09.069
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Änderung
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Loi fédérale contre la concurrence déloyale
Art. 8
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 8
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La révision de la loi contre la concurrence déloyale a occupé notre conseil à plusieurs reprises au cours de cette session. En dernier lieu, c'est la Conférence de conciliation qui a dû trancher le différend qu'il y avait entre le Conseil des Etats et notre conseil.
C'est ainsi que, le 15 juin 2011, lors de la Conférence de conciliation, par 15 voix contre 10, la solution du Conseil des Etats a été retenue. Elle donne la possibilité au juge d'examiner la conformité des conditions générales annexées à un contrat de manière complète et en soi. La solution que nous retenions a donc été écartée.
Je vous invite à approuver la solution que vous propose la Conférence de conciliation, en vous rappelant quand même que la révision de la loi contre la concurrence déloyale ne touche pas seulement l'aspect des conditions générales, mais qu'elle réglemente également l'aspect des inscriptions dans les répertoires et de publication d'annonces qui ont un caractère déloyal, qui touche beaucoup les PME en Suisse.
Il y a également un autre point qui a été réglé au cours de cette révision de loi: celui du caractère déloyal des systèmes de boule de neige. Par l'acceptation de la solution de la Conférence de conciliation, ce problème sera également réglé.
Tous ces éléments font que, finalement, la solution de la Conférence de conciliation doit être acceptée. Cela permet l'adoption de l'ensemble de la révision de la loi.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bei der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist uns in der Differenzbereinigung ein strittiger Artikel verblieben, das ist Artikel 8. Ich möchte kurz die Geschichte dieses Artikels rekapitulieren.
Der Bundesrat hat bei der Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen eine neue Formulierung vorgeschlagen, die auch eine abstrakte inhaltliche Kontrolle seitens der Gerichte ermöglichen würde. Der Nationalrat seinerseits hat am geltenden Recht festgehalten, dies in zwei Beschlüssen und mit deutlichen Mehrheiten. Der Ständerat hingegen hat einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der nur die Konsumentinnen und Konsumenten, nicht aber den Geschäftsverkehr erfasst. Von uns, das heisst von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, wurde ein weiterer Kompromissvorschlag formuliert - er wurde dann auch von einer deutlichen Mehrheit dieses Rates angenommen -, der dem Ständerat Entgegenkommen signalisierte.
In der Einigungskonferenz, die gestern Morgen mit der RK-SR und einer Delegation der RK-NR stattfand, hat schliesslich die ständerätliche Fassung mit 15 zu 10 Stimmen obsiegt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Beschluss der Einigungskonferenz zu folgen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte in Erinnerung rufen, was wir mit dieser Gesetzesrevision überhaupt wollten. Es gab drei Zielsetzungen. Erstens ging es um die Aufnahme der neuen Verkaufsmethoden unter den Lauterkeitsschutz. Zweitens ging es um eine bessere Rechtsdurchsetzung. Hier muss ich anfügen: Bessere Rechtsdurchsetzung heisst nicht neue Rechtsauslegung, das war nicht die Zielsetzung. Gerade bei Artikel 8 wird aber eine neue Rechtsauslegung formuliert. Drittens ging es um die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden. Das waren die Zielsetzungen.
Eine abstrakte Normenkontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie jetzt in der Einigungskonferenz für Artikel 8 beschlossen wurde, wollte die SVP nicht. Wir haben das immer wieder betont. Wir wollten ursprünglich am geltenden Recht festhalten. Die SVP-Delegation hat dann dem Kompromissantrag Fluri zugestimmt, in der Hoffnung, der Ständerat könne diesem in der Einigungskonferenz folgen. Leider waren die Vertreter des Ständerates nicht dazu zu bewegen. Sie begründeten ihr Festhalten mit der einstimmigen Beschlussfassung im Ständerat. Wir hatten in der Einigungskonferenz also keine materielle Auseinandersetzung. Die SVP-Fraktion kann mit dieser Dialogverweigerung nicht leben. Der Kompromissvorschlag von Kollege Fluri scheint uns sachgerecht, logisch und zielorientiert zu sein. Die Änderung in Artikel 8 gemäss Einigungskonferenz ist für die SVP-Fraktion nicht einfach eine Nebensächlichkeit. Es war nie das Ziel, Artikel 8 in dieser Form zu ändern. Der Beschluss des Ständerates geht uns zu weit, weshalb einige von uns der Lösung der Einigungskonferenz nicht zustimmen werden.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Liberale Fraktion ist mit Artikel 8, wie er in der Einigungskonferenz beschlossen worden ist, nicht zufrieden: Wir hätten uns eine noch bessere Formulierung vorgestellt, um die von uns stets konsequent abgelehnte abstrakte Normenkontrolle noch stärker auszuschliessen. Aber im Gesamtkontext - ich verweise auch auf die Bemerkungen meines Vorredners und die Bemerkungen der Berichterstatter - wollen wir das reformierte UWG nicht an dieser einen Bestimmung aufhängen. Unsere Fraktion wird deshalb dem Gesamtwerk zustimmen.
Noch eine Bemerkung zum Ständerat: Die zweite Kammer gestattet sich ja ab und zu auch, unsere Arbeit zu qualifizieren, ich gestatte mir deshalb eine Bemerkung zum Differenzbereinigungsverfahren. Unsere Diskussionspartner, der Ständerat und dessen Kommission waren in diesem Dialog, gelinde gesagt, sehr wortkarg. Ihre Stellungnahmen zu unseren Einwendungen und Entscheiden waren nicht sehr inhaltsschwer, ihre Entscheide waren eher vom ständerätlichen Korpsgeist als von sachlichen Argumenten geprägt. Dennoch können wir uns dem Antrag der Einigungskonferenz anschliessen. Wir wollen das Gesamtwerk nicht gefährden und stimmen dem Antrag deshalb zu.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.
Sowohl für die KMU wie auch für die Konsumentinnen und Konsumenten wurden gegenüber der geltenden Rechtslage wichtige Verbesserungen erzielt. Ich darf diese schnell aufzählen: Der Adressbuchschwindel wird erheblich erschwert, das unlautere Schneeballsystem wird erfasst, die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr werden verankert, Missbräuche bei der Einlösung von Gewinnen, Werbefahrten, Wettbewerben usw. werden erschwert, Missbräuche beim Telefonmarketing werden verhindert. Der Bund kann künftig auch gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen, wenn die Opfer im Inland ansässig sind, der Bund kann unlauter handelnde Firmen beim Namen nennen, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Weiter werden die Rechtsgrundlagen für die internationale Zusammenarbeit verankert.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Entscheid der Einigungskonferenz zuzustimmen. Es ist eine gute Lösung. Ich bin froh über die Worte von Herrn Nationalrat Fluri, auch wenn er sagte, dass es noch bessere Formulierungen gegeben hätte. Das mag sein, aber insgesamt ist es eine ausgewogene Vorlage, die wirkliche Verbesserungen zugunsten der KMU und der Konsumentinnen und Konsumenten bringt.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté