les prestations que, par mesure de sécurité ou de protection d'intérêts légitimes, elle ne fournit pas ou qu'elle fournit uniquement sous certaines conditions.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Dazu habe ich meine Begründung bereits bei Artikel 12 Absatz 2 geliefert. Diese Bestimmung erfolgt analog zum Postverkehr auch beim Zahlungsverkehr.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Art. 42 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 42 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 42a
Antrag der Mehrheit
... dem Parlament bis spätestens zwei Jahre nach ...
Antrag der Minderheit
(Janiak, Hêche, Imoberdorf, Savary)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 42a
Proposition de la majorité
... au plus tard deux ans ...
Proposition de la minorité
(Janiak, Hêche, Imoberdorf, Savary)
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Dazu hat sich die Frau Bundespräsidentin bereits geäussert. Auch ich habe bereits meine grundsätzlichen Überlegungen dazu vorgebracht. Vielleicht kann ich noch Folgendes präzisieren: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen hier, anstelle der maximal drei Jahre, wie es der Nationalrat vorschlägt, maximal zwei Jahre bis zur Erstellung der Evaluation durch den Bundesrat vorzusehen. Die Minderheit will mit dem Nationalrat drei Jahre. Aus Sicht der Mehrheit ist ein allzu langes Warten nachteilig, weil die EU bereits jetzt daran ist, den Markt voll zu öffnen. Wir sollten auch im Hinblick auf die Aktivitäten unserer eigenen Post in der EU nicht nachteilige Marktverzerrungen in Kauf nehmen.
Nun, da es ohnehin eine Maximaldauer ist, lohnt sich in dieser Frage meiner Ansicht nach kein langer Krieg der verschiedenen Meinungen; man kann hier unterschiedlicher Meinung sein. Es wird dann vor allem am Bundesrat sein festzustellen, wann er diesen Bericht bringen muss, welches der richtige Zeitrahmen ist. Der Mehrheit der Kommission geht es, wie gesagt, insbesondere darum, dass die Post nicht in eine nachteilige Lage manövriert wird, erbringt sie doch heute bereits etwa 20 Prozent ihres Umsatzes mit Geschäften im Ausland, vorwiegend natürlich in der EU. Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir der Post hier nicht einen Nachteil mitgeben sollten. Deshalb ist der Bundesrat auf jeden Fall aufgefordert, auch die Auslandaktivitäten der Post zu verfolgen, damit diese, wie gesagt, nicht plötzlich Nachteile erfährt.
In dem Sinne beantragt Ihnen hier die Kommissionsmehrheit, diesen Bericht möglichst bald zu erstellen. Die Minderheit will hier dem Nationalrat folgen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Auf dieses neue Konzept, von dem jetzt die Rede ist, ist man ja nicht einfach freiwillig umgeschwenkt, sondern man hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat einfach deutlich anders waren als hier, wobei ich daran erinnern darf, dass es bei uns ja, glaube ich, ein Unterschied von einer oder zwei Stimmen war. Damals war der Ständerat nicht gerade mit grosser Euphorie für die Variante des Bundesrates. Ich berufe mich jetzt auch einmal auf das Volk, wie es ja andere ebenfalls gerne machen. Die Marktöffnung stösst nun einmal heute bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Skepsis, und ich bin der Meinung, der Bundesrat sollte sich die Zeit nehmen, um Lösungen zu finden, die dann auch mehrheitsfähig sind. Wir haben es gehört, es gibt ja auch noch diese Initiative, die im Raum steht. Es ist auch zu Recht vom Kommissionssprecher erwähnt worden: Das Wort "spätestens" hat auch eine gewisse Bedeutung. Ich möchte Sie bitten, sich daran zu erinnern, wie klar das Stimmenverhältnis im Nationalrat war. Weshalb man noch einmal eine Differenz in diesem Punkt schaffen will, ist mir deshalb nicht ganz klar. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das ein sehr heikles politisches Thema ist, zu dem die Öffentlichkeit eben sehr wahrscheinlich eine andere Meinung hat als offenbar einige hier bei uns im Parlament.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir wollen hier sicher nicht um des Kaisers Bart streiten. Aber aus Sicht der Minderheit ist die Fassung des Nationalrates zielführender, und zwar aus zwei Gründen: Erstens geht die Marktöffnung in verschiedenen Ländern Europas weit zögerlicher vor sich, als man ursprünglich angenommen hat. Zweitens wird man drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Postgesetzes das weitere Vorgehen begründeter festlegen können, weil man dann besser abschätzen kann, wie stark die Briefpost in Zukunft mengenmässig weiter abnimmt.
Darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe mich eigentlich bereits geäussert. Ob zwei oder drei Jahre, das ist für uns effektiv nicht wesentlich. Wir sind auf jeden Fall in der Lage, die Evaluation vorzunehmen. Erst in einem zweiten Schritt ist ja dann zu bestimmen, wie man vorgehen will und ob es eine neue Botschaft über die Marktöffnung gibt. Es braucht ja dann auch noch Zeit, bis das bestimmt ist. Deshalb sollen Sie sich hier in Ihrem Entscheid frei fühlen.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 16 Stimmen