08.011

OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

1. Obligationenrecht (Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbH-Recht, Genossenschafts-, Handelsregister- sowie Firmenrecht)

1. Code des obligations (Droit de la société anonyme et droit comptable; adaptation des droits de la société en nom collectif, de la société en commandite, de la société à responsabilité limitée, de la société coopérative, du registre du commerce et des raisons de commerce)

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(= Rückweisung an den Bundesrat)

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

(= Renvoi au Conseil fédéral)

Seydoux-Christe Anne · Mit-F · Ständerat · Jura · Fraktion CVP-EVP

Le message du Conseil fédéral relatif à la révision du droit de la société anonyme et droit comptable date du 21 décembre 2007.

Lors de la session d'été 2009, le Conseil des Etats a décidé de scinder le projet 08.011 en deux projets distincts: d'une part le projet 1 portant sur le droit de la société anonyme, d'autre part le projet 2 portant sur le droit comptable.

Le Conseil des Etats a adopté le projet 1, par 26 voix contre 8 et 5 abstentions, lors de cette session.

Le 29 octobre 2009, la Commission des affaires juridiques du Conseil national a chargé l'administration d'élaborer un projet modifiant le droit de la société anonyme en le divisant en deux parties: une partie générale et l'autre concernant les sociétés dont les actions sont cotées en bourse.

En raison des nombreux recoupements existant entre le projet 1 08.011 et le contre-projet indirect à l'initiative populaire "contre les rémunérations abusives", projet 10.443, préparé par le Conseil des Etats, la Commission des affaires juridiques du Conseil national a décidé de suspendre ses travaux en attendant le résultat du vote final sur le contre-projet. De nombreuses propositions n'ont pas encore été traitées.

Le 1er juin 2012, le Conseil national a décidé d'ajourner l'examen du projet 1 jusqu'à ce que le peuple et les cantons se soient prononcés sur l'initiative populaire "contre les rémunérations abusives" ou que celle-ci soit retirée. Le Conseil des Etats s'est rallié à cette décision le 27 septembre 2012. Le peuple et les cantons ont accepté l'initiative populaire le 3 mars 2013. Le 25 avril la Commission des affaires juridiques du Conseil national a décidé de proposer le renvoi du projet 1 08.011 au Conseil fédéral en le chargeant de le remanier en tenant compte de la nouvelle exigence constitutionnelle. Le 10 juin 2012 le Conseil national a décidé sans opposition d'entrer en matière sur le projet et de le renvoyer au Conseil fédéral. Réunie le 13 juin 2013, votre Commission des affaires juridiques vous propose de manière unanime de vous rallier à la décision du Conseil national.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die letzte Aktienrechtsrevision dauerte 27 Jahre. Wir sind also noch deutlich im Plus. Spass beiseite! Durch die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und insbesondere durch deren Annahme wird diese Revision zweifelsohne vorangetrieben. Die beschlossene Sistierung war damals richtig, die jetzige Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ist es ebenfalls, dies umso mehr, als die Revision 248 Seiten dick ist und noch 48 Anträge hängig sind.

Die Gretchenfrage ist nun aber, ob die Vorlage aufgetrennt werden muss oder nicht. Dass wir Vorlagen splitten, sei es im Asylrecht oder im Obligationenrecht, mit dem bereits ausgelösten Rechnungslegungs- und Revisionsrecht, ist nichts Aussergewöhnliches. Frau Sommaruga wünscht kein Splitting, da sie meint, dass viele andere Revisionspunkte mehrheitlich unbestritten seien. Das sehe ich anders: Denken wir an die Problematik der Dispoaktien, an die Heuschrecken/Raider-Thematik, an die Abschaffung der Inhaberaktien und an Themen wie die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, der Kapitalbänder, an die Reduzierung des Mindestnennwerts usw. - diese Themen wurden noch gar nie in diesem Rat breit diskutiert. In der Regel haben es wirklich grosse Revisionen schwer, innert einer vernünftigen Frist durchzukommen. Ich könnte mich einem Nichtsplitting unter der Auflage anschliessen, dass wir diese Aktienrechtsrevision einmal so schnell an die Hand nehmen, wie wir das ständig bei aussenpolitischen Themen machen.

In einem gewissen Sinne ist schon alleine die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und deren Umsetzung im Gesetz ein Splitting, denn nur die börsenkotierten Gesellschaften sind betroffen. Ebenfalls kommt die Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative einem Splitten gleich, bei dem vornehmlich die vergütungsrelevanten Elemente integriert wurden; aber auch die Aspekte der Wahlen, Stimmrechtsvertretungen usw., also die eigentliche Corporate-Governance-Revision, war ein Splitting.

Es gibt aber auch noch ein ganz anderes gewichtiges Argument, das ausführende Gesetz zur Abzocker-Initiative in einer separaten, eigenen Vorlage zu verabschieden. Nur so bekommt der Souverän die unverfälschte Chance, gegen diese Umsetzung das Referendum ergreifen zu können. Ich hoffe natürlich nicht, dass es dazu kommt. Aber vermischen wir diesen verfassungsmässigen Gesetzgebungsauftrag nicht wieder mit x anderen Dingen - wiederholen wir also bitte nicht just diesen Fehler, den der Bundesrat sowie der Ständerat in den Jahren 2008, 2009 und auch 2010 begingen, nämlich mit einer riesigen, schon damals zehn Jahre alten Revision gegen einen Verfassungsartikel antreten zu wollen.

Übrigens könnte auch das Gegenteil geschehen, nämlich dass die Umsetzung der Initiative unbestritten ist, dass jedoch namhafte Kreise gegen andere oben erwähnte Revisionspunkte im Aktienrecht opponieren und somit das Gesetz wieder im Parlament oder spätestens via Referendum an der Urne scheitert. Auch dies wäre problematisch, weil sodann ebenfalls die Umsetzung der Initiative blockiert wäre. Zugegeben, die Chance ist aus heutiger Sicht klein. Aber wurden wir in der Causa Aktienrecht nicht schon des Öfteren überrascht, und der Verlauf nahm ungeahnte Wendungen? Mit anderen Worten: Je grösser das Paket, umso grösser die Chance, dass die Revision verzögert wird oder gar scheitert. Stellen Sie sich vor, die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative würde man in die aktuelle Bürgerrechtsvorlage oder in irgendeine hängige Revision des Strafgesetzbuches hineindrücken - das wäre ja auch unvorstellbar. Ich bin der Meinung, wir sollten gleich nach der Verabschiedung der Verordnung - die ist jetzt ja publik - mit der Gesetzesarbeit beginnen. Das konkrete Inkrafttreten der Verordnung, also die Umsetzung der einzelnen Forderungen, findet ja auch schon getaktet oder eben zeitlich gestaffelt statt, zumal einzelne Punkte der Vorlage über die Firmenstatuten geregelt werden müssen.

Das heisst, dass die Aktienrechtsrevision sogar zeitlich gestaffelt in Kraft treten könnte, ebenso, wie es die letzten Jahre der Fall war, als praktisch im Jahresrhythmus einzelne OR-Bestimmungen neu erlassen wurden.

Wir könnten und sollten also zwei Vorlagen machen, Frau Bundesrätin, jedoch beide miteinander, synchron, in der Kommission behandeln, so, wie wir das bei der Asylgesetzrevision auch getan haben. Zeigen Sie uns, Frau Bundesrätin, Ihre Schnelligkeit auch bei der Aktienrechtsrevision, so, wie sie uns das im Asylrecht demonstriert haben! Da die Verordnung auf die nächsten Generalversammlungen bereits angewendet werden muss und dort einige zwingende Forderungen bereits beschlossen werden, könnten diese als eine Art Testrunde angesehen werden. Dies würde bedeuten, dass man auf spätestens Ende 2014 - und das würde heissen auf die Generalversammlungen im Jahr 2015 - die ausführenden Gesetze kennen muss. Das heisst, der Bundesrat und das Parlament hätten ab jetzt anderthalb Jahre Zeit, um die ausführenden Gesetze zu erlassen.

Gerade wegen der bisherigen Trägheit und Langsamkeit im Dossier Aktienrechtsrevision votiere ich für ein Splitting. Das Ziel sollte jedoch sein, beide Vorlagen, sowohl den Teil Corporate Governance als auch die zweite Vorlage, parallel zu bearbeiten. Wir hätten dadurch eine Sollbruchstelle definiert für den Fall, dass sie notwendig werden sollte. Es gilt abzuwägen, wie stark wir diese Übergangsphase mit der Verordnung oder eben der Rechtssicherheit gewichten. Angesichts des extrem hohen Ja-Anteils von 68 Prozent bei der Volksabstimmung wie auch des jahrelangen Hin- und Herschiebens in diesem Parlament wären wir gut beraten, dem zeitlichen Faktor grösste Priorität einzuräumen. Immer wieder hiess es, die Aktiengesellschaften oder die börsenkotierten Gesellschaften wollten Klarheit und Rechtssicherheit. Jede Verzögerung widerspricht diesen Forderungen.

Werte Frau Bundesrätin, überlegen Sie sich aus all diesen Gründen nochmals das Splitting!

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie haben heute zur Aktienrechtsreform aus dem Jahr 2007 - aus diesem Jahr stammt die Botschaft des Bundesrates -, eine Fahne von fast 250 Seiten vorliegen, und in der Kommission des Nationalrates sind noch vierzig Anträge pendent. Herr Minder, das war mal eine schöne, schlanke Vorlage des Bundesrates. Die wurde in den letzten Jahren nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament mehrfach auseinandergenommen, aufgeladen, zurück- bzw. hin- und hergeschickt.

Jetzt hat sich der Nationalrat entschieden - auch Ihre Kommission schlägt das vor -: Das ganze Paket soll an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Das empfiehlt Ihnen der Bundesrat auch, denn es macht einfach keinen Sinn, auf dieser Basis weiterzuarbeiten. Aber ich möchte in Erinnerung rufen: Manchmal ist der Bundesrat auch sehr schnell und macht Vorlagen, die eigentlich leicht verdaubar wären. Dann werden sie im Parlament mit zusätzlichen Begehren komplettiert, und das ergibt manchmal Schwierigkeiten.

Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat ist interessiert, Ihnen möglichst rasch eine Vorlage zu unterbreiten, die einerseits dem neuen Verfassungsartikel, der in der Zwischenzeit von Volk und Ständen angenommen worden ist, Rechnung trägt und andererseits die sinnvollen Elemente aufnimmt, die in der früheren bzw. jetzt noch vorliegenden Aktienrechtsreform enthalten sind und auch von der Wirtschaft gewünscht werden. Ich sage nicht, dass es völlig unbestrittene Elemente sind. Ich glaube, im Aktienrecht gibt es fast nichts, was unbestritten ist. Aber wir werden uns bemühen, Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten, die einerseits wirklich den Elementen, die von der Wirtschaft immer für wünschbar und sinnvoll angeschaut wurden, und andererseits dem neuen Verfassungsartikel Rechnung trägt.

Dass der Bundesrat sehr schnell arbeiten kann, haben wir Ihnen, glaube ich, gezeigt. Wir haben uns entschieden zu versuchen, die Verordnung, die jetzt vom Bundesrat innerhalb eines Jahres verabschiedet werden muss und die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen wird, bereits per 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen, also nach neun Monaten und nicht erst nach zwölf Monaten, damit sie eben im Geschäftsjahr 2014 für alle Unternehmen bereits ihre Gültigkeit und ihre Wirksamkeit entfalten kann. Am Tempo soll es also nicht liegen. Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung, die eben auch in bestehende Gesetze eingreift und eigentlich das Parlament übersteuert, staatspolitisch nicht unproblematisch ist.

Das ist staatspolitisch nicht unproblematisch, aber es ist eben Bestandteil dieses angenommenen Verfassungsartikels, und deshalb werden wir das so tun. Wir haben letzte Woche die schriftliche Anhörung eröffnet. Ich habe dort geäussert, dass es unser Ziel ist, jetzt diese Verordnung möglichst wortgetreu umzusetzen und in einer Fassung, die ganz nahe am Verfassungstext ist, vorzulegen. Damit wollen wir eben den Spielraum, der dem Parlament bei der Umsetzung eines Verfassungsartikels gebührt, nicht unnötig einschränken respektive irgendetwas präjudizieren; daran werden wir uns halten.

Die Vorstellung, Herr Minder, dass wir dann für die Aktienrechtsreform, also für die Gesetzesvorlage, mit zwei Vorlagen kommen, die werden wir gern prüfen, aber ich denke nicht, dass es sinnvoll ist. Es macht mehr Sinn, dass wir eine einzige Vorlage bringen, denn es ist doch immer auch die gleiche Materie. Es gibt dann wieder Überschneidungen, es gibt Schnittstellen. Stellen Sie sich vor: Wenn das Parlament dann wieder mit zwei Tempi arbeitet, eine Vorlage berät und die andere noch nicht berät, dann geraten Sie genau wieder in diese Schnittstellenproblematik, die wir jetzt jahrelang hatten. Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir Ihnen eine einzige Vorlage präsentieren. Wir haben die Absicht, die Vernehmlassung bereits in der zweiten Hälfte 2014 zu eröffnen. Es geht nachher wirklich Schlag auf Schlag. Wir präsentieren Ihnen eine Vorlage, die auch der Komplexität des Aktienrechts Rechnung zu tragen vermag.

Nachher ist es dann wieder an Ihnen, der Bevölkerung zu beweisen, dass Sie eine solche Gesetzesvorlage innert nützlicher Frist verabschieden können, und ich glaube, das ist auch möglich. Von daher wäre ich froh, wenn Sie diese Vorlage gemäss dem Vorschlag Ihrer Kommission jetzt an den Bundesrat zurückweisen. Wir werden, wie gesagt, in der zweiten Hälfte 2014 die Vernehmlassung eröffnen können, und nachher sollte dieses Geschäft möglichst rasch im Parlament beraten werden. Ich glaube, dann haben wir am Schluss ein Gesamtpaket, das insgesamt für die Wirtschaft auch sinnvoll ist, weil Rechtssicherheit und Kohärenz im Aktienrecht wieder gegeben sind.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté