09.086
Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
1. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance
Art. 48c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
...
c. die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene oder branchenweit einheitlich geregelte Qualitätssicherung und Zertifizierung.
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
Angaben zu Forschung oder Design oder andere Angaben zu spezifischen Tätigkeiten, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, dürfen nur verwendet werden, wenn diese Tätigkeit vollumfänglich am angegebenen Ort stattfindet.
Antrag der Minderheit
(Schwander, Geissbühler, Heer, Jositsch, Kaufmann, Nidegger, Reimann Lukas, Stamm)
Abs. 1
... mindestens 50 Prozent der ...
Antrag von Graffenried
Abs. 5
Streichen
Art. 48c
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Sont pris en compte dans le calcul visé à l'alinéa 1:
...
c. les coûts liés à l'assurance qualité et à la certification prescrits par la loi ou réglementées de façon homogène à l'échelle d'une branche.
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
Les indications relatives à la recherche, au design ou à d'autres activités spécifiques en rapport avec le produit peuvent être utilisées à condition que l'intégralité de l'activité en question se déroule au lieu indiqué.
Proposition de la minorité
(Schwander, Geissbühler, Heer, Jositsch, Kaufmann, Nidegger, Reimann Lukas, Stamm)
Al. 1
... au minimum 50 pour cent de leur prix de revient.
Proposition von Graffenried
Al. 5
Biffer
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und bei industriellen Produkten die Messlatte bei 50 Prozent festzulegen. Weshalb? Wir haben heute bereits die Handelsgerichtspraxis von St. Gallen mit 50 Prozent. Nun will man den Satz auf 60 Prozent erhöhen, mit der Begründung, dass neu zusätzliche Kosten berücksichtigt werden könnten. Das sehen Sie in der Fahne, es sind insbesondere "Kosten für Forschung und Entwicklung". Damit, so heisst es, sei die Erhöhung gerechtfertigt. Tatsache ist aber, dass wir, selbst wenn wir diese Kosten einrechnen, nicht auf 60 Prozent kommen. Wenn wir eine grössere Menge und den Durchschnitt nehmen - wir sprechen ja hier immer wieder vom Durchschnitt -, kommen wir höchstens auf 53 bis 54 Prozent. Das würde unsere kleinstrukturierte Wirtschaft entsprechend schwächen, vor allem die KMU, die auch darauf angewiesen sind, dass sie von Swissness profitieren können.
Die 50 Prozent halten auch dem internationalen Vergleich stand. Es ist dringend notwendig, dass wir nicht noch einen eigenen Swiss Finish machen und an dieser Stelle einfach mit der Begründung erhöhen, wir hätten hier mehr Kosten. Selbstverständlich gibt es auch in der Industrie Firmen, die das leicht erfüllen - 60 Prozent, 70 Prozent. Das kann ich verstehen, das ist auch so. Aber es gibt da auch einen grossen Teil, der Schwierigkeiten hat. Wir haben auch keine wissenschaftliche Analyse, die bestätigen würde, dass 60 Prozent kein Problem wären. Sie sind ja verschiedentlich auch mit Schreiben konfrontiert worden, die auf diese Problematik hinweisen. Wenn es dann in der Industrie nötig ist, prozentual weiter zu gehen, dann können ja noch entsprechende Branchenlösungen gesucht werden, mit denen man dies tut.
Wichtig scheint mir insbesondere, dass unsere kleinstrukturierte, arbeitsteilige Wirtschaft hier nicht geschwächt wird. Bleiben wir bei 50 Prozent, und überlassen wir es den entsprechenden Branchen, z. B. der Uhrenbranche, hier höhere Werte zu setzen. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir sind nun nach der Landwirtschaft beim Kernbereich der industriellen Produkte. Die Minderheit Schwander will bei den Herstellungskosten auf einen Anteil von 50 Prozent runter. Herr Schwander hat sich ein bisschen durchgemogelt, indem er gesagt hat, er wolle den Status quo. Es stimmt nicht, dass 50 Prozent der Status quo ist; denn wie er eben auch richtig gesagt hat, haben wir eine neue Berechnungsgrundlage, indem auch die Kosten für die Forschung und die Entwicklung einbezogen werden. In diesem Sinne gleicht sich der Entwurf des Bundesrates wieder an die heutige Praxis an; er ist Teil eines Gesamtkonzepts.
Es gibt in dieser Diskussion zwei Missverständnisse. Wenn Sie, Herr Schwander, von den KMU reden - gut, das tun Sie immer, aber einmal abgesehen davon -, muss ich festhalten: Nicht jedes KMU braucht den Swissness-Schutz. Das zeigte sich auch vorhin beim Diskurs mit Herrn Spuhler bezüglich der Grossindustrie. Hier geht es nur um den Markenschutzbereich der Swissness; es geht nicht um sonstiges Schweizerisches. Das heisst, es geht um die Frage: Wer darf diesen speziellen Markenschutz in Anspruch nehmen und wer nicht? Da wollen wir gewisse Anforderungen stellen. Diese Anforderungen scheinen mir mit dem Satz von 60 Prozent und den verschiedenen Spezifizierungen gerechtfertigt zu sein.
Jetzt sagt man: Lex Uhrenindustrie! Ja, die Uhrenindustrie braucht das. Sie ist eine jener Branchen, die das ausgewiesen hat. Andere Branchen waren in diesem Sinne gar nicht präsent. Sie kommen jetzt, wie immer, mit einer allgemeinen KMU-Diskussion vors Plenum. Diese Diskussion führt uns aber nicht weiter.
Dann gibt es einen Teil der Uhrenbranche, der diesen speziellen Markenschutz auch nicht will. Die hat am meisten lobbyiert. Ich glaube, die sogenannte Lex Hayek ist insofern gerechtfertigt, als der Grossteil der Uhrenbranche, die tatsächlich auch hier den Grossteil der Arbeitsplätze schafft - und übrigens auch Gesamtarbeitsverträge unterhält, im Gegensatz zu anderen -, überzeugend dargelegt hat, dass auf dieser Basis ein Schutz gewährleistet ist, der den Namen Swissness verdient. Es können alle Schweizer sein und machen, was sie wollen, und 70 Prozent auslagern, was weiss ich, und sich immer noch als gute Schweizer fühlen, und sie sind es auch. Aber sie können nicht noch erwarten, dass der Staat ihnen das Schweizerkreuz schützt.
In diesem Sinne unterstützen wir die Mehrheit.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bevor ich nochmals zu Artikel 48c spreche, möchte ich ein paar Missverständnisse ausräumen. Ich habe heute Morgen dieser Debatte zugehört. Da gibt es einige ganz grosse Fragezeichen. Wollen wir hier wirklich ein Gesetz für eine Branche machen? Dann höre ich: "Ja, der Herr Spuhler und die Firma Stadler brauchen ja die Swissness nicht." Wir definieren in einem Gesetz eine einzige Branche und grenzen den Rest der Industrie mit diesem Gesetz aus, mit der Begründung, dass diese die Swissness nicht brauche. Mein Verständnis von einem Gesetz ist, dass es eher integrieren soll und die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass möglichst viele Branchen und zusätzliche Unternehmen in den Genuss des Gütesiegels Swissness kommen. Da habe ich schon meine grosse Mühe. Herr Vischer hat das vorhin auch wieder erwähnt.
Erinnern Sie sich an die Diskussion über die Parallelimporte. Da haben wir eine Lex Pharma gemacht, und jetzt sind wir daran, eine Lex Uhrenindustrie zu machen - obwohl ich nichts gegen diese Industrie habe und der Meinung bin, diese brauche den Schutz. Überlegen Sie sich daher gut, was wir hier diskutieren und in welchem Umfang wir hier einschränkend statt integrierend wirken.
Zu Artikel 48c: Hier geht es konkret um die Industrie, es geht um 50 Prozent oder 60 Prozent der Herstellungskosten. Ich kann nur nochmals wiederholen: Je höher der prozentuale Anteil ist, desto kleiner wird die unternehmerische Flexibilität; ich habe das heute Morgen schon ausgeführt, und ich wiederhole mich gerne noch einmal. Zu den Währungsverwerfungen: Sie müssen vielleicht, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu retten, kurzfristig einiges an Einkaufsvolumen aus dem Schweizerfranken in den Euro verschieben, und ein Jahr später geht das wieder zurück. Wenn Sie hoch ansetzen, bei 60 Prozent, haben Sie hier eine viel kleinere Flexibilität.
Ein weiteres Argument: Es gibt Situationen, in denen Sie eventuell einen zweiten, dritten Unterlieferanten brauchen, und den finden Sie vielleicht nicht in der Schweiz. Stellen Sie sich mal vor, was das in einer Unternehmung an administrativem Aufwand ergibt. Mitten in einer Produktionsserie bricht irgendwo etwas weg, und Sie müssen die prozentuale Veränderung entsprechend mit einbeziehen.
Nochmals: Wenn wir schon so ein Gesetz machen, soll es erstens nicht nur für eine Industrie, für eine Branche sein, und zweitens soll es alltagstauglich sein und nicht zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmungen bedeuten. Da hoffe ich, dass das Parlament eine intelligente Lösung findet. Beginnen wir jetzt doch mal mit diesen 50 Prozent!
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Vorweg möchte ich wiederholen, was schon einige gesagt haben: Das hier soll keine Konsumentenschutzvorlage werden, sondern es geht darum, eine gesetzliche Grundlage gegen effektiven Missbrauch zu schaffen. Die Vorlage soll auch nicht dazu dienen, dass sich Firmen branchenintern gegenseitig bekämpfen können. Wenn wir 50 Prozent definieren, können sich einzelne Branchen intern nach wie vor höhere Limiten geben, aber es darf nicht sein, dass wir hier 60 Prozent festlegen und damit gewisse Branchen, z. B. eben die Maschinenindustrie, behindern. Dieses Gesetz wird für alle Branchen gelten, darum kommt es darauf an, die tiefere Limite zu wählen. Diese gilt dann sowohl für die hier stark lobbyierende Uhrenindustrie wie auch für die Maschinenbranche und die übrigen industriellen Zweige.
Wenn Sie 60 Prozent festlegen, bedrängen Sie die Schweizer Exporte. 30 bis 40 Prozent der Schweizer Exporte würden dann gemäss zollrechtlichem Ursprung zwar als "Swiss made" gelten, könnten aber nicht mehr als "Swiss made" beworben werden. Bitte bedenken Sie, dass die Schweizer Industrie- und Handelskammern jährlich rund 200 000 Beglaubigungen ausstellen, wobei kein einziger Fall bekannt ist, bei dem der Schweizer Ursprung beanstandet worden wäre. Diese Diskrepanz zwischen dem Zollrecht und dem Markenrecht, um das es hier geht, muss ausgeräumt werden. Dies können Sie tun, indem Sie entweder den 50 Prozent oder meinem Antrag zu Artikel 48d zustimmen. Natürlich müsste mein Antrag in der Verordnung noch präzisiert und müssten die Details noch geregelt werden, Frau Bundesrätin; ich nehme da Bezug auf Ihre Aussage von vorhin. Es ist klar, dass die Frage der Reimporte geklärt werden muss. Zumindest müsste der Zweitrat die Problematik Zollrecht/Markenrecht noch anschauen.
Aber bitte stimmen Sie hier jetzt für 50 Prozent; Sie schützen die Marke Schweiz damit genauso wie mit 60 Prozent. Dieser Unterschied wird im Ausland nicht so stark wahrgenommen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Fraktion der Grünliberalen hat es sich bei der Entscheidung zu Artikel 48c nicht einfach gemacht. Es geht um die Frage, ob man hier 60 Prozent oder 50 Prozent, wie es der Antrag der Minderheit fordert, festlegen soll. Es ist tatsächlich so - wir haben es heute Morgen gehört -, dass in der Kommission hauptsächlich über den Lebensmittelbereich dieses Gesetzes gesprochen wurde und die industrielle Fertigung eher etwas an den Rand gedrängt war. Es ist wahrscheinlich auch so, dass die Industrie tatsächlich ein bisschen zu spät bemerkt hat, was hier vor sich geht.
Es ist jedoch relativ schwierig, jetzt abzuschätzen, was es bedeutet, wenn wir Forschung und Entwicklung zu den neu anrechenbaren Faktoren zählen und dann trotzdem den Schritt machen und noch einmal 10 Prozent mehr, als dies in einem bestimmten Bereich heute der Fall ist, als Voraussetzung vorsehen.
Wir sind am Schluss zur Überzeugung gelangt, dass die Spielregeln, wenn es nicht absolut dringend notwendig ist, nicht geändert werden sollen, wenn ein Spiel schon läuft, da es sonst Ungerechtigkeiten geben würde. Solche Ungerechtigkeiten gibt es jetzt nicht. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die 50-Prozent-Regel, wie sie hier die Minderheit fordert, nicht schädlich für diejenigen ist, die heute einen höheren Anteil haben, dass die 60-Prozent-Regel jedoch sehr schädlich für diejenigen Unternehmungen wäre, die im Moment nach den Spielregeln arbeiten, wie sie jetzt gelten.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 48c, nous touchons au coeur même du Swissness, à la condition de base qui permet nouvellement à un produit industriel de s'afficher avec l'indication de provenance et le drapeau suisse.
Le groupe libéral-radical est particulièrement attaché aux "matières premières" qui font la force de notre pays, à savoir la propriété intellectuelle et le savoir-faire. Notre culture de la matière grise permet à notre industrie d'innover sans cesse, en restant aux avant-postes technologiques au niveau mondial. Notre savoir-faire, la recherche et le développement accompagnés d'une assurance qualité solide font la plus-value du Swissness, font la valeur ajoutée des produits suisses sur le marché international, créent les emplois et les bonnes conditions sociales que nous connaissons dans notre pays. Il s'agit donc de les encourager et de les renforcer à chaque occasion, ce que nous vous proposons de faire en soutenant la majorité de la commission et le seuil de 60 pour cent.
De Genève à Schaffhouse, de La Chaux-de-Fonds à Bienne, à l'origine du "Swiss made", notre horlogerie démontre aujourd'hui d'une manière éclatante et flamboyante que la volonté d'un Swissness crédible pousse, malgré le franc fort, la grande majorité des manufactures à investir dans des dizaines de milliers d'emplois de production industrielle en Suisse, à innover en Suisse, contre la vision à court terme de certains qui préféreront délocaliser, notamment en Asie - ou qui l'ont déjà fait -, tout en continuant d'utiliser notre drapeau.
Dans un esprit de respect de l'authenticité de ceux qui ont fait le Swissness mais aussi pour le cultiver à long terme, le groupe libéral-radical soutiendra donc la norme de 60 pour cent du prix de revient pour l'utilisation de la mention et du drapeau suisse. Il est à cet égard capital, comme le propose la commission, qu'au-delà des coûts de fabrication et d'assemblage, les coûts de recherche et développement, d'assurance qualité et de certification soient compris dans le calcul. Une garantie de plus que l'innovation, la propriété intellectuelle soient bien ancrées dans notre Swissness.
La proposition de la minorité, qui souhaite un minimum fixé à 50 pour cent, n'est pas acceptable, puisqu'elle fait pratiquement diminuer le seuil appliqué actuellement. La minorité demande sur le fond un affaiblissement du Swissness. Elle fait le jeu des "passagers clandestins" du Swissness, ce qui n'est pas acceptable.
En effet, le seuil de 60 pour cent proposé par le Conseil fédéral et la commission est garant de nos valeurs et tout à fait pragmatique. Il prend en compte les 50 pour cent actuels, auxquels on ajoute les coûts de recherche et de développement, de certification et d'assurance qualité, d'où un taux de 60 pour cent tout à fait raisonnable.
Un tel instrument est par ailleurs capital pour l'avenir de notre place industrielle, dès lors que les marques géographiques pourront à terme faire l'objet d'une reconnaissance internationale multilatérale, mais aussi et surtout seront l'une de nos revendications de protection dans le cadre des négociations de libre-échange avec les pays BRIC, notamment l'Inde et la Chine, vous le savez bien.
Rappelons à cet égard que l'Asie représente un potentiel de clientèle majeur mais aussi une place industrielle capable de produire et copier à un coût défiant toute concurrence. Ainsi, le Swissness, c'est le moyen de protéger notre propriété intellectuelle, les entreprises et emplois de notre place industrielle horlogère et microtechnique - Swissmem aussi se prononce favorablement - à long terme dans un contexte d'ouverture des marchés internationaux.
Comme le groupe libéral-radical, merci dès lors de suivre la majorité et la norme de 60 pour cent qui permet à la Suisse de maintenir son degré d'excellence et de plus-value socioéconomique.
Pour conclure, rappelons encore aux moins enthousiastes d'entre vous que l'utilisation du drapeau et de la mention suisse restent naturellement facultatives et que par ailleurs les dénominations "Swiss Design", "Swiss Engineering" ou "fabriqué en Suisse" sont utilisables lorsque le produit ne respecte que partiellement cette nouvelle législation.
Je vous invite dès lors à soutenir la majorité de la commission, pour un minimum fixé à 60 pour cent.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste soutiendra la majorité, donc le 60 pour cent comme critère de détermination au bénéfice du Swissness, la marque suisse pour les produits industriels. Si l'on soutient cette position, c'est qu'il ne faut pas oublier que le taux de 60 pour cent est calculé sur une assiette plus large que c'est le cas actuellement. En effet, si vous prenez le projet que vous avez sous les yeux, à l'article 48c alinéa 2, on a intégré dans l'assiette sur le calcul les coûts de fabrication et d'assemblage, les coûts de recherche et de développement, mais aussi les coûts liés à l'assurance qualité et à la certification prescrites par la loi, des éléments qui sont aussi importants. En d'autres termes: aujourd'hui, on calcule sur une assiette plus large, et ce 60 pour cent est quelque chose qui est quand même moins exigeant que c'était le cas avant. C'est un aspect technique, mais qui a son importance.
Ce qu'il faut bien savoir, c'est que le label "Suisse", le "Swiss made", n'est pas un élément obligatoire. Ce n'est pas que je peux produire ou ne pas produire parce que je n'ai pas les 60 pour cent; je peux produire, mais je ne peux pas mettre le label "Swiss made" ou "Swissness". Cet élément-là est central. Pourquoi? En fait, en mettant le label "Swiss made" sur un produit, il y a une plus-value économique, et il faut alors remplir des exigences pour pouvoir en bénéficier. Je vous invite donc à soutenir la majorité. Cela permet à long terme de conserver des places de travail en Suisse; cela permet de conserver à long terme le label "Swissness" et de garantir cette plus-value que nous avons en Suisse actuellement et qui a été évoquée ce matin à plusieurs reprises, à savoir que cela dégage pour l'économie plusieurs milliards de francs.
Je pense que ceux qui, aujourd'hui, soutiennent une position à 50 pour cent de quantité pour déterminer si un produit peut bénéficier du label "Suisse" ont une vision à court terme orientée vers des gains immédiats. Je pense qu'il faut avoir une vision à long terme de défense de places de travail.
Au nom du groupe socialiste, je vous invite à soutenir la position de la majorité.
Ineichen Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Lieber Kollege, als Unternehmer, der auch an kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt ist, bin ich felsenfest überzeugt, dass wir gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen die Grenze auf 50 Prozent setzen müssen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Victorinox - der Name ist in aller Welt bekannt - kann mit 60 Prozent schlicht nicht leben. Für die Grosskonzerne ist es kein Problem, aber die kleinen und mittleren Betriebe haben mit dem starken Franken jetzt schon Probleme. Ich hätte deshalb gerne eine Antwort auf die folgende Frage: Wollen Sie die kleinen und mittleren Unternehmen noch benachteiligen?
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Alors je vous répondrai de cette manière-là: d'abord, il est peut-être vrai que dans d'autres pays la norme est à 50 pour cent, mais vous conviendrez avec moi que le Swissness dépasse largement le "Franceness" ou le "Deutschness" ou le "Österreichness"; à partir de là, je pense que nous devons défendre le capital que représente le Swissness et nous le faisons avec ce taux de 60 pour cent qui peut aboutir à une réindustrialisation de certains secteurs en Suisse. Ensuite, je constate que votre parti, dans lequel il y a des représentants de tous les secteurs de l'économie, a pris la défense du taux de 60 pour cent. En d'autres termes, vous exprimez aujourd'hui un avis minoritaire au sein même de votre parti et donc du monde économique. Vos propos ne reflètent pas la position de l'ensemble de la place économique suisse.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Bei dieser Vorlage geht es grundsätzlich um die Frage, wie glaubwürdig Swissness sein soll. Für die SP und die Gewerkschaften ist es klar, dass wir keine Täuschung wollen, wir wollen keine Mogelpackungen. Die Gewerkschaften und die SP haben sich immer für die Konsumentinnen und Konsumenten und vor allem auch für den Werkplatz Schweiz starkgemacht. Um diese Fragen geht es bei dieser Vorlage und insbesondere bei diesem Artikel.
Swissness muss heissen, dass die ganze oder möglichst die ganze Wertschöpfungskette in die Schweiz gehört: nicht nur die Forschung und Entwicklung, sondern auch die Produktion. Musterbeispiel dafür ist etwa die Uhrenindustrie, welche die Industriepolitik mit einem ganzheitlichen Ansatz verkörpert. Dazu gehören Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb - und das möglichst in der Schweiz. Hier ein paar Zahlen - Herr Spuhler konnte keine Antwort geben, als man ihn fragte, um wie viele Arbeitsplätze es gehe -: Die Beschäftigungsentwicklung in der Uhrenindustrie ist Ausdruck dieser Industriepolitik. Die Zahl der Arbeitsplätze in der Schweizer Uhrenindustrie ist von 1991 bis 2010 von insgesamt rund 32 900 auf über 48 000 Arbeitsplätze gestiegen, allein in der Produktion, und das ist entscheidend, von rund 22 000 auf über 35 000 Arbeitsplätze. Wenn wir hier immer wieder bei wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass wir den Produktions- und Industriestandort Schweiz schützen, haben wir an dieser Stelle die zentrale und einmalige Möglichkeit, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun.
Es stimmt nicht, was Herr Guhl hier sagt, dass die Industrie dagegen ist. Swissmem als der wichtigste Arbeitgeberverband ist für die 60-Prozent-Lösung; die Fédération de l'industrie horlogère suisse - in diesem Arbeitgeberverband sind viele kleine und mittlere Unternehmen organisiert, Herr Ineichen, er weist 85 Prozent der Beschäftigten auf - ist für die 60-Prozent-Lösung.
Setzen wir die Erfolgsgeschichte der Schweizer Uhrenindustrie fort! Es ist eine Erfolgsgeschichte, die eben die ganze Wertschöpfungskette beinhaltet, vor allem auch die Produktion. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Swissness heisst Qualität und Innovation; sie bringt nicht nur für die Beschäftigten Vorteile, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Studien zeigen, dass Swissness alleine 25 Prozent mehr Einnahmen generiert. Mit diesen 25 Prozent lassen sich gute Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen, die wir brauchen, weil wir gemeinsam etwas gegen die Erosion des Industriestandortes machen müssen. Es reicht nicht - und hier schaue ich zur SVP-Fraktion -, wenn man während der Wahlkampagne immer wieder darauf hinweist, dass man für eine Schweiz einsteht, die auch den kleinen Leuten zugutekommt. Hier haben Sie die Gelegenheit, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Zeichen zu setzen und dafür zu sorgen, dass wir in der Industrie wichtige Arbeitsplätze schützen. Es ist heuchlerisch, mit der Schweiz auf Plakaten Werbung zu machen, aber sie zu torpedieren, wenn es darum geht, das Label Schweiz für die Produkte zu retten.
Ich bitte Sie, die 60-Prozent-Regelung zu unterstützen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es geht hier um die industriellen Produkte, und zwar um die Frage, wie hoch der Anteil der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten sein muss, damit man solche Produkte als Schweizer Produkte auszeichnen darf. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen vor, dass dieser Herstellungskostenanteil bei 60 Prozent liegen muss, eine Minderheit Ihrer Kommission möchte nur 50 Prozent Herstellungskostenanteil verlangen. Die Minderheit bezieht sich mit ihrer Begründung vor allem auf die geltende Praxis.
Zur geltenden Praxis muss ich so viel sagen: Die heute geltende Praxis ist die sogenannte St. Galler Gerichtspraxis. Diese geht tatsächlich von einem Herstellungskostenanteil von 50 Prozent aus. Allerdings - ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen -: Wenn Sie den Vorstellungen Ihrer Kommission folgen, dann dürfen bei diesen Herstellungskosten neu auch die Kosten für die Forschung und die Entwicklung angerechnet werden. Das entspricht nicht der heute geltenden Praxis, Sie würden neu die Basis, um die Herstellungskosten zu berechnen, verbreitern. Ausserdem befürwortet Ihre Kommission, dass man gewisse Kosten für die Zertifizierung und die Qualitätssicherung ebenfalls an die Herstellungskosten anrechnen kann. Sie weitet die Berechnung der Herstellungskosten also noch mehr aus. Der Bundesrat unterstützt diese Ausweitung.
Ich muss sagen, wenn Sie alle diese Kosten neu anrechnen lassen und trotzdem bei 50 Prozent bleiben, dann gehen Sie hinter den heutigen Schutz zurück. Es sind ja nebst den erwähnten Ausdehnungen der anrechenbaren Kosten auch noch zahlreiche weitere Ausnahmen vorgesehen, z. B. dann, wenn Rohstoffe oder Komponenten in der Schweiz nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Auch diese Ausnahmen gibt es heute nicht. Wenn Sie von heute 50 Prozent und gemäss der Kommissionsmehrheit von neu 60 Prozent sprechen, dann müssen Sie wissen, dass bei den 60 Prozent eine massive Ausweitung der zusätzlich anrechenbaren Kosten inbegriffen ist und dass - ich habe es gesagt - auch noch weitere Ausnahmen vorgesehen sind. Das hat alles mit der heutigen Praxis nichts mehr zu tun.
Das heisst, eine Abschwächung der Swissness-Kriterien für Industrieprodukte von 60 auf 50 Prozent würde im Resultat nicht den Status quo halten, sondern das heutige Schutzniveau sogar deutlich unterschreiten. Das ist ganz sicher nicht das, was man sich unter der Stärkung der Marke Schweiz vorgestellt hat. Es führt vielmehr zu einer Verwässerung der Marke Schweiz, und das wiederum führt dazu, dass wir noch mehr Trittbrettfahrer haben, statt dass wir das Label Schweiz stärken, wie es das Parlament gefordert hat.
Was bedeutet denn die im Entwurf der Swissness-Vorlage jetzt vorgeschlagene Regelung mit einem Anteil von 60 Prozent der Herstellungskosten für die einzelnen Unternehmen? Zu erwarten ist, dass Industrieprodukte, die die bisherigen Swissness-Regeln erfüllen, neu auch die 60-Prozent-Schwelle erreichen werden, weil, wie gesagt, Forschungs- und Entwicklungskosten und weitere Kosten neu zu den Herstellungskosten gezählt werden dürfen. Bei den forschungsintensiven Branchen dürfte die Zahl der Swissness-fähigen Produkte dadurch sogar noch ansteigen. Für Industrieprodukte, die weder heute Swissness-konform sind noch künftig die 60-Prozent-Limite schaffen werden, besteht zudem neu die Möglichkeit, auch nur einzelne Schritte in der Wertschöpfungskette mit Swissness auszuloben. Man kann zum Beispiel neu dann Angaben wie "Swiss Design" oder "Swiss Engineering" labeln. Es ist also zu erwarten, dass mittelfristig die Nutzung der Swissness für Industrieprodukte eher steigen wird. Gleichzeitig wird aber auch deren Wert aufgrund von klaren Kriterien und aufgrund der entsprechenden Sicherheit nachhaltig zunehmen; das wollen Sie ja alle auch. Das wiederum macht es dann für noch mehr Unternehmen attraktiv, auf Schweizer Rohstoffe und auf Schweizer Verarbeitung zu setzen, was sich letztlich dann ja auch positiv auf die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen auswirken wird.
Ich möchte noch auf eine Frage eingehen, die Herr Nationalrat Ineichen im Zusammenhang mit der Firma Victorinox gestellt hat. Er hat sich um die KMU Sorgen gemacht, insbesondere um diese Firma. Ich kann dazu erwähnen, dass die Firma Victorinox das Schweizerwappen, das Sie beispielsweise von den Sackmessern kennen, weiterhin benutzen kann. Hier gibt es in den Übergangsbestimmungen ein Weiterbenutzungsrecht. Ausserdem kann ich sagen, dass die Sackmesser dieses Unternehmens, dass das Parfum, das es produziert, aber auch die Uhren schon heute das 60-Prozent-Kriterium erfüllen.
Bei Produkten, die fast vollständig im Ausland produziert werden, geht das jedoch nicht. Aber dann geht es auch mit der 50-Prozent-Regel nicht. Das ist ja genau das, was wir mit dieser Vorlage verhindern wollen. Wir wollen nicht, dass Produkte als Schweizer Produkte ausgezeichnet werden, die praktisch vollständig im Ausland produziert werden.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Zu Absatz 2 werde ich mich nicht weiter äussern. Wie ich bereits erwähnt habe, unterstützt der Bundesrat die Mehrheit Ihrer Kommission. Deren Antrag führt ebenfalls dazu, dass der Anteil der Herstellungskosten ausgeweitet wird. Umso mehr rechtfertigt es sich, dass Sie diesen 60-Prozent-Anteil beschliessen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Die Kernfrage lautet tatsächlich so, wie sie Herr Spuhler angeschnitten hat: Soll das neue Markenschutzgesetz speziell im Industriebereich zu einer Ausweitung des Schutzes auf mehr Betriebe als heute hinauslaufen, oder soll es durch eine Stärkung der Marke Schweiz möglicherweise gewisse Betriebe nicht mehr für diese Marke zulassen? Regelmässig wird in allen Zuschriften, die wir erhalten haben, ob pro oder contra diese 60 Prozent, immer wieder betont, dass das Siegel Swiss für Präzision, Zuverlässigkeit, Qualität und Tradition stehe; dies alles sei über Jahrzehnte erfolgreich aufgebaut und gepflegt worden. Sie können nun die Frage selbst beantworten: Ist eine Ausdehnung des Schutzes auf einer tieferen Stufe besser für die Wahrung dieses Siegels, oder ist vielleicht doch eher eine Verschärfung dieser Vorschrift besser?
Die Antwort der Kommissionsmehrheit ist klar: Eine Anhebung des Prozentsatzes dient der Festigung dieses Siegels Swiss mit diesen zitierten Qualitäten. Sie müssen sich auch bewusst sein, dass die Minderheit eigentlich inkonsequent ist. Die Herren Guhl, Flach, Spuhler, Schwander hätten eigentlich mit der Minderheit gleichzeitig beantragen sollen, dass man Absatz 2 wieder streicht. Denn mit Absatz 2 werden diese 60 Prozent reduziert. Bereits die bundesrätliche Fassung will ja die Kosten für Fabrikation und Zusammensetzung, Forschung und Entwicklung zulassen für die Berechnung. Die Kommissionsmehrheit will nun zusätzlich in Buchstabe c von Absatz 2 die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene oder branchenweit einheitlich geregelte Qualitätssicherung und Zertifizierung einführen. Wenn Sie jetzt wieder auf 50 Prozent zurückgehen, dann haben Sie prozentmässig einen schlechteren Stand als heute, weil mit diesen zusätzlichen Komponenten die 50 Prozent noch stärker unterschritten werden können als heute. Das dient mit Sicherheit nicht der Stärkung des Siegels Swiss.
Wir bitten Sie deshalb, sich der Mehrheit anzuschliessen.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Es herrscht teilweise Unklarheit über das Resultat unserer Abstimmungen von heute Vormittag. Ich wiederhole das Ergebnis: Bei Artikel 48b Absatz 1bis wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit - Stichwort: 60 Prozent - angenommen. Der Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo - Stichwort: 80 Prozent - wurde abgelehnt. Der Antrag Parmelin - Streichen von Artikel 48b Absatz 3 - wurde angenommen, ebenso der Antrag Brunner zu Artikel 48b Absatz 1.
Freysinger Oskar · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte einen Rückkommensantrag zu Artikel 48b Absatz 1bis stellen. Es gab zu Buchstabe a eine Minderheit Sommaruga Carlo, die 80 Prozent beantragte. Es herrschte ziemliche Verwirrung; ich zum Beispiel habe falsch gestimmt. Ich war aber nicht der Einzige, deshalb stelle ich den Antrag, auf die Abstimmung zu Artikel 48b Absatz 1bis zurückzukommen.
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Ordnungsantrag Freysinger ab.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Freysinger ... 99 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Damit wiederholen wir die Abstimmung zu Artikel 48b Absatz 1bis.
Abstimmung
Art. 48b Abs. 1bis - Art. 48b al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Am Ausgang der Abstimmung hat sich somit nichts geändert. Nun fahren wir mit der Detailberatung fort und stimmen über Artikel 48c ab. Der Antrag von Graffenried entfällt aufgrund der Abstimmung zu Artikel 47 Absatz 3ter.
Abstimmung
Art. 48c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 48d
Antrag der Kommission
...
b. Streichen
Antrag Guhl
...
b. ... Verkehrskreise entspricht oder die zollrechtlichen Bedingungen des Warenursprungs erfüllt.
Schriftliche Begründung
Ein industrielles Produkt behält gemäss der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB, SR 946.31) zollrechtlich den schweizerischen Ursprung, sofern es in der Schweiz entweder vollständig gewonnen oder hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet worden ist und wenn der Wert aller zu seiner Herstellung verwendeten Vormaterialien ausländischen Ursprungs 50 Prozent seines Ab-Werk-Preises nicht übersteigt. In diesem Fall hat der Exporteur das Recht, aber auch die Pflicht, auf der Faktura, auf der Verpackung und in gewissen Ländern auch auf dem Produkt die Ursprungskennzeichnung "Swiss Origin" anzubringen. Der Wertanteil von 60 Prozent in Artikel 48c Absatz 1 kann dazu führen, dass Exporte zwar die zollrechtlichen Bedingungen des schweizerischen Ursprungs erfüllen, also den Vermerk "Swiss Origin" auf Faktura, Verpackung und Produkt tragen, aber gemäss dieser Vorlage nicht mehr als Schweizer Produkte beworben werden können. Dieser Widerspruch zwischen Markenrecht und Zollrecht soll durch die Ergänzung von Artikel 48d beseitigt werden.
Art. 48d
Proposition de la commission
...
b. Biffer
Proposition Guhl
...
b. ... des milieux intéressés ou remplit les conditions douanières liées à l'origine des marchandises.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Im Falle einer Annahme des Einzelantrages Guhl machen Sie den vorhin gefällten Entscheid bezüglich der 60 Prozent teilweise wieder rückgängig - aber nach einer arbiträren Unterscheidung. Wenn Sie den Einzelantrag Guhl annehmen, hängt die Berechnungsweise für die industriellen Produkte davon ab, ob Sie ein Produkt für einen bestimmten Produktionsschritt ins Ausland exportieren und dann wieder reimportieren. Produkte, die Sie für einen bestimmten Produktionsschritt exportieren - beispielsweise ein Textilprodukt, das im Ausland eingefärbt wird - und dann wieder reimportieren, unterlägen nur noch der Grenze von 50 Prozent der Herstellungskosten. Ein Produkt, das diesen Produktionsschritt im Ausland nicht mitmacht, unterläge aber weiterhin der Grenze von 60 Prozent der Herstellungskosten. Das ist nach Auffassung der Kommission ein falscher Ansatz. Wir dürfen die markenschutzrechtlichen Kriterien nicht an zollrechtliche Kriterien anknüpfen.
Dazu kommt, dass das Zollrecht natürlich abänderbar ist, und es kann auch von Land zu Land verschieden angelegt sein. Das Zollrecht wird nicht nach markenschutzrechtlichen Kriterien, sondern nach aussenhandelspolitischen Kriterien geregelt, und das darf kein Anknüpfungspunkt für das Markenschutzrecht sein.
Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Guhl abzulehnen.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La proposition Guhl demande un critère supplémentaire fondé sur les conditions douanières; le problème est que ces conditions vont varier de pays à pays en fonction des accords que la Suisse a conclus avec ces pays et, par conséquent, faire "exploser" le concept que nous venons d'adopter, qui prévoit un critère unique. Dans les cas d'exportation et de réimportation, par exemple dans le domaine du textile, certaines phases de production sont faites à l'extérieur et les produits reviennent ensuite en Suisse. Avec cette proposition, on a un démantèlement du concept, qui tenait jusqu'ici la route, de sorte que la majorité de la commission doit vous demander de rejeter la proposition Guhl.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 126 Stimmen
Für den Antrag Guhl ... 49 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 49
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. sich ein Ort der ... Person im gleichen Land befindet.
Abs. 1bis
Erfüllt eine Muttergesellschaft die Voraussetzungen von Absatz 1 Buchstabe a und entweder sie selbst oder eine von ihr tatsächlich beherrschte und im gleichen Land ansässige Tochtergesellschaft die Voraussetzungen von Absatz 1 Buchstabe b, so gilt die Herkunftsangabe auch für die gleichartigen Dienstleistungen der ausländischen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen der Muttergesellschaft als zutreffend.
Abs. 2
... mit dem Herkunftsland, so ...
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Sommaruga Carlo, Jositsch, Pardini, Vischer Daniel)
Abs. 1
...
c. sich 50 Prozent der Arbeitsplätze der Person in der Schweiz befinden.
Art. 49
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. un réel site administratif de cette personne est dans le même pays.
Al. 1bis
Si une société mère remplit les exigences visées à l'alinéa 1 lettre a et que soit elle-même soit une de ses filiales, qui est réellement contrôlée par elle et qui est domiciliée dans le même pays, remplisse les exigences visées à l'alinéa 1 lettre b, l'indication de provenance est également exacte pour les services de même nature fournis par les filiales et les succursales étrangères de la société mère.
Al. 2
... avec le pays de provenance ...
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Sommaruga Carlo, Jositsch, Pardini, Vischer Daniel)
Al. 1
...
c. 50 pour cent des places de travail de la personne sont situés en Suisse.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Nous avons traité des produits naturels, des produits naturels transformés, des biens industriels; nous parlons maintenant des services.
Dans le cadre du chapitre des services, il est prévu par le projet du Conseil fédéral - cela a d'ailleurs été décidé par la majorité - que l'on peut invoquer la marque suisse si, d'une part, le siège de la société ou de la personne morale est en Suisse et si, d'autre part, le centre administratif de cette personne morale est en Suisse. J'estime que cela n'est pas suffisant dans la mesure où l'on peut avoir des sociétés extrêmement importantes qui sont présentes à travers l'ensemble du continent européen, voire à travers les cinq continents. A partir de là, on pourrait, à partir d'une toute petite cellule, c'est-à-dire par le biais d'un acte administratif, fixer le siège en Suisse: une cellule de quelques personnes pourrait bénéficier de la marque suisse. Une société américaine pourrait tout d'un coup devenir une "Swiss Corporation". On pourrait avoir également des sociétés actives dans la sécurité qui viennent s'installer à Bâle et qui, finalement, pour essayer de profiter de l'image positive de la Suisse, deviennent des "Swiss Security Corporation", simplement parce qu'il y a quelques personnes qui travaillent à Bâle et que le siège y a été installé.
Cette situation n'est pas acceptable; il s'agit en fait d'un abus de l'image de la Suisse. Cela permet en fait d'avoir une plus-value commerciale au détriment des entreprises de service qui sont typiquement suisses. Je vous propose donc, c'est ce que vise ma proposition de minorité, de prévoir que seules les entreprises qui ont au moins 50 pour cent des places de travail en Suisse dans le cadre des services peuvent utiliser la marque suisse dans leur marketing.
Afin de défendre - aussi dans le cadre du secteur tertiaire - des places de travail en Suisse et d'éviter les abus de la marque suisse et conserver la plus-value suisse, je vous invite donc à voter pour qu'au moins 50 pour cent des places de travail soient situées chez nous.
Ineichen Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Sommaruga, wie stellen Sie sich das vor, dass 50 Prozent der Arbeitsplätze in der Schweiz sein müssen? Was heisst das letztlich für die Volkswirtschaft? Wie stellen Sie sich das vor? Waren Sie schon jemals in einem Unternehmen?
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Ineichen, j'aimerais juste vous faire remarquer la chose suivante: personne n'oblige les entreprises à avoir le 50 pour cent des places de travail en Suisse. La question est de savoir quelles sont les entreprises qui, en Suisse, peuvent utiliser le label "Suisse" pour faire de la publicité ou y associer leur nom.
Est-ce que cela ne vous choque pas, tout d'un coup, de savoir que Glencore - entreprise présente sur toute la planète, ayant l'ensemble de ses activités à l'étranger et uniquement son siège administratif en Suisse pour des raisons fiscales - s'appelle "Swiss Glencore", avec des conséquences sur l'image de la Suisse, alors qu'elle n'a pas de relations réelles avec notre pays? C'est ça qui est en jeu. A vous entendre, je crois que vous n'avez pas encore compris, à ce stade de la discussion et alors que nous allons avoir le vote sur l'ensemble dans deux minutes, le sens de la loi sur le Swissness.
Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Mit diesem Minderheitsantrag soll jetzt in dieser Vorlage auch noch Arbeitsplatzpolitik betrieben werden. Damit hat sie aber rein gar nichts zu tun. Wenn es der Minderheit tatsächlich um Swissness ginge, müsste sie ja konsequenterweise auch noch fordern, dass die 50 Prozent Arbeitsplätze in der Schweiz dann auch von Schweizerinnen und Schweizern besetzt würden und ja nicht von Ausländern. Es ist aber offensichtlich, worum es hier geht. Es geht insbesondere darum, dass einige global tätige Finanzdienstleister die Herkunftsbezeichnung Schweiz nicht mehr verwenden dürfen. Denn einige von ihnen stellen natürlich nicht 50 Prozent der Arbeitsplätze in der Schweiz. Das ist gar nicht möglich, wie es auch der Fragesteller vorhin zum Ausdruck gebracht hat.
Es geht bei Artikel 49 um die Herkunftsangabe für Dienstleistungen. Auch diese ist nicht einfach gratis zu haben. In Absatz 1 Buchstaben a und b werden neu klare Vorgaben gemacht, die kumulativ erfüllt sein müssen. Der Geschäftssitz muss derjenigen Person entsprechen, welche die Dienstleistung erbringt, und es muss sich ein Ort der tatsächlichen Verwaltung dieser Person im gleichen Land befinden. Art- und weltfremde Auflagen haben im Markenschutzgesetz keinen Platz. Der Minderheit ist offenbar immer noch nicht ganz klar, wie viele Arbeitsplätze ihr Lieblingsfeind, die Finanzdienstleister, in der Schweiz generiert.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion um Ablehnung dieses Minderheitsantrages.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Minderheit der Kommission stellt den Antrag, dass die Herkunftsangabe Schweiz einer Dienstleistung dann zutreffend sein soll, wenn sich zusätzlich zum Geschäftssitz und zum Ort der tatsächlichen Verwaltung auch 50 Prozent der Arbeitsplätze der Personen in der Schweiz befinden.
Der Bundesrat hat Verständnis für dieses Anliegen, denn der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz ist ein wichtiges Thema. Die Marke Schweiz hat natürlich auch im Bereich der Dienstleistungen eine grosse Bedeutung. Ein Kriterium, das an Arbeitsplätze in der Schweiz anknüpft, führt aber zu einer weiteren Verschärfung für Dienstleistungsbetriebe, was dazu führen könnte, dass heute wichtige Dienstleistungserbringer wie zum Beispiel die Credit Suisse, die Swiss Re oder die Zürich-Versicherungen nicht mehr als Schweizer Unternehmen auftreten könnten, da diese heute keine 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze in der Schweiz haben. Zudem ergeben sich doch auch verschiedene Abgrenzungsprobleme. So stellt sich beispielsweise die Frage, woran die Prozentzahl anknüpfen soll - an die Stellenprozente oder an die Anzahl Mitarbeitender? Würden die obenerwähnten Fälle geregelt, müsste für diese Unternehmen, die ihren Sitz und ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben und unbestritten seit mehreren Jahren als Schweizer Dienstleister auftreten, eine Grossvaterklausel eingeführt werden. Zudem könnten Schweizer Dienstleistungsunternehmen faktisch nur noch in der Schweiz expandieren, während eine Expansion im Ausland nur beschränkt möglich wäre.
Der Bundesrat versteht das Anliegen der Kommissionsminderheit, ist aber der Auffassung, dass eine solche zusätzliche Vorschrift zu viele Fragen offenlässt und auch neue Probleme schaffen könnte.
Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Après l'article laitier, l'article agricole, l'article gastronomique et l'article protection des consommateurs, voilà l'article syndical.
Indépendamment du problème de l'unité de la matière, le but assez louable d'avoir des places de travail en Suisse serait probablement gravement contrarié par la proposition d'obliger les entreprises qui voudront se prétendre suisses à avoir 50 pour cent de leurs places de travail en Suisse.
Le but de la loi est de donner un avantage compétitif aux entreprises établies en Suisse, de sorte qu'elles puissent faire valoir, grâce à l'appellation suisse, leurs qualités et obtenir des marchés lorsqu'elles sont en compétition avec d'autres entreprises. C'est de cette façon-là que l'on maintient et que l'on peut développer l'emploi en Suisse, dans la mesure où les entreprises rattachées à la Suisse continueront d'exister et pourront se battre avec toutes les armes auxquelles elles ont droit.
Si l'on interdisait à une entreprise suisse de se développer à l'étranger au-delà d'un certain degré, au motif qu'elle perdrait cette proportion de 50 pour cent, on freinerait le développement des entreprises suisses qui ont la particularité d'avoir du succès à l'étranger - c'est très exactement le contraire de ce qui est recherché.
En conséquence de quoi la majorité de la commission vous demande de ne pas suivre la minorité Sommaruga Carlo, qui va à l'encontre même du but premier de cette loi, qui est de donner de la force aux entreprises suisses et non pas le contraire.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 50
Antrag der Kommission
Abs. 1
Rechtfertigt es das Interesse der Konsumenten, das allgemeine Interesse der Wirtschaft oder einzelner Branchen ...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 50
Proposition de la commission
Al. 1
Dans l'intérêt des consommateurs, de l'économie en général ou de secteurs particuliers ...
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 50a
Antrag der Kommission
Abs. 1
... und Wein sowie waldwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren schwachverarbeiteten Verarbeitungsprodukten.
Abs. 2-8
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 50a
Proposition de la commission
Al. 1
... vins, des produits sylvicoles et des produits sylvicoles faiblement transformés.
Al. 2-8
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Artikel 50a ist angenommen gemäss der Abstimmung zu Artikel 48b.
Angenommen - Adopté
Art. 51a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Gmür
Streichen
Schriftliche Begründung
In der Swissness-Vorlage sind die Bedürfnisse der Gastronomie unzureichend erfasst. Die Umsetzung der Swissness-Vorlage in der vorliegenden Form würde dem Gastgewerbe grosse Probleme verursachen: Die Einführung der Beweislastumkehr ist für einen Wirt in einem Restaurant nicht umsetzbar.
Art. 51a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Gmür
Biffer
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben die beiden anderen Begehren des Einzelantrages Gmür ja abgelehnt, deswegen erübrigt es sich hier, die Regel der Beweislastumkehr zu streichen. Ich nehme an, dass auch der Antragsteller nicht der Meinung ist, dass man hier eine solche Streichung vornehmen sollte, nachdem die beiden Hauptanträge abgelehnt worden sind.
Ich bitte Sie deshalb, konsequenterweise auch diesen Teilantrag abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 122 Stimmen
Für den Antrag Gmür ... 48 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gliederungstitel vor Art. 52; Art. 54; 56; 61 Abs. 1 Bst. b; 62 Abs. 3; 64; 70 Abs. 1; 71 Abs. 1; 72 Abs. 1; Ziff. II Ziff. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 52; art. 54; 56; 61 al. 1 let. b; 62 al. 3; 64; 70 al. 1; 71 al. 1; 72 al. 1; ch. II ch. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
mit Ausnahme von:
Art. 9 Abs. 1, 1bis
Unverändert
Ch. II ch. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
à l'exception de:
Art. 9 al. 1, 1bis
Inchangé
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
mit Ausnahme von:
Art. 8 Abs. 2
Unverändert
Ch. II ch. 6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
à l'exception de
Art. 8 al. 2
Inchangé
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II ch. 7
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
mit Ausnahme von:
Art. 41a Abs. 1
... Erzeugnissen und deren schwachverarbeiteten Verarbeitungsprodukten erlassen.
Ch. II ch. 8
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
à l'exception de:
Art. 41a al. 1
... sylvicoles et des produits sylvicoles faiblement transformés pour ...
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Artikel 41a Absatz 1 des Waldgesetzes ist eine Konsequenz der Abstimmung zu Artikel 48b.
Angenommen - Adopté
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 120 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
2. Loi fédérale sur la protection des armoiries de la Suisse et autres signes publics
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Aeschi Thomas
Abs. 2
Streichen
Schriftliche Begründung
Das Schweizerwappen, die Schweizerfahne und die Schweizerflagge zur See wurden während mehr als 700 Jahren, zumindest das Wappen und die Fahne, in unterschiedlichen Farben (dunkelrot, purpurrot, blutrot, karminrot, mittelrot usw.) und Formen (Rundschild, Rechteckschild, Dreieckschild/Spitzschild usw.) verwendet. Wenn man im Nationalratssaal den umlaufenden Wappenfries betrachtet, so muss man feststellen, dass wohl kein einziges Wappen der in diesem Gesetz formulierten Definition entsprechen würde. Im Namen einer liberalen Begriffsauslegung des Schweizerwappens, der Schweizerfahne und der Schweizerflagge zur See beantrage ich, auf diese einengenden Definitionen zu verzichten.
Art. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Aeschi Thomas
Al. 2
Biffer
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Einzelantrag Aeschi Thomas fordert die Streichung von Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 2 mit der Begründung, dass das Schweizerwappen und die Schweizerfahne seit Langem unterschiedlich verwendet werden, weshalb sie nicht durch dieses Gesetz eingeengt werden dürften.
Artikel 2 Absatz 1 enthält die Definition des Schweizerwappens, wie sie im entsprechenden Bundesbeschluss seit 1889 festgelegt ist. Diese Definition bildet den Massstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Zeichen mit dem Schweizerwappen verwechselbar sei. Neu wird lediglich die rote Farbe für das Wappen, welches der Eidgenossenschaft vorbehalten ist, definiert. Die Farbdefinition entspricht den Angaben gemäss dem Handbuch Corporate Design der Schweizerischen Bundesverwaltung.
Artikel 3 Absatz 1 definiert die Schweizerfahne, also die Flagge. Heute fehlt eine solche Definition. Weil die Schweizerfahne auf ein militärisches Feldzeichen zurückgeht, hat sie eben eine quadratische Form. Diese von den rechteckigen Fahnen anderer Staaten abweichende quadratische Form ist einerseits fest im Volk verankert: Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit den quadratischen Dimensionen, zumindest was die Flagge anbelangt. Andererseits ist die Form der Schweizerfahne auch im Ausland zur allgemein akzeptierten Tradition geworden und verfügt über eine besondere Kennzeichnungskraft. Gerade wegen ihrer quadratischen Form und ihrer ausgewogenen Proportionen ist sie zu einer der bekanntesten Fahnen der Welt geworden.
Ich bitte Sie, aufgrund dieser Angaben am Entwurf des Bundesrates festzuhalten und den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La proposition Aeschi Thomas considère qu'il n'y a pas à codifier les mensurations du drapeau suisse, de la croix suisse, dans une loi, que ceci serait restrictif par rapport à toutes les formes déjà existantes de croix suisse utilisées un peu partout.
Il faut rappeler que la nouvelle loi vise uniquement à rendre plus simple l'identification de ce qu'est une croix suisse; elle n'impose absolument rien, d'autres couleurs par exemple restent possibles. Le but de la loi est de faciliter la sanction dans les cas où quelqu'un aurait abusé de la croix suisse ou du drapeau suisse pour tromper autrui, soit se faisant passer pour une entité liée aux autorités, soit en présentant un produit "suisse" qui ne remplirait pas les conditions que nous avons posées précédemment.
En d'autres termes, il n'y a rien de restrictif ou de dangereux, et encore moins de modifications matérielles à craindre de l'article 3, de l'article 2 et de l'ensemble de la loi en général. C'est pourquoi la commission vous recommande de l'adopter telle quelle.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Der Einzelantrag Aeschi Thomas hat der Kommission nicht vorgelegen. Wir haben die Vorlage 2 in der Kommission relativ kurz behandelt.
Es geht hier ja nicht primär um eine Meinung, sondern um Fakten. Es geht hier u. a. darum, eine uralte Bestimmung aus dem Jahre 1889 aufzuheben, die das Wappen definiert. Es ist wichtig zu wissen, dass es eine Klärungsbestimmung und keine Gebrauchsvorschrift ist. Ein Artikel in der Sonntagspresse hat das auf lustige Weise darzustellen versucht. Leider ist dort die Meinung vertreten worden, man dürfe inskünftig z. B. die Helvetia mit ihrem Wappen auf dem Ein- und Zweifrankenstück, irgendwelche Kantonswappen oder den Dress der Schweizer Nationalmannschaft nicht mehr benützen.
Dem ist nicht so. Es geht darum, ob dieses Wappen zum Täuschungszweck verwendet wird oder nicht. Wird es nicht zum Täuschungszweck verwendet - beispielsweise auf einem Schweizer Produkt, das den Anforderungen des Markenschutzgesetzes entspricht -, dann kann man irgendeine Farbe nehmen oder irgendeine Form. Wenn es aber auf einem Produkt angebracht wird, das den Markenschutzbestimmungen nicht entspricht - 100 Prozent im Ausland hergestellt, zu wenig Schweizer Rohstoffanteile -, dann kann man gegen diese Verwendung des Schweizerkreuzes klagen. Sie finden dieselben Rechtsschutzbestimmungen wie in den Artikeln 51ff. des Markenschutzgesetzes jetzt auch im Wappenschutzgesetz. Deswegen ist diese Festlegung keine Gefährdung des Status quo, sondern ein Schutz vor Täuschung. Wenn Sie tatsächlich dem Einzelantrag Aeschi Thomas zustimmen wollten, dann müssten Sie konsequenterweise auch Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 des Wappenschutzgesetzes, mithin sogar die ganzen Artikel, streichen, weil Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 2 zusammen mit den Anhängen ja nur der Illustration dienen.
Summa summarum ist wohl die Absicht, die heute unterschiedliche Verwendung der Wappen und Fahnen zu schützen, nicht nötig, weil die neue Bestimmung daran nichts ändert. Sie ist ein blosser Schutz vor Täuschungen.
Wir bitten Sie deshalb, den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt für die Artikel 2 und 3 und auch für die entsprechenden Bestimmungen in den Anhängen 1 bis 3.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 135 Stimmen
Für den Antrag Aeschi Thomas ... 39 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 4-37
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 172 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen