16.035

Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

1. Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

1. Loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques (Modification de la loi sur les installations électriques et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Wir beraten heute das Geschäft "Um- und Ausbau der Stromnetze" in der dritten Runde. Der Nationalrat hat es in der Herbstsession beraten. Bei sechs der neun Differenzen, die von unserer Seite her verblieben waren, ist uns der Nationalrat entgegengekommen. Drei Differenzen bleiben bestehen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, an zwei davon festzuhalten und bei der dritten einen Kompromiss vorzuschlagen. Für die nächste Woche ist eine Einigungskonferenz vorgesehen, falls wir uns nicht im letzten Moment noch einigen können. Die Vorlage ist für den Ausbau des Stromnetzes von grosser Bedeutung. Nur mit einer Schlussabstimmung in der laufenden Wintersession ist eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2019 noch möglich.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 2 Art. 4 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 4 al. 1 let. a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 6

Antrag der Mehrheit

Abs. 5

Die Betreiber der Verteilnetze sind verpflichtet, Preisvorteile aufgrund ihres freien Netzzugangs anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben, nötigenfalls über Tarifanpassungen in den Folgejahren. Für Preisvorteile, die ein Jahr betreffen, das mehr als fünf Jahre zurückliegt, müssen keine solchen Tarifanpassungen mehr vorgenommen werden.

Abs. 5bis

Soweit die Betreiber der Verteilnetze die festen Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern, dürfen sie in die Tarife die Gestehungskosten dieser Elektrizität einrechnen und müssen Preisvorteile nach Absatz 5 nicht miteinrechnen. Dieses Recht gilt nur für Elektrizität aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland ohne Unterstützung. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.

Antrag der Minderheit

(Zanetti Roberto, Berberat)

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 5bis

Streichen

Ch. 2 art. 6

Proposition de la majorité

Al. 5

Les gestionnaires d'un réseau de distribution sont tenus de répercuter proportionnellement sur les consommateurs captifs le bénéfice qu'ils tirent du libre accès au réseau, au besoin au moyen d'adaptations des tarifs les années suivantes. Ils ne sont pas tenus de procéder à de telles adaptations si le bénéfice de l'exercice concerné date de plus de cinq ans.

Al. 5bis

S'ils fournissent de l'électricité issue d'énergies renouvelables aux consommateurs captifs, ils peuvent prendre en compte dans leurs tarifs le coût de revient de cette électricité sans être tenus de prendre en compte le bénéfice visé à l'alinéa 5. Ce droit n'est applicable que pour l'électricité provenant de leurs propres centrales ou de centrales liées indigènes et produite sans bénéficier de mesures de soutien. Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions.

Proposition de la minorité

(Zanetti Roberto, Berberat)

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 5bis

Biffer

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Bei Artikel 6 Absätze 5 und 5bis des Stromversorgungsgesetzes liegt die wichtigste Differenz vor. Es geht um das Thema der Durchschnittspreismethode. Am 20. Juli 2016 hat das Bundesgericht entschieden, dass Verteilnetzbetreiber ihre gesamten Energiekosten anteilsmässig zwischen grundversorgten und freien Kunden aufteilen müssen, sprich, dass eben die Durchschnittspreismethode anzuwenden sei.

Der Ständerat hat mit der Aufhebung von Artikel 6 Absatz 5 beschlossen, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten aus ihrer Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anrechnen dürfen. Das bedeutet, dass die von der Elcom vorgegebene Durchschnittspreismethode nicht mehr gelten soll. Unsere Schwesterkommission wollte ursprünglich diese Thematik aus der Stromnetzvorlage heraustrennen und zusammen mit der Frage der Unterstützung der Wasserkraft in einer separaten Vorlage behandeln. Weil die UREK-NR zwischenzeitlich zum Schluss gekommen ist, dass zurzeit keine zusätzliche Förderung der Wasserkraft nötig sei, ist sie von diesem Beschluss abgekommen. Sie will also keine Auslagerung.

Wo liegt das Problem? Die Durchschnittspreismethode steht in einem gewissen Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, die Wasserkraft im aktuellen schwierigen Umfeld zu stützen. Zudem werden Grundversorger, die selber Strom produzieren, gegenüber jenen, die den Strom nur einkaufen, benachteiligt. Aus diesem Grund hat der Ständerat in der ersten Lesung mit einer Aufhebung von Artikel 6 Absatz 5 die Vorgabe der Durchschnittspreismethode gestrichen.

Von dieser Haltung ist die Mehrheit der Kommission nicht abgewichen. Sie kommt dem Nationalrat aber entgegen. So soll die Durchschnittspreismethode grundsätzlich weiterhin angewendet werden; Elektrizitätsunternehmen müssen also Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig ihren gebundenen Kunden weitergeben. Neu soll dies aber nicht mehr gelten, wenn es sich um Elektrizität handelt, die im Inland produziert wurde und aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser Strom muss in eigenen oder verbundenen Kraftwerken produziert werden. Die Kommission versteht diesen Vorschlag als Signal zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber mit Eigenproduktion, insbesondere von Wasserkraft. Sie beantragt Ihnen deshalb, bei Artikel 6 Absätze 5 und 5bis die neu vorgeschlagene Formulierung zu unterstützen. Dabei ist sich die Kommission bewusst, dass die Durchschnittspreismethode im Kontext der Energiestrategie 2050 in ihrer Bedeutung relativiert wird, weil im Zusammenhang mit der Marktprämie die berechtigten Verteilnetzbetreiber ihre Energie aus Grosswasserkraft vollumfänglich den Endverbrauchern in der Grundversorgung zuweisen können.

Ihren Kompromissantrag beschloss die UREK-SR mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auf die Übergangsbestimmung in Artikel 33 des Stromversorgungsgesetzes verzichtet die Kommission. Sie präzisiert stattdessen in Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes, dass Preisvorteile, die nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen, über Tarifanpassungen weitergegeben werden müssen. Diese Regelung wird bei Inkrafttreten des Gesetzes sofort wirksam.

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Regelung der Durchschnittspreismethode im Rahmen der Stromnetzstrategie sachfremd sei und dass die Marktprämie die Regelung praktisch obsolet mache, und beantragt deshalb, auf den Beschluss des Nationalrates einzuschwenken.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Die Lösung, die jetzt von der Mehrheit unterbreitet wird, war eine ziemliche Zangengeburt. Wir unternahmen - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - im Verlauf der Herbstsession einen ersten Aussöhnungsversuch innerhalb der Kommission. Dann gab es allerdings leider keine Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrates. Es konnte keine Mehrheit zusammengebracht werden. Die Idee war dort, die Sache zu bereinigen, damit man zu einem Schluss kommen kann.

Dann hat man auf der Grimsel einen neuen Versuch gewagt, was zu einem textlichen Monster geführt hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, anlässlich dieser Sitzung habe ich den damaligen Text mindestens fünfmal durchgelesen und immer noch nicht begriffen, um was es eigentlich ganz genau gehen soll. So dürfen wir einfach nicht legiferieren. Texte müssen, wenn man sich ein bisschen mit dem Thema auseinandergesetzt hat, einigermassen nachvollziehbar sein. Das war dort nicht der Fall.

Jetzt haben wir eine Lösung auf dem Tisch, die man nach dreimaligem Lesen begreifen kann. Nachdem der Kommissionspräsident das erläutert hat, ist eigentlich alles klar. Da hat die Kommissionsmehrheit einen tüchtigen Schritt in Richtung Nationalrat gemacht. In solchen Fällen stellt sich immer die Frage, ob man jetzt kollektiv oder individuell nachgeben soll. Ich mache es jetzt hier individuell, indem ich nach Absprache mit Kollege Berberat und quasi mit dem Segen von Pascale Bruderer - sie konnte bei der Kommissionssitzung nicht anwesend sein und wird heute auch ein bisschen später kommen, weil sie ein gesundheitliches Problem hat, ich habe es aber mit ihr abgesprochen - den Minderheitsantrag zurückziehe, weil die Kommissionsmehrheit immerhin einen Schritt in Richtung Nationalrat gemacht hat. Das will ich honorieren, indem ich diesen Minderheitsantrag zurückziehe.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Nachdem Kollege Zanetti seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, verzichte ich darauf, weitere Erläuterungen zu machen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Ich möchte mich dafür bedanken, dass Sie auf eine Lösung hinarbeiten. Ich weiss allerdings nicht, ob das dem Nationalrat reichen wird, denn das, was Sie jetzt hier als Kompromiss verkaufen, ist natürlich nach wie vor extrem bürokratisch.

Wir werden viel Aufwand haben, wenn wir das umsetzen müssen, sowohl bei den Netzbetreibern als auch bei der Elcom. Es ist auch nicht unbedingt liberal, denn es wäre in der Umsetzung so: Sie würden zwar mit dieser Lösung jetzt die Weitergabe der Preisnachteile regeln, aber wenn die Preise steigen, würden die Preisvorteile dann natürlich nicht weitergegeben. Die Durchschnittspreismethode gemäss Bundesgericht ist natürlich auf beide Seiten offen, indem man sowohl die Preisvorteile wie auch die Preisnachteile an den Endkunden weitergibt. Ihre Lösung ist gut für die Netzbetreiber, die werden dankbar sagen: Ich gebe nur die Nachteile an die Haushalte weiter, die Vorteile gehören dann meiner Kasse. Das ist an sich diskriminierend und nicht fair, verglichen mit dem heutigen System. Das wird sicher im Nationalrat noch diskutiert werden. Ich möchte hier schon klar darlegen, dass das aus unserer Sicht nicht wahnsinnig klug ist.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 Art. 8 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Mehrheit

a. die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes; das Messwesen ist Teil des Netzbetriebs;

Antrag der Minderheit

(Bruderer Wyss, Berberat, Hösli, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Unverändert

Ch. 2 art. 8 al. 1 let. a

Proposition de la majorité

a. pourvoir à un réseau sûr, performant et efficace; les tâches liées au mesurage font partie de l'exploitation du réseau;

Proposition de la minorité

(Bruderer Wyss, Berberat, Hösli, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Inchangé

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um das Messwesen. Für dieses sind heute ausschliesslich die Netzbetreiber zuständig. Der Nationalrat wollte ursprünglich, gestützt auf einen Einzelantrag im Rat, eine vollständige Liberalisierung des Messwesens. Dieser Beschluss ist auf einen Bundesgerichtsentscheid vom Juli dieses Jahres zurückzuführen. Das Bundesgericht entschied darin, dass für Produzenten mit einer Anschlussleistung von über 30 Kilovoltampere der Messmarkt liberalisiert sei, weil eine gesetzliche Grundlage fehle, die vorsehe, dass nur die Netzbetreiber diese Dienstleistungen anbieten dürften. Was dieser Entscheid für die übrigen Produzenten bedeutet, lässt sich zurzeit noch nicht sagen.

Der Ständerat hat in der zweiten Runde entschieden, Artikel 17a Absatz 4 zur Liberalisierung des Mess- und Steuerwesens wieder zu streichen. Die Liberalisierung des Messwesens ist eine relativ komplexe Angelegenheit. Es gilt, die Auswirkungen und einen allfälligen Regelungsbedarf sorgfältig zu analysieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass lokal die Netzstabilität gefährdet ist. Ein Schnellschuss wäre daher problematisch. Diese Arbeiten sind vorgesehen und sollen im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes geleistet werden.

Der Nationalrat hat in seiner zweiten Beratung seine Meinung geändert und schliesst sich uns an, was den Grundsatz der Liberalisierung betrifft; dies auch in der Meinung, dass die Frage der Liberalisierung des Messwesens nicht in diese Vorlage gehöre. Der Nationalrat ist aber auch in Bezug auf die von uns eingefügte erweiterte Definition des Messwesens als Bestandteil des Netzes der Meinung, dass sie nicht in die Vorlage gehöre, und er will darum beim geltenden Recht bleiben.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben, die durch den Bundesgerichtsentscheid entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den Status quo festzuschreiben. Die Grundsatzdebatte, ob und wieweit liberalisiert werden soll, soll im Jahr 2019 im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes diskutiert werden. Gemäss Vorschlag der Verwaltung soll die Regelung jedoch nicht in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a, sondern neu in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Stromversorgungsgesetzes festgeschrieben werden.

Die Minderheit der Kommission erachtet es ebenfalls als wichtig, dass auf eine hauruckartige Liberalisierung verzichtet wird. Sie ist aber der Meinung, dass die Festschreibung des Monopols angesichts des Bundesgerichtsentscheides quer in der Landschaft stehen würde.

Verfahrensbeitrag

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit wird von Herrn Zanetti begründet, da Frau Bruderer Wyss aus gesundheitlichen Gründen abwesend ist.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Das ist ehrlich gesagt kein zentraler Punkt der Vorlage. Es stellt sich die Frage, ob man in Nebenaspekten gelegentlich auch mal nachgeben können soll oder nicht. Sie kennen den Spruch, dass der Klügere nachgibt. Bei der vorherigen Differenz habe ich individuelle Klugheit bewiesen, indem ich den Antrag der Minderheit zurückgezogen habe. Jetzt möchte ich an den Rat appellieren, kollektive Klugheit zu zelebrieren, indem man dem Nationalrat folgt. Der Kommissionspräsident hat es erwähnt: Bei neun Differenzen hat sechsmal der Nationalrat nachgegeben. Ich hiesse es für einen Akt der parlamentarischen Fairness und vielleicht sogar der staatspolitischen Weisheit, wenn jetzt hier mal unser Rat dem Nationalrat nachgeben würde.

Obwohl ich das nicht als zentrale Frage anschaue, halte ich am Antrag der Minderheit fest und bitte den Rat, hier jetzt Klugheit zu zelebrieren und dem Nationalrat nachzugeben.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Auch hier bitte ich Sie, dem Nationalrat und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.

Wir haben schon beim ersten Durchgang klar dargelegt, dass das Messwesen angeschaut werden muss, dass wir uns einer Liberalisierung nicht verschliessen. Aber es ist nicht so einfach. Die heutigen Kosten des Messwesens zum Beispiel sind in den Netzkosten mit eingeschlossen. Wer würde das dann sonst übernehmen? Wie können wir das regeln? Es sind weitere Fragen offen, zum Beispiel zu den Pflichten. Wenn der Markt geöffnet wird, wenn es andere Unternehmen als Messdienstleister gibt, was haben diese für Pflichten? Wer ist verantwortlich für die Korrektheit der Daten? In sehr vielen Gemeinden ist das Messwesen auch generell an das Elektrizitätswerk vor Ort gekoppelt, und es muss schon sehr genau geklärt werden, wie Kunden wechseln können. Was passiert mit Kunden, die zwar wählen könnten, es aber nicht tun? Und so weiter. Das sind relativ heikle Fragen, und deshalb möchten wir sie schon sauber beantworten. Das jetzt mit einem Schnellschuss zu tun scheint uns einfach nicht seriös zu sein.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

(1 Enthaltung)

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 2 Art. 17b Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Bruderer Wyss, Berberat, Hösli, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 17b al. 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Bruderer Wyss, Berberat, Hösli, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um die Anwendung intelligenter Steuer- und Regelsysteme. Der Ständerat will, dass für den Einsatz solcher Systeme bei Endverbrauchern keine aktive Zustimmung nötig sein soll. Er hat also ein Opt-out-Modell beschlossen. Dieses Opt-out-Modell lehnt der Nationalrat ab. Er ist, wie auch der Bundesrat, der Meinung, dass die Endverbraucher ihre aktive Zustimmung zum Einsatz solcher Systeme geben müssen, also ein sogenanntes Opt-in-Modell anzuwenden sei.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, beim Opt-out-Modell, also bei unserem Beschluss zu bleiben und den Betroffenen nur ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Sie tut dies aus dem einfachen Grund, dass die Mehrheit der Kommission die aktive Zustimmung als zu bürokratisch und nicht praktikabel beurteilt. Eine Minderheit der Kommission will auf den Beschluss des Nationalrates einschwenken. Sie erachtet diesen Punkt als untergeordnet und ein Einschwenken hier mit Blick auf einen möglichen Kompromiss als vertretbar.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Hier geht es letztlich um die ganz einfache Frage: Müssen sich die monopolmässig tätigen Unternehmen, die den Strom an die Haushalte liefern, langsam zu wirklichen Dienstleistern entwickeln oder nicht? Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 bricht sowieso ein neues Zeitalter an, dem sich die Marktteilnehmer stellen müssen. Das fast gottgegebene Elektrizitätswerk in der Gemeinde oder in der Region wird es so nicht mehr geben. Die heutigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen sich mehr nach dem Markt ausrichten. Das wird sowieso aufwendiger werden, als es bisher war. Der Stromkonsument wird auch immer anspruchsvoller, teils aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, teils wegen grösserer Stromabhängigkeit. Es ist daher richtig, wenn wir die Elektrizitätsversorgungsunternehmen in diese Richtung trimmen, egal ob es um einen Versorgungsauftrag geht oder nicht. Ich persönlich möchte von meinem Elektrizitätsversorgungsunternehmen erklärt haben, warum, wann und für welche Geräte es mir die Stromlieferung gewährleistet oder eben verweigert. Dann kann ich dem zustimmen oder nicht. Und alles wird wahrscheinlich letztlich seinen Preis haben.

