08.011

OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht

Verfahrensbeitrag

1. Obligationenrecht (Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbH-Recht, Genossenschafts-, Handelsregister- sowie Firmenrecht)

1. Code des obligations (Droit de la société anonyme et droit comptable; adaptation des droits de la société en nom collectif, de la société en commandite, de la société à responsabilité limitée, de la société coopérative, du registre du commerce et des raisons de commerce)

Antrag der Kommission

Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die Vorlage unter Berücksichtigung der neuen verfassungsmässigen Vorgaben (Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei") zu überarbeiten.

Proposition de la commission

Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral

avec mandat de remanier le projet en tenant compte de la nouvelle exigence constitutionnelle (acceptation de l'initiative populaire "contre les rémunérations abusives").

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Der Bundesrat verabschiedete am 21. Dezember 2007 eine umfassende Aktienrechtsrevision, deren Beratung der Ständerat im Sommer 2009 aufnahm, nachdem der Bundesrat dem Parlament hinsichtlich der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" noch eine Zusatzbotschaft vorgelegt hatte.

In der Folge teilte der Ständerat die Vorlage des Bundesrates in der Sommersession 2009 in einen Teil Aktienrecht, die Vorlage 1, und einen Teil Rechnungslegungsrecht, die Vorlage 2, auf. Er führte in der Sommersession 2009 seine erste Detailberatung zur Vorlage 1, also zum Aktienrecht, durch und nahm diese mit 26 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Beratungen zur Revision des Rechnungslegungsrechts, also zur Vorlage 2, wurden unabhängig von jenen zum Aktienrecht geführt; die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Unsere Kommission für Rechtsfragen beschloss am 25. Juni 2009 ohne Gegenstimmen, auf die Vorlage einzutreten. Sie führte im Herbst 2009 sowie im Frühjahr 2010 die Detailberatung zu gewissen Teilen der Vorlage durch. Aufgrund von materiellen Überschneidungen dieser Vorlage mit dem von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" setzte unsere Kommission für Rechtsfragen ihre Arbeiten an der sogenannten grossen Aktienrechtsrevision aus, um die Schlussabstimmung zum indirekten Gegenvorschlag abzuwarten. Diverse Anträge wurden folglich noch nicht behandelt.

Der Nationalrat beschloss am 1. Juni 2012, die Behandlung der Vorlage zu sistieren, bis Volk und Stände über die Volksinitiative abgestimmt haben würden bzw. bis diese allenfalls zurückgezogen worden wäre. Der Ständerat stimmte diesem Beschluss am 27. September 2012 zu. Nachdem die Volksinitiative am 3. März 2013 von Volk und Ständen angenommen worden war, befasste sich unsere Kommission für Rechtsfragen am 25. April dieses Jahres erneut mit der Vorlage 1, also mit der grossen Aktienrechtsrevision. Zudem wurde darüber beraten, was mit dem von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 29. Oktober 2009 gutgeheissenen Antrag geschehen solle, wonach das Aktienrecht in einen allgemeinen Teil und in einen nur für börsenkotierte Gesellschaften geltenden Teil aufgeteilt werden solle. Mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die Kommission, nicht an dieser Idee der Teilung des Aktienrechts festzuhalten.

Ohne Gegenstimmen beantragt Ihnen nun die Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragen wir Ihnen zudem, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, diese unter Berücksichtigung der mit Annahme der Volksinitiative neueingeführten verfassungsmässigen Vorgaben zu überarbeiten, damit eine neue, kohärente Vorlage entsteht.

Ich bitte Sie, diesem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Indépendamment de la question des rémunérations abusives, le destin de cette révision du droit de la société anonyme est pour le moins tourmenté. Ce passé tortueux, peut-on dire, vous a été présenté en détail par ma préopinante et je ne vais pas y revenir.

Le législateur que nous sommes est désormais confronté à trois problèmes:

1. L'objet est désormais difficile à appréhender, avec un dépliant dépassant allègrement les cent pages, que les Services du Parlement ont eu la bonne idée de réduire en une seule et unique page pour plus de simplicité. Mais cela n'empêche pas qu'il y a encore de nombreuses propositions de fond à traiter et d'ores et déjà un certain nombre de divergences. Dans ces conditions, sans toutefois préjuger de la qualité de notre propre travail, nous devons bien admettre que les conditions d'un travail législatif solide et cohérent ne sont pas remplies.

2. Certaines dispositions sont obsolètes, indépendamment des nouvelles règles acceptées par le peuple et les cantons sur la question des rémunérations abusives. Un toilettage de l'objet s'avère donc nécessaire.

3. Certains problèmes ayant récemment fait l'objet de débats publics sont occultés par le premier projet du Conseil fédéral. Je pense notamment à la question des actionnaires prédateurs, ou "criquets", pour reprendre la terminologie germanophone en vigueur. Je vais revenir sur cette problématique.

Le Conseil fédéral a garanti qu'il mettrait l'initiative "contre les rémunérations abusives" rapidement en oeuvre par voie d'ordonnance, comme le prévoit l'excellent texte accepté par le peuple et les cantons en mars dernier. Cependant, cette ordonnance ne saurait régler de manière exhaustive la question des rémunérations, étant entendu que certains éléments du contre-projet indirect sont utiles et intéressants et doivent être repris. Ces éléments, je le rappelle, ont été portés aux nues par la quasi-totalité des acteurs de la campagne, partisans comme adversaires de l'initiative populaire.

En outre, d'autres aspects de la politique de rémunérations doivent être examinés. Et de toute manière, tôt ou tard, une législation - et non pas une ordonnance - d'application sera nécessaire.

Enfin, je l'ai annoncé, la commission a mandaté le Conseil fédéral pour se pencher sur un point qui a fait énormément débat pendant la campagne, et qui avait déjà suscité quelques interventions parlementaires ces dernières années. C'est la question des actionnaires minoritaire au comportement prédateur, les fameux "Heuschrecken" dans la langue de Goethe. Selon le mandat de la commission, il s'agit d'examiner quel est le danger réel que ces comportements font courir à notre place industrielle et, si le danger en question mérite d'être écarté, quelles mesures légales ou basées sur l'autorégulation peuvent être prises ou encouragées. La commission recommande par exemple d'examiner attentivement les bonnes pratiques d'autres pays. On peut par exemple penser au récent "Risikobegrenzungsgesetz" de nos voisins d'outre-Rhin.

Parallèlement, la commission - cela a été dit - a décidé de revenir sur sa précédente décision de scinder le droit de la société anonyme en deux types de règles, dont l'une ne serait valable que pour les sociétés cotées. Cette distinction est, aux yeux de la grande majorité des membres de la commission, absurde, contre-productive et au final inutilement bureaucratique. La précédente décision de la commission n'avait d'ailleurs, en définitive, réellement satisfait personne.

C'est sur la base de ces réflexions que la commission vous recommande, par 22 voix contre 0 et 1 abstention, de renvoyer l'objet au Conseil fédéral. Je vous remercie de faire de même.

Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Diese Vorlage hat eine Vorgeschichte. Wie Sie wissen, wurde noch 2007 eine neue Aktienrechtsreform aufgegleist. Diese Revision kreuzte sich mit der Minder-Initiative. In der Kommission für Rechtsfragen wurde die Beratung für die Aktienrechtsreform aufgenommen. Es kam ein zusätzlicher Beschluss hinzu, wie das die Sprecherin und der Sprecher gesagt haben: Die Vorlage wurde unterteilt in eine für börsenkotierte und eine für nichtbörsenkotierte Aktiengesellschaften. Diesem Ansinnen ist die Kommission nun nicht mehr nachgekommen. Sie hat es als Fehler erachtet, diese Aufteilung vorzunehmen. Darüber kann man geteilter Meinung sein. In der jetzigen Phase mag diese Änderung der Behandlung der Vorlage beförderlich sein.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Kern der Vorlage besteht darin, den bestmöglichen Weg zur koordinierten Umsetzung der Minder-Initiative zu gewährleisten und gleichzeitig die übrigen Teile der Aktienrechtsreform zu Ende zu führen. Der Kommission für Rechtsfragen standen verschiedene Vorgehensmöglichkeiten als Eventualitäten zur Disposition. Schliesslich gelangten alle Mitglieder der Kommission zum Schluss, dass dieses Vorgehen, das auf den ersten Blick vielleicht etwas ungewöhnlich ist - nämlich Eintreten und Rückweisung -, die geeignetste Form ist, die Minder-Initiative innert nützlicher Frist umzusetzen.

Die Annahme der Minder-Initiative ist in der Wirtschaftsgeschichte sicher ein herausragendes Ereignis. Die Minder-Initiative hat klare Vorgaben, zum Beispiel betreffend goldene Fallschirme oder Abstimmungen über Saläre. Diese Vorgaben müssen nun auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Es gilt aber auch, dass der Bundesrat in einem Jahr die Umsetzung auf Verordnungsstufe vollziehen muss, unabhängig davon, ob es der Gesetzgeber schafft, in dieser Zeit seinerseits die Minder-Initiative umzusetzen. Wie wir gehört haben, ist der Bundesrat gewillt, beschleunigt, aber auch mit der nötigen Präzision vorzugehen.

Ich ersuche Sie, dem gewählten Vorgehen zuzustimmen. Es garantiert, dass es nicht einfach bei einem Votum des Volkes bleibt, sondern die Minder-Initiative in ihren wichtigen verfassungsmässigen Vorgaben alsbald zur gesetzlichen Wirklichkeit wird. In diesem Sinne ist dieses Vorgehen das optimale, um das zu verwirklichen.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP

Am 21. Dezember 2007 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts. Die anschliessende Beratung der Vorlage, auch deren Aufteilung und die Geschichte dieser Beratung hat Ihnen die deutschsprachige Kommissionssprecherin dargelegt. Ich verzichte deshalb auf Wiederholungen.

Heute und nach dem vorläufig letzten Kapitel in dieser Sache, sprich der Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei", geht es nun darum, darüber zu entscheiden, wie in dieser Sache weiter vorzugehen ist. Die CVP/EVP-Fraktion ist, um es vorwegzunehmen, für Eintreten auf die Vorlage und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, sie unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben gemäss Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung zu überarbeiten.

Das Aktienrecht ist ein ausserordentlich wichtiger Pfeiler für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Entsprechend zentral ist, insbesondere auch unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, eine in sich konsistente und widerspruchsfreie Gesetzgebung; ein Ziel übrigens, welches für die gesamte Gesetzgebung gilt bzw. gelten sollte, das aber unter anderem im Zug der zunehmenden Komplexität der Gesetzgebung immer mehr leidet. Das Ziel einer konsistenten und widerspruchsfreien Aktienrechtsgesetzgebung jedenfalls kann in concreto nur im Rahmen einer Gesamtvorlage erreicht werden. Das Parlament wird dann die Möglichkeit haben, in Kenntnis sämtlicher Baustellen eine in sich stimmige Vorlage zu beraten.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle folgende Bemerkung: Gemäss der Übergangsbestimmung zu Artikel 95 Absatz 3 Bundesverfassung, der Übergangsbestimmung zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei", hat der Bundesrat bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Jahres die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Es erscheint uns in diesem Zusammenhang wichtig, dass man sich beim Erlass der entsprechenden Verordnung im Hinblick auf die Gesetzgebung sehr eng am Verfassungstext orientiert und in der Verordnung nur das absolut Notwendige regelt. Alles andere muss dann Gegenstand des Gesetzgebungsprozesses sein. Auch gilt es, eine übermässige Übersteuerung bestehender Gesetze mit der Verordnung zu vermeiden.

Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und diese mit dem besagten Auftrag zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Ich mache es sehr kurz. Die BDP-Fraktion wird für Eintreten votieren. Sie bittet Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Es ist wichtig, dass wir hier eine seriös ausgearbeitete, in sich stimmige Vorlage erhalten. Darum bitten wir Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission. Zuerst hatten wir allerdings Sympathien für die Idee, die Abzocker-Initiative direkt auf Gesetzesstufe umzusetzen. Zumindest theoretisch wäre es möglich gewesen, die Initiative noch in diesem Jahr durch das Parlament zu bringen. Warum hatten wir Sympathien für diese Idee? Es geht uns vor allem um die Rechtssicherheit. Es scheint uns bedenklich, allfällige Strafrechtsartikel auf Verordnungsstufe festzulegen.

Nun hoffen wir sehr, Frau Bundesrätin, dass die bundesrätliche Verordnung sich strikte an die Abzocker-Initiative hält und dass sie vor allem der Rechtssicherheit Rechnung trägt, sodass wir sie praktisch eins zu eins auf Gesetzesstufe übernehmen können. Es wäre der Rechtssicherheit nicht förderlich, wenn wir die bundesrätliche Verordnung noch abändern müssten; es wäre nicht gut für unser Land.

Als zweiter Punkt scheint uns wichtig zu sein, dass wir die Gesamtvorlage im Verlaufe des nächsten Jahres zur Vernehmlassung bekommen, wie Sie in der Kommission gesagt haben. Ich wäre froh, wenn Sie das heute hier bestätigen könnten. So haben wir eine Vorgehensweise, die uns schnell zu handeln erlaubt. Wenn sich die bundesrätliche Verordnung strikte an die Abzocker-Initiative hält, können wir deren Bestimmungen - zumindest was die Initiative anbelangt - im nächsten Jahr sehr schnell übernehmen und in Kraft setzen, unter Umständen noch schneller als die restlichen Artikel, bei denen wir wahrscheinlich grössere Differenzen haben werden.

Nochmals: Wir sind für Unterstützung des Antrages der Kommission. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Auch die grünliberale Fraktion ist für Eintreten und gleichzeitige Rückweisung dieses Geschäftes an den Bundesrat.

Die im Jahr 2009 gestartete Aktienrechtsrevision war damals notwendig und ist es auch heute noch. Aber wir wurden - das dürfen wir offen zugeben - mit der Annahme der Abzocker-Initiative, die halt eben wirklich grosse Auswirkungen auf das Rechtsgebiet hat, das wir hier zu behandeln haben, auf dem linken Fuss erwischt. Es ist wichtig, dass wir jetzt nicht in die Beratung von Einzelabschnitten gehen, sondern dass wir hier die Gesamtschau beibehalten, damit wir nachher am Schluss möglichst schnell wieder ein in sich stimmiges Aktienrecht haben, das eben für börsenkotierte, aber auch für nichtbörsenkotierte Unternehmungen Gültigkeit hat. Diese Rechtssicherheit müssen wir hier ganz schnell wieder schaffen. Mir ist auch wichtig, hier zu betonen, dass diese Rückweisung an den Bundesrat keineswegs eine Verlangsamung des Prozesses zur Folge haben, sondern damit vielmehr der Fahrplan noch beschleunigt werden soll.

In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls, dieser Rückweisung unter den Voraussetzungen, die von der Kommission angegeben wurden, zuzustimmen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Diese Harmonie beim Geschäft Abzockerei und Revision des Aktienrechts macht mich schon etwas stutzig. Deswegen erlaube ich mir, noch ganz kurz auf die Vorgeschichte dieser Rückweisung hinzuweisen. Wir sind uns inzwischen wohl einig: Die Abzockerei auf den Chefetagen muss gestoppt werden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Volk und Stände am 3. März dieses Jahres gegen das ganze bürgerliche Polit-Establishment mit der Zustimmung zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" dem Parlament und dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt haben. Alle Stände und 68 Prozent der Stimmenden waren dafür.

Damit ist auch der Tarif in Bezug auf das weitere Vorgehen klar vorgegeben. Die Aufgabe des Bundesrates ist deutlich: Er muss die Initiative auf dem Verordnungsweg umsetzen, und zwar hat er dafür ein Jahr Zeit. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass unsere Bundesrätin hier das Tempo beschleunigen will. Sie hat uns versprochen, dass wir bis im Sommer einen Verordnungsentwurf bekommen. Dann wird die Vernehmlassung einsetzen. Diese Verordnung soll auf Anfang 2014 in Kraft gesetzt werden. Damit können sich die Unternehmen darauf einstellen. Spätestens 2015 ist dann die Umsetzung der Abzocker-Initiative garantiert. Ich kann es mir nicht verkneifen festzuhalten, dass die Umsetzung damit rascher geht, als damals behauptet wurde, und auch rascher als mit dem indirekten Gegenvorschlag.

Es darf auch in Bezug auf die Inhalte keine Tricksereien geben. Ich richte mich jetzt an die Wirtschaftsverbände, die alles darangesetzt haben, diese Initiative zu bodigen, auch mit völlig falschen Behauptungen. Sie haben sogar behauptet, die Schweiz würde untergehen, alle Unternehmungen würden die Schweiz verlassen, "Titanic" sei angesagt. Sie wissen, dass es inzwischen auch eine Umfrage von Price Waterhouse Coopers gibt: Die grosse, grosse Mehrheit der Unternehmungen hat klar festgehalten, dass sie auch mit der Abzocker-Initiative den Standort Schweiz beibehalten wird. Im Gegenteil: Wenn wir die Abzockerei bekämpfen, wird es sogar noch besser mit dem Standort Schweiz. Es ist damit aber klar - auch für die Vernehmlassung -: Es darf kein Jota an dieser Initiative geändert werden. Sie muss wortgetreu umgesetzt werden.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit dem Gesetzesprojekt aus dem Jahr 2007? Sinnvollerweise weisen wir es zurück. Damit sind auch Inkonsistenzen zu vermeiden. Wir werden damit auch zeitlich einen richtigen Fahrplan haben. Es wird keine Ungereimtheiten zwischen dem Gesetzentwurf und der Verordnung geben.

Die SP-Fraktion stimmt dem Rückweisungsantrag deshalb klar zu. Gesichert ist mit diesem Vorgehen - das ist ganz wichtig -, dass es keine Lücken in Bezug auf die Umsetzung gibt. Es gibt auch keine Verzögerungen in Bezug auf die Umsetzung der Initiative; das ist für uns zentral. Also: Erstens legt uns der Bundesrat bis im Sommer die Verordnung auf den Tisch, und zweitens wird sich der Gesetzgebungsprozess, auch wenn er etwas länger dauert, dadurch nicht verzögern.

Wir haben mit der Annahme der Initiative jetzt die Marke gesetzt. Ich bin sehr froh darüber, dass Volk und Stände so klar Ja gesagt haben.

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion spricht sich ebenfalls für Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat aus.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

So viel Harmonie im Aktienrecht, das ist tatsächlich erfreulich. Ich werde deshalb nur noch kurz auf das eingehen, was von Ihrer Seite noch allenfalls an Klärung respektive an Antworten erwartet wird.

Es freut den Bundesrat, dass der Entscheid für die Rückweisung mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung fiel. Wir haben Ihrer Kommission nämlich auch empfohlen, diese sistierte Aktienrechtsrevision an den Bundesrat zurückzuweisen, denn vermutlich kann nur auf diesem Weg überhaupt eine konsolidierte und kohärente Vorlage entstehen. Die Fahne, die jetzt in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sistiert ist, kann man nämlich nicht mehr so ohne Weiteres anpassen. Sie ist 226 Seiten dick und enthält jetzt zahlreiche Widersprüche zur neuen Verfassungsbestimmung. Darüber hinaus sind vierzig Anträge in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates pendent, die noch gar nicht behandelt worden sind. Das ist also sicher eine sehr gute Idee, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Nun, wie geht es weiter? Wir sind weiterhin mit Hochdruck an der Erarbeitung der Ausführungsverordnung zum neuen Abzockerei-Artikel in der Bundesverfassung. Es wurde gesagt, dass der neue Verfassungsartikel eine Übergangsbestimmung enthält, die vom Bundesrat verlangt, die Bestimmungen des neuen Artikels 95 Absatz 3 innerhalb eines Jahres im Rahmen einer Verordnung umzusetzen und diese dann so lange in Kraft zu lassen, bis die gesetzliche Umsetzung erfolgt ist.

Wir haben also ein Jahr Zeit, um eine Verordnung zu diesem Verfassungsartikel auszuarbeiten. Ich muss Ihnen sagen, dass das auch nicht ganz ohne Tücken ist - denken Sie nur schon an die Strafbestimmungen! Wir werden diesen Auftrag aber erfüllen, da ein starker Druck vorhanden ist. Die Bevölkerung will, dass es jetzt weitergeht, sie will auch endlich Resultate sehen. Ich habe das Bundesamt für Justiz angewiesen, alles dafür zu tun, dass diese Verordnung bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann, also schon nach neun Monaten und nicht erst nach zwölf Monaten.

Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, Sie werden staunen, wie schnell und präzis wir arbeiten. Wir werden uns selbstverständlich wortgetreu, sehr nahe am Verfassungstext orientieren, das ist absolut klar. Selbstverständlich werden wir auch die vorberatende Kommission Ihres Rates und diejenige des Ständerates konsultieren; die Termine sind bereits abgemacht.

Das alles ermöglicht, dass gewisse Bestimmungen dann bereits an der Generalversammlung 2014 umgesetzt werden können. Es gibt dann aber auch Bestimmungen, die an der Generalversammlung 2014 erst im Hinblick auf die Generalversammlung 2015 angepackt werden können.

Und dann, sobald diese Verordnung erlassen ist, werden wir uns sofort an die Konsolidierung des Aktienrechts machen. Das ist das Vorgehen.

Ich beantrage Ihnen, Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und die Vorlage 1 an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir haben vorgesehen, mit der Vernehmlassung zu dieser konsolidierten Aktienrechtsreform in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 zu beginnen.

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Kommission beantragt Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat. Es liegt kein anderer Antrag vor.

Angenommen - Adopté