Die Lösung der Mehrheit sieht das nicht so vor. Da ist es umgekehrt. Es wird mitgeteilt, wie mein Haushalt strommässig versorgt wird. Bin ich nicht einverstanden, muss ich mich dagegen wehren. Man kann das auch noch etwas bildhafter erklären: Wenn ich beim Landwirt den Dünger, also den Kuhmist, für den Gemüsegarten kaufe und er mir diesen liefert, so wird er mich fragen, wo er den Dünger abzuladen hat. Es ist doch nicht so, dass er bei fehlender Abmachung ohne meinen expliziten Widerstand den Kuhmist einfach am für ihn geeignetsten Ort deponieren darf, was ja vermutlich nicht selten vor der Haustüre wäre. Auch ein Dienstleister mit Versorgungsauftrag hat seine Dienstleistungen zu erklären und je nachdem in verschiedenen Angeboten anzupreisen. Ich bin überzeugt, dass man sich bei den Elektrizitätsversorgungsunternehmen sogar aus eigenem Antrieb dorthin entwickeln wird. Also, nehmen Sie die Stromlieferanten in die Pflicht, sodass sie ihre Kunden auch als Kunden behandeln müssen. Das hat nichts mit Bürokratismus zu tun. Das hat mit ganz normaler Kundenbeziehung zu tun.

Zuletzt noch das ganz Übliche: Differenzbereinigung heisst, Differenzen zu bereinigen. Wir haben gehört, dass der Nationalrat uns bei sechs Differenzen gefolgt ist, wir ihm bisher noch bei keiner richtig. Das wäre noch ein letztes, aber sehr gutes Zeichen.

Bitte folgen Sie der Minderheit Bruderer Wyss.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Auch hier bitte ich Sie, der Minderheit Bruderer Wyss, vertreten durch Herrn Hösli, und dem Nationalrat zu folgen.

Wir setzen auf den 1. Januar 2018 ein neues Energiegesetz in Kraft, das vom Volk angenommen worden ist. Dort haben wir das Opt-in geregelt. Mit der Lösung, die jetzt die Mehrheit will, würden wir also nach zwei Jahren eine Rolle rückwärts machen und wieder alles, was schon beschlossen ist, rückgängig machen. Aufgrund der Tatsache, dass damit ein bestehendes Gesetz nach kurzer Zeit geändert würde, und aus Sicht der Investitionssicherheit wäre das wahrscheinlich nicht gerade klug.

Ihr Modell ist auch nicht unbedingt wettbewerbsfreundlich und schon gar nicht flexibel, sondern, das hat Herr Ständerat Hösli schon zu Recht gesagt, Sie zementieren damit eigentlich das Vorrecht des Verteilnetzbetreibers. Der Kunde könnte mit dem Opt-out eben nicht mehr selber steuern.

Unser Modell, das vom Nationalrat und von der Minderheit vertreten wird und das ab nächstem Jahr landesweit gilt, ist genau das Gegenteil. Der Kunde entscheidet, wer seine Geräte steuert, nicht der Verteilnetzbetreiber. Das ist eigentlich in einem Umfeld, wo der Markt wichtiger wird, wo das Demand Side Management wichtiger wird, wo es neue Dienstleistungen gibt, auch mit der Digitalisierung, ein Prozess, der sich fortsetzen wird. Entweder sagen Sie, dass der Kunde völlig unwichtig ist, dass wir die Zementierung beim Monopolisten wollen. Oder Sie sagen, der Kunde sei König, und dann gibt es eigentlich nur das Opt-in, das dem entspricht.

Beim Opt-in wurde ja dann kritisiert, dass der Kunde bei einer Versorgungsunsicherheit oder wenn die Netzstabilität gefährdet wäre, nicht befragt werden kann. Die Vorlage sieht ausdrücklich vor, wenn es um Fragen der Netzstabilität geht, wenn es wirklich um die Sicherheitsfrage bei der Versorgung geht, dass wir die Netzsicherheit priorisieren; hier gibt es Ausnahmen. Aber sonst gibt es eigentlich keinen Grund, nicht den Markt und den Endkonsumenten selber entscheiden zu lassen, ob und wie seine Geräte genutzt und seine Flexibilität eingesetzt werden sollen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen

(1 Enthaltung)

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 2 Art. 33b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 33b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté